Aufforderung zur Löschung, Unterlassung und Richtigstellung

Ich habe eine Abmahnung erhalten:

An RA Carsten R. Hoenig
Kanzlei Hoenig
Berlin, Lincke-Ufer 99

Sie haben in dem von Ihnen auf Ihrer gewerblichen KanzleiWebSeite betriebenen WebBlog meinen vollen Namen veröffentlicht, so geschehen u.a. am 12.02. 2018 und 24.02. 2018 – und haben damit gegen meinen Willen und ohne mein Einverständnis meine Identität preisgegeben.

Sie haben damit in schwerwiegender Weise meine Persönlichkeitsrechte und meine Privatsphäre verletzt sowie mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Desweiteren haben Sie gegen Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen.

Außerdem haben Sie mit Ihrem Verhalten gegen das Willkürverbot aus Art. 3 GG verstoßen – und mich willkürlich gegenüber anderen Kommentatoren Ihres Blogs benachteiligt/ diskriminiert. Da den anderen Lesern/ Kommentatoren des Blogs Vertraulichkeit/ Anonymitat bezüglich ihrer Identität insbesondere des vollen Namens gewährt wird, haben Sie diese Anonymität auch mir zu gewährleisten.

Desweiteren mache ich Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die von Ihnen willkürliche und rechtswirdrige Preisgabe meines Namens dazu geführt hat, dass andere Kommentatoren in Ihrem Blog menen Namen missbrauchen und unter meinem Namen Kommentare abgeben. So dass also die anderen Leser denken, dass diese Kommentare von mir sind, was jedoch definitiv nicht der Fall ist.

Ich fordere Sie daher ausdrücklich dazu auf, es zu unterlassen, meinen Nachnamen in Ihrem Blog zu veröffentlichen und es ebenfalls zu unterlassen, Kommentare, die unter meinem vollen Namen dort von anderen geschrieben werden, zu veröffentlichen. Ihre Nennungen meines Nachnamens im Blog sowie die bisher fälschlicherweise unter meinem Namen abgegebenen Kommentare haben Sie unverzüglich zu löschen. Es handelt sich hier im Fälschungen und um einen Missbrauch meines Namens/ meiner Identität.) – (so. z. Bsp. der Kommentar am 14.02. unter meinem Namen – mit geradezu absurdem Inhalt, den ich niemals geschrieben hätte) Es besteht hier ohnehin sehr stark der Verdacht, dass Sie es selbst sind, der hier in unseriöser, rechtswidriger und geradezu hinterhältiger Weise Kommentare unter meinem Namen in Ihrem Blog abgeben.

Wegen der Verletzung meiner Persönlchkeitsrechte u.a. und zum Ausräumen einer Wiederholungsgefahr fordere ich Sie auf, eine strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, in der Sie sich zu den oben benanten Unterlassungen verpflichten. Frist zur Abgabe hierfür: Freitag, 09. März 2018, 15 Uhr.

Desweiteren fordere ich Sie wegen der schwerwiegenden Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte, meiner Privatsphäre ua. dazu auf, mir ein Schmerzensgeld/ Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zu zahlen.

Auch hierzu haben Sie sich in der strafbew. Unterlassungsverpflichtungserklärung zu verpflichten.
Fristsetzung zur Zahlung des Schmerzensgeldes/ Entschädigung an mich: 2 Wochen (ab 08.03.2018)

Sonst sage ich dazu nichts.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht und mit den Begriffen verschlagwortet.

33 Antworten auf Aufforderung zur Löschung, Unterlassung und Richtigstellung

  1. 1
    Alter Jakob says:

    Herr Handschuhmacher wird sich freuen. Jetzt geht’s dann wohl echt zum BGH…

  2. 2
    wald says:

    Du hast es aber nicht leicht.

  3. 3
    Oliver says:

    Was ist mit „Paul“ passiert?

  4. 4
    Hardy says:

    „strafbewährte“ Unterlassungsverpflichtungserklärung?

  5. 5
    Marcus says:

    Was stimmt mit Silke nicht?

  6. 6
    WPR_bei_WBS says:

    Popcoooooooorn!!1 :-)

    Ansonsten war ja spätestens ab „KanzleiWebSeite“ klar, dass Silke (nur echt mit Leerzeichen vor der Jahreszahl) mal wieder versucht, ihrer Langeweile zu entkommen und Geld mit ihrem Geschreibsel zu erhalten (von verdienen kann keine Rede sein).

  7. 7
    WPR_bei_WBS says:

    @ Alter Jakob

    Ich befürchte leider nicht – spätestens bei den BGH-Anwälten wird wohl Schluss sein. Glaube kaum, dass einer von denen Silkes Mandat annehmen würde.

  8. 8
    till says:

    Willkürverbot für den Rechtsanwalt? Wenn man schon Art. 3 GG kennt, dann empfehle ich auch die Lektüre von Art. 1 III GG.

  9. 9
    Bewährungshelfer says:

    Immerhin gibt sie Bewährung. Wenn ich behilflich sein kann, gern.

  10. 10
    Thorsten says:

    Ab morgen in jedem schlecht sortierten Buchhandel:

    Silke M. – die tragische Geschichte einer Frau, die gerne Staranwältin werden wollte – ganz ohne Jurastudium.

  11. 11
    Hüah says:

    Silke hat wirklich ungeahnte Talente. Das wird fast schon unterhaltsamer also die Turboquerulantin,

    Ich frage mich, ob da evtl. sogar ein Verwandtschaftsverhältnis mit einem gewissen Herrn Sobottka vorliegt?

  12. 12
    DasSkar says:

    Barbara? Barbara Streisand? Bist du’s wirklich?

  13. 13
    matthiasausk says:

    das „ä“ in „strafbewährt“ hat ja fast in den Augen geblinkt.
    Lustig auch das „ua“ und natürlich die Auswahl zwischen „Schmerzensgeld/ Entschädigung“ sowie die vielen nicht näher spezifizierten „Vorschriften des Datenschutzes“.

    Darf ich davon ausgehen, daß Interpunktion und Klammersetzung dem Original entsprechen?

    Ich hoffe nur, daß die EU keine Strafzölle für US-amerikansichen Mais erläßt, sonst wird das Bloglesen demnächst sehr teuer. Soviel europäisches Popcorn gibts ja gar nicht.

  14. 14
    Techniker says:

    Danke für diesen Eintrag. Ich will es ja nie glauben wenn mir jemand erzählt, wie manche Leute sich selber zum Affen machen. Was für ein Selbstbild muss jemand haben, um so einen Text zu verfassen?
    Ich habe mich jedenfalls köstlich amüsiert. Wenn ich Sie (crh) nicht für einen wenigstens halbwegs seriösen Menschen halten würde (ich kenne Sie ja schliesslich nicht persönlich, deswegen nur „halbwegs“), würde ich glatt glauben, Sie hätten den Text selber verfasst :)
    Meint die Absenderin des Textes das wirklich Ernst oder ist dies der Versuch einer Satire?

  15. 15
    Ref. iur. says:

    Silke? Ich hol schon mal das Popcorn raus und mache es mir gemütlich :)

  16. 16
    Vera says:

    „Da den anderen Lesern/ Kommentatoren des Blogs Vertraulichkeit/ Anonymitat bezüglich ihrer Identität insbesondere des vollen Namens gewährt wird…“

    Wo denn?
    Es heißt: „Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.“

  17. 17
    Gott, ist das hier anonym says:

    Und wieder mal „Lincke-Ufer 99“.

  18. 18
    Phillipp says:

    Nichtsdestotrotz fehlt hier meiner Auffassung nach ein Hinweis nach EU-DSGVO, dass der eingegebene Name gespeichert und veröffentlicht wird, dass dieser ggf. durch einen Erfüllungsgehilfen verarbeitet wird (Sie hosten ja nicht selber) etc. Kann ich dann eigentlich auch den Export meiner Daten in einem gängigen Format verlangen?

  19. 19
    Silke Milius says:

    Sie sollten dazu aber etwas sagen, Herr Hoenig! Sonst nehme ich Sie gerichtlich auf Löschung, Unterlassung und Richtigstellung in Anspruch, dass es scheppert! Sie hatten die Möglichkeit, mit mir ein gemeinsames Abendessen zu verbringen. Aber Sie schlugen mein Angebot aus. Deshalb bin ich jetzt aus verschmähter Liebe verpflichtet, einen Rosenkrieg anzuzetteln! Das steht im Grundgesetz der emanzipierten Frauen von heute, ich glaube im Artikel 3 Absatz 2. Aber so genau weiß ich das nicht, weil ich keinerlei juristische Kenntnisse habe im Gegensatz zu Ihnen, Herr Hoenig.

  20. 20
    Der wahre T1000 says:

    Haben Sie doch ein wenig Mitleid. Jemand, der sich selbst bloßstellt, lächerlich macht und einfach nur naiv ist, immer weiter durch den Kakao zu ziehen ist nicht nett. Das passt nicht wirklich zu Ihnen.

    Irgendwann muß man mal den Mantel des Vergessens und Vergebens darüber ausbreiten, gerade wenn man seine „überlegenheit“ erkannt hat. Sie als Straverteidiger sollten doch wissen, wann jemand genug gedemütigt wurde.

    Diese „gut begründete“ Abmahnung ist doch ein klares Zeichen von völliger Hilflosigkeit.

  21. 21
    Engywuck says:

    @Philipp (10): Die DSGVO gilt erst ab Ende Mai.
    Dass das GG erstmal „nur“ den Staat bindet, nicht die Bürger untereinander sollte man auch wissen, bevor man so ein Werk verfasst. Insgesamt mal wieder ein schönes Beispiel dafür. warum in vielen Fällen ein Rechtsanwalt vor Abschicken einer komplexen Abmahnung sinnvoll ist.

  22. 22
    Phillipp says:

    Gelten tut sie jetzt schon, aber es gibt eine Übergangsfrist. Was das GG betrifft war mir das schon vor dem Beginn des ersten Semesters klar.

  23. 23
    Negative Feststellungsklage says:

    Ich hoffe sehr, dass Herr Hoenig jetzt Anlass zur Klage sieht und Herrn Prof. Handschumacher einschaltet. Diversen Autodocs war auch keine Gnade vergönnt.

  24. 24
    Silkefanclub Bottrop says:

    Und wie steht es mit der Authentizität dieser Zeilen? Welche Silke schrieb jene? Oder war es gar CRH selbst, der hier ein Ränkespiel treibt? Es bleibt spannend!

  25. 25
    Joachim Breu says:

    Zwar gibt es das (Persönlichkeits-) Recht, seine Meinung pseudo- bzw. anonym zu äußern. Rechtlich endet es dort, wo auch die Befugnisse des Art. 5 GG aufhören, und gesellschaftlich da, wo Pseudonyme missbraucht werden, zum Beispiel um einer Debatte auszuweichen oder (berechtigte) Sperren zu umgehen. Das mal ganz allgemein in die Blosphere geblasen. Ob eine dieser Ausnahmen vorliegt, darf ich hier leider nicht mehr nachlesen, scheinbar sind die zugehörigen Threads bereits gesperrt.

    Es ist für den Betreiber eines Blog schwerlich sicher zu stellen, dass sich niemand einen real existierenden, jedoch von einem anderen getragenen Namen als Pseudonym wählt. Ihm ist schon nicht prüfbar, ob „der Beitrag vom 14.02.“ wirklich von dem „wahren“ Träger des Pseudonyms oder eines Realnamens stammt. Jeder Teilnehmer hier weiß, dass es an einer (technischen) Authentifizierung fehlt.

    In Konsequenz ist dem Unterlassungsverlangen nicht zu entsprechen, denn Unmögliches kann nicht verlangt werden, § 275 Abs. 1 BGB. Mag der / die Unterlassungsgläubigerin darlegen, wer richtiger Urheber des beanstandeten Beitrages war. Dass er/sie es nicht selbst war, wie behauptet wird, ist eine Negativtatsache und keinem Beweis zugänglich. Nur dann, d.h. wenn der Beweis erbracht ist, wäre der beanstandete Beitrag zu sperren bzw. zu löschen.

  26. 26
    Tante Jens says:

    Ein bißchen überrascht war ich allerdings auch, als auf einmal der Klarname der besagten Dame in den letzten Wochen hier auftauchte. Anscheinend hat sie das nicht gewollt.

  27. 27
    WPR_bei_WBS says:

    @ Tante Jens

    Dann hätte sie ihn halt nicht ins Formular eintragen sollen…

  28. 28
    chris says:

    Wenn wirklich jemand Silkes Identität gestohlen haben sollte, imitiert er ihre Schreibe sehr gut.

  29. 29
    Silke Milius says:

    @chris,

    Aber oho! Ich bekomme schließlich auch Geld für mein Geschreibsel. Und eine Kampfemanze bin ich auch. Deshalb imitiere ich mich selbst sehr gut.

  30. 30
  31. 31
    Silke Milius says:

    @morphium,

    ab 25.05. wird zurück zensiert! Dann klage ich mir beim Herrn Hoenig aber sowas von „Löschung, Unterlassung und Richtigstellung“ ein, dass es scheppert! Hahahaha, wer zuletzt klagt, bekommt Recht oder so ähnlich.

  32. 32

    „Die, deren Name nicht genannt werden darf“
    hat wohl auch das nicht verstanden.

    Zitat, aus dem Blog von Thomas Stadler:

    „Vor diesem Hintergrund ist nicht davon auszugehen, dass die Gerichte bei Sachverhalten, die offensichtlich vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind, einen Verstoß gegen die DSGVO annehmen werden. Denn sie würden damit als Teil der öffentlichen Gewalt selbst gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen. Es ist damit naheliegend, dass ein nationales Gericht entweder eine grundrechtskonforme Auslegung wählt oder an den EuGH vorlegt.“

  33. 33
    moep says:

    @Phillipp:

    Sie ist in Kraft getreten, gilt aber keinesfalls schon jetzt. Siehe ausdrücklich Art. 99 Abs. 2 DSGVO.