Am Wochenende hat es in Köln einen Vorfall vor einer Schwulenbar gegeben, über den selbstverständlich der Boulevard berichtete. Die Polizei Köln lieferte dann in der Pressemitteilung POL-K: 170129-3-K die folgende Fakten:
Am frühen Samstagmorgen hat ein junger Mann (21) in der Kölner Innenstadt einen Türsteher (34) mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Der 34-Jährige hatte zuvor dem Kölner und seinen zwei Begleitern (17, 21) den Zugang zu einer Bar verweigert. Der 21-Jährige flüchtete zunächst vom Tatort, stellte sich jedoch am Sonntagmorgen auf einer Polizeiwache.
Gegen 4.30 Uhr war es vor der Lokalität auf der Schaafenstraße zu der Auseinandersetzung gekommen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand griff der Abgewiesene den Bar-Angestellten von vorne an. In dem entstandenen Gerangel zog er ein Messer und stach seinem Gegenüber zweimal in den Rücken. Anschließend flüchtete er in Richtung Habsburgerring.
Ein Rettungswagen brachte den schwer aber nicht lebensgefährlich Verletzten in ein Krankenhaus. Ein Streifenteam fand auf dem Fluchtweg die mutmaßliche Tatwaffe und stellte sie sicher.
Eine Polizeibeamtin vernahm den aus dem Irak stammenden Angreifer noch am Sonntagmorgen. Er muss sich in einem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung für seine Tat verantworten.
Beide Berichte stammen vom 29.01.2017, jeweils kurz nach 12 Uhr.
Aber auch Herr Prof. Dr. Ralf Höcker äußerte sich zu dem Vorfall. Auf seinem Facebook-Profil. Und zwar bereits am 28.01.2017 um 05:02 Uhr.
Ich bin zu einer Zeit auf diesen Beitrag des Medienrechtlers aufmerksam geworden, zu der ich meine, daß Höcker von einem Mordversuch durch einen Nafri geschrieben hat. Wenig später fand ich dann die Formulierung:
Ein Täter mit nach Zeugenangaben nordafrikanischem Aussehen …
Das Update des Beitrags hat mich interessiert und weil ich mehr sicher war, ob Herr Höcker tatsächlich in seiner ersten Version des Beitrags von einem Nafri geschrieben hat, habe ich nachgefragt:
Das kann Herr Höcker so machen, er kennt sich ja mit dem Äußerungsrecht aus und weiß um die Grenzen zum strafbaren Rassismus.
Im weiteren Verlauf berichtet er dann, daß es gar kein Nafri, sondern ein Kurde war. Am Ende dann ist es ein Iraker. Jedenfalls ein Fremder, der nicht aus Köln kommt. Ob das das Entscheidende für Herrn Höcker war und die Nationalität nur Nebensache?
Werfen wir aber mal einen Blick auf die strafrechtlichen Kompetenzen des Herrn Höcker. In einem weiteren Facebook-Post doziert er Strafrecht am konkreten Fall:
Herr Höcker subsumiert unter die Begriffe Totschlag, Mord, außergewöhnlicher Intensität, bedingter Vorsatz, Tatmotiv Rache als niedriger Beweggrund, Heimtücke; später gibt der professorale Medienrechtler noch Strafmaßprognosen für eine gefährliche Körperverletzung ab und diskutiert über den Rücktritt vom Versuch.
Alles Rechtsprobleme, an denen sich die Strafrechtler nicht selten die Zähne ausbeißen. Herr Höcker schüttelt das aus seinem Anzugsärmel, der in unmittelbarer Verbindung zum Tatgeschehen stehen muß; er scheint bereits über sämtliche Details zu verfügen, die die Ermittlungsbehörden im Laufe der nächsten Wochen noch feststellen und in die Akten schreiben werden.
Erst nachdem die von mir sehr geschätzte Hamburger Strafverteidigerin Doris Dierbach mahnend in die Runde fragt …
Beteiligen sich jetzt hier ernsthaft Rechtsanwälte, womöglich Strafverteidiger ohne eigene Kenntnisse des Sachverhalts geschweige denn Aktenkenntisse an Mumassungen und Schreien nach „richtiger“ Strafverfolgung?
… bremst der von mir nicht geschätzte Höcker seinen Parforceritt durch’s Strafrecht und scheint (späte) Einsicht(?) zu formulieren:
Ich habe keine Aktenkenntnis, deshalb muss ich vorsichtig sein.
Aber um nun mal auf die Überschrift dieses Blogbeitrages zu kommen.
Was treibt den deutschen Mann aus Köln um? Eine Antwort auf diese Frage könnte ein Blick in die Kommentare seiner Facebook-Freunde geben, bei denen er augenscheinlich nach Komplimenten fischt:
Ich ziehe mal meinen eigenen Schluß daraus:
Höcker gräbt sein strafrechtliches Wissen, das er vor ein paar Jahren im Grundstudium erworben hat, aus, um Stimmung zu machen. Er nutzt seine Position als bekannter Medienrechtler, um ein Gedankengut zu verbreiten, das vielleicht in so lauschigen Örtchen wie Clausnitz, Heidenau, Freital und Bautzen auf Gegenliebe stoßen könnte. Höcker wird gefeiert von Gesellen, die Menschenmüll platt machen wollen, wenn man sie denn ließe.
Alternativen?
Statt einer solchen Stimmung entschieden entgegen zu treten (und z.B. solche widerwärtigen Kommentare zu löschen), könnte ich fast den Eindruck gewinnen, er hat Freude daran. Ich hoffe ernsthaft, daß Höcker über ein Mindestmaß an Selbstreflektion verfügt, um zu erkennen, welches Öl er da in ein gefährliches Feuer kippt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er die Lynchjustiz tatsächlich will, die er mit solchen Veröffentlichungen befördert.
Was mich sonst noch interessiert
Liebe Kolleginnen und Kollegen Dr. Carsten Brennecke, Dr. Frauke Schmid-Petersen, Dr. Sven Dierkes, Dr. Ruben Engel, Dr. Marcel Leeser, Dr. Johannes Gräbig, Dr. Christian Conrad, Dr. Anja Wilkat, Dr. Lucas Brost und Dr. Julian Rodenbeck. Wie positioniert Ihr Euch zu dem Verhalten Eures Frontman’s?
Update:
Herr Höcker legt noch einmal nach, nachdem ein Gericht gegen den Beschuldigten keine Untersuchungshaft angeordnet hat. Der Medienanwalt kennt sich vermutlich besser aus im Strafrecht als ein Strafrichter. Höcker findet es „unerträglich, dass der Täter[sic! crh] wieder frei durch unsere Stadt läuft„. Deswegen verteilt er großzügig Ratschläge an potentielle Nebenklagevertreter.
Unerträglich, das Wort fällt mir in einem anderen Zusammenhang ein.
Bei solchen Äußerungen bin ich mir gar nicht mehr sicher, dass der Mann tatsächlich Jurist ist.
Ich denke, dass Kollege Höcker sich in unmittelbarer Nähe des Ortes der Tat befand und dass er das Wahrgenommene auf diesem Weg zu verarbeiten sucht.
Die Kanzlei Höcker wirbt ja auch auf dem sehr rechtslastigen Blog „Achse des Guten“.
Nominell, weil die gegen das Blog gerichteten Aufrufe, keine Werbung dort zu schalten schändlich wären.
Auch war Höcker in der Vergangenheit für die AfD aktiv. Klar darf man ein solches Mandat nicht direkt mit der Einstellung eines Anwalts gleichsetzen, aber gerade Herr Höcker kann sich die Mandate wohl aussuchen.
Warum RA Höcker das macht ?!
Wahrscheinlich auch deswegen, weil er den AfD-Politiker M. Pretzell (AfD-Landesvorsotzender NRW) als Anwalt vertritt. Da möchte sich RA Höcker wohl möglicherweise bei seiner national-Konservativen Mandantschaft etwas einschleimen bzw noch ein paar neue Mandate in diesem Milieu gewinnen… Vielleicht hat er aber auch tatsächlich selbst so eine ausländerfeindliche Einstellung.
Das ist (mindestens) zum Fremdschämen.
Als bekennender Facebook-Ignorant war mir das bisher unbekannt. Vielen Dank für den Hinweis darauf.
Die Liste seiner Monographien habe ich durchgesehen, aber nichts davon im Schrank. Ob in einer Neuauflage seines „Lexikon der Rechtsirrtümer“ wohl auch die strafrechtlichen Trugschlüsse der Autors selbst Eingang finden werden? Ich habe wenig Hoffnung. Mir scheint, er glänzt zu gern. Egal in welchem Licht.
Unabhängig von den Ansichten dieses „werten“ Herren – was hat das Akronym ‚Nafri‘ mit einer politischen Gesinnung zu tun?
Ekelhaft… Vor allem sein Nachschlag wegen der nicht verhängten U-Haft! Ohne jedweden anwaltlichen Verstand ist es, so ohne Aktenkenntnis zu agieren.
Ich bin mal wieder froh, dass ich mich zeitlebens von Facebook ferngehalten habe. Nach durchaus seriösen Statistiken gehören dort zwei Drittel der aktiven Mitglieder bildungsfernen Kreisen an – kein Wunder also, dass dort wüst palavert und undifferenziert geglaubt wird.
Und noch toller ist es deshalb, wenn sich ausgerechnet ein waschechter Juraprofessor in die Gesellschaft der eingefleischten RTL-II-Zuschauer begibt. Der kann eigentlich schreiben, was er will , und findet immer Beifall.
Ich würde die Reihe „Clausnitz, Freital …“ ohne jede Bedenken mit „… Facebook“ fortsetzen.
Wow, Höcker legt sich ja richtig ins Zeug. Jetzt wird Geld gesammelt, damit eine ordentliche Nebenklage gegen den Messerstecher zu Stande kommt.
Es ist schon erstaunlich welche Fahrt eine solche Berichterstattung aufnimmt, sobald ein Nichtdeutscher am Tatgeschehen beteiligt ist. Über einen gleichen Vorfall mit Deutschem Jungspund wäre kaum so berichtet worden.
Auf der anderen Seite: wenn es denn ein Syrier oder Nafri (übersetze ich als Kurzform von Nordafrikaner, NICHT als nordafrikansicher Intensivtäter) war, warum soll man das verschweigen müssen? Der politischen Korrektheit wegen die Wahrheit unterdrücken?
Vorurteile haben (leider) oft eine Grundlage. Es gibt viele ehrliche Polen (bin selbst polnisch verheiratet), dennoch gab es eine Zeit in der die Polen deutlich mehr geklaut haben als Deutsche. Manche sagen es sei heute noch so. Sowas bleibt hängen.
Genauso verhält es sich nach meiner Erfahrung mit Männern afrikanischer oder arabischer Herkunft. Die meisten sind nett und harmlos. Im Durchschnitt sind sie aber etwas hitzköpfiger, genauso wie andere Südländer (z.B. Türken). Das allerdings für ausländerfeindliche Hetzpropaganda zu benutzen, zeigt Dummheit, Ignoranz und Schwäche.
@Silke
Der Türsteher, für den Höcker Geld sammelt, heißt übrigens Milad. Jemandem in der Situation allgemeine Ausländerfeindlichkeit zu unterstellen, greift wohl ein bisschen kurz.
@crh: Sie sind doch nur neidisch, dass Ihnen als Strafverteidiger diese traumwandlerische Einsicht ins materielle Strafrecht bisher verwehrt blieb und Sie auf den unmittelbaren mathematischen Zusammenhang zwischen Anzahl der Stiche und anzuwendendem Straftatbestand nicht von selbst gekommen sind.
In einem Beitrag vom 18. Januar schreibt der gute Mann:
„BILD weiß jetzt schon, dass ein Untersuchungshäftling (!) schuldig ist. Diese Vorverurteilung des Regensburger OB ist krass rechtswidrig.“
http://prntscr.com/e2nyfv
Nebenbei: mein Gott, ist das langweilig. Geht lieber einen guten Kaffee trinken. Empfehle ein türkisches Restaurant. Oder was die Kommentatoren eben ankotzen würde.
Insofern der Begriff „Nafri“ für Nordafrikaner steht (Bitte um Korrektur, fals ich falsch liege)
verstehe ich nicht, was an diesem Problematisch sein soll.
Ich glaube, der Herr weiß genau, warum es das macht, und was er da treibt. Und als Jurist kann er sich schlecht mit Unwissenheit rausreden. Sprich:
Der Mann ist einfach ein Hetzer.
@Rainer Winkler Die Abkürzung Nafri bedeutet im Kölner/NRW Polizeijargon Nordafrikanischer Intensivtäter.
Kann es sein das der Prof. eine politische Karriere bei den „blauen“ anstrebt?
Ich habe eben mal gegoogelt und festgestellt, es gibt tatsächlich einen Wikipedia Eintrag zum Thema Nafri. Die Abkürzung scheint aber nicht einheitlich verwendet zu werden. Mal steht er für Nordafrikaner, mal für Nordafrikanischer Intensivtäter.
Sachverhalt ist also:
Ein Rechtsanwalt meint, ein anderer Rechtsanwalt hätte einen Tatverdächtigen, der nach Zeugenangaben „nordafrikanisch“ aussehen solle, als „Nafri“ bezeichnet. Der eine Rechtsanwalt fragt deswegen bei dem anderen Rechtsanwalt nach, worauf dieser Antwortet, dass er den Tatverdächtigen mitnichten als „Nafi“ bezeichnet habe.
Eigentlich hätte der Sachverhalt damit erledigt sein können.
Warum macht der Bloginhaber so eine Giftspritzerei daraus? Zumal die ungeheuerliche Vermutung, der eine Verteidiger habe sich den begriff „Nafri“ zu Eigen gemacht, ja gar nicht zutraf? Zumindest ist der Bloginhaber sich ja selbst nicht sicher.
Mich erinnert das etwas an eine Bild-Schlagzeile, die ich gestern lesen musste hab. Da wurde ein Jüdischer Schüler der Verufsschule verwiesen, weil der Lehrer „halbwegs deutlich“ sah, dass dieser, als er sich meldete, „seinen rechten Arm mit flacher Hand auf Augenhöhe schräg nach oben streckte“. Ohne den Schüler und seine Eltern anzuhören, flog der Schüler fristlos von der Schule. Der Schulleiter schaltete sogar den Staatsschutz ein. Die Staatsanwaltschaft Leipzig kam dann jedoch zu dem Ergebnis, dass keine Straftat vorlag. Das Verfahren (Az. 638 Js 72097/16) wurde eingestellt.
Mir machen diese maßlosen Überreaktionen inzwischen Angst. Der eine fliegt von der Schule, weil er keinen Hitlergruß gemacht hat, der andere wird im Internet als Nazi angeschwärztm weil er möglicherweise den begriff „Nafri“ verwendet hat, bei dem nicht mal eindeutig klar ist, wofür er steht.
Hauptsache man steht auf der richtigen Seite?
Von den Ergüssen des werten Professors mal abgesehen, habe ich eine andere Frage, Herr Hoenig:
Steht das Zielpublikum der Bar in einem Zusammenhang mit dem Thema? Gibt es Anhaltspunkte für einen homophob motivierten Angriff?
Würde diese Bar eine andere Zielgruppe haben, wie würde der Tect dann lauten? „Am Wochenende hat es in Köln einen Vorfall vor einer von Heterosexuellen besuchten Bar gegeben, über den selbstverständlich…“
Wohl eher nicht, oder? Die Frage ist aber: Warum?
„mit einer Abkürzung, die Rückschlüsse auf ihre politische Grundhaltung zulässt“
Nicht lese ich so gerne, wie Krauts die ihren Zeigefinger demonstrativ umherschwirren lassen.
Es ist wie ein Verkehrsunfall: Ich kann nicht wegschauen. Herr Höcker postet auf FB folgendes:
Ralf Höcker Ich kann leider kein Strafrecht
Gefällt mir · 2 · 30. Januar um 21:30
;-)
@ HugoHabicht
Leider sind Sie wieder mal etwas oberlächlich in Ihrer Wahrnehmung. Ich habe Herrn Höcker nicht per se eine ausländerfeindliche Einstellung unterstellt, sondern habe vermutet, dass er sich (im Zshg damit dass er einen AfD-Spitzenpolitiker vertritt) möglicherweise bei diesem bzw der oft national-konservativen AfD-Anhängergschaft „einschleimen“ will – vielleicht auch um aus diesem Milieu neue Mandate zu gewinnen. Es folgte mein Satz: „VIELLEICHT hat er (RA Höcke) aber auch selbst so eine ausländerfeindliche Einstelllung.“
Also – beim nächten Mal erst richtig lesen, bevor Sie mir unterstellen, ich würde anderen etwas unterstellen, was ich diesen gar nicht pauschal unterstellt habe… sondern nur als Möglichkeit offeriert habe – schließlich hieß ja die Frage des Blog-Herrn „Warum macht er das?“
Übrigens: dass der Türsteher Milad heißt – womit Sie vermutlich darauf hinweisen wollten, dass sei doch auch ein Ausländer, und wenn sich RA Höcke für diesen einsetzt kann er ja kein Ausländerfeind sein, kann ich nur sagen: Der Name allein sagt gar nichts über dessen Staatsangehörigkeit aus. Er klingt jedenfalls türkisch. Und bekanntermaßen gibt es viele Menschen türkischer Abstammung, die deutsche Staatsbürger sind, oft auch hier geboren, weil ihre Eltern vor Jahrzenhten in die BRD gekommen sind – oder die die dt-türkische Doppelstaatsbürgerschaft haben. Also – im Sinne des Grundgesetzes (und der AfD) kann dieser Milad durchaus „Deutscher“ sein trotz ausländisch klingendem Namen. (und trotz evtl. türkischer Abstammung).
„Übrigens“: RA Höcker vertritt auch den türk. Präsidenten E. – bei dessen Klagen gegen den Satiriker Jan Böhmermann. Höcker ist also als Anwalt tätig für jemanden, der scharenweise Anwälte. Journalisten, Bürgerrechtler u.aä. in der Türkei ins Gefängnis steckt und Kritiker mundtot zu machen versucht.
@Silke:;
„Ausländerfeinde“ machen ihre Feindschaft üblicherweise nicht an dem formellen Kriterium der Staatsangehörigkeit fest, sondern an der Herkunft eines Menschen aus vermeintlich nicht ins Bundesgebiet gehörende „Ethnien“ „Rassen“ und „Kulturkreise“. Denen ist es also wurst, ob Herr Öztürk oder ein Milad Türke, Bosnier, eingebürgerter oder von Geburt an Deutscher ist. Genau deshalb wettern Ausländerfeinde gegen die doppelte Staatsangehörigkeit, und die „Manipulation“ der polizeilichen Kriminalstatistik, weil darin die Deutschen mit Migrationshintergrund nicht etwa gesondert oder eben als ausländische Täter genannt sind. sondern als Deutsche, womit das „wahre Ausmaß der Ausländerkriminalität“ verschleiert werde.
Ausländerfeind heißt mE richtigerweise entgegen Ihrer etwas verengenden Sichtweise nicht: Gegner von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, sondern im Klartext: Rassist.
@silke: Dass Sie da in #21 Ralf Höcker mit Björn das Brot („RA Höcke“) verwechseln, war aber sicher keine Absicht, oder? ;-)
seine kanzlei homepage ist nicht mehr erreichbar. zufall?
@Silke (22):
Das ist jetzt aber völliger Unfug, einen Rückschluss von einem Rechtssuchenden auf dessen Rechtsanwalt zu ziehen. Wenn es danach ginge, müsste sich jeder Strafverteidiger, der einen Verurteilten verteidigt haben, für seine Arbeit schämen. Diese Argumentation geht wirklich gar nicht!
@ Thorsten
Auch Sie scheinen keider etwas oberflächlich zu lesen.Denn: mein Statement Pkt. 22 war eine rein sachliche Feststellung, ganz bewusst rein sachlich gehalten. Aber durchaus dazu geeignet, dass sich jeder aufgrund dieser Infos selbst eine Meinung zu RA Höcker bilden kann. Ich habe also keinen Rückschluss bezüglich RA Höcker mitgeteilt hinsichtlich der Tatsache, dass er den türk Präsidenten E. als Anwalt vertritt, sondern habe mich einer persönlichen Wertung dazu enthalten. Insofern geht Ihr Vorwurf völlig fehl : „Diese Argumentation geht wirklich gar nicht!“ Ich habe nicht argumentiert sondern nur einige Fakten mitgeteilt.
Aber ich kann Ihnen auch gerne meine persönliche Meinung dazu mitteilen, damit Sie mich 1. nicht mehr miss-interpretieren und da es Sie ja 2. sehr zu interessieren scheint:
Es steht natürlich jedem Anwalt frei, für welchen Mandanten er tätig wird. Aber ich finde es auch lobenswert, wenn sich (manche) Anwälte noch gewisse moralische Kriterien/ Werte erhalten und auch danach handeln. Ich persönlich finde es erbärmlich von RA Höcker, dass er den türk. Präsidenten Erdogan vertritt – welcher eben, wie oben von mir angeführt, Anwälte, Richter, Journalisten, Bürgerrechtler u.ä. ins Gefängnis sperren läßt, weil die nicht seiner Meinung sind oder auch nur der Verdacht besteht, sie könnten eine kritische Haltung/ Meinung zu Erdogan haben.Ich empfehle Ihnen hierzu auch den Blogbeitrag von RA hönig mit dem Offenen Brief der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und deutlicher Kritik daran, dass rund 270 Anwälte in der Türkei seit Ende Juli 2016 verhaftet wurden,
Dass RA Höcker also so jemanden als Anwalt vertritt, der derart brutal gegen Kritiker vorgeht und massiven Demokratie-Abbau in der Türkei betreibt, finde ich schäbig von RA Höcker. Er kann das natürlich tun, aber er muss sich auch gefallen lassen, dass andere Menschen das nicht gut finden. RA Höcker macht sich damit – meiner Meinung nach – zum Handlanger eines Diktatoren.Und das finde ich charakterlich sehr bedenklich. Zumindest ist RA Höcker ja bereits peinlich gescheitert, bei seinem Versuch (als Anwalt von Erdogan) gegen den Vorstands-Chef von Springer, Dr. Matthias Döpfner, juristisch vorzugehen, weil dieser sich öffentlich mit Böhmermann solidaisiert hatte. Also, der Versuch von RA Höcker, dem Springer-Chef Döpfner einen Maulkorb zu verpassen, ist kläglich fehlgeschlagen. Döpfner hat vor Gericht Recht bekommen.
Übrigens – ihr Vergleich mit den Strafverteidigern hinkt völlig, bzw. ist eine unsinnige Argumentation. Denn Strafverteidiger sind dazu da, dem Angeklagten sein Grundrecht auf ein faires, rechtssaatliches Verfahren zu gewährleisten. Und dafür brauchen sich die Verteidger nicht schämen, auch wenn ihr Mandant verurteilt wird. Es geht eben darum, ein gerechtes Strafmaß zu finden bzw. in der Verhandlung eben auch Dinge vorzubringen (als Verteidiger) die den Mandanten evtl. entlasten können uä.) oder möglicherweise sogar die Unschuld des Mandanten beweisen können.
Ein toller Mann, dieser Messerstecher. Sehr lobenswertes Verhalten.