Von Vorschußzahlungen und Amputationen

Um Rechtspfleger werden und über Kostenfestsetzungsanträge von Pflichtverteidigern entscheiden zu können, muß man nicht nur über eine fundierte Ausbildung verfügen, sondern auch über ganz besondere Eigenschaften.

Mit einem solch gut ausgebildeten Rechtspfleger habe ich es in einer auswärtigen Wirtschaftsstrafsache zu tun, in der ich als Pflichtverteidiger unterwegs bin.

Das Verfahren hat im Januar begonnen und das Gericht hat Termine bis hinein in den Frühsommer festgelegt. Weil die Reisekosten doch ziemlich zu Buche schlagen, habe ich einen Antrag auf Festsetzung eines Auslagenvorschusses beantragt:

Damit habe ich wohl für Irritation gesorgt. Der Rechtspfleger (gut ausgebildet, besondere Eigenschaften; s.o.) antwortet via Reflex:

Die Ansicht ist nicht frei von Irrtum. Das habe ich versucht, mit folgendem Text darzustellen:

Und damit sich nicht nur der Rechtspfleger (gut ausgebildet, besondere Eigenschaften; s.o.) mit der Amputation wichtiger Gliedmaßen (aka: Vorschußzahlungen an Strafverteidiger) beschäfigt, habe ich auch den Vorsitzenden bemüht; und zwar mit diesen Anträgen:

Mal schauen, was nun passiert.

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Bild: © Hartmut910 / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Kafka - Der Process, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf Von Vorschußzahlungen und Amputationen

  1. 1
    Berliner says:

    Ist es denn zu viel verlangt, die voraussichtlich anfallenden Reisekosten zu substantiieren? Ansonsten könnte man noch auf die Idee kommen, dass nur die Hälfte der Reisekosten zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich sind, nämlich die Anreise zum Gericht, nicht die Abreise nach Hause. Die Abreise ist ja immerhin durch die andere berufliche Tätigkeit bzw. privat veranlasst.

    • Ich hatte zuvor schon mehrmals Reisekosten abgerechnet; die ungefähre Höhe ist dem RPfl. also bekannt. Die beantragten 450 Euro pro HVT entsprechen dem arithmetrischen Mittel. Auf welche Ideen Sie kommen, interessiert hier nicht weiter. crh
  2. 2

    @ Berliner:

    Schon mal erwägt, den Beruf des Rechtspfleger zu ergreifen?

    Ich sehe großes Potential in Ihnen schlummern. ;-)

  3. 3
    WPR_bei_WBS says:

    Tja, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechts- (Entscheidungs-) Findung. Scheint eine besondere Eigenschaft des Rechtspflegers zu sein, diese einfache Regel in der guten Ausbildung nicht gelernt zu haben.

  4. 4
    meine5cent says:

    Abgesehen davon, dass die Ausführungen des Rechtspflegers zu den Gebühren inhaltlich neben der Sache liegen:
    Die Auslagen werden zudem erst einmal vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach 55 Abs. 1 RVG , der einen Antrag mit den notwendigen Angaben nach 55 Abs. 5 S. 2 voraussetzt, und nicht einfach so vom ansonsten für Auszahlungen zuständigen Rechtspfleger (das können durchaus zwei verschiedene Personen sein) „hereingegeben“.

  5. 5
    RA GOHLKE says:

    Guten Tag lieber Kollege Hoenig, die ausgezeichneten Beiträge sind von großen Interesse. Vielen Dank für die Zeit die Sie geneigten Leser schenken. Schönen Tag Peter Gohlke RA aus Bremen

  6. 6
    T.H., RiLG says:

    Die Wahrscheinlichkeit, dass die HV weder ausgesetzt noch unterbrochen wird, ist in etwa so hoch wie die nächste deutsche Meisterschaft für Bayern München. ;-)

    • Die Chance, daß S04 (irgendwann mal) deutscher Meister wird entspricht der Chance, daß ich ohne Vorschuß auf die Reisekosten zum HVT erscheinen werde. crh
  7. 7

    Grüne Soße aus F, das freut den Kafka. Habe übrigens als Zwischentscheidung bereits Hotelkostenobergrenze von 150,00 € „erstritten“ hier zwischen den Hochhäusern.

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