Vollstreckungsandrohung an den Autodoc

Die Geschichte einer Abmahnung wegen eMail-Spammings und über die Uneinsichtigkeit des Spammers sowie der Support einer juristischen Laiendarstellerin kann man hier noch einmal vertiefen.

Eine kurze Zusammenfassung:

  1. Der Spammer schickt mir eine unerwünschte Werbung per eMail, meckert frech herum, weil ich ihm gesagt habe, daß ich das nicht möchte. Soweit, so kostenlos.
  2.  

  3. Daraufhin habe ich Rechtsanwalt Bert Handschumacher mit der Durchsetzung meines Abwehr- und Unterlassungsanspruchs beauftragt. Er hat dann das übliche Programm abgespult, der Spammer hat sich von einem anderen Rechtsanwalt sachkundig vertreten und sich von einer mit stabilen Selbstbewußtsein ausgestatteten Dresdnerin namens Silke supporten lassen.
  4.  

  5. Am Ende hat das Gericht kostenpflichtig genau das ausgeurteilt, was ich dem Autospammer seinerzeit mit dem Textbaustein „Minutenabmahnung“ kostenlos schon mitgeteilt hatte.
  6.  

  7. Die Kosten wurden vom Gericht festgesetzt, aber vom Autodoc noch nicht bezahlt. Deswegen bekommt der Spammer nun die – kostenpflichtige(!) – Vollstreckungsandrohung mit einer Übersicht über das, was demnächst von einem Konto auf das andere überwiesen – oder eben gepfändet – wird.

Die Chance, schlicht mit einem „Sorry, kommt nicht wieder vor“ aus der Sache herauszukommen, bekommt von mir jeder Spammer. Wer sie nicht nutzt, kann sich oben anschauen, was er riskiert.

In diesem Sinne:

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Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Unerwünschte Werbung veröffentlicht und mit den Begriffen , verschlagwortet.

20 Antworten auf Vollstreckungsandrohung an den Autodoc

  1. 1
    Thorsten says:

    Das ist doch immer so. Erst frech rebellieren, und am Ende sich über die hohen Kosten wundern.

  2. 2
    Fry says:

    Schade, dass einem juristischen Laien dieser Weg praktisch verschlossen ist – da er dazu ein Prozesskostenrisiko übernehmen müsste, welches in keinem Verhältnis zum Aufwand einer schlichten Löschung steht.
    Es sind eben nur theoretisch alle vor dem Gesetz gleich… praktisch scheitert das an gewissen Hürden.

    • Mir kommen die Tränen. Vielleicht versuchen Sie’s mal mit Jurastudium, Referendariat, zwei Staatsexamen und einer Kanzleigründung. Wenn ich das als Arbeiterkind geschafft habe, dann schaffen Sie das doch erst Recht mit links!
       
      Nebenbei:
      Das Kostenrisiko trage auch ich, wenn ich einen Rechtsanwalt mit meiner Vertretung beauftrage; ich bin ziemlich sicher, daß RA Handschumacher nicht (nur) für Gotteslohn arbeiten wird. crh
  3. 3
    SchmidtM says:

    Sehr amüsanter Beitrag, insbesondere der Schluss!
    Haben Sie den Spam postalisch oder per Mail erhalten? Wenn ersteres, könnte ich mir durch Sie bei der selben Sache vertreten lassen? Oder bearbeiten Sie vorzugsweise Straf- und Verkehrsdelikte?

    • Der Spam kam per eMail.
       
      Wir bleiben bei unseren Leisten – Strafrecht und Verkehrsrecht. Wenden Sie sich ggf. an RA Bert Handschumacher (oben verlinkt). crh
  4. 4
    Stefan says:

    Lieber Herr Kollege Hoenig,

    ich gehe davon aus, dass Sie letztere Fotos nebst Werbeslogan von der Seite des Autodoc “gemopst” haben. Um diesem keine Angriffsfläche zu bieten sollten Sie (zumindest) die Fotos aus diesem Beitrag entfernen. Nicht, dass der Doc noch urheberrechtliche Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend macht.

    Beste Grüße
    Stefan

    • Besten Dank für den fürsorglichen Hinweis. Strafverteidiger sind ziemlich risikofreudig, was eigene Angelegenheiten angeht. ;-) crh
  5. 5
    WPR_bei_WBS says:

    Bitte, lieber Autodoc, nicht zahlen! Wir wollen doch alle noch etwas Spaß haben bzw. (Silke) Ihnen wertvollen Rat geben können.

    BTW: Da die GmbH Ihren fälligen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann man als Gläubiger nicht Insolvenzantrag stellen?

  6. 6
    WPR_bei_WBS says:

    @ Fry

    Warum ist Ihnen der Weg verschlossen? Sie können genau so zum Anwalt gehen wie auch CRH. Mit gleichem Kostenrisiko bzgl. des Honorars seines Anwalts als auch der Gerichtsgebühren und, im Falle einer Niederlage, der Anwaltsgebühren des Gegners.

    Und selbst wenn CRH ohne (eigenes) Kostenrisiko abmahnen könnte – so what? Der Klempner kann anders als der Normalbürger sehr günstig eine Topheizung bei sich einbauen, der Kfz-Mechatroniker hat kein Risiko beim Autokauf und Werkstatt euch etc. pp. That’s life.

  7. 7
    BV says:

    @ WPR_bei_WBS, # 6:

    Ganz so schnell geht das mit dem Insolvenzantrag leider nicht. Das Nichtzahlen einer fälligen Verbindlichkeit ist kein Insolvenzgrund, sondern erst (unter anderem) die Zahlungsunfähigkeit, die dadurch (noch) nicht (hinreichend) indiziert wird.

  8. 8
    Schnoffel says:

    Man muss aber auch Glück mit dem Gericht haben, denn wenn man Pech hat, passiert nämlich das exakte Gegenteil: Man bekommt nicht nur Spam, sondern bezahlt auch die Anwaltskosten des Spammers, nachdem man den Prozess verloren hat.

    Und wenn das nicht passiert, ist der Spammer regelmäßig zahlungsunfähig und wieder bleibt man auf den Kosten sitzen.

    @chr: An dem Kommentar von Fry ist schon was Wahres dran. Ich kann mir nämlich meine Kosten und den Aufwand für die Abmahnungen, die ich wegen Spamming regelmäßig verschicken muss nicht erstatten lassen, einfach nur deshalb, weil mir der Anwaltstitel fehlt.

    • Sie irren; die Kosten für eine Abmahnung bekommt ein Rechtsanwalt vom Gegner nicht (mehr) erstattet, weil – so der BGH in zwei Entscheidungen – die Ansicht vertrat, jeder Anwalt könne das quasi mit seinem Bordwerkzeug machen, deswegen sei das kein erstattungspflichtiger Aufwand.
       
      Das ist übrigens auch ein Grund dafür, daß ich als Abmahnung nur noch den Minuten-Textbaustein verschicke und erst dann mit der RA-Handschumacher-Keule aushole, wenn der Gegner dummes Zeug schwätzt oder mir wie hier frech kommt. crh
  9. 9
    Schnoffel says:

    @chr: Man lernt nie aus; mir war in Erinnerung, dass die Rechtssprechung hierzu noch uneinheitlich wäre. Aber wie Sie sagen erst recht ein Grund, den Sachverhalt an einen Rechtsanwalt weiterzugeben. Hier bin ich auch völlig bei Ihnen und ich verstehe nicht, wie man das dann auch noch als querulantisch abtun kann. Ich ärgere mich jedesmal, wenn mein auch beruflich genutzter Briefkasten – trotz klarem Hinweis – wieder mit Einwurfsendungen vollgemüllt ist.

    Ich bin gespannt, ob die Zwangsvollstreckung reibungslos vonstatten geht. Ich hab schon erlebt, dass Banken antworten, die Geschäftsbeziehung bestünde nicht mehr.

  10. 10
    Klaus says:

    Hmpf, ich gestehen, zufällig bin ich trotz fleißig Lesen in diesem Blog bei dem Laden gelandet. 1.11., dringend ein Ersatzteil gesucht, anhand der OEM Nummer zwei Anbieter gesucht. Einer davon pkwteile.de, Artikel auf Lager, sitzt in Berlin, kein Feiertag, super. Auftragsbestätigung dann vom Autodoc. Seitdem einmal telefoniert, 15 Minuten Warteschleife, um nochmals zu sagen, dass es wirklich eilig ist. Nein, der Artikel ist zwar im Lager, aber im Außenlager, kommt erst am 2.11. mittags an, aber dann geht’s sofort in den Versand. Das war das letzte, was ich von dem Laden gehört habe.
    Hat was von kleine Sünden bestraft der Herrgott sofort.

  11. 11
    Fry says:

    @WPR_bei_WBS:

    Der Klempner kann anders als der Normalbürger sehr günstig eine Topheizung bei sich einbauen, der Kfz-Mechatroniker hat kein Risiko beim Autokauf und Werkstatt euch etc. pp. That’s life.

    Ok, also Mitleid darf ich mir von Ihnen oder CRH nicht erhoffen. Geschenkt. Aber ein Hinweis sei doch noch erlaubt: die Dienstleistung eines Anwalts ist mitnichten vergleichbar mit der eines Handwerkers. Denn Rechtskosten aller Art sind „Kosten eines Rechtsstaats“.

    • Nein. Die Anwaltskosten sind die Gegenleistung für die anwaltliche Dienstleistung. Nur bei Gerichtskosten (aka: Gerichtsgebühren) liegen Sie ungefähr richtig. crh

    In meinen Augen ist es übrigens blanker Hohn, dass man diese als Privatmann nicht von der Steuer absetzen kann – so als ob es ein freiwilliges Wahl-„Vergnügen“ wäre, um Rechtsprechung zu bitten, wo Leute sich nicht einigen können oder ein Straftatsverdacht im Raum steht. Das IST eben was anderes als sich eine Heizung einbauen zu lassen.

    • Wenn die Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit einem Gewerbe entstanden sind, können sie als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Bei den privat veranlaßten Spielereien (zB. gescheiterter Kauf einer Kiste Krombacher) hingegen nicht. Aber da fragen Sie lieber mal einen Steuerrechtlcer, die machen auch Bier zur Betriebsausgabe.
       
      Das Begehen von Straftaten ist in aller Regel Privatvergnügen. Aber selbst dabei gibt (lukrative!) Ausnahmen.
       
      BTW: Die Kosten, die der Autodoktor nun zu zahlen hat, sind vermutlich betriebsbedingte Aufwendungen, die die Steuerlast senken können.
       
      Ganz schön komplifiziert, das alles, nich? crh

    Weitere Unterschiede: beim Anwalt und Gericht spricht man von (aufwandsunabhängigen) „Gebühren“, der Heizungsinstallateur nennt seine Rechnungspositionen sicher nicht so. Auch das ein Hinweis auf den Unterschied.

    • Der „Gebühren“-Begriff ist überholt; seit 1. Juli 2004 ist die BRAGO („…Gebühren-Ordnung“) Geschichte und es gilt das RVG („Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz“), noch älter ist der Begriff „Honorar„. Der Handwerker bekommt demgegenüber einen Werklohn, der Anwalt (wie der Arbeitnehmer) den Dienstlohn. Es ist ein Unterschied, aber keiner, der Ihre Argumentation stützt. Gleich ist: Handwerker und Anwalt arbeiten nicht (nur?) für Gotteslohn. crh

    Und bei „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ steht nicht dabei „die werten Kolleginnen und Kollegen sind dabei auf dem Fast Track“.

    Übrigens Respekt Herr Hoenig vor Ihrer Ausbildung und Karriere. Ich hätte das sicher auch machen können, Neigungen und Interessen waren aber anders (Richtung MINT-Studium), Und heute lese ich zwar gerne Ihren Blog (danke dafür), aber das reicht mir als Ration aus, studieren möchte ich es dann doch nicht.

    Hätte aber dennoch gerne die Möglichkeit, Zwiebeln zu schneiden ohne mich zu verletzen…

    • Mir geht das ähnlich mit Kreissäge und Oberfräse; das Risiko der abben Finger vermeide ich, indem ich einen Tischler beauftrage. Und dann bezahle. Für ein Vogelhäuschen reichen meine handwerklichen Fähigkeiten, das sieht aber dann auch aus wie selbstgebastelt. crh
  12. 12
    Klaus says:

    Im Verschicken von Ware ist dieser Laden anschließend genau so zuverlässig wie beim Zahlen der Verfahrenskosten. Jedenfalls ist das Paket, das ganz bestimmt gestern rausgehen sollte, immer noch nicht auf dem Weg. Da ich die Teile nächste Woche auch nicht mehr brauche, habe ich jetzt widerrufen. Nun wird es spannend mit der Erstattung der PayPal Zahlung. Vielleicht werde ich dann bald nach einem Zivilrechtler suchen, dem es auch bei 45€ Spaß macht, sich mit denen anzulegen.

  13. 13
    Ralph S. says:

    @Klaus
    Nix Böses, aber allein das (grob) identische Layout der Websites von autoteile.de und autodoc.de weist auf die Verquickung hin. Zudem fehlen AGB auf der Seite.

    Bzgl. Paypal: Glücksgriff von Ihnen (bzw. cleveres Risikomanagement)
    – in aller Kommunikation höflich, aber bestimmt bleiben
    – Frist von 1 Woche für Rückzahlung setzen
    – nach Ablauf unmittelbar/sofort bei PP einen Claim aufmachen

    P.S. sieht wie ‚Schlüsseldienst-Masche aus ;)

  14. 14
    Fry says:

    @CRH: ich weiss nicht, womit ich mir den feindseligen Unterton in Ihren Anmerkungen verdient habe.

    • Da haben wir uns mistverstanden. Ich bedauere, wenn hier eine Feinseligkeit durchschimmern konnte; beabsichtigt hatte ich das nicht.
       
      Ich hole dann mal meine Samthandschuhe raus, wenn ich künftig auf Ihre Kommentare reagiere, ok Sensibelchen? ;-)crh

    Ein letzter (versprochen!) Versuch, den Unterschied deutlich zu machen: wenn ein Handwerker mich bei der Abrechnung uebers Ohr haut und wir uns deswegen streiten, wird es leicht sehr teuer und langwierig. Fuer mich kein „Vergnuegen“, ich kann es mir auch nicht aussuchen ob ich verklagt werde oder nicht, und im Gegensatz zum Handwerker (GmbH), der das als Betriebskosten geltend machen kann, kann ich das als Privatperson nicht tun. Rechtens ist das, aber fair?

    • „Rechtens, aber unfair!“ ist ein Thema, das Sie mit dem Steuergesetzgeber diskutieren sollten. Da halte ich mich raus.
       
      Nebenbei: Als Privatperson können Sie Aufwendungen für eine Rechtsberatung/-vertretung ganz locker als Werbungskosten geltend machen, wenn der Gang zum Anwalt rein beruflich veranlaßt war. (Weiter lehne ich mich jetzt aber nicht ins Steuerrecht hinein.) crh

    Wenn Sie jetzt den Unterschied zwischen Ihrer Arbeit und der eines Handwerkers immer noch nicht sehen, gebe ich auf.

    • Es gibt sicherlich ne Menge Unterschiede, aber nicht in dem Zusammenhang, in den Sie Handwerker und Anwälte hier stellen. crh
  15. 15
    Klaus says:

    @RalphS
    Da ich Autodoc letztlich nur aus diesem Blog kenne und noch nie auf deren Webseite war, sind mir da naturgemäß keine Ähnlichkeiten aufgefallen.
    Ich muss aber gestehen, ich hatte bei dem Laden ein schlechtes Bauchgefühl. Man kann nicht als Gast bestellen, man weiß nicht, womit geliefert wird, so tief, wie die ihre Telefonnummer versteckt haben, wollen sie anscheinend nicht wirklich angerufen werden. Der Vergleich mit dem Schlüsseldienst hat was. Früher konnte man danach gehen, je großbuchstabiger der Eintrag in den gelben Seiten und je mehr A am Anfang, damit man als AAAAA Schlüsseldienst im Alphabet gegen den AAAA Schlüsseldienst gewinnt, umso besser ließ man die Finger davon. Heute ist es anscheinend die Zahl der verschiedenen Domains, unter der man auf Kundensuche geht, die einen stutzig machen sollte.

    Bzgl PayPal, die mag ich nicht, aber noch weniger mag ich irgendwelchen unbekannten Firmen meine Kreditkartendaten geben. Das ist mir viel wichtiger als ggfs. der Käuferschutz.

  16. 16
    Silke-Fanclub says:

    Wo bleiben denn die qualifiziert hochwertigen Beiträge von Silke?
    Vielleicht möchte uns Silke mitteilen, dass die Kosten deutlich überteuert seien und Herr Hönig sich mit armen Internetdienslteistern bereichern möchte.
    Oder noch mal darauf, dass Herr Hönig mit seinem Blog die Berliner Justiz beeinflusst (mein Highlight)
    Komm liebe Silke, lass uns doch so nicht hängen!

  17. 17
    Iak says:

    Wenn der Herr RA einfach seine Kontodaten schwärzt, kann man ihm auch keine Geld überweisen. Oder abbuchen :-)

  18. 18
    RA Bert Handschumacher says:

    Nach der kostenpflichtigen Aufforderung hat der Autodackel bezahlt, bevor das Konto ihm dicht gemacht worden wäre.
    Es kam auch der Kostenbeschluß bzgl. des unsinnigen Aufhebungsverfahrens des Autodockels. Die muß er zahlen. Da werden noch einmal ca. 800 Piepen fällig.
    Insgesamt hat er es mit einer dämlichen Antwort geschafft, die Kosten von 0 € auf round about 5.000,0 (incl. seiner Anwälte und der ganzen Gerichtskosten) hochzujazzen. Saubere Leistung!
    Frauen (Silke) sind eben teuer….

  19. 19
    Silke-die Echte says:

    @ Silke- Fanclub
    Ich hatte meinen guten Rat dem Autodoc hier bereits mitgeteilt: nämlich dass er gegen dieses erkennbar rechtswidirige Urteil in Berufung gehen sollte. Dann hätte er nämlich gewonnen und hätte gar nichts bezahlen brauchen.
    Und da Sie sich wundern, wo denn meine interessanten Beiträge bleiben.. – nun. das liegt daran, dass RA Hoenig sich hier brutal als Zensor aufspielt und jeden Kommentar von mir, egal was drin steht, löscht und den anderen vorenthält. Jedenfalls seit er das Urteil zum Autodoc hat, vorher hat er sich das wohl nicht gewagt. Hätte ja sein könenn, dass wir uns doch vor Gericht sehen bzw der Autodoc schon erstinstanzlich gewinnt.

  20. 20
    Sladade says:

    @Silke-die Echte
    Warum teilen Sie ihren Tipp für Autodoc hier im Blog von Herrn RA Hoenig mit? Zudem sollten Sie sich eventuell noch einmal mit der Begrifflichkeit „Zensur“ bzw. „Zensor“ beschäftigen. ;-)