Bearbeitungsgebühr für die Vertragsänderung

Wir haben die Prozesse unserer Mandatsbearbeitung optimiert. Das Ergebnis gestattet es uns, die Anzahl der Nutzerlizenzen unserer Anwaltssoftware zu reduzieren – von 8 auf 7 Lizenzen. Das spart 48 Euro netto monatlich.

Ich habe mich daher an das Unternehmen gewandt, das uns seit 2014 bei der Arbeit mit der Software unterstützt und dabei hilft, die Bugs (die jede Anwaltssoftware an der einen oder anderen Stelle hat) im Griff zu behalten.

Über den groben Kamm geschert paßt es seit 4 Jahren, wohl auch, weil wir die Beratungs- und Hilfeleistungen stets gern und pünktlich vergüten. Und zwar mit einem Betrag in der Höhe, für den sich andere Menschen neuwertige Mittelklassewagen kaufen.

Auch auf meine Bitte, die Reduzierung der Lizenzen zu organisieren, reagierte das Unternehmen flott und versorgte mich mit den Formularen, die der Hersteller der Software für solche weltbewegenden Änderungen vorsieht. Die eMail meines Geschäftspartners beinhaltete aber auch den folgenden Hinweis:

Für die Vertragsänderung würde eine Bearbeitungsgebühr von 75,- € berechnet werden.

Nota bene: Für das Übersenden und Entgegennehmen eines Formulares zur Änderung eines langjährigen Vertragsverhältnisses, aufgrund dessen wir jährlich round about 5.000 Euro zahlen, und das noch viele Jahre fortgesetzt werden sollte; eigentlich.

Auf diesen Hinweis habe ich dann in der mir eigenen Art reagiert. Dennoch bekam ich diese Rechnung:

Ich habe gestern die ursprünglich avisierten 75 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer an diesen erfahrenen Marketing-Spezialisten überwiesen. Und mache mir so meine Gedanken … andere Mütter haben ja auch hübsche Töchter.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

24 Antworten auf Bearbeitungsgebühr für die Vertragsänderung

  1. 1
    Daniel Burek-Welke says:

    Lieber CRH,
    schau dir Mal z.B. WinMacs an.
    Meiner Ansicht nach eine gute Alternative und du kannst einfach das normale Office verwenden.

    V&

  2. 2
    nix says:

    Das sind die Momente, wo man feststellt, daß gleicher Invest in freie Open-Source Dokumentenmanagement-Lösungen und Workflows einen in die bessere strategische Position versetzt hätte. Willkommen im klassischen Vendor Lock-In eines Software-Anbieters, wo man kopfschüttelnd sich noch über so manche weitere Rechnung oder Nicht-Leistung aufregen wird, den Gesamtaufwand eines kompletten Wechsels jedoch scheut. Nur um dann irgendwann den bequemen Weg zu gehen und von Pontius zu Pilatus wandert. Nur um einige Jahre später erneut feststellen zu dürfen, daß sich Geschichte sehr wohl wiederholen kann.

  3. 3
    Non Nomen says:

    Die Maxime einer fairen, kulanten Kundenbeziehung gilt bis heute und wurde zu einer wichtigen Grundlage des Jahr für Jahr wachsenden Erfolges von RA?MICRO.

    Das behauptet der Anbieter über sich auf seiner Homepage unter „Unternehmen“. Anspruch und Wirklichkeit. Nun ja.

  4. 4
    Stefan says:

    Klingt sehr nach einer Gebühr, die man sich sparen kann, weil die entsprechende Klausel in den AGB unwirksam ist …

    • Dazu müßte ich die AGB gelesen haben. Ich bin hingegen von einem fairen Miteinander ausgegangen; und dafür braucht man keine Klauseln, sondern nur ein Mindestmaß an Anstand. crh
  5. 5
    Jens says:

    Ein Rechtsanwalt beschwert sich über eine zu hohe Rechnung, genau mein Humor.

    P.S. Ich weiß von Rechtsanwälten, die für 50 Euro netto genau 10 Minuten arbeiten. Manch andere vielleicht 12 Minuten. Ob man die Bearbeitung des (Vertrags-)Anliegens in der Zeit hinbekommt?

    • Schade, Sie haben die Botschaft nicht verstanden. Es geht nicht um die 50 oder 75 Euro, wie Sie augenscheinlich vermuten. crh
  6. 6
    yang says:

    Das ist ja lustig…. Rechtsanwalt (naja…Strafrecht…) unterschreibt ’nen Vertrag, der die Gebühren auflistet und wundert sich dann, dass der Vertragspartner eben diese Gebühren haben will. Mit dem Argument man würde doch schon für ganz andere, vertraglich vereinbarte, Leistungen zahlen. Ymmd !

    • Es gibt keinen Vertrag, der eine solche Klausel enthält. crh
  7. 7
    Bernd says:

    Der User Nix (#2) hat das sehr schön ausgearbeitet und auch einen Blick in die Zukunft gegeben.

    Alles Jammern über einen gewünscht fairen Umgang miteinander hilft nicht. Anstand und Augenmaß sind nur noch selten, bei vielen gar nicht mehr vorhanden.
    Ich selber bin auch noch aus der Generation, wo man gelernt hat beide Seiten zu bewerten, den Kopf zu benutzen, fair zu sein und miteinander und füreinander zu arbeiten. Heutzutage ist das unerwünscht. Da wird Schema F abgearbeitet, der Kunde ist nichts wert, egal wie er sich fühlt, Hauptsache er schiebt die Kohle rüber.
    Diese Arbeitsweise sieht man schon bei poppeligen Handyverträgen. Der Neukunde wird mit Rabatten der Hintern gepudert, dem Altkunden nach 12 oder 24 Monaten die Preise erhöht und im schlechten Tarif belassen. Wenn man das anspricht, bekommt man nur lapidar ein „sie können ja kündigen“.

    Man sieht es auch gut an Jens (#5) und Yang (#6). Absolut nichts kapiert, die Sicht und die Denke hört am Tellerrand abrupt auf. *aua*

    Es hilft nur eins: Nehmen sie denen das Geld weg und suchen sie sich für das Geld eine Lösung, wo sie die Macht haben.

  8. 8
    Fry says:

    Lieber CRH, ich weiß ja nicht wie Sie das handhaben, aber viele Mitglieder Ihrer Berufsgruppe gefallen sich schon auch darin, für kleine Leistungen große Rechnungen zu schreiben.

    Beispiel: ich hatte mal eine Empfehlung für einen Anwalt in einer Zivilsache. Den hab ich dann auch angerufen, aber gleich im ersten Telefonat offen bezweifelt, ob ein Mandat sinnvoll wäre wegen der geografischen Entfernung. Anwalt sagte „na schicken Sie mir mal alle Unterlagen zum Fall zu“. Hab ich gemacht. Im nächsten Telefonat sagte er gleich, er habe sich die Unterlagen NICHT angesehen, angesichts der großen Entfernung wäre ein Mandat ja eher nicht sinnvoll. Also höflich verabschiedet. Dann kam seine Anfrage, ob er dafür 250 EUR berechnen dürfte. Auf meinen schon nicht mehr so höflichen Hinweis hin kürzte er auf 190 EUR plus „Auslagen“ und das war’s dann.

    So ist das, wenn das Verhalten nur auf dem Recht aber keinem Anstand beruht. Solche Leute gibt’s leider viel zu viele.

  9. 9
    ronster says:

    @Stefan/Nr. 4: Warum sollte die entsprechende Klausel unwirksam sein?

  10. 10
    morphium says:

    Neuwertiger Mittelklassewagen für 5000€, Software umstellen wegen 75€ (und ja ich habe verstanden dass es ums Prinzip geht), … Herr Hönig, haben Sie zuviel getrunken oder woher der Realitätsverlust?

  11. 11
    Herr T. says:

    @morphium

    für 5000€ pro Jahr kann man einen Mittelklassewagen durchaus leasen.

  12. 12
    Bernd says:

    @morphium
    4 Jahre x 5000 = 20.000 Euro
    Auch sollte nicht die „Software umgestellt“, sondern der Vertrag angepasst werden. Diesmal ein kleines Stück (10%) nach unten, irgendwann geht es auch mal hoch, wenn die Kanzlei wieder mal wächst.

    Hier respektlos den Missbrauch von Alkohol oder ein psychisches Problem zu vermuten und auszusprechen, lässt nur tief in ihr Leben blicken. Sie kennen sich da wohl gut aus, Herr Nick Morphium.

  13. 13
    Der wahre T1000 says:

    Herr Hoenig hat schon recht. Verträge setzen zwei Parteien voraus, die sich einig sind. Der Vertrag kann nach seinem Abschluss „miteinander“ oder „gegeneinander“ gelebt werden. Das „Miteinander“ entspricht dem Geist des Vertrages, nämlich der ZUSAMMENarbeit. Unter dieser Perspektive ist eine Bearbeitungsgebühr für einen Anpassung kaum akzeptabel, auch wenn es nur ein paar Euro sind. Ich persönlich habe es auch nur selten erlebt, dass man seinen Geschäftspartner wegen ein paar Euro verprellt, zumal sich Unmut wohl schon angedeutet hatte. Das ist geschäftlich schlicht ungeschickt.

    Auf der anderen Seite bekomme ich natürlich auch eine Träne im Auge, wenn ich sehe, was ich jährlich so an Anwälte zahle. Bei einem Fachanwalt für Steuern und Steuerstrafrecht hat man mir minutengenau jedes Telefonat abgerechnet. Da hat man es also auch GANZ genau und wenig kulant genommen. Den habe ich dann auch nicht wieder ijn Anspruch genommen…

  14. 14
    Börni says:

    https://www.kanzlei-hoenig.de/2015/der-samurai-und-der-cold-caller-eine-diskussion/

    Wenn Sie jetzt nicht mal einen Brief (nicht Anruf!) aus Bayern bekommen :-)

  15. 15
    blogspargel says:

    Also, diese Rechnungsstellung ist ein ganz normaler Vorgang. Der Dienstleister ist ja nicht der Lizenzgeber, sondern vermittelt nur zwischen diesem und dem Endanwender. Der Vertrag der Kanzlei mit dem Dienstleister basiert offensichtlich auf „time & material“ und enthält keine Pauschale für die die Software betreffenden Tätigkeiten, somit wird jede Handreichung berechnet.
    Und wer den Lizenzgeber kennt (siehe den hiesigen Blog „RA-Micro“), weiß, dass dort manche Vorgänge, sagen wir, etwas komplizierter sind, was Zeit kostet.

    Zudem verstehe ich diese, Verzeihung, Nickligkeit gegenüber Ihrem Dienstleister nicht, der offensichtlich seit vielen Jahren gute Dienste leistet, auch noch Ihren Wink mit dem Zaunpfahl erkannt und auf seinen Ertragsanteil mit der geänderten Rechnung verzichtet hat. Alles richtig gemacht, würde ich sagen.

  16. 16
    Bernd says:

    @blogspargel
    Ganz normaler Vorgang, vermittelt nur, enthält keine Pauschale, jede Handreichung berechnet, alles etwas komplizierter.
    Das ist nur Geschwurbel und am Thema völlig vorbei.

  17. 17
    Arnooo says:

    #1, Daniel Burek-Welke, hat ganz offensichtlich überhaupt nicht verstanden, worum es geht. Sonst würde er nichts empfehlen, mit dem man vom Regen in die Traufe gerät. #2 hat das schon sehr korrekt zusammengefasst.

  18. 18
    Arnooo says:

    Es ist übrigens sehr interesssant, speziell hier mal die Kommentare zu lesen:
    a) die Nixblicker, die dann auch noch zu Software mit „Win“ *und* „Mac“ im Namen raten.
    b) die „nickeligen“, die zwar auf der einen Seite für sich selbst sehr gerne den „Kulanzrahmen“ ausschöpfen, denen auf der anderen Seite aber missfällt, wenn Telefonate präzise abgerechnet werden.
    und
    c) die (wenigen) Versteher, die auch verstanden im Wortsinne haben, worum es crh geht.

    Ich behaupte mal, das crh kein „nickeliger“ ist, der auf sekundengenau abgerechnete Telefonate besteht, sondern eher selbst auch mal „fünfe gerade“ sein lässt, denn sonst würde er sich nicht daran stoßen, dass die Zusendung von einigen PDF eine höhere zweistellige Summe kosten soll.
    Ich kenne das aus dem direkten Freundeskreis, ein sehr guter Freund „macht in IT“ und hält es eher so wie crh: da läuft auch mal was als „Service“, wenn aber mal richtig der Baum brennt, wird auch entsprechend abgerechnet. Die Geschäftspartner wissen darum und honorieren das auch entsprechend – Querelen um Rechnungen kommen so gut wie nie vor.
    Ich kann crh da nur empfehlen – auch wenn es ein paar Motorrad-Stunden an Zeit kostet – ein wenig *selbst* im Netz zu recherchieren, was der „freie“ open-Source-Markt so hergibt und was es so für freie Beratungs-Firmen gibt. Kleine oder Mittelständler. Es ist immens wichtig, selbst zumindest Marktkenntnis zu haben, irgendwie muss man ja die Spreu vom Weizen trennen! Und dann sukzessive über die nächsten Jahre die Umstellung planen, aufbauen und durchführen.
    Ich persönlich würde ja noch idealerweise „Linux“ sagen, aber das muss überhaupt nicht, letztlich kommt es auf die persönlich passendste und beste Software an, und nicht auf ideologische Gründe. Nachfragen gerne per Mail (nein, not *my* business) ;-)

  19. 19
    blogspargel says:

    Also, @Bernd (#16), es kann ja sein, dass Sie das Business nicht verstehen, kein Problem, aber dann bitte sachlich bleiben.
    Ich betreue selbst eine Kanzlei, die die Entscheidung für diesen Softwareanbieter getroffen hat und kriege da einiges mit, auweia.
    Und aufgemerkt: Der Dienstleister ist trotz relativer Namensgleichheit nicht der Softwareanbieter und arbeitet nach Beauftragung und Aufwand und stellt nur den Kontakt her, ist also in dem Fall eher Makler. Was soll an dieser Rechnung also unpassend sein?

  20. 20
    Bernd says:

    @blogspargel
    Sie versuchen für den Anbieter inhaltslose Ausreden zu finden. Das ist aber nicht die Aufgabe vom Nutzer, sowie nicht Gegenstand dieses Blogpostings.
    Aufgemerkt: Nehmen sie mal ihre Business-Scheuklappen ab, lassen sie sich nicht von falsch gesetzten Vorgaben eines Anbieters in die Tasche stecken und hinterfragen sie ruhig mal.

  21. 21
    Der wahre T1000 says:

    @Arnoo: Als „nickelig“ bezeichnet zu werden ist mir noch nicht passiert.

    Ich pflege meine Kunden. Dabei bin ich – ebenso wie die meisten Anwälte – „vom Stamme nimm“. Soll heißen: ich nehme ein ordentliches Honorar. Aber dann ist es das erstmal auch. Dafür gibt es gute Arbeit und guten Service, und zwar ohne jedes Gespräch und jeden Handschlag zusätzlich abzurechnen. Ob mal eine Stunde mehr oder weniger geleistet wird ist dann egal.

    Wenn ein Anwalt mir für vergleichsweise wenig Aufwand – geschätzt 3 Stunden – eine Rechnung über 8.000 Euro schreibt (Streitwert war hoch), dann ist das eine Sache. Mir dann aber zwei Monate später für ein 10 Minuten Telefonat mit dem Finanzamt noch eine Rechnung über rund 40 Euro zu schreiben, das ist frech. So einer passt nicht zu mir. Wenn das „nickelig“ ist, dann bin ich es.

  22. 22
    Hoppel says:

    Hallo,

    crh „Nickligkeit“ vorzuwerfen können nur Leute, die ihn nicht kennen. Als direkt Betroffener kann ich durchaus versichern, daß er Fälle inklusive mündlicher Verhandlung kostenlos übernimmt, wenn der Beschuldige mittellos ist.

    Auch die „Erfahrungsberichte“ mit anderen Anwalten und deren angebliches Geschäftsgebaren sind vollkommen neben der Spur. Mal abgesehen davon, daß solche Fälle immer nur einseitig beschrieben werden (und der betroffene Anwalt keine Möglichkeit hat, das klar zu stellen), haben diese angeblichen Erfahrungen nichts, aber auch gar nichts mit dem Blogeintrag und auch mit chr zu tun.

    Gruß!

  23. 23
    Hoppel says:

    @arnooo

    „die Nixblicker, die dann auch noch zu Software mit „Win“ *und* „Mac“ im Namen raten.“

    Ist jetzt irgendwie blöd für Dich – aber es gibt tatsächlich eine Software für Rechtsanwälte, die tatsächlich Begriffe wie „Win“ und „Mac“ im Namen führt.

    Könnte es also sein, daß der Begriff „Nixblicker“ Dich selbst bezeichnet?

    Gruß!

  24. 24
    Arnooo says:

    @23:
    Nö. Ich habe ja die Existenz der Software an keiner Stelle angezweifelt. Einfach mal den gesamten Text lesen und versuchen, ihn im Kontext zu verstehen.

    @ Der wahre T1000:
    Ich kenne sie nicht, aber der Zusammenhang wurde eben auch nicht beschrieben. Manche Dinge sehen eben anders aus, wenn man sie im Kontext erläutert ;-)