65 Zeugen

Es geht um den Vorwurf gewerbsmäßigen Betrugs in 65 Fällen, der noch übrig geblieben ist. Die mit dem Verkauf der vermeindlich gestohlenen Hardware verbundene Hehlerei-Vorwurf war der Staatsanwaltschaft – auf dringendes Anraten der Verteidigung – zu komplifiziert. Deswegen hat man das Verfahren auf den Betrug beschränkt und die Hehlerei nach § 154 StPO eingestellt.

Um nun beziffern zu können, womit der Angeklagte im Falle seine Verurteilung rechnen muß, ist Fleißarbeit angesagt. Denn wenn die Anklage am Ende zu 100% durchgehen sollte, muß der Verurteilte nicht nur mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Sondern auch mit der Einziehung des angeblichen Vermögensvorteils, hier in Höhe von 33.229,96 Euro.

Es führt also kein Weg daran vorbei, erst einmal so eine Tabelle zu erstellen; man weiß ja nie, wozu sie noch gebraucht wird:

Nun hat der Vorsitzende des Schöffengerichts erst einmal eine große Aufgabe zu lösen – denn wie bekommt er die 65 Zeugen aus der gesamte Republik ins Gericht, und zwar pünktlich zu einem Zeitpunkt, der er sich ausgedacht hat.

Wenn da jetzt noch ein Kreuzberg Verteidiger querschießt, könnte es ein größeres Kapazitätenproblem am kleineren Amtsgericht geben.

Es sei denn, der Angeklagte bekommt ein Angebot, das er nicht ablehnen kann. Dann ist die Hauptverhandlung in 30 Minuten zuende.

Auch wenn meine Assistentin erst einmal ziemlich lautstark mit mir geschimpft hat, als sie diesen Job von mir bekommen hat: Sie freut sich über die von ihr geschaffene solide Ausgangsposition, die die Verteidigung nun bei den anstehenden Verständigungsgesprächen hat. Besten Dank auf diesem Wege an sie für diese wichtige Fleißarbeit.

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

14 Antworten auf 65 Zeugen

  1. 1
    OHG says:

    Klingt nett, könnte aber trotzdem schiefgehen. Das Gericht kann auch andere Wege wählen:

    • Das ist vollkommen richtig! Wenn es aber den von mir angedeuteten Automatismus „Schweigender Angeklagter = 153a“ tatsächlich gäbe, wären Strafverteidiger überflüssig. :-) crh

    1. Bestrafung wegen lediglich versuchten Betruges, §§ 263 I, II, 22, 23 I StGB. Dann nämlich wird der Irrtum als objektives TBM bei den vermeintlich Geschädigten zum Merkmal des Vorstellungsbildes („Tatentschlusses“) des Täters gem. § 22 StGB. Zum Nachweis innerer Vorgänge bedarf es lediglich des anschlussfähigen Nachweises der objektiven Gegebenheiten, auf eine Beweisaufnahme aller 65 Zeugen könnte verzichtet werden.

    2. Normativierung des Irrtums: Es werden stichprobenartig eine wenige Zeugen vernommen und dann mithilfe eines „Indizienschlusses“ auf die anderen Zeugen hochgerechnet.

    3. Uneigentliches Organisationsdelikt: Durch Verklebung der nicht bis in alle Einzeltaten konkretisierbaren Vorwürfe wird ein „System“ angenommen und der Irrtumsnachweis durch eine Art „Mindestquote“ ersetzt.

    Hoffentlich wirds was aus der Schatzkammer „Diversion“.

    • Ich bin sehr sicher, daß nicht alle Amtsgerichtsrichter (und ich auch nicht) imstande sind, Jura auf dem Niveau eines Hochschulgelehrten zu betreiben.
       
      Und: Der Strafprozeß besteht nicht nur aus Rechtswissenschaft, sondern – und das ist die eigentliche Domäne der Verteidiger – auch aus reichlich Psychologie und Kenntnisse der Entscheidungsstrukturen. Aber auf diesem Gebiet wissen Sie ja auch, was möglich ist. ;-)
       
      Danke für die Hinweise auf die materiell-rechtlichen Unwägbarkeiten. crh
  2. 2
    OHG says:

    Jedenfalls interessierte mich sehr, was am Ende rauskommt.

    • Wenn das Ergebnis für einen Blogbeitrag geeignet erscheint: Selbstverständlich. Ich kann aber – wie Sie ja bereits an die Wand gemalt haben – nicht ausschließen, daß am Ende etwas herauskommt, über das ich lieber den Mantel des Schweigens legen möchte. ;-)
       
      Apropos Schweigen: Hier lesen auch reichlich Richter und Staatsanwälte mit. Also: Nicht jeder Trick und jede Sollbruchstelle ist zur Publikation geeignet. Schließlich soll dieses Weblog nicht die Richterakademie ersetzen. ;-)
      crh

    Allerdings würde ich an einer Stelle widersprechen: Das Erstarken der Dogmatik ist überall dort erkennbar, wo sie den Weg erleichtert. Sprich: immer dann Wissenschaft, wenn sie Wissen schafft. Und im obigen Fall sind die, von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geduldeten, „Auswege“ (leider) sehr leicht umsetzbar.

    Richtig ist aber auch, dass eine ellenlange Tabelle mit dutzenden Namen erstmal richtig „abtörnt“… Da erkenne ich mich wieder. Sobald es aussieht wie eine Liste zum Abhaken, möchte ich es augenblicklich loswerden… ;)

  3. 3
    @law says:

    Demnächst: Youtube-Video der heldenhaften Tunnelbuddelei mit sämtl. Mitarbeitern der Kanzlei bei der Befreiung des Untersuchungshäftlings nachdem die Assistentin 65 Merkbefreitheits Zertifikate an die Opfer versandt hatte.

  4. 4
    Der wahre T1000 says:

    Ich weiß gerade nicht, was ich denken soll.

    Ist es Bewunderung für den Strafverteidiger, der die Justiz kreativ blockiert und torpediert, um eine niedrige Strafe zu erreichen? Also seine Arbeit gut macht?

    Oder ist es eher Unmut darüber, dass ein Serienstrafttäter dank dieser Taktik vermutlich kaum das bekommen wird, was er vermutlich verdient hat? Er also sein Treiben – er weiß dann es passiert kaum was – bald munter fortsetzen kann?

    • Woher wissen Sie, daß es sich um einen Straftäter handelt? Ich weiß das trotz Aktenkenntnis nicht. Aber Sie werden über bessere Quellen verfügen, nech? crh
  5. 5
    Dorfrichter says:

    Ja, uns schlottern hier draußen immer ziemlich die Knie, wenn uns ein „Kreuzberg Verteidiger“ die Ehre seines Besuchs erweist. Aber nur 10 Minuten lang, dann haben wir den weichgekocht. Mit den „Tricks“ ist es meist auch nicht so weit her.

  6. 6
    Schnoffel says:

    @Der wahre T1000:

    Warum torpedieren? Hä?

    Der Vorwurf des 65-fachen gewerbsmäßigen Betruges steht nun einmal im Raum. Soll man als Strafverteidiger nun per se die Richtigkeit des Vorwurfs in jedem dieser einzelnen Fälle unterstellen?

    @crh:

    Es sollte ohnehin völlig wurscht sein, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Was zählt ist der Inhalt der Akte und entsprechend wird eben verteidigt.

  7. 7
    Oma Wie viel says:

    Würden Sie mir Ihre Sekretärin kurz ausborgen? Ein Landessozialgericht hat beschlossen, dass ich Tabellen wg § 13 SGB V mit 12.432,66 € wegen 8,80 € + 129 € + ? überarbeiten muss, weil der Prozessgegner, eine Körperschaft des Öffentl. Rechts, eine gesetzliche Krankenkasse – die per definitionem keine Straftaten nach § 13, §§ 223, 227 begeht, weil nicht sein kann was nicht sein darf – nur korrekt addieren kann, wenn ich vorrechne, und Kopierkosten für nochmals außergerichtlich wie identisch gerichtlich ca. 200 Seiten Quittungen, Belege werden mir auch nicht erstattet. Und zwar, obwohl ich gleichzeitig nachwies, nur noch wöchentlich 2 € für die >Tafeln< zu haben, weil mir ergänzende Sozialhilfe bzw. tatsächliche Kosten der Unterkunft verweigert werden. – Ihr blog ist tröstlich, denn wir schreiben und wir lesen, um uns nicht so allein zu fühlen. Judex non calculat.

  8. 8
    WPR_bei_WBS says:

    @ Dorfrichter

    Und das stöhnen des nächsten Landgerichts / OLGs hört man nicht bis zu Ihnen, wenn die mal wieder eins Ihrer dörflichen Pfusch-Urteile korrigieren muessen?

  9. 9
    le D says:

    @WPR_bei_WBS: das interessiert den Dorfrichter schlicht nicht, weil er für das, was er macht keinerlei Verantwortung übernehmen muss.

    Ist evtl. nicht gut für die Karriere, aber wenn man keine solche machen will, ist das OLG-Papier nichtmal für die Toilette tauglich. :)

  10. 10
    Jesus Christus says:

    Einfach mal 10 Termine in 10 Wochen mit je 6 Zeugen anberaumen und mit der Beweisaufnahme anfangen.

    Dann kann man gespannt sein, welche Angebote seitens der Verteidigung reinkommen.

    Und falls es ein Freispruch wird? Ist doch egal. Wenn die StPO zu einem Freispruch führt, ist das halt das richtige Ergebnis.

  11. 11
    WPR_bei_WBS says:

    @ Jesus Christus

    Ihnen ist schon klar, dass genau das das Drohpotential VON crh AN das Gericht ist, oder?

  12. 12
    Jesus Christus says:

    @WPR:

    Keiner der Beteiligten hat so viel Sitzfleisch wie das Gericht. Da kommt die Kohle jeden Monat rein. Der Verteidiger kann aber nicht permanent an auswärtigen Gerichten rumhängen, sonst geht ihm die Mandantschaft flöten.

    Aus Erfahrung sage ich: keinem ist die Anzahl der Termine so schnurzpiepegal wie dem Gericht.

  13. 13

    […] ich außerhalb Berlins verteidige. Mit welchen Vorurteilen ich da zu kämpfen habe, zeigt dieser Kommentar eines […]

  14. 14
    Mira says:

    Guten Tag, ich war ein „Dorfrichter“ in Tschechien und hatte nie Probleme mit Rechtsanwälten aus Prag, weil auch ich ihnen keine Probleme machte. Es hat keinen Sinn. Der Mandant wird sonst am Ende denken: „Ja, mein Rechtsanwalt attackierte immer den Richter, der Richter attackierte immer meinen RA, und eigentlich habe ICH diesen ganzen Zirkus, diese angeblichen Intelektuelle bezahlt.“