Monatsarchive: Mai 2018

Eine schrecklich braune Familie: Fürchterliche Verwandte

Im Februar 2016 habe ich in einem Blogbeitrag auf die Abstammung der Beatrix von Storch hingewiesen. Vielen Lesern war dieser Hinweis willkommen, wußten sie ja jetzt, mit wem sich dieses Mitglied des Deutschen Bundestages (seit 2017, vorher war sie Mitglied des Europäischen Parlaments) auf seinen Familienfeiern trifft.

Andere kritisierten, daß ich die Frau von Storch in Sippenhaft mit ihrer Mischpoke nehmen würde, die u.a. in Gestalt des Großvaters Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk, seines Zeichens bis Mai 1945 Reichsminister der Finanzen, später verurteilter Kriegsverbrecher, in der Politik unterwegs war.

Ich werfe der Frau von Storch jedoch weder die aktive Mitgliedschaft ihres Großvaters in der NSDAP noch dessen Kriegsverbrechen – insbesondere zulasten (des Eigentums) deportierter Juden – vor. Damit hat sie unmittelbar nichts zu schaffen. Aber daß sie strammes Mitglied einer Partei ist, die Mitglieder in ihren Reihen duldet (oder gar fördert), deren geistige Verwandtschaft zu den Nazionalsozialisten alter Prägung offen zu Tage tritt, wird man ja wohl noch sagen dürfen.

Diese Geschichte des braunen Stammbaums, in dessen Nähe der als Storch verkleidete verwurmte Apfel gefallen ist, vertieft nun Andreas Wyputta, Inlandskorrespondent bei der taz, in seinem sehr gut recherchierten Artikel über das Haus Oldenburg, die Nazis und eine schrecklich braune Familie.

Während sich mein Blogbeitrag auf den mütterlicherseitigen Großvater der Störchin beschränkte, weist Andreas Wyputta nach, daß auch auf der väterlichen Seite ein Stamm steht – in derselben anrüchigen Farbe: Nikolaus von Oldenburg war Standartenführer der Sturmabteilung (SA) der NSDAP.

Man muß sich nun nicht die mendelsche Vererbungslehre zu Gemüte führen, um das Ergebnis einer Vermischung der adligen Gene eines Nazi-Finanzministers und denen eines SA-Standartenführers zu vorhersagen zu können.

Es reicht aus, sich die Äußerungen dieser Frau von Storch anzuschauen, um zu wissen: Die Vererbung funktioniert.

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Bild: © Uwe Drewes / pixelio.de

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Auf mehrfachen Wunsch eines einzelnen Herrn

Ein Blogbeitrag nur für ihn:

Besten Dank für das Kompliment! Auf das man Dir folgen möge …

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Eine hochsensible Polizistin

Es gibt eine jahrelange Auseinandersetzung in einem regional eng begrenzten Gebiet, in der sich die Ermittler und Wilhelm Brause nichts schenkten. Die Ermittler versuchten (bislang erfolglos), dem Wilhelm allerlei üble Sachen ans Bein zu flicken; Brause wehrte sich mit Gegenanzeigen und Amtshaftungsverfahren (teilweise erfolgreich). Die Stimmung war seit vielen Monaten ziemlich angespannt – und zwar auf beiden Seiten.

Auch als es um die Frage ging, ob der Wilhelm Brause seine zuvor beschlagnahmten Sachen auf der Dienststelle abholen oder ob die Polizei ihm das Zeug nach wieder Hause bringen muß, kochte es hoch – wiederum auf beiden Seiten. Schließlich erwartete Brause von der Beamtin die Mitteilung, wann und wo er seine Sachen abholen könne. Auf eine solche Mitteilung hat ihn die Beamtin jedoch ergebnislos warten lassen.

Seinen Ärger hat Brause dann in wohlklingende (naja) Worte formuliert und via Fax auf die Dienststelle geschickt. Das hat ihm die Beamtin krumm genommen und eigenhändig gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weil sie sich in ihrer Ehre zutiefst gekränkt fühlte. Nachdem ihr der Dienstvorgesetzte den Rücken gestärkt hatte, schreibt der zuständige Staatsanwalt (!) an Herrn Brause einen Brief:

Das Ganze führte dann zu einem Strafbefehl mit 20 Tagessätzen, einem Einspruch dagegen und nun zu einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter.

Wenn ich das einem Neuköllner oder Kreuzberger Polizeibeamten oder einem Richter am Amtsgericht Moabit erzähle, fassen die sich an den Kopf und fragen sich, womit sich die Herr- und Frauschaften in jenem Bundesland sonst noch so beschäftigen.

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Bild: © Peter Ries Düsseldorf / pixelio.de

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Die BRAK und die Datenverwaltung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (das ist die Organisation, die u.a. verantwortlich ist für die Einrichtung des besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)) schickt mir eine eMail:

Ich habe vor einigen Monaten diesen „beA-Newletter“ bestellt. Und zwar im Wege des Double-Opt-In-Verfahrens.

Wenn die Kammer nun von mir erneut eine Bestätigung dafür abfordert, daß ich regelmäßig Post von ihr bekommen möchte, frage ich mich, was denn mit dem „Nachweis meiner Einwilligung in den Empfang des Newsletters“ geschehen ist, den ich im Rahmen meiner Double-Opt-In-Bestellung abgeliefert hatte.

Es ist sicher nur eine Kleinigkeit, die für sich genommen noch nicht einmal einen Blogbeitrag rechtfertigen würde. Aber vor dem Hintergrund der Flickschustereien wenig lustigen Geschichten um das beA, die von den Herrschaften bei der BRAK geschrieben wurden, entnehme ich dieser eMail den Hinweis auf wenig zuverlässige Arbeit in den Organisationsstrukturen unserer Selbstverwaltungsinstitution (pdf), die über die Einhaltung der beruflichen Rechte und Pflichten wacht. Das läßt mich nachdenklich werden.

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Falschbelehrung

In den meisten Wirtschaftsstrafsachen, in denen Unternehmer verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, werden auch die Mitarbeiter des Unternehmens als Zeugen von der Polizei vernommen. Solche Zeugen müssen belehrt werden.

Diese Belehrung ist ein schönes Beispiel dafür, wie eine Belehrung nicht aussehen sollte:

Wer findet den (klassischen) Fehler, warum ist das ein Fehler und welche Folgen können daraus entstehen – für den Polizeibeamten, für den Zeugen und für den Beschuldigten?

Update:
Die Arbeit, die zutreffenden Antworten auf meine Fragen aufzuschreiben, hat mir freundlicherweise der Kollege Ullrich abgenommen. Vielen Dank dafür! crh

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Drohnen über Stuttgart

Die Party einer türkischen Fußballmannschaft in Stuttgart war wieder mal so, wie wir sie auch aus Kreuzberg kennen: Bunt, fröhlich und laut.

Bei der Pyrotechnik drückte die Polizei noch ein Auge zu. Die über den Partygästen fliegende Drohne fanden die Baden-Württemberger Ordnungshüter aber nicht so lustig. Der Steuermann wurde erwischt und das Fluggerät erst einmal sichergestellt.

Je nachdem, wie sich die konkrete „Gefährdungslage“ darstellt, wartet nun ein Bußgeldbescheid oder gar ein Strafbefehl auf den Piloten.

Es ist nämlich auf jeden Fall verboten, Partygäste oder sonstige Menschenansammlungen mit einem Multicopter zu überfliegen. Außerdem gibt es (nicht nur in Stuttgart) Flugverbotszonen, in denen die Copter allenfalls hinein getragen, aber nicht geflogen werden dürfen.

Quelle: Presseportal vom 22.05.2018

Wer sich in einer einigermaßen allgemein verständlichen Sprache über die Flugregeln informieren möchte, findet beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die wesentlichen Inhalte der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ mit weiterführenden Hinweise. Noch handlicher ist der Flyer des BMVI (aus dem das Bild oben links stammt).

Wenn dann noch Fragen offen sind: Einfach mal einem drohnenpilotierenden Strafverteidiger eine eMail schicken.

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Danke an @sihamann für den Hinweis auf die Nachricht aus Stuttgart

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Drogendelikte und die Karstadt-Wanne am Hermannplatz

Einmal im Jahr ist dieser Parkplatz am Hermannplatz für ein paar Stunden frei. Ab Pfingstsonntag 6.00 Uhr bis zum Pfingstmontag 5:00 Uhr ist die Hasenheide für den Karneval der Kulturen reserviert. Und danach für unsere Kanzlei-Wanne.

Wie schon im letzten Jahr paßt sie nun ein paar Tag auf, daß an einem der angeblich gefährlichsten Orte Berlins (pro Monat drei(!) Drogendelikte) alles seinen gewöhnlichen Gang geht.

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Mietpreise in Nord-Neukölln

Liebe Neuberliner, die ihr im Szenebezirk Nord-Neukölln, Nähe Weserstraße, eine zwei Zimmer-Küche-Bad-Wohnung mit 58 Quadratmetern im Vorderhaus, 4. Stock, Balkon, sucht oder kürzlich gefunden habt. Ihr müßt jetzt ganz stark sein:

Das war 1970.

Dann wart Ihr nun plötzlich alle da. Und jetzt kostet die Wohnung gute 800 Euro. Kalt.

The Times They Are A-Changin

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Stadtfahrt im Grünen

Von Ahrensfelde nach Nord-Neukölln sind es rund 17 km und (am Sonntagmorgen) eine halbe Stunde Fahrtzeit. Mit dem Auto.

Wir sind gestern mit Fahrrädern gefahren. Und zwar diese Strecke:

Die Streckenführung hat uns bbbike.de vorgeschlagen, und zwar mit diesen Vorgaben:

Herausgekommen sind runde 25 km, die zwar quer durch die Stadt verliefen, aber nahezu vollständig im Grünzeug, also: Zu 95% (!) keine Straßen, keine Autos, kein Lärm; statt dessen u.a. Wuhlewanderweg, eine BVG-Fähre (F11) und ein paar Parks.

Es muß also nicht immer der Grunewald sein, wenn man mal wieder frische Luft atmen möchte, ohne die Stadt zu verlassen.

Und: Ostberlin hat ja tatsächlich ein paar schöne Ecken und nicht nur Plattenbauten. Hätte ich gar nicht gedacht. ;-)

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Rechtsschutz: Manchmal trügerisch

Mit welchen Fallstricken man im Versicherungsrecht rechnen muß, zeigt dieser Fall sehr schön.

Wilhelm Brause war seit 2008 Geschäftsführer einer GmbH. Wegen einer beruflichen Umorientierung wurde das Vertragsverhältnis zwischen Brause und der GmbH einvernehmlich zum 31. März 2017 beendet.

Ende September 2017 leitete die Staatsanwaltschaft gegen Wilhelm ein Ermittlungsverfahren ein. Ihm wurde zur Last gelegt, als Geschäftsführer der GmbH in der Zeit zwischen 2014 und 2016 einen gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Anfang April 2018 bekam Wilhelm Post von der Staatsanwaltschaft: Die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.

Der Ex-Geschäftsführer machte in dieser Situation das einzig Richtige: Er beauftragte einen Strafverteidiger, mit dem er eine Vergütungsvereinbarung traf und dazu – insoweit erleichtert – die Daten eines Rechtsschutzversicherungs-Vertrags mitteilte.

Als Geschäftsführer hatte er seinerzeit in Abstimmung mit den Gesellschaftern einen Spezialrechtsschutz versichert, der grundsätzlich auch die Kosten einer Strafverteidigung übernimmt. Versicherungsnehmerin war die GmbH, als mitversichert galten die Geschäftsführer. Alles gut also?

Die böse Überraschung kam mit der Antwort des Versicherers auf die Deckungsanfrage:

In obiger Sache können wir leider keinen Kostenschutz zur Verfügung stellen, da zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles (Einleitung des Ermittlungsverfahrens im September 2017) ihr Mandant nicht mehr Geschäftsführer unserer Kundin [Anm. crh: der GmbH] gewesen war und dementsprechend nicht mehr mitversichert war. Beim DingsBums-Spezial-Straf-Rechtschutz kommt es nicht auf den Tatzeitpunkt an, sondern wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem Wilhelm Brause schon aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Auf die Tatzeit kommt es in diesem Versicherungsfall nicht an.

Ganz kurz noch leuchtete zwischen den Zeilen der Absage ein kleiner Hoffnungsschimmer auf:

Nur beim sog. DingsDa-Strafrechschutz ist der Tatzeitpunkt maßgebend, wobei dieser eine Verteidigung bei Vorsatz-Straftaten nicht vorsieht, sondern nur dann wenn diese auch fahrlässig begehbar sind.

Betrug im Sinne von § 263 StGB ist eine klassische Vorsatztat, einen fahrlässig begangenen Betrug gibt es nicht. Aus-die-Maus.

Das bedeutet für Wilhelm Brause: Er (und auch die GmbH) wähnten sich jahrelang in teuer erkaufter Sicherheit, die ihnen von dem Versicherer versprochen wurde. Daß diese Sicherheit eine trügerische war, hätte er im Kleingedruckten nachlesen können …

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Bild: © Katharina Wieland Müller / pixelio.de

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