Weltbewegende Ereignisse heute: Die deutsche Fußballmannschaft spielt gegen Südkorea. Und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) will auf einer Präsidentenkonferenz über den neuen Anschalttermin für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) entscheiden.
Der Kollege Andé Feske, seinerseits Mitglied des Vorstands (Abteilung VI) der Rechtsanwaltskammer Berlin, lobt in seinem Blogbeitrag vom 22.06.2018 die beabsichtigte Nichtwiederinbetriebnahme der Adressierbarkeit von beA-Postfächern für „Jedermann“.
Für den „Rest“ findet Rechtsanwalt Feske allerdings deutliche Worte:
Der Optimismus der BRAK übersteigt die Akzeptenz der Nutzer bei weitem.
Der überwiegende Teil der Anwälte wäre dankbar für ein funktionierendes und – vor Allem – sicheres beA. Die Art und Weise, wie die BRAK und ihre Auftragnehmer diesen Wunsch nach einer zeitgemäßen Kommunikationsmöglichkeit umgesetzt haben, und mit welch lausigen Ergebnis, entspricht nicht nur nicht dem Stand der Technik, sondern auch nicht den Wünschen seriös und gewisshaft arbeitender Rechtsanwälte.
Auch als Berufsoptimist habe ich so meine Zweifel, daß die BRAK das noch irgendwann einmal auf die Reihe bekommt.
Wieso kann das ganze so schwierig sein? Ich als Laie hätte das ganze um eine abgewandelte Thunderbird Version herum gebaut… OpenPGP dazu, einziger vertrauenswürdiger Zertifikatgeber der Verein der Ihnen das nette Kärtchen ausgegeben hat und fertig… das bisschen Anpassungen was benötigt wird hätte man vermutlich für unter 10k€ an jeder Uni als Bachelorarbeit programmieren lassen können.
Ganz so einfach dürfte das nicht sein. Ich habe grade nicht im Kopf was ich als Anwalt beim beA zum öffnen einer Nachricht alles brauche, aber die angedachte Thunderbird/PGP Lösung dürfte immer dann zu Problemen führen wenn der Empfänger temporär nicht zur Verfügung steht um seine Nachrichten zu öffnen.
Als Mandant von crh wäre ich not amused wenn da ein Urteil rechtskräftig wird weil der im verdienten Urlaub weilt und in der Zeit per verschlüsselter Gerichtspost das Urteil kommt und keiner davon erfährt, die Fristen aber (ab)laufen.
Da hat der verschlüsselnde Man-in-the-middle beim beA, aka HSM, halt doch seinen Vorteil das man Vertretungsregeln einstellen kann und der Vertreter dann die Post mit seinem Schlüssel entschlüsselt bekommt.
„Wir werden deshalb das beA-System ohne die Anbindung der Bürgerpostfächer wieder in Betrieb nehmen. Dabei bleibt es zumindest solange, wie sich der EGVP-Verbund nicht auf ein Identifizierungsverfahren für Bürgerpostfächer geeinigt hat.“
Eines DER wichtigsten Features soll gestrichen werden? Das ist jetzt nicht der Ernst der BRAK!?
Es gibt genau gar keinen Grund dafür! Es ist gut und richtig, daß sich jeder Bürger unkontrolliert ein EGVP-Postfach anlegen kann (gerade auch für die unbeobachtete Kommunikation mit dem Anwalt).
Und das vorgebliche Problem: Einfach in der beA-Oberfläche jeden Bürgeraccount in der Adresssuche bzw Adressfeld mit einem dicken roten Ausrufezeichen versehen und fertig. Wer dann an „AG Hintertupfing *bigred-!“ schreibt, braucht sich nicht zu wundern, wenn es an eine Fake-Adresse geht.