In perfekt klingendem zivilrechtlichem Duktus schreibt mir der Junior der Kanzlei Bendlin und Partner aus Schwerin, Herr Rechtsanwalt Andreas Bendlin einen dreiseitigen Brief.
Er habe festgestellt, dass der von mir verfaßte Blogbeitrag „Frag Andreas aus dem Gemischtwarenladen“ nach wie vor über das Internet abrufbar sei.
Ferner hat er zwischenzeitlich festgestellt, daß ich offenbar einen weiteren Blogbeitrag verfasst hätte: Fragwürdig unproffesionell.
Herrn Bendlin stößt es übel auf, daß ich geschrieben habe:
Zu inkompetent, der Andreas, um seinem Mandanten von einem völlig aussichtlosen Prozeß abzuraten
Irgendein Kommentator habe die Schweriner Kanzlei als „Familienklitsche“ bezeichnet; das hätte ich mir zueigen gemacht, weil es immer noch in den Kommentaren stehen soll. Ich habe aber noch nicht nachgeschaut, ob er damit Recht hat; aber Klitsche würde ich zu seiner Kanzlei nun wirklich nicht sagen wollen, ganz ehrlich!
Herr Bendlin fühlt sich zudem dadurch in seiner Ehre gekränkt, daß ich die Kanzlei seiner Familie als Gemischtwarenladen bezeichnet hätte. Besonders schwerwiegend erachtet er es, daß ich jegliche Sachlichkeit und Distanz verloren hätte,was allenfalls von einer Naturalpartei erwartet werden könne.
Der Kollege wirft mir vor, daß ich bewusst meine Stellung als Rechtsanwalt für meine Entgleisungen nutzte und versuchte, durch meinen Kanzlei-Blog dem ganzen einen soliden „Anstrich“ zu geben. Hörthört: Unser Weblog als solider Anstreicher!
Und wie so proffessionelle Zivilrechtler eben so sind, hat Rechtsanwalt Bendlin mich unter Fristsetzung bis zum 4. Juli 2018 aufzufordern, eine ordnungsgemäße strafbewerte Unterlassungserklärung abzugeben.
Ich soll es nämlich unterlassen:
1. Die Kanzlei des Unterzeichners als Gemischtwarenladen zu bezeichnen und/ oder entsprechende Formulierung auf Ihrer Website https://www.kanzlei-hoenig.de und/ oder dem dazugehören Blog zu verwenden oder zuzulassen.
2. Den Unterzeichner als „Junior des Gemischwarenladens Herwig Bendlin und Partner“ zu bezeichnen und/ oder entsprechende Formulierung auf Ihrer Website https://www.kanzleihoenig.de und/ oder dem dazugehören Blog zu verwenden oder zuzulassen.
3. Die Kanzlei des Unterzeichners als „Familienklitsche“ zu bezeichnen und/ oder entsprechende Formulierung auf Ihrer Website https:l/www.kanzlei-hoenig.de und/ oder dem dazugehören Blog zu verwenden oder zuzulassen.
4. die Behauptung aufzustellen, der Unterzeichner sei zu inkompetent um seinen Mandanten im Zusammenhang mit dem beim Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 52 0 307/17 geführten Verfahren von einem aussichtslosen Prozess abzuraten.
Die oben genannten Formulierung und Bezeichnung von meiner Internetseite zu entfernen und sicherzustellen, dass diese nicht mehr aufrufbar sind , hatte er gleichzeitig mich aufzufordern, schreibt mir der Kollege.
Und da das auch alles seinen Grund hat, gibt mir Herr Andreas Bendlin mit auf den Weg:
Ich hätte insbesondere mit dem zweiten Blogeintrag ein Verhalten an den Tag gelegt, dass auf mangelnde Einsichtsfähigkeit und Wiederholung meinerseits schließen lässt. Deswegen gehe er von einer entsprechenden Wiederholungsgefahr aus, insbesondere, wenn ich die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgäbe.
Tja, und jetzt?
Danke vorab für ein paar solide, rechtlich einwandfreie Ratschläge; ich kenn‘ mich mit sowas ja nicht aus.
Obiter dictum:
Was mich an dieser Sache besonders nervt? Das ist dieses geschwollene pseudoamtliche Deutsch, in dem der Kollege mit mir zu sprechen versucht. Müssen Zivilrechtler so reden?
Ja die Sprache ist Absicht, das Schlimmste was dem Zivilrechtler passieren kann ist, dass der Gegner klein bei gibt und viele Gebührentatbstände nicht verwirklicht werden. Das Schreiben soll den Gegner in Harnisch bringen und einen Rechtsstreit garantieren. Dieses Schema zieht sich durch alle Bereiche des Zivilrechts.
Der VRiOLG hat offensichtlich keine Ahnung vom Zivilrechtstreit. Insbesondere verkennt er, dass Zivilrechtsstreite in erster Linie um/aus des Gesetzes willen geführt werden und die Gebührenschinderei gottlob doch eine Ausnahme unter den Zivilrechtsanwälten ist.Negativ besetzte Pauschalierungen dürften eigentlich eines VRiOLG (wenn es denn ein solches ist) unwürdig sein.helfen da nicht weiter.
Die Gemischtwaren
klitschesorgt als Blogbeitrag natürlich für Lesevergnügen.Ein Frage aber bleibt: warum machen Sie mit Ihrem gut gelesenen Blog Werbung für einen mutmaßlichen
Inkompetenzladen?Mir würde ja noch die Antwortoption „Negative Feststellungsklage“ fehlen – die könnte man immerhin auch in Berlin und nicht nur in Hamburg einlegen ;)
Komisch, irgendwas vermisse ich auf der Webseite der so „proffessionellen“ Kanzlei. Etwas, über deren Sinn und Zweck man vermutlich herrlich streiten kann, ich dennoch bei einem Schnelldurchlauf auf allen Webseiten mir bekannter Kanzleien gefunden habe. Als Mitarbeiter in einem Unternehmen für Druck- und Kopiersysteme sind das eine Menge.
Was war’s doch gleich? Ach ja, die Datenschutzerklärung. Brauchen echte „Proffis“ wohl nicht.
Kann man den Kollegen nicht kostenpflichtig abmahnen? Ich weiß, auch das ist ein herrliches Streitthema, ob ja oder nein.
Gott sei Dank führe ich nur eine Feld-Wald- und Wiesenkanzlei statt eines Gemischtwarenladens. ??
Barbara Streisand.
Sehr geehrter Herr Hoenig,
ich würde kleinbei geben. Die Kanzlei Bendlin & Parnter (auch Bendlin) erscheint mir in Zivilsachen deutlich kompetenter als Sie zu sein. Mit denen legt man sich besser nicht an, so mein Eindruck. Wenn Sie weiteren Beistand benötigen – auch gerne in Rechtsfragen – stehe ich Ihnen, wie Sie wissen, gerne zur Verfügung, Herr Hoenig.
Herzlichst Ihre
Blog-Silke
Au ja – so ein bißchen Kleinbei ist nett….
SCNR
Ich finde diese Streisandereien ja lustig.
Eine Frage. Hatte schon mal ein Blogerwähnter Erfolg und Sie mußten etwas von der Seite nehmen?
@Mirco (10): Ich denke Herr Hoenig hat ein dickes Fell. Dazu gehört es auch mal einstecken zu /könnenmüssen. Wenn also etwas zwangszensiert würde, dann wäre das wohl kein Problem und sicher einen Blogeintrag wert.
Das erinnert mich an so manche Gegendarstellung. Hat doch mal jemand gesagt „50% aller Politiker im Bundestag sind geistig debil“. Nach großem Protest wurde das dann widerrufen bzw. eine Richtigstellung veröffentlicht: „Am xx.xx.xx habe ich behauptet, dass 50% aller Politiker im Bundestag geistig debil seien. Ich korrigiere mich selbst und stelle fest: 50% aller Politiker im Bundestag sind NICHT geistig debil.“
Ich grummel ja meist nur vor mich hin. Keiner regt sich so unterhaltsam auf wie Du.
Und zur “Zivilistensprache“: Das Kollegenschreiben, das mir bisher den größten Lacher beschert hat lautete in etwa: “Das bestrittene Bestreiten mit Nichtwissen wird bestritten.“
Ich denke, dass Herr Hoenig weiß, was er schreibt und kein Problem hat, an die Grenze des Erlaubten zu gehen. Ein Überschreiten dieser Grenze wäre auch nur ein kalkulierbares Risiko. Die Beseitigung eines Klarnames in einem Kommentar oder eines Details in einem zehn Jahre altem Beitrag würde mir nicht spontan auffallen.
Ich hatte das schon mal geschrieben. Die Kanzlei begeht einen Wettbewerbsverstoß dadurch, dass sie suggeriert, es gäbe Partner und damit mindestens drei Rechtsanwälte in der Haftungsgemeinschaft. Die dritte Anwältin ist jedoch nur in Bürogemeinschaft. Die Kanzlei darf so nicht heißen. Es verstößt gegen Standesrecht und das UWG. Abmahnbar von jedem RA. Die Kanzlei muss ihren Namen ändern. Da der Gemüseladen das bestimmt ließt freue ich mich schon darauf, ob er die Kommentarübersicht einreicht, wenn er auf Unterlassung klagt. Geht leider nicht mehr auf eV. Keine Dringlichkeit mehr. Ich empfehle Ihnen, lieber Herr Hönig die negative Feststellungsklage in Lörrach anhängig zu machen. Ein schöner Wochenendausflug in den sonnigen Teil Deutschlands, über den sich der Herr Kollege sicher auch freut.
Die Startseite des Webauftrittes erweckt in der Tat den Eindruck eines Gemischtwarnhandles. Deren Webseite habe ich mir mal flott angesehen. Von der DSGVO haben die Betreiber und der Webseitenersteller offenbar noch nie etwas gehört. Da wird man getrackt, ohne Cookies abwählen bzw. erlauben zu können. Eine Datenschutzerklärung ist nicht mal ansatzweise vorhanden. Abmahnen würde ich die auch nicht. Die Aufmerksamkeit haben die sich nicht verdient. Wenigstens verfügt die Homepage über eine SSL-Verschlüsselung. Ob die Seite SEO-optimiert ist? Keine Ahnung und kein Bock das zu prüfen, da nur einer dieser 08/15-Imageseiten.
Was macht die Kanzlei eigentlich? Wobei wollen die Anwälte den Mandanten helfen? Es sind alle möglichen Fachgebiete aufgeführt, frei nach dem Motto, wir sind Bäcker und backen Brot. Hier also, wir sind Anwälte und beraten Mandanten. Professionell und pfiffig sieht irgendwie anders aus.
Zum Thema Familienkanzlei, im Grunde schön und gut. Aber als Junganwalt sollte man sich erstmal seine Sporen in der Fremde verdienen, sprich, sich in anderen Kanzleien beweisen, bevor man beim Papa in der Kanzlei eintritt.
Was ist eigentlich ein „Pflichtanteil“ und eine „Partnergesellschaft“?
Nachdem der alte Mandant verstorben ist (Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36f IN 1453/18) konnte die Umsatzeinbuße ja schnell durch ein neues Topmandat geschlossen werden ….
Nett zu wissen wäre, wie das mit dem potenziell aussichtslosen Prozeß ausgegangen ist … hat er denn stattgefunden?
Nur weil es superwichtig ist: Ein „Herzkasper“ passiert vermutlich dann, wenn das Herz komische Sachen macht. Jedenfalls schreibt sich das Wort wie die Blödelikone „Kasper“ und nicht wie der heilige Morgenlandkönig „Kaspar“.
Streisand – Effekt.
Kann es sein, dass es genau das war, worauf der Gemischtwarenladen (Ihre Worte) aus war?
Jaje, er hat seinen Laden und Sie haben Ihre Freude. Der Rest wird sich verlaufen wie im Strei – Sande.
Was wäre denn, wenn vom Gegner eine saftige Beschwerde bei der RAK wegen § 43a Abs. 3 BRAO erfolgen würde? Wäre das nicht unangenehmer als eine gestelzt formulierte Abmahnung?
Und: § 43a Abs. 3 BRAO lautet nicht: „Der Rechtsanwalt darf sich _beim Bloggen_ nicht unsachlich verhalten.“
crh
Mensch Silke,
Jetzt hilf doch dem armen Andreas mal aus, mit deinem unendlichen juristischen Wissen!
Nach meinem Sprachverständnis heißt
„hat Rechtsanwalt Bendlin mich unter Fristsetzung bis zum 4. Juli 2018 aufzufordern, eine ordnungsgemäße strafbewerte Unterlassungserklärung abzugeben“,
dass Rechtsanwalt Bendlin Sie bis zum 4. Juli 2018 auffordern wird, eine ordnungsgemäße strafbewerte Unterlassungserklärung abzugeben. Also gab es beim Blogzeitpunkt im Juni noch gar keinen Grund, weiter tätig zu werden. :-)
Für ein NFK ist Berlin gar nicht so ein schlechtes Pflaster. Düsseldorf genauso wenig.
@Wettbewerbsverstoß: Was spricht für Lorrach? Die schöne Lage JWD? Dann kann ich auch das AG Norden empfehlen. Oder Niebüll. Oder Zittau. Für Prozesse im Winter taugen dann auch Sonthofen oder Garmisch-Partenkirchen. Wobei ich hier schon vom Streitwert her eine Landgerichtszuständigkeit sehen würde. Dann würde ich Aurich vorschlagen. Fliegender Gerichtsstand, über das Internet deutschlandweit abrufbar, ja, das ist schon schön. Vor allem daher, weil fast niemand mit einer NFK rechnet.