Monatsarchive: Januar 2018

Wie alles begann und wo soll es enden

Mark Twain, Winston Churchill und Kurt Tucholsky sollen – entweder gemeinsam. Oder nacheinander. Oder auch nur einer oder zwei der drei – geschrieben haben:

Prognosen sind äußerst schwierig, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen.

Ich habe hier jetzt einen Fall, in dem die Prognose scheinbar einfach war. Vielleicht so, wie es vorhersehbar hell wird, wenn man einen Lichtschalter betätigt?

Dieses hier ist die Basis des Blicks in die Zukunft:

Auf dieser Grundlage prognostizierte die Polizei:

Zur Zeit ist der junge Mann Untersuchungshäftling der Jugendstrafanstalt. Seine Verteidiger prognostizieren – sehr optimistisch – eine Jugendstrafe mit einer 3 vor dem Komma.

Bevor man sich zu einer weiteren Prognose – was folgt nach der Jugendstrafe? – entscheidet, muß man sich die Fragen stellen:

  • Was ist da schief gelaufen?
  • Hatte der Junge jemals eine Chance auf eine andere Entwicklung?
  • Hat der junge Mann zumindest jetzt noch eine Chance auf eine Zukunft?

Und:
Ist auf dieser Vorgeschichte eine Prognose der Art „Das wächst sich aus, alles wird gut!“ noch zulässig? Oder schließt man den Mann für immer hinter Gitter, gestützt auf das Argument: „Es ist doch vorhersehbar, was danach kommt!“?

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RAK Berlin – Kein Vertrauen in Atos und die BRAK

In einem Rundschreiben wendet sich heute der Präsident der Berliner Rechtsanwaltskammer (RAK Berlin), Dr. Marcus Mollnau, an die Kollegen.

Wenn man Herrn Rechtsanwalt Dr. Mollnau kennt und weiß, wie höflich, distinguiert und diplomatisch er sich üblicherweise sonst ausdrückt, spürt den heiligen Zorn, den er – provoziert von den Funktionären der BRAK – nun in sich trägt, spätestens in diesen Worten:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) empfiehlt allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für die bisherige beA-Nutzung erforderliche Client Security zu deinstallieren bzw. zu deaktivieren. Diese Empfehlung ist in einer Pressemitteilung enthalten, die die BRAK über den Verlauf des beAthon in den Abendstunden des 26.01.2018 veröffentlicht hat.

Es heißt dazu in dieser Pressemitteilung: „Die Deaktivierung der beA Client Security kann auf zwei Wegen geschehen: Entweder durch Deinstallation oder durch Schließen der Client Security auf dem Rechner und das anschließende Entfernen der Client Security aus dem Autostart des Rechners.

Der Rechtsanwaltskammer Berlin liegen über diese Presseerklärung hinaus leider keine weiteren Informationen oder Mitteilungen der BRAK vor. In der Presseerklärung der BRAK wird jedoch davon gesprochen, dass die bisher installierte Client Security „eine Lücke für einen externen Angriff darstellen“ kann. Deshalb empfiehlt die RAK Berlin dringend, die Deinstallation durchzuführen.

Nachdem die von der BRAK für die Einrichtung und den Betrieb des beA beauftragte Dienstleisterin, die Atos GmbH, ihre Teilnahme an dem beAthon der BRAK kurzfristig abgesagt hatte, veröffentlichte Atos erstmals eine eigene Erklärung (pdf). Darin heißt es, dass mit einer der BRAK zur Verfügung gestellten neuen Version der beA-Client-Anwendung die „potentielle Sicherheitslücke in der beA Browser-Anwendung geschlossen“ sei. „Sicherheit und Integrität sind wiederhergestellt und das System ist in der aktuell vorliegenden Ausbaustufe voll einsatzfähig“, so Atos weiter. Die Teilnehmer des beAthon haben diese von der Atos GmbH angebotene Lösung diskutiert.

Die RAK Berlin vertraut nicht allein auf Erklärungen der Atos GmbH oder der BRAK. Der Vorstand der RAK Berlin hat deshalb einstimmig beschlossen, dass eine Wiederinbetriebnahme des beA erst erfolgen darf, wenn durch externe Sachverständige nach vollständigen Prüfungen (White-Box-Tests) die Sicherheit des gesamten Systems und die absolute Vertraulichkeit der über das System zu versendenden Nachrichten gewährleistet und nachgewiesen sind. Diese Forderung wird die RAK Berlin in die Entscheidungsprozesse der Hauptversammlung der BRAK einbringen.

Ich pflichte dem weit hörbaren Schlag des Präsidenten der RAK Berlin mit der Faust auf dem Tisch bei. Es erscheint mir als eine Unverschämtheit der BRAK, unsere Kammer allein über Pressemitteilungen zu informieren; die Altvorderen der BRAK dürfen sich nicht wundern, wenn damit jedes Vertrauen in deren Zuverlässigkeit bis zum St. Nimmerleinstag perdu sein wird.

Und solange nicht hundertprozentig feststeht, daß unsere Schreiben nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt sind, und die Software auch funktioniert, kommt mir das nicht nur vollkommen unhandliche, d.h. bislang praxisuntaugliche Zeug von Atos nicht ins Haus. Basta!

Fettdruck von mir. crh
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Bild: Screen Shot von der Website der BRAK

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Persönlichkeitsverändung durch den Justizdienst

Ein befreundeter Kollege bittet uns um unsere Hilfe. Er verteidigt einen Mandanten vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sein Kanzleisitz liegt in Sachsen. Er beantragt Akteneinsicht. Und bekommt vom Amtsgericht dieses Fax zurück:

Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen mit diesem Amtsgericht melde ich erhebliche Zweifel an, daß es sich dabei um ein Versehen handelt und die Geschäftsstelle schlicht übersehen hat, daß es sich um einen auswärtigen Verteidiger handelt.

Was geht in den Köpfen dieser Justiziellen vor? Was hat der Justizdienst aus den sicher ehemals noch normalen Menschen gemacht, die meinen, so ein arrogantes Zeug raushauen zu müssen, vermutlich nur deswegen, weil sie ihre eigene Arbeit ankotzt.

Zum gleichen Thema: „Akteneinsicht durch Verteidiger und das Verhalten der Berliner Justiz“ paßt auch dieser Blogbeitrag ganz gut.

Ich bin dem Schicksal sehr dankbar, daß ich nicht unter solchen armseligen Verhältnissen in der Justiz arbeiten muß, sondern einen Beruf habe, der immer wieder für gute Laune sorgt. Und der es genau deswegen auch ermöglicht, respektvoll und hilfsbereit mit den Kollegen umzugehen.

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Wenn das Silke liest

Das Wort zum Sonntag, heute via Twitter.

Wie es begann:

Und hier die Reaktionen:

Et nunc: Ludi incipiant …

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Atos: Createur de malheur

Atos hatte sich nach langer Zeit des öffentlichen Schweigens entschlossen, etwas zu dem beA-Chaos zu sagen.

Gestern Vormittag trudelte hier die „Stellungnahme zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)“ ein, per eMail an unsere Kanzlei-Adresse. Ich bin davon aus gegangen, nur einer der 165.000 Anwälte zu sein, die auf der unterdrückten Recipient List stand.

Da habe ich mich aber getäuscht, wie der Kollege André Feske seinem Kommentar zu der Atos-Stellungnahme heute Morgen schrieb:

Chapeau!
Dass der Createur de malheur an CRH persönlich schreibt, das ist echter Kundendienst!

Der lumpige Rest des Anwaltsvolks muss sich mit Sekundärberichterstattung – den Pressemitteilungen der BRAK – zufrieden geben, oder GOLEM lesen.
Auch ich möchte in Zukunft direkt informiert werden.

Darum ein Herzenswunsch:
Lieber Carsten, verrätst Du den 164.999 davon noch ungeküssten Berufskollegen bitte, wie man selbst auf den Verteiler von ATOS kommt, um in Zukunft brühwarm, direkt und persönlich über die neusten Errungenschaften dieses Elktroschrotthändlers informiert zu werden?

Lieber André, ich weiß es nicht. Vielleicht sind ja ein paar meiner Mandanten, die ich irgendwann mal mit mäßigem Erfolg in einem Cyber-Crime-Verfahren verteidigt habe, unter Bewährungsauflagen (z.B. um bei Atos zu programmieren) vorzeitig aus der Haft entlassen worden, und haben sich bei mir revanchieren wollen? Es könnten also Leute sein, die sich schon beim Begehen von Straftaten dusselig angestellt haben und dabei erwischt wurden.

Für die Nichtwissenden: Rechtsanwalt André Feske ist nicht irgendein dahergelaufener Berliner Anwalt so wie ich, sondern er gehört zum Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer und versorgte (bisher jedenfalls) die Kollegen und deren Kanzleien mit dem notwendigen know how, das für die Installation und Benutzung des beA notwendig war.

Tja, wo der Wurm einmal drin is, isser drin.

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Bild: Screen Shot von der Seite Atos Deutschland

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Widernatürlicher Beweisantrag

Warum ich keine Nazis und andere Dumpfbacken aus dieser Richtung verteidigen will, werde ich manchmal gefragt.

Das hängt u.a. damit zusammen, daß die Art des Denkens dieser Menschen so zuwider ist, daß ich als Verteidiger einfach kein Vollgas mehr geben kann. Deswegen empfehle ich im Bedarfsfall andere Kollegen, die insoweit ein dickeres Fell haben.

Ein weiterer Grund liegt darin, daß ich nicht bereit bin, im Auftrag und zum Gefallen des Angeklagten vollkommen idiotische Beweisanträge zu stellen. Ein klassisches Beispiel für eine solche Prozeßsituation ist das Verfahren gegen Kay Nerstheimer, Mitglied der Berliner AfD und des Abgeordnetenhauses(!).

Nerstheimer ist der Volksverhetzung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Die Details kann man googlen.

Er wird verteidigt von dem Leipziger Strafverteidiger Roland Ulbrich. Medienberichten zufolge soll er in der Hauptverhandlung am 26.01.2018 vor dem Amtsgericht Tiergartgen beantragt haben, zum Beweis der Tatsache, daß Homosexualität „widernatürlich“ und dies eine „vertretbare wissenschaftliche These“ sei, ein „medizinisches Sachverständigengutachten“ einzuholen. Der Verteidiger soll dann noch vorgetragen haben, selbst „abwegige Thesen“ seien keine „Volksverhetzung“.

Nach Schluß der Verhandlung verstieg sich dieser Verteidiger auf dem Flur dann noch zu dem Vergleich seines Mandanten mit Galileo Galilei, der seinerzeit auch der herrschenden Meinung (Erde als Mittelpunkt, um den sich die Sonne dreht) entgegen getreten sei.

Um so einen arroganten Rassismus auch noch in die Form von Beweisanträgen gießen zu können und seine Fähigkeiten in den Dienst solcher Widerlichkeiten zu stellen, muß jemand schon ganz schon schmerzbefreit sein. Igitt!

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Bild: © S. Hofschlaeger / pixelio.de

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Atos: Stellungnahme zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Soeben erreichte mich eine eMail der Atos Presse:

Ich gebe sie mal zum Abschuß frei nachfolgend vollständig wieder:

München, 26. Januar 2018 – Atos, ein führender Anbieter für die digitale Transformation, ist von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit der Entwicklung, der Implementierung und dem Betrieb des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)“ beauftragt worden. Die Lösung besteht aus einer zentralen Anwendung, die sich in deutschen Atos-Rechenzentren befindet, einer Browserbasierten Web-Anwendung und einer lokal installierten Client-Anwendung. Darüber hinaus gibt es Schnittstellen zu den entsprechenden Systemen der Justiz, der Rechtsanwaltskammern sowie Kanzleisoftware-Anwendungen. Der Vertragsbeginn war Oktober 2014. Seit Projektbeginn Ende 2014 wurden in mehreren Zwischenschritten Entwicklungsstufen der Lösung eingeführt und Elemente weiterentwickelt. Die Umsetzung des beA erfolgte gemäß konzeptioneller Vorgabe der BRAK und berücksichtigte jeweils gültige gesetzliche Vorgaben. Am 28. November 2016 hat die BRAK als Auftraggeber die Lösung den Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt.

Am 21. Dezember 2017 wurde durch externe IT-Experten eine Sicherheitslücke bei der sicheren Kommunikation zwischen Browser und Client-Anwendung festgestellt. Ein Zertifikat war zusammen mit dem zugehörigen privaten Schlüssel Bestandteil der installierten Client-Anwendung und wurde damit öffentlich gemacht. Hierdurch war die Sicherheit des Zertifikates nicht mehr gewährleistet und es wurde durch den Anbieter gesperrt. Es handelte sich allein um ein Problem in der Kommunikation des lokalen Browsers mit der Client-Anwendung auf dem Client des Anwalts – die Sicherheit der zentralen Anwendung in den Rechenzentren sowie der Schnittstelle zu den Kanzleisoftware-Anwendungen war hiervon nicht betroffen. Die sichere Kommunikation zwischen den beA-Postfächern war zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

Um sicherzustellen, dass das beA schnellstmöglich wieder verfügbar ist, hat Atos kurzfristig ein neues Zertifikat zur Verfügung gestellt. Am 22. Dezember 2017 hat Atos allerdings festgestellt, dass dieses neue Zertifikat mit zu weitreichenden Rechten ausgestattet war. Angreifer wären mit diesem Zertifikat in der Lage gewesen, Identitäten zu fälschen (Man-in-the-middle Attacken). Atos informierte den Kunden BRAK umgehend. Am gleichen Tag hat die BRAK das beA offline genommen.

Mittlerweile hat Atos dem Kunden BRAK eine neue Version der beA Client-Anwendung zur Verfügung gestellt. Diese Version ist wie folgt überarbeitet:

Die Client-Anwendung erstellt bei der Installation ein individuelles, lokales Zertifikat auf dem Rechner des Anwalts, welches die sichere Kommunikation zwischen Client-Anwendung und Browser ermöglicht. Dieses Zertifikat ist nur in der lokalen Installation bekannt und mit eingeschränkten Rechten ausgestattet. Hierdurch wird der Schutz gegen den missbräuchlichen Einsatz des Zertifikats massiv erhöht. Die Funktionstüchtigkeit und die Sicherheit der Lösung soll durch ein von Atos beauftragtes externes Security-Gutachten bestätigt werden.

Aus Sicht von Atos war mit der Bereitstellung der neuen Lösung die potenzielle Sicherheitslücke in der beA Browser-Anwendung geschlossen. Die Entscheidung über die erneute Inbetriebnahme des Systems liegt bei der BRAK. Die Rechte an dem Quellcode liegen ebenfalls bei der BRAK beziehungsweise bei den Herstellern der genutzten Standardsoftware-Komponenten.
Die identifizierten Sicherheitsprobleme betrafen ausschließlich die lokale Kommunikation zwischen dem Browser und der Client-Anwendung – weder die zentralen Anwendungen noch die Schnittstelle zu Fachanwendungen waren hiervon direkt betroffen.

Die Sicherheit und Integrität sind wiederhergestellt und das System ist in der aktuell vorliegenden Ausbaustufe voll einsatzfähig.

Über Atos
Atos ist ein weltweit führender Anbieter für die digitale Transformation mit circa 100.000 Mitarbeitern in 72 Ländern und einem Jahresumsatz von rund 12 Milliarden Euro. Als europäischer Marktführer für Big Data, Cybersecurity, High Performance Computing und Digital Workplace unterstützt Atos Unternehmen mit Cloud Services, Infrastruktur- und Datenmanagement sowie Business- und Plattform-Lösungen. Hinzu kommen Services der Tochtergesellschaft Worldline, dem europäischen Marktführer für Zahlungsverkehrs- und Transaktionsdienste. Mit innovativen Technologien, umfassender digitaler Kompetenz und tiefgreifendem Branchenwissen begleitet Atos die digitale Transformation von Kunden aus unterschiedlichen Marktsegmenten: Banken, Bildung, Chemie, Energie und Versorgung, Gesundheit, Handel, Medien und Verlage, Öffentlicher Sektor, Produktion, Telekommunikation, Transport und Logistik, Versicherungen und Verteidigung.
Der Konzern ist der weltweite IT-Partner der Olympischen und Paralympischen Spiele. Atos firmiert unter den Marken Atos, Atos Consulting, Atos Worldgrid, Bull, Canopy, Unify und Worldline. Atos SE (Societas Europaea) ist an der Pariser Börse als eine der 40 führenden französischen Aktiengesellschaften (CAC40) notiert.

www.atos.net

Na denn. Dann ist ja alles wieder gut.

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Fragwürdig unproffesionell

Die Kanzlei Bendlin und Partner aus Schwerin, also die Kanzlei, die ich mal grenzüberschreitend und frech als Gemischtwarenladen bezeichnet habe, hat die Pferde gesattelt und ist eine Retourkutsche gefahren.

Das geht auch völlig in Ordnung, bei so einem professionellen Auftreten wie das des Herrn Andreas Bendlin. Ich werde unseren Webdesignern einen entsprechenden Auftrag geben, damit unsere Seite umgestaltet wird. Darf ich Ihre Seite als Vorbild und Muster angeben, sehr geehrter Herr Bendlin?

Es ist immer wieder erheiternd, welch edle Charakterzüge eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozeß zutage treten. Und wenn Streitgegenstand eine Abmahnung (wegen eMail-Spam) ist, laufen manche seriös auftretende Schlipsträger dabei zur Höchstform auf. Eine unterhaltsame Abwechslung im ansonsten drögen Leben eines kleinen Strafverteidigers aus dem Ghetto in SO36.

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Rosenkrieg zwischen Görlitz und Weißwasser

Es geht um ein Problemchen innerhalb einer auslaufenden Beziehung. Rosenkrieg wäre so ein Stichwort, das mir dazu einfällt.

Ein Teil der Auseinandersetzung landet auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft Görlitz. Die legt eine Akte an, auf deren Deckel steht „Unterschlagung“ und der Name der Mandantin. Rückabwicklung eines angeblichen Darlehens. Alles stark emotional eingefärbt.

Nun beantragt die Staatsanwaltschaft Görlitz den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses, den das Amtsgericht Görlitz erläßt. Durchsucht wird die Wohnung der Mandatin in Weißwasser, also etwa eine halbe Stunde Autofahrt entfernt.

Die Mandantin erträgt die Durchsuchung mit Fassung, gefunden wurde nichts.

Anfang April beauftragt sie ihren Verteidiger, der sich zunächst bei der Ermittlungsbehörde in Weißwasser meldet und später dann die Akteneinsicht bei der Ermittlungsführerin, also bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, beantragt.

Seitdem, also seit April 2017, versucht der Verteidiger, die Akteneinsicht zu bekommen. Nota bene: Das ist keine Wirtschaftsstrafsache im Format „Ackermann und die Deutsche Bank“. Ich erwarte eine filmdünne Akte mit einem flammenden discours incendiaire des künftigen Exgatten.

Was im weitere Verlauf geschah, kann man dieser Übersicht aus unserer eAkte entnehmen:

Auf die letzte Erinnerung an die Akteneinsicht haben wir diese Reaktion aus Görlitz erhalten:

Ich übersetze das mal:
Die Staatsanwaltschaft Görlitz fordert vom Amtsgericht Weißwasser wiederholt die Rücksendung der Ermittlungsakte. Das Amtsgericht reagiert darauf nicht. Jetzt ruft die Staatsanwältin den Verteidiger um Hilfe bei der Durchsetzung der Aktenrückforderung.

Dazu habe ich mir folgendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Görlitz ausgedacht:

Liebe Frau Staatsanwältin,

vielen Dank für Ihren verzweifelten Hilferuf vom 18.01.2018, in dem Sie mich bitten, dem Amtsgericht Weißwasser vor’s Schienbein zu treten, damit man dort in die Puschen kommt. Das kann ich gern machen; böse Zungen sprechen, ich sei für solche katalysatorische Aufgaben genau der Richtige.

Aber mal was anderes: Wenn ich mir den Metatext, also Ihre Botschaft zwischen Ihren Zeilen, etwas genauer anschaue, möchte ich Ihnen anbieten, Sie bei Ihrer Suche nach einem vernünftigen Job zu unterstützen. Sofern Sie also demnächst eine eigene Strafverteidigerkanzlei gründen möchten, melden Sie sich bei mir. Gemeinsam schaffen wir das!

Ach, da fällt mir noch ein: Vor einigen Jahren hatte ich einen Kollegen verteidigt. Ihm wurde eine Urkundenunterdrückung zur Last gelegt. Weil er die ihm überlassene Ermittlungsakte nicht rechtzeitig an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt hat. … nur so ein Gedanke, ins Unreine gesprochen.

Wenn Sie nun Lust auf einen leckeren Caffè in Kreuzberg haben: Unsere Mandanten sagen, er sei der Beste der Stadt! Sie sind herzlich willkommen.

Ich bin auf die Reaktion gespannt.

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Bild: © Nicolai Steinkamp / pixelio.de

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20 Millionen Euro für die Desozialisierung

Unser Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), eigentlich ein ganz vernünftiger Mann, ist stolz.

Und zwar auf den Ausbau der JVA Tegel. Bis 2021 soll dort die Teilanstalt III saniert sein.

Das wird mit Nachdruck vorangetrieben!“ sagte Justizsenator laut einem Bericht des rbb24.

Das denkmalgeschützte Haus stehe seit Jahren leer und verfalle. Nun werde die Modernisierung in Angriff genommen. Nach ersten Schätzungen beliefen sich die Kosten auf mindestens 20 Millionen Euro.

heißt es weiter in dem Bericht.

Da steckt der Senat nun einen achtstelligen Betrag in ein archaisches System, statt diesen Betrag in die Hand zu nehmen, um eine effektive und erfolgversprechende Resozialisierung unserer Mandanten zu betreiben. Als wenn jemals ein Mann, der in der JVA Tegel gesessen hat, gebessert wieder entlassen wurde.

Regelmäßig ist es doch so, daß die Straftat einen Mangel bei dem Straftäter offenbart. Statt nun diesen Mangel zu beheben, steckt man ihn zusammen mit anderen Mangelbehafteten in den Knast und hofft darauf, daß sich dadurch alle Mängel irgendwie von selbst beheben. Das kann doch einfach nicht funktioneren.

Und trotzdem werden Millionenbeträge dieses kaputte System investiert, mit dem versucht wird, eine Resozialisierung durch Desozialisierung zu erreichen. Vernünftig ist das nicht.

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Bild: © Marco Barnebeck(Telemarco) / pixelio.de

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