Aus einem Vernehmungsprotokoll:
Die dokumentierte Reaktion:
Nun sage keiner mehr, das Studium von Ermittlungsakten sei nicht unterhaltsam.
Aus einem Vernehmungsprotokoll:
Die dokumentierte Reaktion:
Nun sage keiner mehr, das Studium von Ermittlungsakten sei nicht unterhaltsam.
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Kann mich mal jemand aufklären, was eingebettete Drei-Euro-Wohnungen sind? Ist das üblich, dass deren Zugänge sich hinter Schränken (mit oder ohne Büchern) verbergen?
Hallo,
mein Vorschreiber stört sich an der 3,- Euro Wohnung, ich bin aber schon an der Frage hängen geblieben. Was ist denn „in der Wohnung Ihrer Wohnung“? Haben sich da zwei Sprachlegastheniker gesucht und gefunden?
MFG
Ich würde sagen, da fehlen zwei Kommas. Richtig müßte es lauten: „[…] in der Wohnung, Ihrer Wohnung, […]“. Irgendwie sieht das aus, als hätte jemand eine aufgezeichnete Vernehmung wortwörtlich niedergeschrieben.
Ich steh auf dem Schlauch: Was ist jetzt so unterhaltsam?
Die 3-Euro-Wohnung? Keine Schränke in der Wohnung or what?
@Lutz
ich musste etwas schmunzeln, als der Zeuge(?) oder Delinquent(?) energisch abstritt, ein Bücherregal zu besitzen.
Ein Witzchen aus der Rubrik, „Lachen über die deutsche Unterschicht“.
Eine Küche? Wir haben eine Küche?
Also wenn das wortwörtlich ist dann steht man, dass die Grenzen zwischen dem klassischen Schichten verschwinden. Der Befragte mag zwar bzgl des nicht vorhandenen Bücherregals der Unterschicht zugeordnet werden – er vermag sich aber immerhin gewählt auszudrücken. Wogegen der Polizist offenbar a) keinen geraden Satz herausbringt und b) Gesagtes nicht vernünftig zu Papier bringen kann.
Unterschicht weil kein Bücherregal?
Die Einschätzung kann wohl nur von jemandem kommen, der digitalzeitlich etwas zurückgeblieben ist.
Abgesehen davon stritt er ab, einen Bücher_schrank_ zu besitzen, das Bücherregal wurde erst in den Kommentaren hineininterpretiert.
@WPR_bei_WBS
Es gibt in Deutschland keine Wortprotokolle, denn solche sind des Teufels. Ein Kuriosum unter solchen Ländern, die sich mit einiger Ernsthaftigkeit Rechtsstaat nennen dürfen, aber so ist es nun mal.
Mit anderen Worten: Das Protokoll ist von einer einzigen Person geschrieben worden (dem Polizisten) und der hat nicht Buchstabe für Buchstabe zitiert, sondern die wörtliche Aussage geglättet, wie es üblich ist. Bei der ersten Formulierung wollte er umformulieren und hat vergessen zu löschen.
@Roland B
Auch im Jahre soundsoviel nach Kindle ist mir kein bürgerlicher Haushalt ohne Bücherschrank/-regal bekannt.
Bei mir sorgt eher die Wortwahl des Vernehmenden für Heiterkeit, besonders die Formulierung „hinter einem Schrank, wo Bücher und CDs drinnen sind“ – klingt sehr nach süddeutschen Relativpronomen. Die Antwort des Zeugen/Beschuldigten empfinde ich dagegen als vollkommen üblich, schließlich ist ein Schrank „…ein Möbelstück, das meistens abgeschlossen oder wenigstens geschlossen werden kann.“ – dies trifft auf die weit überwiegend verwendeten Bücherregale nicht zu. Die Mehrheit der Menschen hier dürfte also solch einen „Schrank“ ebenfalls nicht besitzen.
@Sigi
Doch, doch, das „in der Wohnung Ihrer Wohnung“ hatte ich schon mit der Formulierung „eingebettet“ zu kommentieren versucht.