Spektakulärer Kriminalfall

Es ist das Jahrhundert-Mandat aus unserem Dezernat Verkehrsstrafrecht.

Die Strafanzeige, bequem vom heimischen Rechner zur Internetwache:

Also: Statt den rechten Fuß mal für ne halbe Sekunde zu lupfen, stur drauf halten: Meine Fahrspur gehört mir!

Und hinterher sinnlos die knappen Ressourcen der Polizei verbraten. Die armen Beamten dort können ja dann gar nicht anders, als eine dicke Akte anzulegen und stumpf die Routinen abzuarbeiten:

Diesen Müll bekommen wir dann auf den Tisch.

Ich will ja gar nicht meckern, das ist unser Brot- und Buttergeschäft. Aber fragen tue ich mich schon, was Menschen, die solche Strafanzeigen schreiben, sonst noch im Hirn haben.

Dieser Beitrag wurde unter Kanzlei Hoenig Info veröffentlicht.

40 Antworten auf Spektakulärer Kriminalfall

  1. 1

    Ich kann Ihnen sagen, was Menschen, die solche Anzeigen schreiben, im Kopf haben: Den Überdruss von solchen Situationen im Straßenverkehr, wie sie fast täglich vorkommen. Allzuoft kommen sich die Herren im großen Schwarzen vor, wie der King auf der Straße und fahren auch so. Ja, die Dame hätte nachgeben müssen – denn der Klügere gibt nach und im Straßenverkehr gilt Vorsicht statt Nachsicht, gerade wenn ein drängelnder Chaot im Spiel ist und ein Kind auf dem Sitz. Es bleibt dennoch, dass diese Drängelaktionen vieler BMW/AUDI/SUV etc Fahrer eben häufig unbestraft bleiben, leider.

  2. 2
    Ingo vB says:

    Ich kann das auch schon nachvollziehen… es passiert schon häufiger, dass Leute einfach meinen sich vorne anstellen zu können und dass die Straßenverkehrsordnung und insbes. §1 immer nur für die anderen gilt.

    Das Argument mit „mal kurz den Gasfuß lupfen“ gilt ja mindestens genauso – und sogar verpflichtend – für den im Text genannten BMW-Fahrer. Denn *der* spielte mit dem Leben aller – wegen gefühlter 2 Sekunden.

  3. 3
    Kaichen says:

    Lieber Herr Rechtsanwalt, vielleicht war es der Anzeigenschreiber nur leid, dass sich das darwinistische Recht des Stärkeren (hier des offensichtlich PS-Stärkeren) einfach durch die einseitige Befolgung des § 1 Abs. 1 StVO durchdrücken lässt. Ich halte mich ja auch lieber aus den allmorgentlichen Scharmützeln auf der Autobahn um die bessere Pole-Position beim nächsten Stop-and-go raus. Ich kann aber nachempfinden, wenn man mal nicht die Laune hat, dem rechtsüberholenden oder an der Warteschlange vorbeiziehenden Fahrer eines schwarzen AUDI/BMW/Mercedes ganz vorne wieder das beanspruchte Plätzchen an der Sonne kampflos einzuräumen. Mich wundert nur, dass Sie sich darüber lustig machen, wenn es jemandem reicht und er/sie ein agressives Fahrverhalten zur Anzeige bringt. Möge es dem Delinquenten es eine fahrerische Besinnungspause einbringen. Und Ihnen doch sicher ein paar Gebühren.

  4. 4
    Trigger says:

    Interessant wie die Erwähnung von „BMW“ ausreicht um den vermeintlichen „Täter“ sofort in die Kategorie „PS-Protz“ und „Drängler“ zu packen. Sofort ist klar, dass der böse Drängler sich einen Vorteil verschaffen wollte! Vielleicht war es ein 316i Compact Baujahr 99 mit 105 PS, viel Verkehr, der Fahrer unsicher?

    Wer sagt das die Fahrerin die sich als „Opfer“ stilisiert mit ihrem Hupen wirklich eine Kollision vermeiden wollte, vielleicht hat sie die Situation auch einfach falsch eingeschätzt und den anderen Fahrer zu Tode erschreckt. Wer sagt das sie nicht bewusst Gas gegeben hat um nicht eine Lücke vor ihr zu schließen, damit bloß keiner vorbei kommt?

    In welches Dilemma kommen die Kommentatoren nun, wenn nun also Info dazu käme, dass das „Opfer“ einen Mercedes S600 fährt?

    Ein Glück sind sich die Kommentatoren einig, dass man die Resourcen der Polizei genau für diese Fragen verschwenden sollte.

  5. 5
    Caron says:

    @Trigger
    Vielleicht hat es die Situation auch gar nicht gegeben. Wozu werden Anzeigen ohne verbeamtete Zeugen überhaupt noch aufgenommen?

    Anyway, jemand, der versucht, sich ohne zu blinken rüber zuschieben und nachher Stinkefinger und Vogel zeigt, ist nicht in erster Linie ein unsicherer Fahrer. Von solchen Leuten gibt’s zu viele und es sollte eigentlich viel öfter angezeigt werden.

  6. 6
    Tabos says:

    Ich kann die Anzeige auch gut nachvollziehen. Zumindest hat es doch den Effekt, dass der BMW Fahrer mal den einen oder anderen Euro für einen Verteidiger auf den Tisch legen darf.

    Die Idee einfach mal den Fuß kurz lupfen zu lassen, richtet sich mMn an die falsche Seite. Ich unterstütze solch ein asoziales Verhalten des BMW Fahrers doch nicht auch noch, in dem ich es a) aktiv ermögliche und b) einfach hinnehme.

    In der Hinsicht ist es mir auch egal, was der Klügere tut. Ich lasse Menschen, die Ihre Zeit als besonders wertvoll ansehen (unabhängig vom Fahrzeugtyp), eiskalt auflaufen.

    • Das ist das Verhalten, wofür man uns Deutsche im Ausland bewundert. Konsequent das Recht verteidigen, das man hat. crh
  7. 7
    Phil says:

    Schon aus Gründen der Verkehrserziehung bringe ich solche Sachverhalte immer zur Anzeige. Wenn die Leute dann aus der Sache nicht lernen, haben sie wenigstens Ärger und Arbeit.

  8. 8
    Martin says:

    Irgendwie schade, dass es scheinbar nicht mehr von diesen Anzeigen gibt. Wenn man den Text oben so liest könnte man meinen Herr Hoenig fährt auch BMW.

  9. 9
    Leopard says:

    @Caron 09:25

    Vielleicht hat es die Situation auch gar nicht gegeben. Wozu werden Anzeigen ohne verbeamtete Zeugen überhaupt noch aufgenommen?

    Welch toller, pragmatischer Vorschlag! Damit kann allgemein die Arbeitslast der StA und Kriminalpolizei auf angenehmste Weise verkleinert werden. Wenn kein „verbeamteter Zeuge“ dabeistand, ist’s nicht geschehen. Man könnte zum Beispiel die Dezernate Sexualdelikte, Einbruchsdelikte etc. gleich abschaffen – ja, eigentlich gibt es dann nur noch Parkbußen und vielleicht den einen oder anderen Taschendiebstahl unter den Augen des Zivilfahnders. Clever.

  10. 10
    BV says:

    Ich finde eine solche Anzeige auch nicht per se falsch. Grundsätzlich muss man natürlich nicht jede Kleinigkeit oder gar jeden Quatsch anzeigen. Aber gerade zum Verhalten im Straßenverkehr möchte ich der Mehrzahl der bisherigen Kommentare Recht geben, dass dort so mancher unterwegs ist, der vielleicht auch sein Fahrzeug, insbesondere aber sich selbst nicht hinreichend unter Kontrolle hat. So eine Anzeige führt dann zumindest mal zu einem weiteren Zähler – und steter Tropfen höhlt den Stein. Wenn es nur eine einmalige Kleinigkeit ohne allzu großes Gefährdungspotenzial war, soll die Sache gerne schnell und ohne übermäßigen Aufwand eingestellt werden. Wenn der Beschuldigte die Akte aber schon voll von solchen Vorwürfen hat, wird eine solche Kleinigkeit dann aber vielleicht auch mal nicht merh eingestellt, was meines Erachtens durchaus wünschenswert wäre.

  11. 11
    die andere Seite says:

    Da stellt sich mir doch gleich die Frage, was es denn wohl für ein Vogel gewesen ist, der dort gezeigt wurde.
    Ein kleiner, wie ein Wellensittich oder doch eher ein Weißkopf-Seeadler?
    Überraschend, dass die Lebensgefährtin nicht gleich einen Handy-Videobeweis gefertigt hat.
    Jetzt muss KOMin Andrea auch noch ornithologisch ermitteln.
    Was auch in der Anzeige fehlt ist die Anregung einer MPU.
    Für so einen Schei… würde ich nicht mal hupen. Dafür sind mir meine Nerven viel zu Schade.

  12. 12
    ausbilden says:

    Ganz ehrlich, Drängler aller Art habe ich lieber vor mir als im Rücken.

  13. 13
    WPR_bei_WBS says:

    Die Frage ist halt, was tatsächlich passiert ist. Vielleicht ist die Dame auch nur unfähig, § 7 IV StVO zu befolgen…

  14. 14
    Flo says:

    @WPR_bei_WBS, laut Anzeige passierte das auf einer Straße die auf Chaussee endet und die Anzeigenerstatterin befand sich auf der Rechtsabbiegerspur. Weiter rechts wird man nur selten fahren können.

    • Vorsicht, bitte. Die Anzeigenerstatterin sagt/behauptet, rechts gefahren zu sein. Audiatur et altera pars! crh
  15. 15
    DB says:

    Sehr interessant, dass sich hier plötzlich alle einig sind, es handele sich um eine AnzeigeerstatterIN. Die Anzeige indiziert für mein Verständnis eher, dass es sich um einen Mann handelt (wobei auch eine Frau freilich nicht ausgeschlossen ist).
    Das sind mal angewandte Stereotype: Der drängelnde, rücksichtslose BMW-Fahrer in der Monster-Karosse und die mimosenhafte, bedrängte Frau, die auch den letzten Rotz zur Anzeige bringt.

  16. 16
    die andere Seite says:

    Die Interpretation der KOMin Andrea legt aber schon eine AnzeigeerstatterIN nahe. Nur weil eine LebensgefährtIN auf dem Beifahrersitz saß, kann die Position des Fahrers durchaus von einer Frau besetzt sein.

    • Denkt denn keiner an das arme Baby?! (Ganz bestimmt ein Mädchen.) crh
  17. 17
    K75 S says:

    Vom behaupteten Fehlverhalten des BMW-Fahrers mal abgesehen, drängt sich mir die Frage auf, mit welchem Sicherheitsabstand der oder die Anzeigenerstatter/in wohl unterwegs war? Reißverschlussverfahren?

    Wenn des Fahrzeug sich nicht gerade in einem Schleppverband befand, hätte es mich auch nicht gewundert wenn der Beifahrer des BMW das Fenster heruntergelassen – und die Winkerkelle herausgehalten hätte.

  18. 18
    Der wahre T1000 says:

    So eine crappy Anzeige bewirkt doch rein gar nichts. Das wird schon deswegen eingestellt, weil man den Fahrer später gar nicht mehr sauber identifizieren kann.

    Einzig: der Angezeigte hat ein paar Kosten. Wenn das der Sinn der Übung ist….

  19. 19
    Tom says:

    Ich kann ja verstehen, dass man Sexualstraftäter verteidigt. Aber BMW-Fahrer? Echt jetzt?

  20. 20
    Jurazeugs says:

    Und wenn man sich hierzu als Beschuldigter schlicht nicht äußert? Woher weiß man denn dann wer gefahren ist?

    Sowas kann doch unmöglich eingestellt werden, ohne Halterhaftung kann man dann ja nur auf eine Öffentlichkeitsfahndung der BILD hoffen, der eigentliche Fahrer kann sich ja gerne bei der Redaktion melden wenn er sein Recht am eigenen Bild verletzt sieht!

    Mir gefällt das Mittel immer besser *hier Augenrollen einfügen*

  21. 21
    Mathew says:

    Herr Hoenig,
    ich erinnere an Ihr – wesentlich weitergehendes – Vorgehen wegen einer Spam-Mail, die mit einem Maus-Klick gemütlich am PC zu löschen ist.

    Da ist ein physisches Bedrängen auf der Autobahn wohl wesentlich schwerwiegender. Und wer immer so fährt, ist eine tickende Zeitbombe.

  22. 22
    Dieter says:

    @Mathew: Soweit ich das erinnere, gab es vor dem Scharmützel vor Gericht einen die Gerichte nicht belastenden und für den Spammer sogar kostenlosen Hinweis à la: Du, Du, so nicht!

    Und bitte gehen Sie in sich und lesen sie den Beitrag noch einmal in Ruhe. Dann werden Sie das mit der Autobahn sicher auch korrigieren wollen.

  23. 23
    WPR_bei_WBS says:

    @ Flo:
    Und warum bedeutet das, dass dort das Reißverschlussverfahren (bzw. die Regelung / Pflicht dazu) nicht zur Anwendung kommen kann?

    @ DB
    Ganz einfach: Weil die bearbeitende KOMin von „Die Gesch.“ spricht, und nicht von „Der Gesch.“.

  24. 24
    Joachim Breu says:

    Auch mich nervt so ein Quatschkram, wenn er mir mal auf den Schreibtisch purzelt. Schallzeichen darf geben, wer sich und andere gefährdet sieht, § 16 StVO. Hätte er/sie mit dem Fuß auf das richtige Pedal statt mit der Hand ins Lenkrad gedrückt, wäre auch nichts passiert. Und nur eine dieser Handlungen bietet Gewähr dafür, dass die Gefahr beseitigt ist. Und zwar die, welche nichts mit Geräuschen zu tun hat. Oberfahrlehrer, die hinterher auch noch Anzeige erstatten, obwohl sie sich durchgesetzt haben, finde ich ekelig. So was braucht der Straßenverkehr genauso wenig wie Drängler.

  25. 25
    ck says:

    Das muss dieses Victim Blaming sein, von dem ich immer lese.

  26. 26
    Mathan says:

    Ich finde es ja echt spannend, wie viele hier aus dem doch recht oberflächlichen Text der Anzeige genau schließen können, was vorgefallen ist.

    Ich könnte aus dem Text auch locker einen Fall ableiten, der mir schon mehrfach passiert ist und bei dem – auch wenn Herr Breu da sicherlich felsenfest anderer Meinung ist – ein Tritt auf die Bremse nicht geholfen hätte. Gut auf der anderen Seite haben die Autofahrer in meinen Fällen mir dann nicht den Vogel gezeigt (sie haben sich auch nicht für die Warnung bedankt). Und selbst wenn – ich würde wohl auf eine Anzeige verzichten.

  27. 27
    Flo says:

    @WPR_bei_WBS, wie kommen Sie darauf das §7(4) StVO einschlägig ist?
    Was schleißt aus das der Beschuldigte schlicht verpennt hat sich rechtzeitig einzuordnen?

  28. 28
    WPR_bei_WBS says:

    @ Flo
    Kommen Sie mal wieder runter von Ihrer Hexenjagd – im Gegensatz zu Ihnen schließe ich nichts aus, sondern zeige im Gegenteil, dass es mehr als eine Möglichkeit von dem gibt, was denn nun tatsächlich abgelaufen ist.
    Aber gut, Sie haben ja schon bei Ihrer letzten Antwort auf meinen Beitrag deutlich gemacht, dass Lesekompetenz nicht gerade Ihre Stärke ist.

  29. 29

    Ihre und meine Damen und Herren,

    lassen Sie mich bitte einmal elektrische Dunkelheit in das Licht bringen.
    Ich fasse professionell zusammen:
    1. Bei der (nicht-materiell, z.B. seelisch) Geschädigten könnte es sich um Frau S. handeln (dies wurde bislang noch nicht ermittelt / in Betracht gezogen).
    2. Fahrerin und Beifahrerin haben zusammen ein Baby. Wie soll dies biologisch gehen? (Eizellfusion? Cis-Trans-Konfiguration?)
    Handelt es sich überhaupt um ein Eigentumsbaby (vgl. Art. 14 GG)? (juristisch „Filialeigentum“, differentialdiagnostisch „Miet/-Pachtbaby“)
    3. Könnte es sein, dass ein externer Erzeuger (vermutlich Cis-Mann) ggf. nur ein einziges Mal ein Blick auf seinen Nachwuchs werfen wollte, ohne jemanden zu gefährden?

    BMW-Fahrer gelten unter Fachleuten als sexuell, jedoch weniger sozial attraktiv. Daher muss die Fortpflanzungsstrategie dieses Kollektivs regelmäßig evaluiert und ggf. an die biologisch-opportunistische Situation maßgeschneidert (unkonventionell) angepasst werden. Die BMW-Niere gilt unter Frauen der Inselbegabung Lesbos als Phallussymbol.

    Zur Vereinfachung zukünftiger Kommentare und maßgeblichen Senkung von Dankredundanzen bedanke ich mich im Namen aller für meinen Beitrag.

  30. 30
    Fry says:

    Vogel oder Mittelfinger zeigen – wie jede individuelle und nichtöffentliche Beleidigung – gehören legalisiert.

    Maximal zivilrechtlich verfolgbar. Aber kein Thema für den Staatsanwalt, keine Kosten für den Steuerzahler.

    Das ist meine Meinung.

  31. 31
    Drucker says:

    Na ja, wer weiß, vielleicht kann man den ganzen verkehrsrechtlichen Kram nicht nachweisen und den Mittelfinger auch nicht. Aber dass der Krawallfahrer sich jetzt eine Weile Sorgen machen muss, ob er für die Beleidung nicht ein paar Stücke viereckiges Geld abgeben muss, das gönne ich ihm dann doch.

    Schade eigentlich, dass man bei der theoretischen Fahrprüfung nicht gleich auch noch einen IQ-Test absolvieren muss – dann wäre so manches –beep!–schon mal von der Straße (wenn auch nicht die humanistisch gebildeten Herrenfahrer, die nur im Verkehr gelegentlich von ihren Instinkten übermannt werden).

  32. 32
    Drucker says:

    Ach ja, ganz vergessen: Wer von beiden Beteiligten der Mandant des (gerne mal pro domo argumentierenden) Herrn Anwalts ist, dearüber muss man wohl nicht lange rätseln.

  33. 33
    Roland says:

    @Fry: Ist das nicht sowieso die übliche Praxis, daß kein öffentliches Interesse erkannt wird bei Beleidigungsklagen?
    Außer natürlich, der angeblich Beleidigte ist Polizist.

  34. 34
    Nils says:

    ärgerlich ja, überflüssig und sinnlos die Anzeige auf allen Ebenen. Ohne eindeutige Fahrerermittlung des Drängelnden absolut sinnlos.
    Schön das Anwalt H dafür Geld bekommt. Eisiges Schweigen des Angezeigten hätte das Selbe, kostengünstigere Ergebnis gebracht.

  35. 35
    Nils says:

    Nachtrag: viel cleverer wäre es von derdiedas Anzeigenerstatter gewesen eine Kaltverformung ihres heiligen Bleches „hinzunehmen“, da ihr damit der Unfallverursacher den nächsten Mallorca Urlaub finanziert hätte…. Wenn man schon kleinlich ist, dann aber auch „sein Recht“ durchziehen.

  36. 36
  37. 37
    RA Thomas says:

    Der Fall ist nicht spektakulär. Aber 20-30 Tagessätze für den Mittelfinger im Straßenverkehr gibt es bei „unserem“ Amtsgericht immer. Zurecht, wie ich finde.

    Wenn man es dann auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen will, kann man zwar häufig eine Einstellung nach § 153a StPO gegen eine geringere Geldauflage erreichen. Das nützt dem Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung finanziell betrachtet aber wenig.

    Falls man Herrn Hoenig im Straßenverkehr sieht: einfach wegdrängeln und Mittelfinger zeigen. Der Herr Hoenig bringt so etwas nicht zur Anzeige ist da tolerant.

    • Das ist richtig. Strafanzeigen für Beleidigungen im Straßenverkehr sind was für Kurzbepimmelte.
      Anders reagiere ich aber bei „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“, § 111 StGB. Viel Spaß, Kollege; soll ich Ihnen einen Verteidiger vermitteln? crh
  38. 38
    RA Thomas says:

    Das finde ich nicht. Apropos „Kurzbepimmelte“. Aktuell ist ein Mandant wegen Beleidigung angeklagt, weil er über einen Porschefahrer gesagt hat: „Der muß aber einen kleinen Pimmel haben“. Halte ich irgendwie für kleinlich. Ich überlege, den Wahrheitsbeweis anzutreten.

    Die Kommentierung zu § 111 StGB müssen Sie noch einmal genauer studieren. Hilfsweise berufe ich mich auf § 118 BGB analog.

    • Nene, da scheinen Sie was zu verwechseln. *Ich* muß mich mit den Kommentaren zu § 111 StGB nicht beschäftigen, das macht dann zur gegebenen Zeit Ihr Verteidiger. Und der prüft dann auch, ob die Verteidigungsstrategie über § 118 BGB sinnvoll und zielführend ist. Als Geschädigter/Zeuge bin ich jetzt erstmal raus aus der Geschichte – der Ball liegt in Ihrem Feld. Viel Spaß damit! crh
  39. 39
    RA Thomas says:

    Wahrscheinlich verstehe ich nur Ihren Humor nicht, Herr Kollege Hoenig. Vielleicht liegt es auch daran, daß mein Humor (seit 40 Jahren) nicht bei den Leuten ankommt. Aber aus einem – aus meiner Sicht – erkennbar nicht ernst gemeinten Kommentar zu Ihrem Beitrag, eine „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ konstruieren zu wollen und mit Strafanzeigen zu drohen, finde ich irgendwie nicht lustig.

    Falls das bei Ihnen so angekommen sein sollte, bitte ich um Entschuldigung und um Löschung meines Kommentars.

    • Kann es sein, daß Sie seit 40 Jahren auch nicht mit dem Humor anderer klarkommen, wenn er Ihnen auf dem gleichen Niveau begegnet?
       
      Falls es tatsächlich bei Ihnen so angekommen sein sollte, daß ich ernsthaft wegen so eines Unsinns eine Strafanzeige schreibe, dann bitte ich um Entschuldigung, lasse unsere Humoraustauschaktion aber zur Belustigung anderer stehen. crh
  40. 40
    RA Thomas says:

    >> Kann es sein, daß Sie seit 40 Jahren auch nicht mit dem Humor anderer klarkommen, wenn er Ihnen auf dem gleichen Niveau begegnet?<<

    Ich räume ein, ich habe seit Kindheitstagen Schwierigkeiten, meinen Humor als solchen kenntlich zu machen, als auch anderer Leute Humor zu erkennen. Wahrscheinlich bin ich deshalb so beliebt. Sicher gibt es dafür inzwischen eine ICD-Klassifizierung. Ein Fall für §§ 20, 21 StGB, § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO?

    • Ich verteidige auch in Berufsrechtsverfahren … [ne, das war jetzt ein Witz!] ;-) crh