Verteidiger gesucht für kleinen Sachschaden

Aus einer Anfrage, die uns via Kontaktformular auf unserer Webseite erreichte:

Es war Trunkenheit am Steuer mit 2,4 Promille, Cannabis und Tabletten im Blut, hatte kompletten Blackout und weiß von allem nichts mehr, habe mich mit Auto 5x überschlagen auf Bundeststrasse und Gott sei Dank nur kleiner Sachschaden. Ich habe leider keinen Führerschein.

Es könnte sein, daß hier trotz des vorgetragenen geringen Schadens ein größerer Verteidigungsbedarf besteht.

Na, wenigstens kommt die Anfrage noch vor der Urteilsverkündung. Schau’n wir mal, was wir da noch retten können.
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Bild: © lichtkunst.73 / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Anfrage der Woche, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht veröffentlicht.

8 Antworten auf Verteidiger gesucht für kleinen Sachschaden

  1. 1
    Spandauer says:

    Falls die Schilderungen alle zutreffen, wäre es besser der/die Anfrangende würde nicht/nie mehr Auto fahren. Diesmal scheint es noch gut gegangen zu sein, aber öfters trifft es bei einem solchen Unfall Unbeteiligte.

  2. 2
    Luke says:

    Verteidigungsbedarf besteht hier wohl mehr als Vereidigungsbedarf.

    • Jetzt nicht mehr. Danke. crh
  3. 3
    Bernd says:

    @Spandauer
    Und erst die Kinder, niemand denkt an die Kinder.

    Wenn ein Strafverteidiger so an die Sache herangeht, ist er arbeitslos.

  4. 4
    Spandauer says:

    @Bernd
    Ich habe bewusst nichts über Kinder geschrieben und auch nicht über die Arbeit des Strafverteidigers.
    Die/der Anfrangende soll optimal verteidigt werden soll, dies habe ich nirgends bestritten.
    Vielleicht überlegt sich die/der Anfrange im Nachgang der Verhandlung aber mal sein/ihr Verhalten.
    Da könnte der Strafverteidiger durchaus „erzieherisch“ einwirken.

  5. 5
    Duncan says:

    @Spandauer: nun beschleicht mich der Verdacht, das Herr Hoenig sehr bewusst Rechtsanwalt und mit nichten Erzieher, Lehrer oder ähnliches geworden ist, auch wenn er sich schon mal in einer Verhandlung wie im Kindergarten gefühlt haben mag. Er kann seinen Mandanten allenfalls beraten und da sind mir Strafverteidiger schon mal als sehr klar und deutlich sprechende Personen aufgefallen, wo das Befolgen des erteilten Rates so manchen „Folgeauftrag“ verhindert hätte. Wobei ich noch keinen andere Anwaltprofession gegen Ende ihrer Tätigkeit so ausgebrannt erlebt habe wie Strafverteidiger, darunter auch mehrere Strafrechtsprofessoren.

  6. 6
    Drucker says:

    Sich etwas zu überlegen hilft hier wohl kaum – wer mit einem derartigen Cocktail unterwegs und überhaupt noch bei Bewusstsein ist, der hat ein schweres Suchtproblem (neben einem möglicherweise bestehenden Charakterproblem).

    Und obwohl ein Verteidiger, um seinen Laden am Laufen zu halten und Umsatz zu machen, in solchen Fällen fast zwangsläufig das Interesse seines Mandanten vor das der Allgemeinheit stellen wird, sollte er sich dann doch wenigstens Auflagen wie einer stationären Therapie nicht in den Weg stellen.

  7. 7
    Wegesmut von und zur Seiteschreit says:

    @Drucker
    Lieber Mandant,
    im Gespräch schlug der Richter eine Bewährungsstrafe und eine Auflage zur stationären Therapie vor. Da habe ich sofort verzückt zugestimmt und wollte mich dem nicht in den Weg stellen.
    Informieren sie bitte ihren Arbeitgeber, ihre Familie und begleichen sie meine Rechnung, bevor sie morgen bei der Klinik sich einfinden.
    Mit freundlichen Grüßen
    RA Wegesmut von und zur Seiteschreit

  8. 8
    K75 S says:

    Natürlich, jemanden der ohne Führerschein und unter Drogen- und Alkoholeinfluss Auto fährt, möchte ich im Straßenverkehr auch nicht begegnen. Ebensowenig den Schläfern, die als Berufskraftfahrer getarnt auf deutschen Autobahnen unterwegs sind.

    Der Job des Strafverteidigers ist hier, dafür zu sorgen, dass der Rechtsstaat auch einer bleibt. Ob er hier „erzieherisch“ tätig werden kann … also ich habe da so meine Zweifel. Seine Aufgabe ist es imho jedenfalls nicht.