In unserem Minuten-Textbaustein gegen eMail-Spamming fordern wir den Spammer auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um damit die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.
Ich fordere Sie daher auf, die Durchführung bzw. Mitwirkung an weiterer unerwünschter Werbung per eMail zu unterlassen und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr innerhalb der unten genannten Frist eine dazu geeignete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Schriftform abzugeben.
Eigentlich kein Ding, man muß nur wissen, was man da reinschreibt. Da das aber eben nicht jeder weiß, bieten wir einen Formulierungsvorschlag an:
Unter http://www.kanzlei-hoenig.de/docs/ue.pdf finden Sie einen dafür geeigneten Vordruck.
Kann man benutzen. Muß aber nicht. Wenn man eine andere Idee hat. Solange man weiß, worauf’s ankommt.
Worauf es jedenfalls nicht ankommt, ist der folgende Sermon, den mir eine als Aktiengesellschaft getarnte Softwarebude aus Andechs vor die Füße kippt:
Naja. Dann eben nicht.
Aber das, was mit der Herr Vorstand der AG schreibt, ist jedenfalls auch nicht ausreichend:
Wir werden Ihre Adresse in unserer Adressdatenbank mit einem Werbeausschlusskennzeichen versehen … Somit werden Sie auf keine Weise mehr von uns kontaktiert
Oftmals belassen wir es dennoch dabei. Das dumme Geschwätz da oben hätte ich dann auch nicht weiter beachtet. Allerdings ist der Vorstandspammer ein mitteilungsbedürftiger Frisörbesucher:
Warum er das mir und nicht seinem Hairdresser oder einer Parkuhr erzählt, erschließt sich mir nicht. Macht mir aber schon schlechte Laune.
Nachdem dann allerdings auch das hier noch folgte …
… hat mein Lieblingsanwalt für Spamabwehr wieder einen neuen Job bekommen.
Na schön, in Andechs gibt es glücklicherweise nicht nur Klugscheißer und Besserwisser. Sondern auch ein paar fitte Mönche mit guten Ideen:
Prösterchen!
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Das Oscar Wilde Zitat stammt aus einer Publikation des Spammers, die mit „Unser Leitbild“ überschrieben ist. So kann’s kommen.
Ein neuer Fall für Silke Hood um für die vom fiesen Sheriff of Kreuzbergham unfair Abgemahnten das rechtliche Gehör zu erzwingen…
Da hat aber jemand mit aller Macht um Haue gebettelt (und nun bekommt er sie auch).
Alleine schon der dumme Spruch mit dem Download, sowie die Portobettlerei, sind Grund genug ihm das schriftlich vom Amtsgericht zu überreichen.
Hallo,
seltsam – das BSI bietet keine Rankings an. Und das SSL Labs wertet die Seite nur deswegen mit „A“ statt „A+“, weil die Seite auf vollkommen veralteten Systemen (konkret IE 8 auf Windows XP und Android 2.3.7) nicht läuft. Mit Sicherheit hat das nichts mit Sicherheit zu tun..
Gruß!
Das mit der unzureichenden Anonymisierung ist bewusst so gemacht, oder?
Immerhin machen die auch Software für Teppichreinigung. Braucht man vielleicht noch… :D
Silke, Ihr Typ wird verlangt! Beraten Sie die Softwate-Bude bitte, dass sie gegen diese Unverschämtheit von crh vorgeht. Bis zum BGH wenn nötig!
Und ich überlege mir in der Zwischenzeit die Anschaffung einer Popcorn-Maschine…
@arnooo
nur wenn der besagte bettvorleger auch bluetooth hat. sonst macht das keinen spass.
Sapperlott, ein „Rating“ von nur „A“ und nicht „A+“…
Warum beschleicht mich jetzt das komische Gefühl von solch einer Firma eher keine „Software“ erwerben zu wollen? m(
Wenn man die vermutete Webseite des Spammers durch SSLLabs laufen lässt, kommt eine Bewertung von B raus. Sie dürfen also ihre eigene Webseite nicht besuchen ;-)
Und so Nettigkeiten wie:
– This server’s certificate will be distrusted by Google and Mozilla from September 2018
– This server supports weak Diffie-Hellman (DH) key exchange parameters. Grade capped to B.
Ja, Ja. Wer im Glashaus sitzt, darf mit Steinen werfen.
Ich frage mich, ob solche Leute auf den Kopf gefallen sind.
Dass Privatpersonen nicht ernstgenommen werden, ist leider bereits bekannt.
Aber bei einem RA?
Entweder er selbst oder sein Kollege oder seine Sekretärin baut den Antrag per copy/paste in wenigen Minuten zusammen und fertig.
Wie kommt man bitte darauf, dass ausgerechnet ein RA keine angedrohten rechtlichen Schritte in eigener, eindeutiger Sache einleitet?
Wenn sie solche vorformulierten Forderungen stellen, scheinen sie bewusst und massenhaft zu spammen und keinerlei diesbezügliche Rechtskenntnisse zu haben. Jetzt bekommen sie eine nicht kostenlose Lehrstunde.
@11: Das ist manchmal offenbar wirklich nötig. „Was nix kostet ist nix!“ scheint ja das Mantra sehr vieler Leute zu sein ;)
Das ist ja bei Briefkastenwerbung auch nicht anders: Einige Geschäftstreibende werden da von den Austrägern schlicht angelogen und wenn man sie auf die Rechtsprechung hinweist und sie selbst mal rein sehen, bekommen die kalte Füße und entschuldigen sich vielmals. Von denen bekommt man auch nicht wieder etwas.
Und es gibt halt die anderen. Zum Glück habe ich einen Nachbarn, der da regelmäßig hart vorgeht.
Insofern freue ich mich klammheimlich immer ein wenig, wenn Carsten Hoenig dann doch eine Verfügung beantragt. Zumal ich sein vorgehen als äußerst fair empfinde. Aber eigentlich würde ich ihm genau das wünschen, was ich mir auch wünsche: Ruhe ohne solche Belästigungen.
Vermutlich nimmt der Vorstand an, dass eine etwa nötige Rechtsberatung dann von der D&O-Police der AG übernommen würde … :P
@ AG:
Ich bezweifele das – dafür müßte er ja erstmal davon ausgehen, dass er selbst betroffen ist (und nicht „nur“ die AG), und dafür wiederum müßte er erstmal überhaupt davon ausgehen, dass er überhaupt was falsch gemacht hat. Darauf läßt sein Schreiben aber nicht schließen – insbesondere der Teil mit „zugekauften Adressen“ zeigt ja ziemlich offensichtlich, dass er Spam immer noch für eine Opt-out Sache hält.
sofern ich die richtige Firma als Spammerin erraten habe: wie verträgt sich folgender Absatz auf ihrer Webseute behauptet sie unter „Datenschutz“: „Die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen“ mit dem „Löschen sinnlos, wir kaufen ja eh Daten zu“?
Hauptsache, eine Datenschutzerklärung haben. Dran halten muss man sichja nicht unbedingt…
@ Engywuck
Da passt ganz hervorragend – man muß sich nur der Logik bedienen:
Die Löschung erfolgt, wenn die EInwilligung zurückgezogen wird -> crh hat keine Einwilligung gegeben -> es gibt keine Einwilligung -> was nicht vorhanden ist, kann auch nicht zurückgezogen werden -> keine Zurückziehung der Einwilligung -> keine Löschung der Daten
qed
:-D
„Kein Download von unverschlüsselten Webseiten“? Irrglaube ist auch ein Glaube – so gut oder schlecht wie jeder Andere.
Selten so gelacht, wie über diesen Beitrag! So doof kann man doch gar nicht sein… Besonders Punkt 4 ist einfach herrlich :-)