Zahlen bitte!

Der Mandant wurde verhaftet und hat knapp 600 Tage in äußerst übler Auslieferungs- und vergleichsweise komfortabler Untersuchungshaft verbracht. In der Folge hat er seinen kompletten Wohnsitz verloren und schon seit rund drei Jahren kein Einkommen mehr.

In Augsburg ist er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Er sitzt nun in der JVA Gablingen in Strafhaft und wird dort angeblich resozialisiert.

Jetzt hat er noch einmal Post von der Staatsanwaltschaft Augsburg bekommen:

Unter der Rechnung standen da noch die freundlichen Grüße der Staatsanwaltschaft:

Genau mein Humor!

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Kosten, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

26 Antworten auf Zahlen bitte!

  1. 1
    Börni says:

    Können Sie bitte erläutern, was der Mandant da zahlen soll? Verfahrenskosten, Strafe etc.

  2. 2
    Tatjana Rosenbaum-Schmidtlein says:

    Ist da der First-Class-Flug für die Beamten in Richtung Türkei und zurück mit Hotelaufenthalt inklusive?

  3. 3
    Mondschein says:

    @ crh
    Wieviel von dieser Summe sind denn ihre Anwaltskosten?
    @ Tatjana
    Wahrscheinlich kein First Class Flug für Beamte, aber dafür vielleicht ein First Class Flug für RA Hoenig inklusive luxuriöser Taxifahrt zur Verhandlung bzw Verteidigung seines Mandanten.

    • Wenn die Kosten der Verteidigung in diesem Betrag enthalten wären, bliebe für die Justizkasse nichts mehr übrig. Und im übrigen brauche ich für meine Flüge nichts zahlen – mal abgesehen von den Spritkosten für unseren Kanzlei-Jet und den Gehältern fürs Bordpersonal. crh
  4. 4
    Ralph S. says:

    @Mondschein, #3

    Dir wollte ich nicht in Selbigem begegnen.
    Wenn man schon rumhatet (a.k.a. übel nachredet), sollte man wenigstens die Grundlagen kennen.

    Die Staatskasse verauslagt bei einem Pflichti nur die *notwendigen* Auslagen – und da gehören sicher keine 1st-class Tickets dazu.
    Der Rest ist Privatabsprache (a.k.a. vertragliche Vereinbarung) des *vermögenden* Klienten mit seinem Verteidiger.

  5. 5
    RA Schepers says:

    Da werden die Weihnachtsgeschenke des Mandanten dieses Jahr wohl etwas kleiner ausfallen.

  6. 6
    Bernd says:

    Er kann ja guten Willen zeigen und schon mal die 1,11 Euro überweisen. Rund ist die Summe dann auch noch.

  7. 7
    Pruefer says:

    Sehr geehrter Herr Hoenig,

    könnten SIe erklären wie lange die Schulden bestehen bleiben? Diese sind ja vermutlich von einer eventuellen Insolvenz nicht betroffenn.

  8. 8
    SH says:

    Beste Voraussetzungen zu Resozialisierung, in der Tat.

  9. 9
    Roland B. says:

    @ Mondschein: Die Staatsanwaltschaft triebt die Anwaltskosten der Verteidigung ein? Welch edler Service…

  10. 10
    WPR_bei_WBS says:

    @ Roland B.

    Gute Frage – von wem kommt die Rechnung für die Verfahrenskosten? StA oder Gericht? Falls ersteres: Ja, dann treibt die StA in der Tat (in der Regel) die Anwaltskosten (in Höhe der gesetzlichen / Gebühren, alles darüber nicht) ein. Genaugenommen betreibt die Staatskasse sogar kostenloses Factoring :-): Als Pflichti wird der Anwalt nämlich von der Staatskasse bezahlt, und diese holt sich das Geld dann vom Verurteilten zurück (bzw. versucht es zumindest).

  11. 11
    WPR_bei_WBS says:

    @ Pruefer:

    WIMRE Verjährung 30 Jahre – die aber nach jedem (evtl erfolglosen) Vollstreckungsversuch neu anfangen zu laufen. Zumindest im (bösen, bösen) Z-Recht.

  12. 12
    Maria says:

    Da muss er aber jetzt aufpassen, dass er nicht noch in Erzwingungshaft landet, um das Vermögensverzeichnis abzugeben.

  13. 13
    Non Nomen says:

    Ein Ratenzahlungsvorschlag kommt bei den Gl immer gut. Wie wäre es mit 30.-€ monatlich? Dann wäre die Sache so etwa drei Tage nach St. Nimmerlein aus der Welt und der dann resozialisierte Mandant schuldenfrei.

    Denkt denn von den Kopekenscheichs keiner mal nach???

  14. 14
    WPR_bei_WBS says:

    @ Maria
    Wenn Erzwingungshaft, dann selber Schuld. An der EV hindert ihn ja nichts.

    @ Non Nomen
    Und was soll da beim weiteren Nachdenken rauskommen? Dass man in Namen der Staatskasse einfach mal so auf berechtigte Forderungen verzichtet? Verstehen Sie mich nicht falsch, man kann durchaus schlechtes an den Regelungen bzgl Prozesskosten entdecken – das ist dann aber eine Frage für den Gesetzgeber, nicht für die ausführende Behörde. Insofern: Nicht den Boten schlagen.

  15. 15
    Mondschein says:

    @ Ralph S.
    Ihnen würde ich auch nicht begegnet wollen.
    Und das mit dem „rumhaten“ ist wohl eher Ihre Spezialität. Jemand der die Bundeskanzlerin hier als Rassistin beschimpft (so Ihr Kommentar beim AfD Blogbeitrag), aber einen witzigen Kommentar als Hass bezeichnet, scheint ordentlich einen an der Klatsche zu haben.
    Herr Hoenig hat das mit meiner Ironie zumindest verstanden, wie Sie an seiner Antwort auf meinen Kommentar sehen können. Falls Sie überhaupt begreifen was er da geschrieben hat.

  16. 16
    Der wahre T1ßßß says:

    230.000 Euro? Wow!

    Das ist fast soviel, wie die Kosten fürs Krankenhaus bei der Geburt eines Kindes mit Kaiserschnitt und 10 Tagen Aufenthalt – in den USA.

    Aber mal im ernst: die Staatskasse sollte einen Anreiz setzen und 10% Rabatt geben, wenn sofort gezahlt wird.

    …flücht…

  17. 17
    Non Nomen says:

    @WPR_bei_WBS
    Der Mandant sitzt seit 3 Jahren. Einkommen / Vermögen: Fehlanzeige. Lottospielen ist im Knast wohl eher auch nicht. DAS wissen auch die Kopekenscheiche von des Staates Staranwaltschaft. Und sie wissen auch, wie lange das noch dauern wird. Wer da nicht über einen Forderungsverzicht, zur Not auch einen stillschweigenden, nachdenkt, der hat den Knall nicht gehört.

  18. 18
    Ralph S. says:

    @Mondschein, #15

    :D wie drollig, die Nazikeule.
    Und mit Beschimpfungen (dis)qualifiziert sich der Beschimpfer, nicht der Beschimpfte ;)

    Und ja, gerne nochmals: Merkel ist das Gegenteil eines Humanisten. Man kann ja über die Aufnahme von Flüchtlingen denken, wie man will. Aber wenn wir denn Flüchtlinge aufnehmen und mit Milliarden subventionieren, dann doch bitte die Bedürftigsten (Ärmsten, Schwächsten, soweit nicht ansteckend auch Krankesten) und nicht das genaue Gegenteil (die Stärksten, Wohlhabendsten, Durchsetzungsfähigsten). Nur Letztere schaffen es nach EUropa bzw. nach D.

  19. 19
    Ralph S. says:

    @Non Nomen, #17
    Naja, er könnte z.B. erben…
    Oder nochmal eine Firma aufmahen und ‚reich werden‘.

    Ich würde da auch nicht gutes Geld Schlechtem hinterherwerfen (Aufwendungen zur Betreibung), aber die Forderung als Solche sollte man mMn schon stellen.

  20. 20
    Kater Karlo says:

    Es wäre interessant zu wissen, wie so hohe Beträge zustande kommen und was enthalten ist.

    Aber ja, Forderung stellen, denn die Justiz kennt ja nicht unbedingt die genauen Vermögensverhältnisse. Auch wenn er arbeitslos ist, kann er ja irgendwelche Vermögenswerte besitzen. Das kann dann im folgenden Verfahren geklärt werden.

  21. 21
    WPR_bei_WBS says:

    @ Non Nomen

    Können Sie mir mal Ihre Glaskugel leihen?
    Mal abgesehen davon, dass wir garnicht wissen, was er jetzt an Vermögen (nicht: Einkommen!) hat, woher wissen Sie, das in fünf, zehn, … Jahren ist. Er kann im Lotto gewinnen, einen guten bezahlten Job erlangen, glücklich Heiraten (und dann noch glücklicher scheiden lassen), Glück mit einer Investition haben usw usf.

    Und was soll ein Verzicht des Staates da bringen? Wenn er wirklich nichts hat, dann kann es ihm egal sein. Und wenn er was hat, dann ist es eben Sinn der Sache, die Förderung zu stellen.

  22. 22
    blu*b says:

    @WPR_bei_WBS

    Die Gerichtskosten des Strafverfahrens sind keine Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung im Sinne von §302 Nr. 1 InsO und können der Restschuldbefreiung unterliegen (u.a. BGH vom 16.11.2010, Az.: VI ZR 17/10).

    Da er in der Haft wahrscheinlich arbeitet, sollte ein Insolvenzverfahren kein Problem darstellen, zumal er seiner Erwerbspflicht nachkommt.

  23. 23
    Non Nomen says:

    @WPR_bei_WBS

    Können Sie mir mal Ihre Glaskugel leihen?
    Mal abgesehen davon, dass wir garnicht wissen, was er jetzt an Vermögen (nicht: Einkommen!) hat, woher wissen Sie, das in fünf, zehn, … Jahren ist. Er kann im Lotto gewinnen, einen guten bezahlten Job erlangen, glücklich Heiraten (und dann noch glücklicher scheiden lassen), Glück mit einer Investition haben usw usf.

    Na, offenbar gehts Ihrer Glaskugel ja vorzüglich, was die so alles sehen könnte, wenn sie denn hätte, hätte, Fahrradkette :=)
    Ich denke, der gute Hinweis von blu*b zeigt den Weg, den es gehen sollte/könnte/müsste.

  24. 24
    blu*b says:

    @WPR_bei_WBS

    Witziger Fakt in Ergänzung meines Beitrages:

    Sobald er sich in der „Wohlverhaltensphase“ befindet, das Insolvenzverfahren also mit der Schlussverteilung geendet hat, kann er seine Lottogewinne, Schenkungen und Erträge aus Investitionen grundsätzlich behalten, Erbschaften zur Hälfte (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO).

    Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen als hundert Männer mit Kanonen.

  25. 25
    Techniker says:

    @Bernd:
    Wer kennt noch die Szene aus dem Otto-Film:
    Der Kredithai besucht ihn und stellt nachdruecklich seine Forderung:
    Hai: „Heute ist Zahltag mein Lieber: 9876 Mark und 50 Pfennig!“
    Otto: (leise) „9876 Mark … und 50 Pfennig“, (erfreut) „Die 50 Pfennig koennen Sie jetzt schon haben“ (haelt dem Hai eine Muenze hin)

  26. 26
    RA Ullrich says:

    @ Kater Karlo: So ganz genau kann man das von außen ohne Kenntnis des Falles natürlich nicht sagen, aber es können grundsätzlich enthalten sein: Gerichtsgebühren, Auslagen für Zeugen und Sachverständige, Kosten von Pflichtverteidiger(n) und/oder beigeordneten Vertretern der Nebenklage, Haftkosten, Kosten der Auslieferung. Bei Anwaltskosten sind es allerdings immer nur die vom Staat an den Pflichtverteidiger zu zahlenden gesetzlichen Festgebühren, nicht aber irgendwelche hohen Stundensätze von „Starverteidigern“, Wahlverteidigerhonorare muss der Anwalt schon selbst gegenüber seinem Mandanten geltend machen, wenn der denn Geld (oder nette Sponsoren) hat.
    Wenn es sich um ein Umfangsverfahren mit vielen Terminen und womöglich mehreren beigeordneten Verteidigern und Nebenklagevertretern handelte, können aber auch Pflichtverteidigungskosten durchaus einen erheblichen Anteil einer solchen Rechnung ausmachen (Ganz besonders teuer kann auch z.B. die Nebenklage bei sowas wie einem Sprengstoffanschlag werden, wenn jeder, der auch nur halbwegs in der Nähe der Bombe war, meint unbedingt als Nebenkläger auftreten und einen eigenen Anwalt ins Verfahren schicken zu müssen, siehe NSU-Prozess). Auch das mit den Flugkosten ist nicht unbedingt ein Witz, wenn sich der Angeklagte bei einem in München verhandelten Verfahren unbedingt einen Anwalt aus Berlin nehmen wollte, das kommt nämlich u.U. billiger als die Kilometerpauschale fürs Auto und ggf. die zusätzliche Übernachtung. (Und nein, wer einen PV braucht, kann nicht einfach so mutwillig einen Anwalt vom anderen Ende des Landes benennen, bei einem begründbaren besonderen Vertrauensverhältnis, etwa wegen Vertretung in einem früheren Verfahren oder wegen einschlägigen besonderen Spezialkenntnissen des Anwalts, hingegen schon.)