Das schnell merkende Amtsgericht Mitte

Im Mai 2015 hat die Polizei einen Unfall aufgenommen. Es ging um Bremsen auf Rollsplitt im Fließverkehr in einer Baustelle. Das Mopped hatte danach ein paar häßliche Kratzer und einem Schaden in Höhe von rund 1.500 Euro.

Im September 2015 haben wir für die Moppedfahrerin Klage beim Amtsgericht Mitte eingelegt. Was bisher geschah:

  • 16.09.2015 Klage zum AG Mitte
  • 26.11.2015 Versäumnisurteil gegen Beklagte im Vorverfahren
  • 11.12.2015 Einspruch gegen das Urteil
  • 20.09.2016 2. Versäumnisurteil gegen Beklagte
  • 05.10.2016 Berufung der Beklagten
  • 02.03.2017 Das Landgericht gibt der Berufung statt, hebt das Urteil des AG Mitte auf und verweist das Verfahren dorthin zurück, weil das Versäunisurteil nicht hätte ergehen dürfen, da die Beklagter nicht ordnungsgemäß geladen war.
  • 06.02.2018 Termin vor dem AG Mitte, es fehlten aber zwei Zeugen
  • 13.11.2018 Neuer Termin, zu dem die beiden Zeugen (nochmals) geladen wurden

Das Verfahren ist bis hierher aus meiner Sicht bereits eine Farce. Aber nun folgt das hier:

Ich danke dem Himmel, daß ich mit diesem Gericht nichts zu schaffen habe. Denn in Anbetracht dessen, was die dort beschäftigten Richter veranstalten, wäre ich längst schon Beschuldigter eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Admiror, o paries, te non cecidesse ruinis, qui tot iudicum taedia sustineas.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Motorradrecht, Zivilrecht veröffentlicht.

15 Antworten auf Das schnell merkende Amtsgericht Mitte

  1. 1
    Michael K. says:

    Der Google-Übersetzer hat das große Latrinum und übersetzt mir dazu zielsicher:

    „Ich bin überrascht, dass Sie, O, und die Wand, kann man nicht zertrümmert cecidesse, die für so viele der Richter der Müdigkeit des Bären es.“

  2. 2
    Latein-LK says:

    Lieber Herr Hoenig.

    der Infinitiv Perfekt Aktiv wird im Lateinischen mit der Endung -isse gebildet, nicht -esse, demnach: cecidisse.

    Immerhin haben Sie den Genitiv Plural von iudex richtig gebildet. Aber das erwartet man von einem Organ der Rechtspflege ja auch.

    Schöne Grüße
    Ihr Latein-LK

  3. 3
    NE says:

    Immerhin eine sensationelle Verzinsung durch die Rechtshängigkeitszinsen, wenn doch noch zugesprochen wird…

  4. 4
    Hannelore Sieg says:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,
    tröstlich, auch ich hatte schon an Sprengstoff gedacht:
    Das AG Mitte hat gerade die 2. Verzögerungsrüge von der mich vertretenden Rechtsanwältin für Verkehrsrecht erhalten. Ein einfacher Auffahrunfall am 13.09.2017 soll am 03.03.2020 verhandelt werden. Laut Bußgeldstelle und Zeugenaussagen in den Akten bin ich schuldlos. Ich bin gehbehindert, Grad der Behinderung 80, Mein Kfz musste ich verschrotten lassen, es wurde Klage zu 4.000,- € Zeitwert erhoben. Die beiden Kfz-Versicherer haben von der Regulierungshoheit Gebrauch gemacht. Wenn ich ein neues Fahrzeug zulassen will, muss ich zunächst 6.100,- € durch Anhebung des Schadenfreiheitsrabattes aufbringen. Die Kfz-versicherer wollen erst nach dem 03.03.2020 über eine Änderung der SF-Klasse nachdenken.
    Es stellt eine unzumutbare soziale Härte dar, denn ich lebe inzwischen nicht mehr in Berlin, sondern in Nordfriesland, auf dem platten Land.
    Wegen der Gentrifizierung, ich konnte meine Miete von dem bißchen Frührente nicht bezahlen.
    Außerdem ist vor dem Sozialgericht Schleswig zu 8 (in Worten acht) Aktenzeichen anhängig gegen Krankenkasse, Unfallkasse, Sozialamt ….

    MfG H. Sieg

  5. 5
    Zielfahnder Krawuttke says:

    Nun ja, ein Blick in § 16 Abs. 2 Zuweisungsverordnung v. 8.5.2008 hätte den Klägerbevollmächtigten aber ggf. auch vorher erleuchten können:

    „Zivilrechtliche Verkehrssachen sind Ansprüche aus einem aus dem Betrieb eines Fahrzeugs resultierenden Verkehrsunfall, die nicht ausschließlich auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
    gestützt werden, auch wenn sie gegen den Versicherer aus Vertrag oder gesetzlicher Vorschrift geltend gemacht werden. „

  6. 6
    Flo says:

    Mh, das ganze liest sich für mich sehr zivilrechtlich. Und das übernimmt ein Strafrechtler???? Oder ist das ganze ein Randgebiet vom Verkehrsrecht und gehört damit noch des Schustersleisten?

  7. 7
    KB says:

    Ahja,
    Verstoß gegen §1 der Geschäftsordnung:
    (Bei Eintreffen ist umgehend die eigene Zuständigkeit zu prüfen.)

  8. 8
    HugoHabicht says:

    @Flo
    CRH ist ja nicht alleine in der Kanzlei. Da gibt es mehr als einen FA für Verkehrsrecht und die machen solchen ekeligen Zivilstenkram.

  9. 9
    ct says:

    Falls die neue Dezernentin aber nun zu Recht von der Unzuständigkeit des AG Mitte ausgeht (was freilich ohne detaillierte Aktenkenntnis nicht beurteilt werden kann aber – anhand der vorliegenden Mitteilung betrachtet – auch nicht eben fernliegend ist): Wäre dann nicht auch dem die Sache betreuenden Rechtsanwalt vorzuwerfen, beim unzuständigen Gericht geklagt und das über drei Jahre nicht bemerkt zu haben?

    Nicht das dadurch der/die vorher befasste Richter/in rehabilitiert würde, aber man müsste sich dann ein Stück weit auch an die eigene Nase fassen…

  10. 10
    draussennurkaennchen says:

    @KB: Es ist bei Gerichten eben nicht so, dass der Richter sagen darf: oh, interessanter Fall, den übernehme ich mal. Sondern es gibt den gesetzlichen Richter.
    Strafverteidiger haben manchmal große Freude, wenn sie (rechtzeitig) entdecken, dass nicht der gesetzliche Richter entschieden hat, denn dann ist die Revision erfolgreich (wenn man die Besetzungsrüge und die Verfahrensrüge hinbekommt).
    Von daher ist Gejammere, wenn man mal in einem Zivilverfahren daneben gegriffen hat, eher unangebracht. Auch wenn man dann dem Mandanten erklären muss, wer ggf.die Kosten tragen muss bei einer zunächst beim falschen Gericht erhobenen Klage..(281 Abs. 3 S.2 ZPO).
    Dass der Beklagte hier uU auch die ihm zustehenden Verzögerungsmöglichkeiten genutzt hat, ist eben so. In Bußgeldsachen und Strafsachen wird das gerüchteweise auch gerne taktisch genutzt.

  11. 11
    Andreas says:

    Das ist beim Amtsgericht besonders ärgerlich, da wegen § 504 ZPO dann in der Regel auch nicht der Gerichtsstand wegen rügeloser Einlassung eröffnet ist.

    Da hilft nur aufpassen bei der Klageerhebung. Ich habe mein Referendar in HH gemacht und es war immer wieder erstaundlich, wie viele Klagen beim AG Hamburg eingereicht wurden und dann erst an die zuständigen Amtsgerichte in Hamburg weitergereicht werden mussten. (Auch interessant: Der Aufenthalt in der JVA Hamburg Mitte begründet nicht den Gerichtsstand des Wohnsitzes beim AG Hamburg (Mitte).)

  12. 12
    Fry says:

    Wer an seinem Fahrzeug keinen sturzbedingten Kratzer sehen will, sollte sich eines mit vier (!) Rädern aussuchen.

    Und wer auch keinen durch Steinflug bedingten Kratzer haben will, sollte über die dauerhafte Verwahrung in der Garage nachdenken.

    Oder über ein Hobby, bei den es garantiert keine Kratzer gibt. Schachspielen zum Beispiel.

    Probleme gibt’s, die gibt’s nur in Deutschland. Fahrzeuge sind doch keine Denkmäler!

  13. 13
    BV says:

    @ Andreas, # 11:

    Das vermeintlich Erstaunliche dürfte seinen Grund allerdings darin haben, dass die „JVA Hamburg Mitte“ die Untersuchungshaftanstalt ist und der Aufenthalt dort dann regelmäßig unter einem Jahr dauern dürfte. Zumindest bei einem längeren Aufenthalt wäre der dortige Gerichtsstand nach § 20 ZPO gegeben.

  14. 14
    Dienstag says:

    @ an michael K.
    Google hat aber eine seltsame Übersetzung, das klingt eher nach chinesisch als nach Latein
    @ Hannelore
    Dienstaufsichtsbeschwerde an den Justizminister von Berlin über die Richterin, dann klappt’s bestimmt auch mit einem früheren Termin (unzumutbare soziale Härte)

  15. 15
    Michael K. says:

    @ Dienstag: Kopiere mal über Copy & Paste einen Absatz chinesischer Zeichen in den Google-Übersetzer (Simplified Chinese). Die Ergebnisse sind erstaunlich gut. Ich habe auf diese Art ein Handbuch übersetzt und war angenehm überrascht.

    Wie es mit juristischen Texten aussieht, müsste man glatt mal ausprobieren.