Vermögensabschöpfung? Läuft!

Der Strafbefehl, mit dem einem Mandanten, eine Wirtschaftsstraftat zur Last gelegt wird, stammt aus Ende September 2017.

Im letzten Absatz heißt es:

Durch die Ihnen zur Last gelegte Tat haben Sie einen Gegenstand im Wert von 600 Euro erlangt. In Höhe dieses Betrages ist die Einziehung des Wertes des Erlangten anzuordnen.

Vergehen, strafbar nach §§ 263 Abs. I, 73 Abs, I , 73 C, 73 d StGB

So langsam wird deutlich, daß es schwierig werden könnte mit dem Bonmot: „Verbrechen lohnt sich doch!“ Am 01.07.2017 trat das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte haben zwar immer noch so ihre Umsetzungsschwierigkeiten, aber im Grunde läuft’s.

Zu der Geldstrafe im vorliegenden Fall kommen neben dem Verteidigerhonorar und den Gerichtskosten dann auch noch der vermeintliche Schaden … Das macht es nicht einfacher, aus rein ökonomischen Gründen mal eben einen Strafbefehl zu schlucken …

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3 Antworten auf Vermögensabschöpfung? Läuft!

  1. 1
    Der wahre T1000 says:

    Bei geplant handelnden (Wirtschafts-)Straftätern dürfte die Abschöpfung des illegal Erlangten völlig richtig sein. Das ist der einzige Weg, um solche Straftaten weniger attraktiv zu machen. Es ist auch nicht ersichtlich, warum illegal erlangte Dinge vom Täter behalten werden sollten.

    Die meisten Straftäter dürften jedoch in einer wirtschaftlichen Situation sein, in der die Abschöpfung schwierig wird. Man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen.
    Und bei jenen, die geplant im großen Stil handeln, wird das Geld vermutlich auch irgendwo sicher gebunkert. Was macht die Justiz in diesen Fällen? Gibt es (wie bei Tagessätzen) ersatzweise Haft? Oder ist das Gesetz faktisch ein zahnloser Tiger, wonach nur die abgeschöpft werden, die es mit sich machen lassen?

  2. 2
    Fry says:

    Ist aber auch wirklich unfair, dass Strafe allein nicht ausreicht, dass man die Beute auch noch wieder rausrücken muss…

  3. 3
    Jürgen says:

    Na, wenn es sich tatsächlich nur um eine reine Gewinnabschöpfung handelt, die klar belegt werden kann, könnte man nichts dagegen haben. Nur, ob es tatsächlich so kommt, bezweifele ich stark.