Wir können uns ja nicht immer selber loben für die tollen Informationen, die wir auf unserer Website anbieten. Aber das müssen wir ja auch gar nicht. Das übernehmen schon die Besucher der Seiten und unsere Mandanten.
Ich freue mich, eine freundliche eMail veröffentlichen zu können (und zu dürfen), die uns ein Abonnent unseres eMail-Kurses „Selbstverteidigung in Bußgeldsachen“ geschickt hat.
Liebes Team der Kanzlei Hoenig,
vor 3,5 Jahren habe ich Ihren Selbstverteidigungs-Kurs mitgemacht. [Im Frühsommer] wurde ich dann zum ersten Mal derart geblitzt (Autobahn mit 21 drüber, 70 Euro + Gebühren, 1 Flens), dass sich die Anwendung der vermittelten Inhalte gelohnt hätte.
Eigentlich wollte ich nur auf Zeit spielen, als meine Mutter (Auto auf sie zugelassen) vom Zeugen-Anhörungsbogen berichtet hat. Sie wollte unbedingt ein Fahrtenbuch vermeiden, also hat sie mich angegeben… Dann kam mein Anhörungsbogen, auf den ich schon dass Messverfahren angezweifelt habe. [Einen Monat später] kam dann der Bußgeldbescheid. Nach einem Einspruch und bis heute nicht erfolgter Einspruchbegründung erreichte mich kurz vor Weihnachten die Nachricht, dass der zuständige Richter des Amtsgerichts an eine Einstellung denkt, da eine Rechtsverfolgung nicht geboten sei. Seit heute halte ich den entsprechenden Beschluss in der Hand.
Ich möchte mich auf diesem Weg sehr herzlich dafür bedanken, dass Ihre Kanzlei diesen Online-Kurs bereitstellt.
Wer es auch mal versuchen möchte, also zu schnell fahren und sich dann selbst verteidigen, kann sich hier anmelden. Dort lernt man, wie ein Bußgeldverfahren abläuft und wie man die Möglichkeiten optimal nutzt, die einem unverteidigten Beschuldigten zur Verfügung stehen.
Besten Dank an den Kursabsolventen für seine Rückmeldung, über die wir uns sehr gefreut haben.
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Bild: © Rainer Sturm / pixelio.de
Ist doch viel einfacher und nervenschonender, den Fuß vom Gas zu nehmen, oder?
Und wenn man das Rasen trotzdem und wider besseres Wissen nicht lassen kann, dann zahlt man eben mit Würde die Rechnung, statt herumzuflennen und sich davonzutricksen.
Richtig.
Wer die Logengeschwindigkeit auf der BAB in Anspruch nimmt, soll dafür angemessenes Salär entrichten.
Dieses Drückebergertum und Nichteinstehen für sein Verhalten führt nur weiter einer Verrohung der Gesellschaft.
Und schließlich gibt es Menschen, die sich nicht willenlos der Staatsgewalt unterwerfen, sondern ihr kritisch gegenüber stehen und ihre Rechte (z.B. Art. 19 IV GG) in Anspruch nehmen. Nur dadurch wird à la longue erreicht, daß sich die Verwaltungen auch an die Spielregeln halten und nicht willkürlich handeln. Sie müssen damit rechnen, daß ihr Verhalten richterlich überprüft werden kann.
Ihr Vorschlag, als Untertan zu dulden und zu zahlen hat nichts mit Mannhaftigkeit (also das Gegenteil von Drückebergerei) zu tun. Das wird auch nicht erwartet, sonst könnte man sich die Rechtsmittelmöglichkeiten auch sparen und Art. 19 IV GG ersatzlos streichen. crh
Ach kommt schon… Als ob technische Geräte immer 100% korrekt arbeiten.
Schaun wir doch mal in die relle Erfahrungswelt:
Der Drucker existiert z.B. schon viel länger als Geräte zur Radarkontrolle. Man könnte ja meinen, dass in dieser Zeit und bei der gigantischen Anzahl an Druckern irgendwann eine technische Perfektion eingetreten ist.
Wollt ihr nun also behaupten, noch nie technische Probleme mit eurem Drucker gehabt zu haben? Nein? Warum sollte dann ein (vom Ordnungsamt-Laien) bedientes technisches Gerät immer 100% akkurat und fehlerfrei laufen?