Monatsarchive: Juli 2018

Mal eben eine kurze Frage zur Verjährung

Die Anfrage der Woche kommt heute aus der Schweiz:

Ich war versucht, diese Frage mit einem „Nein“ zu beantworten. Nicht, weil ich diese Art von Mal-Eben-Zwischendurch-Fragen grundsätzlich nicht mag, sondern weil Fragen zur Verjährung nicht mit zwei Worten zu erklären sind.

Aber mit vier Worten geht es:

https://wp.me/PU6xR-aO5

Wenn Jura so einfach wäre, müßte man es eigentlich nicht studieren, oder?

4 Kommentare

Nebenklage. Ein Holzweg?

Am Ende der Beweisaufnahme des Strafprozesses gegen Beate Zschäpe und andere, nach den Schlußvorträgen und den letzten Worten der Angeklagten stellt Ina Krauß vom Bayerischen Rundfunk auf tagesschau.de fest:

Die stattliche Anzahl von 93 Nebenklägern war an dem Strafprozeß beteiligt. Ich stelle mir die Frage, ob ein Straf-Verfahren der richtige Ort ist, an dem die Opferfamilien hoffen können, dass sie irgendwann Antworten auf ihre Fragen bekommen.

Das Leid der Familien, die ihre Angehörigen verloren haben, läßt auch einen Strafverteidiger nicht unberührt. Sie haben selbstverständlich einen Anspruch auf Antworten. Sie müssen ihre Fragen stellen dürfen.

Aber schaut man sich einmal bei Lichte die Funktion eines Strafverfahrens an, geht es dort zuvörderst doch um Schuld und Sühne der Angeklagten und nicht um die Aufarbeitung erlittenen Unrechts.

Einem Angeklagten steht ein gewichtiges Recht für seine Verteidigung zur Seite: Nämlich das Recht sich (auch) durch Schweigen zu verteidigen. Ein Angeklagter darf (als einziger in dem Verfahren) sogar schwindeln, ohne daß ihm das einen Nachschlag beim Strafmaß einbringt. Er verzichtet allenfalls auf einen Bonus, den ihm ein Geständnis einbringen würde.

Die Nebenkläger sind – völlig zu Recht – enttäuscht, wenn sie am Ende des Verfahrens keine Antworten erhalten haben. Will man nun (deswegen?) das in der EMRK verankerte Schweigerecht des Angeklagten zugunsten des berechtigten Interesses der Geschädigten und Hinterbliebenen an der „Wahrheitsfindung“ aushebeln, bedeutete dies das sichere Ende eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens.

Basis für eine strafrichterliche Verurteilung ist allein die Überzeugung des Gerichts, daß der Angeklagte die ihm zur Last gelegt Tat begangen hat. Nicht mehr und nicht weniger. Der Strafprozeß ist keine Wahrheitsfindungskommission, sondern ein formeller Weg zur Überzeugungsbildung.

Ein Angeklagter kann auf diesem Weg Anworten auf Fragen (der Nebenkläger) geben. Er muß es aber nicht. Und das darf ihm nach den klassischen Regeln des Strafprozeßrechts nicht vorgeworfen werden.

Der Mammutprozeß vor dem OLG München hat für mein Empfinden sehr deutlich gezeigt, daß das Instrument der Nebenklage dem Strafprozeß eher schadet als daß es den Nebenklägern nützt.

Und aus Sicht der Strafverteidigung (in diesem Zusammenhang provokant) gefragt: Was nützt es einem Angeklagten, einen ihm zur Last gelegten Mord zu gestehen?

Das Gericht hat keine Möglichkeit, ein solches Geständnis strafmildernd zu berücksichten.

Wenn das Gericht am Ende überzeugt ist, lautet die Strafe für den geständigen Mörder genauso wie die Strafe für den bestreitenden oder schweigenden Angeklagten: Lebenslang.

Ein Schweigen oder Bestreiten der Tat birgt zumindest die mehr oder weniger große Chance, um dieses „LL“ herumzukommen; bei einem Geständnis steht es fest.

Auf welchem Weg die Hinterblieben und Geschädigten Antworten auf ihre berechtigten Fragen bekommen, sollte Gegenstand der Suche nach einer alternativen Verfahrensform werden. Der Strafprozeß ist die falsche Richtung, wie dieses NSU-Verfahren deutlich gemacht hat; das ist ein Holzweg.

__
Bild: © ele-joe / pixelio.de

13 Kommentare

Verwechselte Anwälte: Der Verteidiger als Verräter?

Mein Mandant ist Rechtsanwalt, der sich als Urheber- und Wettbewerbsrechtler berufsbedingt auf der Gegenseite keine Freunde macht.

Es ist nicht selten, daß sich die Gegner gegen die von ihm erhobenen Ansprüche seiner Mandanten mit einer Strafanzeige „wehren“. Das hatte der Kollege in den meisten Fällen bisher erstaunlich gut im Griff gehabt; die gegen ihn eingeleiteten Verfahren wurden sämtlichst nach seiner kurzen Stellungnahme wieder eingestellt.

Diesmal ist der Fall jedoch etwas komplexer: Es gibt komplizierte Rechtsverhältnisse und mehrere Beteiligte. Deswegen mach der Anwalt das einzig Richtige: Er läßt die Finger von einer Selbstverteidigung und beauftragt einen Strafverteidiger; das bin nun ich.

Bei uns startet zunächst das Standardprogramm: Ich zeige bei der Staatsanwaltschaft an, daß mich der Kollege mit seiner Verteidigung beauftragt hat, und beantrage Akteneinsicht.

Nach ein paar Wochen habe ich noch einmal an das unerledigte Akteneinsichtsgesuch erinnert. Die Staatsanwaltschaft schreibt mir per Briefpost:

Es wird mitgeteilt, dass die Ermittlungen noch andauern.

Vier Monate nach meiner Verteidigungsanzeige liegt heute Morgen die Ermittlungsakte in meinem Fach. Allerdings nicht in einem Umschlag der Staatsanwaltschaft. Sondern die Original-Akte steckte in einem Umschlag des Mandanten!

Die Geschäftsstelle hat nicht aufgepaßt und die Anwälte verwechselt; die Mitarbeiterin hat dem beschuldigten, statt dem verteidigenden Rechtsanwalt die Akte übersandt. Und zwar auf einfachem Postweg.

Der Kollege hat selbstverständlich der Versuchung widerstanden, die Akte in den Schredder zu stecken. Ob der Akteninhalt dann wieder hätte rekonstruiert werden können, glaube ich eher nicht. Das hätte dann – wenn auch nach einigen Querelen – zur sicheren Einstellung des Verfahrens geführt. Statt dessen hat der Kollege die Akte an seinen Verteidiger weitergeleitet.

Was mache ich als Verteidiger nun aus dieser Situation?

Soll ich den zuständigen Oberstaatsanwalt auf den Fehler hinweisen? Dieser „Verrat“ hätte mit großer Sicherheit ein Riesentheater für die Mitarbeiterin zur Folge. Der Fehler der Geschäftsstelle könnte andererseits aber auch dem Mandanten nützen, der sich trotz der großen Versuchung immerhin vollkommen korrekt verhalten hat.

Was schlägt der geneigte Leser vor?


     

 

Ergebnis anschauen

Wird geladen ... Wird geladen ...

 
Ich habe das Problem an unsere Referendarin weiter gegeben. Mag sie die Entscheidung treffen. Hilft ihr jemand? :-)

__
Bild: © Kurt Michel / pixelio.de

26 Kommentare

Strafrechtsmythen und Podcast-Burger

Die Rechtsbelehrung – ein Podcast mit Marcus Richter und Dr. Thomas Schwenke – versucht aufzuräumen mit einigen falschen Vorstellungen, die sich das rechtssuchende Publikum vom Strafrecht macht. Dabei habe ich ein wenig mitgeholfen.


In dem rechtzeitig zum Wochenende fertig gestellten Podcast Nr. 57 geht es …

… um Mythen, Irrtümern und interessante Fragen, die sich der Notwehr, Falschparkern, Pflichtverteidigern, Gerichtsverfahren, Sex und Gewalt widmen. Also wie man sich das Strafrecht wirklich vorstellt (bzw. es tut, bis man von einem Strafverteidiger belehrt wird, dass man nicht zu viele Filme schauen sollte).

Es war mir eine große Freude, mich mit den beiden zu unterhalten und im Anschluß daran gemeinsam im Friedrichshainer Kiez (jeweils) einen Podcast-Burger zu verkasematuckeln. Besten Dank nun auch von hier aus!

3 Kommentare

Redundanz-Zwiebeln

Zur Zeit werden in interessierten Kreisen die Durchsuchungsmaßnahmen bei den Zwiebelfreunden diskutiert. Das konkrete „Was-Bisher-Geschah“ mag man sich via Suchmaschine anlesen.

Übersichtlich
Juristisch betrachtet ist der Fall relativ einfach. Es hat eine „Durchsuchung bei anderen Personen“ stattgefunden, die in § 103 StPO geregelt ist.

Schlicht
Dazu gibt es schlichte Prüfungsschemata, beispielsweise bei juraschema. Damit kann sich auch mal ein juristisch interessierter Laie das eigentliche Problem vor Augen führen:

Kurz subsumiert:
Es wurden die Räume der Zwiebelfreunde durchsucht mit dem Ziel, Beweismittel in Form von Daten zu sichern. Das Spendenkonto für RiseUp – ein Kollektiv aus den USA, das sichere und anonyme eMail-Konten anbietet – genügte dem Richter für den Erlaß der Durchsuchungsanordnung. Die Frage der Verhältnismäßigkeit – auch dafür gibt es Prüfungsschemata (z.B. bei der FU Berlin) – ist ein Eldorado für zielorientiertes Argumentieren.

Un-/Verhältnismäßig
Der wesentliche Punkt, an der die Diskussion, ob die Zwiebeldurchung in Ordnung war oder nicht, ansetzt, ist also die Verhältnismäßigkeit. (Es gibt weitere Ansatzpunkte, die aber auch keine Sofortfunktion haben.)

Darf’s ein bisschen mehr sein?
Es nützt im Übrigen in der konkreten Situation gar nichts, mit den Beamten zu diskutieren, ob der Zirkus mit der Durchsuchung und Beschlagnahme „verhältnismäßig“ ist oder nicht: Die Jungs und Mädels nehmen in der Regel lieber zu viel statt zu wenig mit. Die Betroffenen können sich ja hinterher beschweren. Das führt in der konkreten Situation, wenn alles, das hinten ein Kabel hat, im Transporter der Kriminaltechnik verschwindet, kein Stückchen weiter.

Das einzige Gegenmittel, …
… um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, ist die Redundanz: Die Daten, die von der Kriminaltechnik irgendwann in den kommenden sechs bis 24 Monaten untersucht werden, sollten doppelt vorhanden sein. Einmal bereit gelegt für die Ermittler und dann noch einmal an einem Ort, der einem solchen Zugriff nach §§ 102, 103 StPO verborgen bleibt.

Dieser klandestine Hinweis, …
… verrät wie’s geht:

in Verbindung mit diesem hier:

Ausführlicher …
… habe ich das mal im Zusammenhang mit den von uns empfohlenen „Sofortmaßnahmen“ dargestellt: Es geht um die Vorsorge in Hinblick auf eine Hausdurchsuchung. Adressaten dieser Darstellungen sind also nicht nur Beschuldigte (also im Zweifel die bösen Buben), sondern auch Unbeteiligte, die in einem gewissen Näheverhältnis zu den Bösewichtern stehen könnten (zum Beispiel Zwiebelfreunde oder Strafverteidiger).

Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Freunde der Technologie und des Wissens im Bereich Anonymität, Privatsphäre und Sicherheit im Internet das schonmal irgendwo gelesen und gehört haben.

Ach, hatte ich eigentlich schon erwähnt, in welchem bayerischen Bundesland diese Aktion der Generalstaatsanwaltschaft München in Gang gesetzt wurde?

__
Bild © Prüfungsschema: ScreenShot von Juraschema

, , , 24 Kommentare

Ein kalifornischer Koffer in Berlin

Meine Mandantin ist viel unterwegs. Von ihrem Hauptwohnsitz in Kalifonien fliegt sie sehr oft durch die Weltgeschichte. Meist sind es Flughäfen der Kategorie Los Angeles, San Francisco, Sydney, London, aber auch Frankfurt. Und in der vergangenen Woche Berlin Tegel.

Nach zwei anstrengenden Tagen war sie am Vortag vom San Francisco International Airport gestartet und mußte am Frankfurt Airport in einen Flieger nach Tegel umsteigen. Sie litt unter dem Jetlag, war froh, als der Flieger endlich gelandet war und sie die Business Class verlassen konnte.

Nur noch die 30 Meter von der Flugzeugkabine durch den „Finger“ ins Flughafengebäude, dann eine Glastür in einen überschaubaren Raum, in dem sich so etwas ähnliches wie ein still stehendes Kinderkarussell befand, dann noch eine Glastür, die sich just hinter ihr verschloß, als sie Ihren Fahrer erblickte. Der ihr das Gepäck zum Auto tragen wollte.

Halt! Das Gepäck? Wo war der Koffer?

Richtig: Auf dem Kinderkarussell im Sicherheitsbereich hinter der geschlossenen Tür. Die an ernsthafte Flughäfen gewöhnte Mandantin hätte nie im Leben damit gerechnet, daß der Weg vom Flieger bis raus aus dem Sicherheitsbereich des deutschen Hauptstadtflughafens nur wenige Meter (und nicht wie in SFO oder FRA mehrere Kilometer) beträgt.

Trotz Bitten und Bettelns kam die völlig mit den Nerven fertige Mandantin da nicht mehr rein. Auch der Fahrer hatte keine Chance, gleichgültig, was er anstellte.

Entkräftet sind die beiden dann abgerauscht. Erstmal ins Hotel, ausruhen, den Koffer wollte man später abholen oder sich zuschicken lassen.

Das verwaiste Gepäckstück drehte nun mutterseelenallein seine Runden auf dem niedlichen Gepäckband. Nicht allzu lange, denn allein stehende oder sich drehende Gepäckstücke sind nicht dazu geeignet, auf einem Flughafen für Entspannung zu sorgen.

Nach eingehender Beschnüffelung durch hochspezialisierte Fellnasen wurde der Koffer vom Zoll geöffnet. Neben den üblichen Utensilien, die man in dem Koffer einer allein reisenden Dame findet, befand sich unter anderem auch eine Tüte mit „betäubungsmittelsuspekter Substanz“, auch bekannt unter der Bezeichnung Marihuana, in einer nicht geringen Menge.

Das führte zur amtlichen Sicherstellung des Koffers durch das Hauptzollamt und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das BtMG und gegen irgendwelche Zollvorschriften.

Problematisch war, daß sich in dem Koffer auch die Unterlagen und die Technik befanden, die die Mandantin für die Bespaßung von einigen hundert Zuhörern, Zuschauern, Vertretern von Film und Fernsehen … benötigte. Es stand ein wirtschaftlicher Schaden in gut sechstelliger Höhe in Aussicht.

Die Ermittlungsbehörde weigerte sich nun, den Koffer an einen Dritten herauszugeben, man wollte der Mandantin natürlich ein paar Fragen stellen. Das wollte sie wiederum nicht (ob sie unsere Mandanten-Informationen kannte, weiß ich nicht sicher. :-) ).

Eigentlich werden Strafverteidiger damit beauftragt, ihre Mandanten durch ein Strafverfahren zu begleiten. Manchmal bekommt man aber auch einen Job als Kofferträger.

Es war eine sportliche Begegnung mit den Zöllnern im Baggage Service Center des Flughafen Tegel. Wir hatten viel Spaß miteinander und ich bekam zum Schluß gegen Hinterlegung einer Sicherheit auch den Koffer. Dem sich nun noch anschließenden Strafverfahren sieht die Mandantin – zu Recht – ziemlich entspannt entgegen. Das Argument, in Kalifornien sei Cannabis nicht verboten, wird hoffentlich hilfreich sein bei der Findung einer adäquaten Rechtsfolge.

Die Frage, des Zöllners, was die Mandantin aber jetzt in Berlin ohne ihr Marihuana machen werde, konnte ich mit dem Hinweis der Lage unserer Kanzlei zwischen Görlitzer Park und Hasenheide unbeantwortet lassen.

17 Kommentare

Wir, das Volk.

Im Zusammenhang mit der Verteidigung eines US-Amerikaners habe ich diese Paßkopie angefertigt.

Einmal davon abgesehen, daß dieses bunte Bildchen den Paß gefälliger aussehen läßt: Die Präambel der Amerikanischen Verfassung (pdf) setzt einen interessanten Kontrapunkt zu der aktuellen Verfassung, in der sich die USA befinden.

Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheil uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.

Ich hoffe, daß sich das bei der nächsten US-Präsidentschaftswahl (voraussichtlich) am 20. Januar 2021 wieder zum Guten wenden wird.

11 Kommentare

Geschützt: Heinrich Heine, Ratten, Flüchtlinge, Til Biermann und andere Missverständnisse

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben:

Um die Kommentare zu sehen, musst du dein Passwort eingeben.

Heinrich, Rudi und Gretchen vor 50 Jahren

Mit dem Kollegen Heinrich Schmitz verbindet mich nicht nur die Freude am Schreiben in diesem Internetz und der gemeinsame Beruf. Sondern auch eine Vergangenheit, die wir zwar nicht gemeinsam, aber dennoch in der selben Atmosphäre verbracht haben.

Über diese Zeit, in der er wie ich mit Gammlern, Langhaarigen und Kommunisten zu tun hatten, schreibt Rechtsanwalt Schmitz bei den Kolumnisten. Der Beitrag handelt von 1968, Rudi Dutschke und von dem neu erschienenen Buch der Witwe Gretchen Dutschke-Klotz:


sponsored link

Sowohl die Kolumne (am besten zuerst) als auch das Buch (im Anschluß daran) sind uneingeschränkt lesenswert.

Heinrich Schmitz schließt seine Rezension des Buches nach einer kurzen Einleitung mit einem Apell von Gretchen Dutschke:

Ja selbstverständlich ist dieses Buch auch ein ganz starkes Statement gegen all die neuen Reaktionäre, Identitäre, Pegidisten und fehlgeleitete Patrioten, die die Zeiger der Zeit zurückdrehen wollen. Und deshalb sollten es nicht nur wir Alten mit melancholischen Gefühlen an die zu schnell verwehte Jugendzeit genießen, es sollten auch die jungen Menschen lesen. Die für die all die Freiheiten, die damals mühsam erkämpft wurden, heute so selbstverständlich sind, dass sie sie gar nicht zu schätzen wissen und deren Gefährdung gar nicht erkennen. Da die von sich aus offenbar gar nicht auf die Idee kämen, sich dieses Buch zuzulegen und es womöglich gar noch zu lesen, wäre es doch eine nette Idee, wenn wir Alten es ihnen einfach schenken würden, schon damit sie verstehen, dass es nun bald alleine ihre Welt und ihre Zukunft ist, die heute auf dem Spiel steht. Denn auch da hat Gretchen Dutschke recht:

„Jetzt sind die Jungen dran!“

Also, haut rein!

Kommentare deaktiviert für Heinrich, Rudi und Gretchen vor 50 Jahren