So muß das!

Aus dem Protokoll einer Wohnungsdurchsuchung:

Die Polizeibeamtin bat den Mandanten, seine Entscheidung hinsichtlich des Widerspruches und seiner Weigerung, das Protokoll zu unterzeichen, noch einmal zu überdenken:

Wilhelm BRAUSE entgegnete daraufhin, dass er sich an die Worte seines Rechtsanwaltes halten werde, da dieser schließlich Jura studiert hätte.

Genauso ist es richtig!

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

3 Antworten auf So muß das!

  1. 1
    Fred says:

    Und warum empfiehlt der RA, die Unterzeichnung eines ordnungsgemäßen Protokolls zu verweigern?

    • Woher wissen Sie, daß das Protokoll „ordnungsgemäß“ ist? (Nebenbei: Im vorliegenden Fall war ich bei der Durchsuchung nicht vor Ort.) crh
  2. 2
    WPR_bei_WBS says:

    @Fred:
    Viel interessanter ist doch, warum die Beamtin dem Mandanten den Widerspruch gegen die Durchsuchung ausreden will. Und da stellt sich mir dann auch gleich die Frage, was genau denn im Protokoll stand – vielleicht würde „aus Versehen“ gleich ’stimmt der Durchsuchung zu‘ angekreuzt…?

  3. 3
    Bernd says:

    @Fred
    Auch wenn viele sehr leichtfertig mit ihrer Unterschrift umgehen, es gilt die Unterschriftssparsamkeit. Wo sie nicht sein muss, wird sie nicht gesetzt. Das gilt für das ganze Leben. Eine Unterschrift ist wie bares Geld. Und das gibt man auch nicht so leichtfertig aus der Hand.

    Die Durchsuchung fand nicht auf Wunsch vom Betroffenen statt. Also warum sollte er unterschreiben?

    Richtige Vorgehensweise:
    Der Beamte füllt das Protokoll aus und fordert den Betroffenen auf zu unterschreiben. Die Angaben auf dem Protokoll kontrolliert man, speziell die Punkte „mit der Durchsuchung NICHT einverstanden“ und „mit der Beschlagnahme NICHT einverstanden“. Wenn das alles korrekt ist, verweigert man die Unterschrift. Der Beamte wird dann eine Kopie davon aushändigen und jeder geht seine Wege. So sind sie keine Verpflichtung eingegangen und haben das Beste aus der Situation gemacht.