Auf meine Initiative hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sieben Monate später bekomme ich diese Reaktion auf meine Strafanzeige:
Das einzig Individuelle an diesem Textbaustein ist das Adressfeld und das Datum der Anzeige. Alles andere findet man als Kalenderblatt an der Wand der Kammer, in den man den armen Amtsanwalt gesperrt hat.
Wenn ich mich jetzt mal in die Lage eines juristischen Laien versetze, der einen vierstelligen Schaden erlitten hat und dem man diesen inhaltsleeren Textbaustein vor die Füße kippt, kann ich mir gut vorstellen, welches Vertrauen er in die Zuverlässigkeit der Ermittler gewinnt. Aber Beamte sind ja keine Dienstleister, die zu irgendwas verpflichtet sind, außer am Monatsersten den Gehaltsvorschuß auf Vollständigkeit zu prüfen.
Hey Amtsmann, zwei Sätze dazu, warum und wieso die Ermittlungen ins Nirwana gegangen sind … Sie hätten sich gewiß keinen Zacken aus der Krone gebrochen und der Erklärungsempfänger wäre überzeugt gewesen, daß Sie alles getan hätten, was möglich war. Aber so?
Strafvereitelung im Amt?!
Wer sagt, dass da überhaupt noch ein biologisches Wesen zwischen Eingang und Einstellung des Vorganges beteiligt war. Ausreden suchen wäre schon maschinell nicht mehr möglich und würde die Untätigkeit/ – fähigkeit gestehen. Ein ehrliches „Das meinen Sie wohl nicht ernst“ kann die Polizei oder Staatsanwaltschaft ja wohl bei Fahrraddiebstahl nicht antworten an die Leute, die da auf Ergebnisse warten. Also alles korrekt. Rechtsstaats anscheinend gewährt. Alles gut. Die Anzeigen wegen Fahrraddiebstahl sinken. (Nach 13 Fahrrädern (Fünfkopffamilie) nimmt mich keine Versicherung mehr, also spar ich mir die Anzeige, das spart Arbeit bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Anwalt, Gericht, Versicherung, Statistikern, Strafzinsen bei der Bank (weil ich zuviel Guthaben habe), Arbeitsplätze in der Fahrradindustrie (weil ich mir keine Neuen mehr kaufe (erst recht Fahrradschlösser im 100 Euro-Bereich.
Am Ende spart man sich den Rechtsstaat (zumindest in dem Bereich, wo Versicherungen gern einen Selbstbehalt im Vertrag sehen. Also bei Fahrrädern so bei 600 Euro.
Vielleicht sollte man in der juristischen Fachblase einfach nochmal deutlich mitteilen, daß der im Grundgesetz vorgesehene Eigentumsschutz faktisch zum Vermögensschutz abgeschmolzen wurde. Jährliches Klein-Klein im vierstelligen Bereich fällt da nicht drunter.
Nach sieben Monaten eine Antwort? Ist das für Berliner Justizverhältnisse nicht geradezu blitzartig?
Dem Datum nach war das wohl die Anzeige bezüglich der nicht mehr auffindbaren, angeblich beim Restaurant in der Nachbarschaft abgegebenen DHL-Pakete?
Ganz ehrlich…wer es genau wissen will, ob alles.getan wurde was möglich ist, der sollte sich die Ermittlungsakte ziehen lassen. Auch dafür ist die Akte nunmal gedacht.
Vermutlich gibt es eine interne Dienstanweisung des Behördenleiters oder des Generalstaatsanwalts, dass die Einstellung von Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt dem Anzeigeerstatter gegenüber nicht näher zu begründen ist. Ich finde das auch richtig, da die Begründung angesichts der Vielzahl solcher Fälle in der Summe eine Menge Arbeitszeit kostet, die eine vom Staat ungenügend mit personellen Ressourcen ausgestattete Behörde nicht übrig hat.
Eigenhändig unterschrieben?
Da bin ich aber platt.
„Sie hätten sich gewiß keinen Zacken aus der Krone gebrochen und der Erklärungsempfänger wäre überzeugt gewesen, daß Sie alles getan hätten, was möglich war.“
Ich dachte immer, dass die StA (hier wohl Amtsanwaltschaft) den Strafanspruch des Staates vollziehen soll. Die Überzeugung des Anzeigenerstatters von „überzeugender Ermlttungsarbeit“ (DNA Reihenuntersuchung, Schleppnetzfahndung, Anklopfen bei der gesamten Nachbarschaft, Fangschaltung, Peilsender, Observation, also alles wie beim Tatort) gehört nicht dazu. Das würde auch nur die Neugier des Anzeigenden (der ja nicht zwingend auch Opfer sein muss) befriedigen.
Lieber Herr Zielfahnder Krawuttke,
bedenken Sie aber auch, dass der Staat das Gewaltmonopol für sich beansprucht. Wenn der Bürger Unrecht gegen sich nicht selbst mit Zwang verfolgen darf, muss der Staat dies wirksam für ihn tun. Da ist es nicht zu viel verlangt, dem Anzeigenden darzulegen, warum dies im konkreten Fall nicht möglich war.
Aber was soll man denn nun praktisch schreiben ohne das es noch ein Textbaustein wird?
„Bis zum [Datum der Einstellungsverfügung] hat die Amtsanwaltschaft keine Kenntnis des Täters erlangt. Das Opfer konnte keine weiteren Angaben machen. Die angezeigte Straftat ließ eine
[ ] Rasterfahndung
[ ] Telekommunikationsüberwachung
[ ] Online-Durchsuchung
[ ] Wohnraumüberwachung
[ ] Erhebung von Verkehrsdaten
nicht zu.“
Wenn es sich tatsächlich um die Paketgeschichte handelt: DHL kann nicht angeben, welcher Mitarbeiter wann welches Paket wo übernommen und (angeblich) an wen ausgeliefert hat? Und das glaubt der Herr Amtsanwalt? Erstaunlich…
Sendungsverfolgungen sind nur bis 3 Monate nach dem (Nicht-)Ereignis möglich. Scheint der Herr Amtsunwalt gewusst zu haben. Viele Probleme erledigen sich durch langes liegen von selbst.
Da die Anazeige damals m.E. relativ zügig nach dem Vorfall erstattet wurde, wäre es wohl nicht so richtig schwierig gewesen, die entsprechenden Daten genauso zügig sichern zu lassen.
Im übrigen ist lt. ‚Anwenderhandbuch DHL Sendungsverfolgung‘ eine Suche nach Sendungen auch der letzten zwölf Monate möglich. Wobei es hier ja nicht um die quasi öffentlich verfügbaren Daten geht, sondern um die Daten, die z.B. im Paketzentrum gesammelt werden. Ich bezweifle, daß DHL die nicht doch länger speichert.
Ist aber im Endeffekt auch egal – die Angelegenheit ist der Amtsanwaltschaft wahrscheinlich einfach nicht wichtig genug, um sich damit intensiver zu befassen. Geht ja schließlich nur um das Genöle irgendeines Strafverteidigers, der sich über den schlampigen Umgang mit irgendwelchen Akten beschwert…
Es wird doch gar nicht mehr ermittelt im Bereich geringfügiger Kriminalität. Die Staatsanwaltschaften sind komplett überlastet.
Statt sich hier so zu empören, wie wäre es denn mal mit dem Einlegen des zulässigen Rechtsmittels. Gegen die Einstellung der Ermittlung können Sie innerhalb von 2 Wochen Beschwerde einlegen. Wie Ihnen als Strafverteidiger ja wohl bekannt sein dürfte.
Wohl dem, der keine Silke hat. Zumindest nicht so eine.
@ Thorsten
Sie sind wohl eifersüchtig?
[Beleidigung gelöscht.]
es gab halt keine „leads“