In Wirtschaftsstrafsachen ist es für eine spezialisierte Kanzlei unwirtschaftlich, die Vergütung des Verteidigers auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.
Deswegen biete ich potentiellen Mandanten den Abschluß einer Vergütungsvereinbarung an, deren Inhalt ich vor Entgegennahme des Auftrags ausführlich erläutere. Niemand läuft bei uns in’s offene Kostenmesser.
So sah sie in diesem Fall aus (Klick auf’s Bild liefert den vollständigen Text):
Die Abrechnungen erfolgen monatlich. Auf Wunsch des Mandanten kann er auch zu jedem anderen Zeitpunkt einen Überblick erhalten – das sind hier nur ein, zwei Mausklicks, dann hat er die Abrechnung im Postkasten.
Zu Beginn habe ich dem Mandanten eine Vorschußrechnung übermittelt, die er sogleich auch ausgeglichen hat. Am Ende war die Arbeit erfolgreich: Ein häßlicher Suchvermerk aus den Registern wurde entfernt und das Verfahren wurde gegen Zahlung eines kleineren dreistelligen Betrages eingestellt.
Die Besonderheit an dieser Sache war, daß der Mandant im Fall einer Verurteilung ziemlich sicher seinen hochdotierten Job verloren wäre: § 7 LuftSiG war der eigentliche Gegner in diesem Verfahren. Das ist nach der Einstellung nun kein Thema mehr.
Ich habe ihm folgende Abrechnung geschickt:
Jetzt, nachdem die Messen gesungen und alle wieder fröhlich sind, zögert er mit der Bezahlung:
Er sei …
… ehrlich gesagt etwas unglücklich über die Höhe Ihres Honorars
Denn:
Im Grunde handelte es sich um einen simplen Vorwurf mit einem „Schaden“ im niedrigen 3 stelligen Bereich.
Und:
Insgesamt bestand der Arbeitsaufwand aus dem Anfordern der Akte, kurzes Aktenstudium zu einem simplen Vorwurf und dem Verfassen der Verteidigungsschrift auf Basis meiner Stellungnahme.
Das paßt nicht ganz zu dem Aufwand, der tatsächlich entstanden ist. Sei’s drum.
Aber das hier geht mir richtig quer den Hals runter:
Im Zweifel hätte ich das gleiche Ergebnis wahrscheinlich auch mit einem direkten Brief an die Staatsanwaltschaft erreicht.
Der Vorwurf im Ermittlungsverfahren?
Nichtabführen von Sozialabgaben. Seine ehemaligen Arbeitnehmerinnen haben zuvor mit Klagen ihren (Rest-)Lohn beim Arbeitsgericht geltend machen müssen.
Paßt irgendwie zu seiner Reaktion auf meine Schlußrechnung.
Beim nächsten Mal dauert das Aktenstudium eben einen halben Tag ;)
Das Verhältnis zwischen Mandant und Verteidiger basiert auf Vertrauen. Die Abrechnung von nicht geleisteter Arbeit wäre der sichere Tod dieser Beziehung.
Und es wäre ein gewerbsmäßiger Betrug, der zum Entzug der Lizenz zum Verteidigen führen würde.
Ich mache meinen Job viel zu gern (wie die meisten aller Strafverteidiger), als daß ich dieses „Risiko“ für einen kleinen vierstelligen Betrag eingehen würde. crh
Der Mdt soll nicht rumweinen, und in Zukunft vorher überlegen, wie er die Gebühren findet (imo durchaus angemessener Satz).
(An dieser Stelle: besten Dank für die morgendliche Unterhaltung!)
Die aufgeführten Stundensätze werden von anderen Kanzleien gelegentlich für Sekretariatsarbeiten abgerechnet, wenn nicht sogar höhere Sätze. Für einen Fachanwalt für Strafrecht allemall human. Wieder mal ein Nachweis, warum manche Menschen häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das liegt nicht nur an der Selbstüberschätzung wie in diesem Fall.
Solche Vögel gibt’s immer wieder. Ich hab hier jemanden, der sich als ehemaliger Vorstand eines Dax-Konzerns vorgestellt hat (was er wohl auch tatsächlich war).
Auch da kam hinterher das große Jammern ohne jeden sachlichen Anlass.
Diese Leute sind darauf konditioniert, bei nicht länger benötigten Lieferanten ihr Ergebnis aufzuhübschen, indem sie versuchen, den Preis nachträglich zu drücken. Mein aktuelles Beispiel hat jetzt vier Monate lang an unseren Abrechnungen rumgenörgelt, einen Restposten von 2.500,00 € offen gelassen und in den Verwendungszweck der letzten Teilzahlung „Abschlussvergütung nach Absprache“ geschrieben, obwohl es so eine Absprache nicht gab.
Und die kommen mit der Masche auch oft durch, so plump das auf den ersten Blick auch ist.
Wenn man nämlich versucht, Forderungen aus Zeithonorarvereinbarungen durchzusetzen, schlägt der (vollkommen unberechtigte) richterliche Futterneid voll durch. Das LG Bochum hat ein Verfahren mal über zwei Jahre gezogen und drei Verhandlungstermine gebraucht, um uns einen Betrag über 1.500,00 € zuzusprechen. Das OLG Düsseldorf hat einen Kollegen zwei Mal zum BGH geschickt und drei Berufungsurteile gefällt, bis der endlich sein Geld sah (mehr beim Kollegen Burhoff: https://blog.burhoff.de/2011/09/dreimal-olg-zweimal-bgh-nun-hat-es-ein-ende/ ).
Da überlegt man sich zwei Mal, ob man seine Restforderung beitreibt.
Der zynische Hinweis auf die Möglichkeit, Vorschüsse zu verlangen, soll diesen Richtern bitte im Hals stecken bleiben – im Zivilrecht verhindert das natürlich der Markt. Und ein Richter hat mir mal ganz offen ins Gesicht gesagt, dass er immer davon ausgehe, dass ein nicht zahlender Mandant schon irgendeinen Grund haben werde – die Anwälte sollten solche Sachen doch bitte schön abschreiben.
Was bleibt, ist die geballte Faust in der Tasche und die Erkenntnis, dass man das Kanzleimarketing auf Dauermandanten ausrichten sollte – Eintagsfliegen haben einfach ein viel größeres Ausfallrisiko.
Drücke Ihnen die Daumen, dass Sie ihrem Bruchpiloten noch mit kalter Hand von hinten an die Salarien fassen können…
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung an diesem heutigen Tage mit den heutigen Headlines und Luftfahrtbezug dieses Blog ist doch jetzt mit Sicherheit rein zufällig oder? ;-)
Ich versuche mich mal an einem Kommentar und hoffe, dass er weder zynisch noch schadenfroh klingt. So ist er nämlich nicht gemeint, sondern eher als Ausdruck echter Verwunderung. Also:
Die Verteidiger wissen doch, mit was für Menschen sie es zu tun haben. Jemand der seine eigenen Arbeitnehmerinnen hintergeht, Menschen die er jeden Tag bei der Arbeit sieht und wahrscheinlich auch freundlich grüßt, soll sich auf einmal gegenüber seinem Verteidiger, den er (aus seiner Sicht) als externen Dienstleister für eine einmalige Sache „anmietet“ fair verhalten?
Als Beisitzer in einer Wirtschaftsstrafkammer habe ich mit der speziellen Angeklagten-Klientel immer und immer wieder folgendes Muster erlebt:
1. Die Angeklagten werden krank. (Und genauso schnell wieder gesund, sobald ihnen der Amtsarzt die Verhandlungsfähigkeit bescheinigt.)
2. Irgendwann kommt der Antrag auf Entpflichtung des Verteidigers, weil der nix tut, generell unfähig ist, ihre Anweisungen nicht befolgt und an der Verschwörung vom 11. September zu ihrem Nachteil beteiligt war.
Und gerade ein erfahrener Verteidiger wie Herr Hoenig wird das Procedere dieser Leute auch zur Genüge kennen. Wie gesagt, man hat es (in der Masse – Ausnahmen gibt es natürlich immer) doch nicht mit aufrichtigen Leuten zu tun. Woher dann die Verwunderung, dass der Mandant das Honorar nicht zahlen will?
PS: Zumal 240,- €/Std. (netto) nun wirklich kein übertriebener Stundensatz ist.
Es scheint daher an der Mentalität zu liegen…
Der Auftrag an den Anwalt war vermutlich nicht, den Mandanten „glücklich“ zu machen, sondern ihn aus der Strafsache herauszupauken. Insoweit ist es kein Fehler des Anwalts, wenn der Mandant nun „unglücklich“ ist. Hauptsache er bezahlt. CRH kennt sicher Mittel und Wege, das sicherzustellen.
Solches Genörgel von Mandanten kann ich so langsam nicht mehr hören. Gott sei Dank ist nicht jeder so, aber es reichen ein, zwei Mandanten die mit diesen Sprüchen kommen, um einem jegliche Lust am Job zu vermiesen.
Ich reagiere darauf zunehmend gereizt…
Zunächst mal hätte ich mir wohl angesichts „[Er sei…] etwas unglücklich über die Höhe Ihres Honorars“ ein
„Ach, Sie haben unsere Honorarvereinbarung gar nicht gelesen“ nicht verkneifen können.
Ansonsten liegt die psychologische Erklärung wohl darin, dass der potenzielle Schaden (der Jobverlust) nach „gutem Ausgang“ regelmäßig klein geredet/gedacht wird – wie auch die subjektiv dafür erachtete Arbeit. Leider wohl nur allzu menschlich.
Was nicht rechtfertigen soll, dass man die entstandenen Kosten nicht bezahlt…
Spezialisten im IT-Bereich kosten derzeit hier in der Gegend 800€ bis 1400€ pro Tag, mithin 100€-175€ pro Stunde – und ohne, dass im Minutentakt abgerechnet wird. Dabei steht je nach Einsatz die gesamte Produktion einer mittelständischen Firma auf dem Spiel und nicht „nur“ ein einzelner Arbeitsplatz – andererseits werden Assistenten teilweise separat berechnet und der Fahrtkostensatz ist höher.
Und auch hier wird über die Höhe gemeckert… schön, dass ich nun künftig ein Gegenargument habe.
Wobei hier die Vereinbarung ja im „Viertelstundensatz mit minutengenauer Abrechnung“ erfolgt – da sehen 60€ halt nach weniger aus (ist ja der Stundensatz eines Handwerkers), als wenn gleich 240€/Stunde oder 4€/Minute dastehen würde. Genau das müsste einem Mandantem wie diesem aber auffallen (zumal es ihm sicher erläutert wurde). 1500€ gegen im Raum stehendem Verlust des Arbeitsplatzes bzw. Beschäftigungsverbot klingen dann auch wieder relativ harmlos…
Mal unabhaengig vom Mandanten: Mir erschliesst sich nicht ganz, wie es zu dem strafrechtlichen Vorwurf kam – der Mandant hat also in einer Zivil- / Arbeitsrechtlichen Sache die Auffassung, er wuerde nichts mehr Schulden und zahlt dementsprechend nicht (Bewertungen seines Verhaltens lasse ich hier bewusst weg). Dass die damit verbundene Zahlung der Sozialabgabane nicht erfolgt ist doch logisch. Oder wird gesetzlich erwartet, dass fuer jede von einem AN erhobene Forderung (egal ob bestritten oder nicht, gerichtliche schon festgestellt oder nicht) die entsprechenden Abgaben (erstmal) abgefuehrt werden. Oder hat der Mandant laut Tatvorwurf die Abgaben auch nach dem Urteil nicht entrichtet?
Auf Seite 2 des Angebots steht wahrscheinlich ein grobe Schätzung, damit der Mandant einen Richtwert hat. Mit 10 Stunden würde ich aber schon gerechnet haben, auch wenn man bei dem Stundensatz Trödeln ausschließt.
Hallo,
die 240 Euro/Stunde dürften ja sicherlich ein recht normaler Stundensatz für einen guten Anwalt sein und wer das verstehende Lesen nicht gerade überhaupt nicht beherrscht der weiß auch was ihn erwartet.
Aber waum wird ein Viertelstundensatz angegeben bei minutengenauer Abrechnung? 4€/Minute oder 240€/Stunde wirkt in meinen Augen ehrlicher, 60€/Viertelstunde hat in meinen Augen was von Verschleierungstaktik, da fällt der wirkliche Stundensatz nicht so auf. Das ist wie 1,99 im Supermarkt. Oder 1,399 an der Tanke.
Warum eigentlich keine Angabe 19,99 je 5 Minuten? Ok, dann fehlen am Ende der Stunde 12 Cent.
Gruß
Willi
Der Hintergrund für diese Viertelung ist/war das Abrechnungsprogramm, das die Angabe im Viertelstundentakt verlangte.
crh
Stundensatz Wartungscenter Tesla 135.- €
Das hauen die Leutz gerne raus, auch wenn die Karre nix taugt und Musk der Elon gerade die Börsenaufsicht am Halse hat. Rumjaulen, wenn einem gerade der berufliche A*sch gerettet wurde…igittigitt.
@Mirco: Klick auf das Bild offenbart die zweite Seite. Dort steht nichts von einer Schätzung der Dauer, aber immerhin, dass das Sekretariat nicht extra berechnet wird.
@WPR_bei_WBS: Hier gibt es tatsächlich Spezialregelungen, die andere besser erklären können. Grund ist, IIRC, dass etliche Firmen über „rechtzeitige Insolvenz“ leider leider keine Sozialabgaben mehr abführen konnten. Gerne auch, indem Überstunden auf einmal nicht mehr ausbezahlt werden („abfeiern“ geht nach Insolvenz o.ä. ja des öfteren nicht mehr).
Merke: im Zweifel hat der Fiskus Vorrang :-)
Selbstverständlich haben Sie in der Sache Recht & Ihr Mandant täte ich gut daran diesen angemessenen Preis auf der Grundlage von €360,-/h zu bezahlen. Allerdings erachte ich die minutengenaue Abrechnung, insbes. die in der letzten Zeile explizit abgerechneten 4 Minuten vom psychologischen Standpunkt aus als unglücklich: Es wäre m.E. geschickter auf eine derart kleinteilige Abrechnung, zumindest auf Bagatellbeträge zu verzichten und stattdessen den Anteil der billable Hours auf 100% zu setzen, sofern nicht der Verdacht aufkommt Sie hätten die Mittagspause hinzugerechnet.
Verzeihung, ich hatte mich geirrt, es sind freilich nicht €360,-/h, sondern nur €240,-/h.
@JLloyd
Im Gegenteil, ich finde die minutengenaue Abrechnung ausgesprochen fair und richtig. Bei lesen des Satzes auf 15 Minuten bezogen hatte ich ert gedacht, crh rechnet auch in diesem Takt ab. Das waere dann noch grobkörniger gewesen als die oft verwendeten sechsminünitgen Takte. Aber pro Minute ist top, da kann man als Mandant auch nicht in die Rundungsfalle tappen.
Ich kann verstehen, dass Herr Hoenig genervt ist.
„Verlust des gut dotierten Jobs“ gegen 1500,00EUR.
Erst in die Hose machen (Vorschuß kam prompt) und im Nachgang nölen. Leute gibt`’s…
@Christian Franz:
Selbst jenseits des später genannten richterlichen Futterneids kommen ‚die‘ zumindest solange damit durch wie die naive erste Frage des Erstrichters lautet: „Wollen Sie sich nicht einfach auf der Hälfte treffen?“
Man staunt. Statt froh zu sein, aus der Sache heile raus gekommen zu sein, nörgelt der Mandant über € 1.500 Anwaltskosten. Man fragt sich, was er denn als ein angemessen Honorar erachtet hätte. Manchmal ist man als Anwalt bei Erstmandanten besser dran, bei überschaubaren Angelegenheiten ein Pauschalhonorar mit Vorkasse zu vereinbaren. Unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Umfang, Bedeutung der Sache für den Beschuldigten und Vermögensstatus kann das durchaus höher ausfallen als die berechnete Summe.
Gehasst habe ich es – die schlimmste Seite am Beruf des Rechtsanwaltes ist die ewige Rumdiskutiererei wegen den Rechnungen.
Es ist immer wieder das gleiche Spiel: Vorher große Panik schieben und hinter hätte man es ja auch selbst gekonnt. Dass hier akademische, höchst haftungsanfällige Tätigkeiten ausgeführt werden, der Anwalt Büro und Personal zahlen muss, Steuern aufgeführt werden, das wird vergessen. Mir kommt es gerade wieder richtig hoch. Mein Mitleid für diese Geringschätzung loyaler Tätigkeit.
Manchmal war ich neidisch auf die Ärzte – die rechnen mit den Versicherungen ab und müssen sich lediglich mit den Privaten rumärgern.
Warum gibt man 1/4-Stunden Preise an, wenn man minutengenau abrechnet?
Weil man das mal in einem US-Krimi gesehen hat?
Was schreiben Sie solchen Leuten denn?
Ich bin nie sicher, ob es besser ist, sich mit den Einwänden inhaltlich auseinanderzusetzen (der Schaden mag niedrig gewesen sein, es drohten aber schwerwiegende Konsequenzen, der Aufwand war nicht so gering, wie Sie meinen etc.) oder schlicht zu sagen: „Wir haben einen Vertrag. Bezahlen Sie“
Aber über die 60€ für „Übersendung der Meldebestätigung an die StA HH, Abschrift mit Erläuterungen an Mdt.“ könnte man sich schon noch streiten. Das könnte doch das qualifizierte und im Preis inbegriffene Fachpersonal erledigen ;-)
@JLloyd: Ich meine der BGH hat entschieden, dass minutengenaue Abrechnung notwendig sei, zumindest bei Anwälten, wir Steuerberater dürfen bislang noch nach StbVV sogar auf halbe Stunden aufrunden.
Wobei ich auch da lieber minutengenau abrechne, ist einfach fairer.
@ Chak, #26:
Eine solche Entscheidung ist mir nicht bekannt. Der BGH hat sich vielmehr noch gar nicht konkret zu diesem Thema geäußert.
Das OLG Düsseldorf hält eine 15-minütige Taktung nach AGB-Recht für unzulässig. Andere finden das in Ordnung und noch andere meinen, dass mit Blick auf die Steuerberater auch eine 30-minütige Taktung zulässig sein müsse. Teilweise wird einschränkend empfohlen, zeitlich unaufwändige Einzeltätigkeiten von 3 oder 5 Minuten vollständig auszunehmen.
Im Ergebnis macht man mit einer minutengenauen Abrechnung sicherlich nichts verkehrt, aber auch die Zehntelung in 6-Minuten-Schritte dürfte ziemlich sicher zulässig sein.
„Manchmal war ich neidisch auf die Ärzte – die rechnen mit den Versicherungen ab und müssen sich lediglich mit den Privaten rumärgern.“
Die Abrechnung mit den Krankenversicherungen düfte der Abrechnung „auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)“ nahe stehen (und ähnlich „unwirtschaftlich“ sein.
Und wenn ein Privatpatient der Meinung ist, sein Arzt habe eine Leistung abgerechnet, die er nicht erbracht hat, dann denke ich, ist es nur logisch, dass er das reklamiert. Dass wohl kaum ein Patient meint, er habe das besser selbst erledigen können, dürfte ebenso klar sein.
Insofern reden wir hier von Äpfeln und Birnen, IMHO.
Es wird Zeit, dass der Rechtsanwalt eingespart wird. Die objektivste Behörde der Welt und die sanfteste Kuscheljustiz machen das schon.
Also eine naheliegende Antwort an den Mandanten wäre, ihn zu fragen warum er denn vorher nicht nach einer Deckelung der anfallenden Stunden (= Kosten) gefragt hat (also zum Bsp. „Ok, dann gebe ich Ihnen einen Budget von fünf Stunden, danach brechen Sie dann ab und ich mache selber den Rest.“ ). Dann haette er ganz einfach die Kosten auf ein seiner Meinung nach adäquates Verhältnis zum Schaden begrenzen können.
Ach ja, lieber Mandant, falls Sie hier mitlesrn und wo wir gerade beim Schaden sind: Der „niedrige dreistellige Bereich“ , der sich von Ihrem Konto Richtung Staatskasse verschoben hat ist NICHT der Schaden, um den sich der Anwalt kümmern sollte. Ich bin sicher, Geld loszuwerden bekommt jeder hin. Der Schaden, den crh verhindert hat ist genau das, was sie nicht verloren haben.
Wäre die Anklage Mord und es gäbe einen Freispruch wäre das sicher auch nur ein simpler Vorwurf, der mit einem selbstgeschriebenen Brief hätte erledigt werden können.
Der Gute hat einen hochdotierten Job aber ist nicht in der Lage vorher ein Limit festzulegen oder mal nachzufragen was denn der Fall bis zum Punkt X kosten könne (ein Minuten- oder Vierstelstundenpreis sagt bei einem Anwalt, im Gegensatz zu anderen, selbst besser einzuschätzenden Dienstleistungsarten :-) eigentlich überhaupt nichts aus). Es wäre aber auch nicht schlecht wenn die Anwälte schon vorher im Erstgespräch einen groben Rahmen vorgeben würden, das würde solche Reaktionen vermutlich verringern, es sei denn es wird teilweise bewusst vermieden um den Auftrag an Land zu ziehen, dann muss sich aber auch der Anwalt nicht beschweren.
@ busy
Wäre die Anklage Mord, dann wäre RA Hoenig als Pflicht-Verteidiger beigeordnet worden, und hätte es einen Freispruch gegeben, dann hätte der Staat (genauer gesagt die Steierzahler) den Verteidiger bezahlt.
Allerdings hätte DA Hoenig dann niemals einen Stundensatz von 240 bzw 284 Euro erstattet bekommen.
Ich finde jedenfalls einen Stundensatz von 240 Euro bzw 284 (mit MwSt) viel zu teuer. So etwas kann ein normaler Bürger ja kaum bezahlen. Ein Hartz4-Mensch hat nur 400 Euro pro Monat zur Verfügung (wovon er Essen, Kleidung und sonstiges kaufen muss), und eine alte Omi mit 700 Euro Rente (wovon sie Essen, Kleidung, teure Medikamente und sonstiges kaufen muss) kann sich eine derart teuren Anwalt auch nicht leisten.
Daher finde ich generell dass Anwaltsvergütungen bei Stundenhonoraren auf höchstens 120 Euro/Stunde begrenzt sein müssten.
Also Bundestagsabgeordnete – mal das Gesetz ändern!
Und der letzte Staat, in dem die Höhe des Einkommens seiner Bürger staatlich reglementiert (im Sinne von „nach oben begrenzt“) war, hat sich aufgelöst und ist im Okt. 1990 dem Rechts- und Sozialstaat beigetreten. crh
Über Einkommenshöhen und Stundensätze kann man natürlich diskutieren, aber ein Hartz-IV-Empfänger wäre sicher nicht in diese Situation gekommen: einen hochdotierten Job zu verlieren.
Es wäre interessant zu vergleichen, was der knauserige Mandant selbst so pro Stunde verdient hat bzw. jetzt weiterhin verdient.
ich muss hier mal was loswerden: es ist ein immer wieder gern wiederholtes mantra, dass man quasi nicht als RA arbeiten kann, wenn man nach RVG abrechnet. ich finde das blöd. wenn man in dieser sache hier mit verweis auf die wirtschaftliche wichtigkeit für den mdt. und auf den drohenden 7 LuftSiG den rahmen recht hoch ansetzt (und noch nicht mal am maximum), kommt man bei diesem mandat bei 500 seiten kopien auch auf 914,50 euro netto. finde ich für sechseinhalb stunden arbeit auch keinen hungerlohn.
@ c-h-r
Ich habe meine Anmerkung, dass ich eine Anwaltsvergütung von 240 bzw 280 Euro pro Stunde für viel zu hoch erachte, unabhängig von dem Fall einer Pflichtverteidigung gemeint. Insofern finde ich meinen Hinweis dass ein Hartzi oder eine alte Omi mit 700 oder 800 Euro Rente sich derart teure Anwaltshonorare schlichtweg nicht leisten kann, nach wie vor zutreffend.
Und genau das betrifft das von Ihnen angesprochene Sozialstaatsprinzip. Denn die Erfahrung nahezu aller Bürger in diesem Lande ist: Reiche Leute können sich teure Anwälte leisten und kommen dann glimpflich oder völlig straffrei davon (selbst wenn sie richtig krasse Straftaten begangen haben ) und ein Hartz4-ler, der 1,2 mal ohne Fahrschein mit der S-Bahn oder U-Bahn gefahren ist, weil er kein Geld mehr hatte, um sich eine Fahrkarte zu kaufen ( oder ein Obdachloser), kann sich dann natürlich keinen Verteidiger für einen Stundenlohn von 240 Euro leisten und wird dann wegen“Erschleichung von Leistungen“ wegen 3 oder 4 Euro nicht gezahlter S-Bahn-Karte verurteilt und gilt dann als vorbestraft.
Toller Rechtsstaat. Und ganz toller „Sozialstaat“….!
Und übrigens: die DDR ist nicht deshalb zugrunde gegangen, weil die Höhe des Einkommens der Bürger reglementiert war (wie Sie schreiben), sondern aus ganz anderen Gründen.
Lieber Herr Hoenig
können Sie mir bitte erklären was dieser Satz heißt:
„Die Vergütung stellt die Gegenleistung nur für die reine anwaltliche Dienstleistung dar; Kosten für die Zuarbeit qualifizierter Assistenten, Sekretariatsarbeiten und ähnliches werden nicht berechnet.“
Warum steht das so drin? Das verwirrt den Mandaten. Muß man das Sekretariat extra bezahlen?
2. Das verwirrte bisher nur einen einzigen Kommentator, sonst niemanden.
3. Nein. Diese Arbeiten sind mit dem Anwaltshonorar abgegolten. crh
@ zu teuer
Sie schreiben Unsinn. Es ist noch niemand verurteilt worden, weil er sich keinen Anwalt leisten konnte. Eben wegen der Pflichtverteidiger. Das kann man nicht getrennt betrachten. Ebenso ist der von Ihnen unterstellte Ansatz, ein Anwalt der nur nach RVG abrechnen sei schlecht ebenso Unsinn. Grundsätzlich wird nun mal auch nach nötiger Leistung bezahlt – und die ist bei einem Wirtschaftsverfahren beträchtlich höher, als bei einer 08/15 Schwarzfahrt.
Ach ja: Der andere Staat ist zugrunde gegangen, weil er auf die Freiheit seiner Bürger gesch… und stattdessen alles mögliche reglementiert hat, inkl. des Einkommens.
zu meinem kommentar nr. 34 und CRHs antwort: ich wusste bisher nicht, dass Lohn (bzw. hier Hungerlohn) gleichzusetzen ist mit „reingewinn“. ich hatte durchaus Umsatz gemeint. ein umsatz von 914 euro für eine sache von 6,5 std arbeit ist nicht wenig. kollegen, die nach RVG abrechnen, bezahlen davon auch miete und personal pp. ich kann nur dieses mantra von der unmöglichkeit, ohne hono-vereinbarung zu leben, nicht mehr hören.
außerdem: wenn dieselbe sache weniger umfang (50 seiten akte, weniger arbeit) gehabt und weniger aufwand erfordert hätte und mit dem gleichen ergebnis ausgegangen wäre, bekäme man nach RVG hier trotzdem ca. 860 euro netto dafür. da hinkt dann die abrechnung nach stundenhonorar hinterher.
ich will doch nur eine lanze brechen!!
Ich frage mich, ob die Futterneider hier auch 9 Semester Regelstudienzeit, Referendar- und Fachanwaltsausbildung absolviert haben oder doch nur Hartzer ohne Abschluss sind.
@ WPR
Es sind in diesem Land bestimmt schon so einige verurteilt worden, weil sie sich keinen Anwalt leisten konnten.wenn auch wegen kleinerer Sachen/ Vergehen. Denn einen Pflicht-Verteidiger gibt es ja eben nur unter bestimmten Voraussetzungen, also bei sehr schweren Straftatvorwürfen.
Und übirgens habe ich nicht unterstellt, dass Anwälte die nur nach RVG abrechnen, schlecht seien.
Ich sehe da drei Fehler:
1. Stundensatz zu niedrig, ich schätze, da wären am Anfang des Mandats auch 290,- durchgegangen.
2. Fahrtzeiten mit niedrigerem Stundensatz: Wenn die Reise notwendig ist, ist die Zeit auch weg und kann nicht für andere (ertragreichere) Tätigkeiten genutzt werden.
2. 40 Minuten Arbeitszeit umsonst gearbeitet.
Für den aktuellen Fall: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
Allerdings denke ich, dass man hier durchaus ein paar Änderungen vornehmen könnte, die sich für zukünftige Mandate positiv auswirken.
1. Der von „test“ zitierte Satz ist wirklich schwer verständlich, wenn man nicht gerade die allgemeine Hochschulreife und Erfahrung mit Juristen- und/oder Behördendeutsch hat.
„Die Vergütung wird auf Basis aller Tätigkeiten berechnet, die vom Anwalt persönlich durchgeführt werden. Sekretariatsarbeiten und ähnliches werden nicht in Rechnung gestellt.“ wäre meiner Meinung nach allgemeinverständlicher.
2. Vorab eine grobe, wenn auch unverbindliche Kostenschätzung festzuhalten, schadet sicher nicht.
Natürlich ist jeder Fall anders, aber trotzdem wird sich eine ungefähre Spanne bestimmen lassen, die 80% derartiger Mandate umfasst.
3. Es kann auch Sinn machen, dem Mandanten eine Übersicht nicht im Monatstakt, sondern im n-Stunden-Takt zukommen zu lassen, die Taktung kann man ja im Gespräch individuell festlegen. Alternativ eine Budgetgrenze gleich im Voraus festlegen.
@zu teuer, #35:
„Denn die Erfahrung nahezu aller Bürger in diesem Lande ist: Reiche Leute können sich teure Anwälte leisten und kommen dann glimpflich oder völlig straffrei davon “
Ist das tatsächlich die Erfahrung? Oder nicht Angelerntes, dabei überwiegend vielleicht aus angelsächsischen Fernsehserien und Filmen?
Gibt es tatsächlich Belege, daß auch bei uns in D die Chancen auf Freispruch oder geringere Strafen steigen, wenn man sich einen teuren Anwalt kauft?
In den USA sicher – meiner Meinung nach hängt das aber mit dem unterschiedlichen Rechtssystem zusammen, vor allem damit, daß dort überwiegend nach Präzedenzfällen geurteilt wird. Nicht nach der für Verteidiger und Richter überschaubareren „herrschenden Meinung“.
Wenn unterschiedliche Urteile abhängig vom Einkommen und Sozialstatus fallen, halte ich persönlich – das aber auch ohne Belege, eher aus dem Bauch heraus – eher für wahrscheinlich, daß das Gericht hier unabhängig von Verteidigeraktivitäten einige unbewusste Vorurteile nicht ausschließen konnte.
@Zu teuer: ich habe doch wirklich Ihr erstes Posting für einen satirischen Beitrag gehalten – mein Fehler.
Ansonsten würde mich schon konkret interessieren, welche „Reichen Leute“ es geschafft haben, trotz „richtig krasser Straftaten“ „straffrei davon zu kommen“…
Es ist für mich sehr interessant, auch einmal die Vergütungsvereinbarung eines erfahreneren Kollegen zu sehen. Da kann man durchaus auch noch etwas dazu lernen.
Was den Mandanten betrifft: es ist immer wieder eine Erfahrung, dass gerade die, für die man sich am meisten eingesetzt hat und denen man mit am besten geholfen hat, am Ende die undankbarsten sind.
Und gerade § 7 LuftSiG ist eine Norm, die viele andere Kollegen (vor allem die „nebenbei Strafverteidiger“) sehr gerne übersehen.
Lieber Carsten, herzlichen Glückwunsch zu dem super Ergebnis und ich hoffe für Dich, dass Du schon im Vorfeld ausreichend Vorschüsse von diesem Auftraggeber genommen hast, so dass sich ein etwaiger Restschaden in Grenzen halten wird.
Das nächste Mal soll er eben die StA anschreiben und einmal sehen, wo er am Ende landet. Für mich sind das die typischen Kandidaten, die ich entweder gar nicht mehr oder allenfalls zum doppelten oder noch höheren Stundensatz verteidigen würde – ich muss dann in der VV nur aufpassen, dass ich den höheren Stundensatz nicht als „Schmerzensgeldzuschlag“ bezeichne. ;-)
@Christian Franz (3):
Eine bessere Geldanlage als eine begründete, gerichtlich geltend gemachte Forderung, gibt es nicht. Vor allem, wenn Gläubiger und Schuldner Unternehmer sind. Traumzinsen! :-) Nur darf der Schuldner nicht zwischenzeitlich pleite gehen
Und „Dauermandanten“ im Strafrecht sind auch so ’ne Sache. Nicht jeder Vorstand oder Geschäftsführer mit Spezial-Strafrechtsschutzversicherung kommt ständig mit neuen Strafmandante um die Ecke. Und die Berufskriminellen haben das Problem, dass sie schnell in U-Haft, ihr Vermögen beschlagnahmt und ihre Konten eingefroren, zumal der Verteidiger auch gewisse Geldwäscherisiken hat. Und nicht jeder Berufskriminelle hat eine reiche Oma, die dem Verteidiger jedes Mal mehrere tausend Euro Honorar zahlt.
Bei Verteidigern ist es daher am allerwichtigsten, dass ihr Mandant sie „in seiner Szene“ weiterempfiehlt..
Das Escort Girl, welches Jan Ullrich betreute soll auch € 200 die Stunde nehmen. Es bleibt jedem selber überlassen, was er hieraus ableitet :-))
@ Andreas (44) und Roland B. (43)
Ein konkretes Beispiel – bitte: Sebastian Edathy, bekannter SPD-politiker, viele Jahre Bundestags-abgeordneter. (Und da BT-Abgeordnete ca. 8000 Euro pro Monat erhalten, gehören die garantiert nicht zu den armen Menschen in diesem Land, Und die meisten verdienen sich sowieso noch fett Geld mit Nebenverdiensten dazu) Der Strafvorwurf gegen S.E. dürfte wohl noch den meisten bekannt sein, das ging ja auch bundesweit durch die Presse. Jedenfalls zahlte er 5000 Euro und verhinderte damit, dass es zu einer öffentlichen Verhandlung gegen ihn kam. Er kaufte sich also nach Wahrnehmung vieler Bürger frei, obwohl,es eine durchaus beträchtliche Beweislast gegen ihn gab und viele Bürger eine Verurteilung für wesentlich gerechter empfunden hätten.
Und einen guten, teuren Anwalt hatte er wohl auch, der diesen Deal mit den 5000 Euro mit der StA aushandelte.
Und da gabesauch schon mancherlei andere Fälle mit gutbetuchten Leuten/ Beschuldigten, die trotz starker Beweislast nicht verurteilt wurden, weil ihr teurer Anwalt sie „raushaute“.
Ich finde die Vergütungsvereinbarung vorbildlich: klar strukturiert und leicht verständlich (für den, der verstehen will.
Aus der Sicht eines Civilisten fehlt aber etwas.
Die Abtretung ist ein zweiseitig verfügender Vertrag, der durch Angebot und Annahem zustande kommt.
Die Annahmeerklärung des Verteidigers fehlt im Text noch. Bisher ist nur das Angebot erklärt:
>>>
„Der Mandant tritt ihm eventuell zustehende Erstattungsansprüche gegen die Staatskasse oder andere erstattungspflichtige Dritte an die Kanzlei zur Sicherung deren Vergütungsansprüche ab.“
>>>
§ 151 S. 1 BGB hilft nicht. Die Annahme sollte darum unbedingt noch herein. Wir wollen doch hier weiterhin lesen, was dem angemeesen vergüteten CRH täglich so widerfährt.
[…] Blogbeitrag über die Abrechnung des Zeithonorars in einer Wirtschaftsstrafsache aus der vergangenen Woche hat […]
@ Zu teuer (48)
Edathy hat damals FKK-Filme mit Kindern und Jugendlichen bei einem kanadischen Anbeiter erworben, Ist das moralisch verwerflich? Auf jeden Fall. Kann sowas eine Karriere beenden? Natürlich. Ist es illegal? Nein, deshalb die Einstellung nach Paragraf 153 a Strafprozessordnung.
Viel spannender finde ich den Hintergrund, warum der Kinderschutzbund damals die 5000€ abgelehnt hat.