Die Commerzbank und das Beschwerdeverfahren

Banken und ihre Dienstleistungen sind in unserer Welt unverzichtbar. Man nimmt ihre Dienste u.a. in Anspruch, wenn es um die Bewegung und das Verwahren von Geld geht. Die Alternativen – zum Beispiel Bargeschäfte und Geldstrümpfe – helfen nur sehr bedingt dabei, den Kontakt mit Banken zu vermeiden.

Die Commerzbank Hannover hat für meine Mandantin über einen längeren Zeitraum ein Geschäftskonto geführt. Auf diesem Konto landete vor ein paar Jahren ein respektabler Betrag. Und der blieb dort liegen, weil die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht das so wollten.

Nun haben sich die Zeiten geändert, die Strafjustiz hat die Konten wieder freigegeben. Das Finanzamt hat noch ein paar Ansprüche geltend gemacht, die Mandantin ist mit dem Ausgleich der Forderung des Fiskus einverstanden. Es ist genug für alle da.

Seit Juli 2017 versuche ich nun, das verbliebene Guthaben auf das Konto meiner Mandantin zu bekommen. Und seit dieser Zeit mauert die Commerzbank Hannover. Hier mal ein Zwischenbericht.

Es war schon nicht einfach, den für meinen Auftrag zuständigen Sachbearbeiter, den Herrm Christian V., nach eigenen Angaben Handlungsbevollmächtigter und Geschäftskundenberater der Commerzbank AG, Privat- und Unternehmerkunden Nord, Geschäftskunden-Beratungszentrum Hannover, zu finden. Meine eMails, Briefe, Faxe, Anrufe … an die Zentrale, an vermeintlich zuständigen Abteilungen führten zu keiner für mich erkennbaren Reaktion. Irgendwann, nach laaaanger Zeit und unzähligen Versuchen hatte ich ihn endlich, den Herrn V.

Statt nun in zwei, drei Sätzen mitzuteilen, was ihm fehlt, um das Guthaben – also das meiner Mandantin gehörende Geld – auszuzahlen, gibt er im Zweiwochenabstand und scheibchenweise bekannt, daß hier noch ein Formblatt fehlt, dort noch eine Unterschrift, eine notariell beglaubigte Paßkopie … und schließlich noch die persönliche Vorsprache des Vertretungsberechtigten meiner Mandantin in einer Filiale der Commerzbank in einer Stadt im europäischen Ausland.

Ich habe die Nerven behalten, auch dann als mir dieser Christian V. erzählen wollte, daß ein Brief aus einer Commerzbank-Filiale in einer europäischen Hauptstadt nach Hannover gute drei Wochen unterwegs gewesen sei. Auch als er mir weismachen wollte, er habe unsere 24/7 besetzte Kanzlei telefonisch nicht erreichen können, habe ich nur eine Notiz gemacht und mir meinen Teil über die Glaubwürdigkeit dieses Geschäftskundenverraters gedacht.

Als er mir dann aber mitteilte, daß er das Guthaben deswegen nicht auszahlen könne, weil er erst ein paar Minuten vor meinem Anruf erfahren habe, daß die Finanzamtsforderung nicht bedient werden konnte, weil der Commerzbank Hannover die Bankverbindung des Finanzamts Hannover und die Steuernummern nicht bekannt sei, bin ich geplatzt. Und zwar so, daß Herr Christian V. sehr genau verstanden hat, was ich von mich anlügenden Bankern und von Banken, die das Vermögen ihrer Kunden unterschlagen und veruntreuen, halte.

Und wie reagiert Christian V. aus H.? Eine knappe Stunde nach dem Telefonat schickt er mir das hier:

Lieber Christian V., das wäre wirklich nicht nötig gewesen. Was ich brauchte, waren die Kontaktdaten der zuständigen Wirtschaftsstrafabteilung der Staatsanwaltschaft Hannover. Die habe dann aber schon mal ergoogelt … Sie finden sie auf der Kopie meines Schreibens an die Hauptabteilung III (pdf) eben dieser Ermittlungsbehörde.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Zivilrecht veröffentlicht.

19 Antworten auf Die Commerzbank und das Beschwerdeverfahren

  1. 1
    Börni says:

    Die fühlen sich einfach sicher. Mit dieser (Mauer-)Taktik fahren Banken seit Jahrzehnten gut, sie haben halt nichts zu befürchten.

    Viel Erfolg!

  2. 2
    WPR_bei_WBS says:

    Neben der Strafanzeige: Wäre Pfändung der Forderung eine Möglichkeit?

    • Eine Pfändung setzt einen Titel, aka (vollstreckbares) Urteil, voraus. Das liegt – noch – nicht vor. crh
  3. 3
    Heinrich says:

    Wollen Sie nicht die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde einschalten?

    • Been there. Done so. crh
  4. 4
    matthiasausk says:

    Das war aber alles schon seeeehr geduldig!

    Wie war das noch? 5% über dem Basiszinssatz seit Fälligkeit? Eine bessere Anlage ist doch kaum möglich – wenn man gerade keine dringende Verwendung für das Geld haben sollte.

  5. 5
    RA Schepers says:

    Eine Zivilklage gegen Christian V. persönlich auf Schadenersatz (§ 823 II BGB in Verbindung mit §§, die Sie viel besser kennen als ich), wird bei Christian V. wohl eher für schlaflose Nächste sorgen.

  6. 6
    meine5cent says:

    @RA Schepers:
    Und welche Straftat i.S.d. § 823 II sollte das sein? Unterschlagung an welcher beweglichen Sache der Mandantin? Buchgeld ist ja bekanntlich keine.
    Untreue? Wenn das Geld auf dem Konto ist, aber nur die Auszahlung verzögert wird? Da wird man als Beschuldigter nicht erst bis zum BVerfG gehen müssen, um bescheinigt zu bekommen, dass das kein untreuerelevanter Schaden ist, solange das Geld auf dem Konto bleibt und die Bank liquide ist.

    Und der derzeitige einklagbare Schaden besteht worin? In den Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts wegen Auskunft/Auszahlung ab Inverzugsetzung? Zinsschaden?
    Entgangener Gewinn wegen beabsichtigter Investition in Bitcoin? (oder wegen irgendwelcher grandioser beabsichtigter Auslandsimmoblilienprojekte wie zB im Fall des Herrn, der angeblich vor dem Maritim in Berlin gestürzt ist)?

    Ich schätze mal, dass der Antwortbrief der Schwerpunktstaatsanwaltschaft recht kurz ausfallen wird.

  7. 7
    Non Nomen says:

    Die Commerzlinge haben die Kohle wohl schon lange verjuxt in der Hoffnung, dass die Sache in Vergessenheit gerät. Mir stinkt riecht die Story nach Veruntreuung. Wäre eigentlich ein Fall für Moskau-Inkasso, oder?

  8. 8
    Non Nomen says:

    …wird bei Christian V. wohl eher für schlaflose Nächste sorgen.

    Ja, sein(e) Nächste wird ob seines ganztägigen Geheules auch nächtens kein Auge zu kriegen. Und sicher auch die Kollegen und die Nachbarn…

  9. 9
    Ex-Kunde der Commerzbank says:

    Ja, mit dem Karnevalsverein hatte ich es auch mal als Kunde zu tun. Es kam ein Schreiben eines Insolvenzverwalters, den die Commerzbank nicht verstanden hatte. Bums, mein Konto gesperrt.
    Angeblich könne man das nicht ändern ohne eine ausdrückliche Freigabe des Insolvenzverwalters. Der sagte, er habe doch keine Sperrung veranlasst.

    Erst, als ich etwa eine halbe Stunden den Filialleiter mitten unter Kunden meine durchaus von Frustration befeuerte Meinung mitteilte, kam der auf die Idee, nochmal mit deren Rechtsabteilung zu reden. Am nächsten Tag durfte ich wieder an mein Geld.

  10. 10
    sobeit says:

    Sie könnten noch einen PKH Antrag hinsichtlich der Klage auf Auszahlung stellen, selbst wenn er wegen der Vermögensverhältnisse abgelehnt wird wir dann wohl nach Zustellung gezahlt. Oder Sie holen sich über einen Mahnbescheid gegen den Mandanten einen Vollstreckungsbescheid und vollstrecken dann gegen ihn mit entsprechender Absprache im Innenverhältnis.

  11. 11
    WPR_bei_WBS says:

    Das „noch“ lässt mich hoffen :-).

  12. 12
    Ombudsmann says:

    Bankenombudsmann? Leistet mir gerade gute Dienste gegen eine Tochter der Kopfschmerzbank.

  13. 13
    Fry says:

    Ich find’s klasse, wenn bei einer solchen Sachlage mal alle Register gezogen werden. Vorsatz ist ja offensichtlich, und dann ist es auch angebracht, ins Strafrecht „abzubiegen“. Ich schätze, nach Eingang der Strafanzeige ist das Konto innerhalb eines Tages freigeschaltet. Nur wie geht es dann weiter?
    Ich hoffe, wir werden das erfahren.

  14. 14
    mufasa says:

    Auch wenn das jetzt völlig unfair und überzogen sein mag, aber ich für meinen Teil hoffe, daß an dem Berater der Kopfschmerzbank und dann am Besten gleich hinauf bis zur Chefetage ein Exempel statuiert wird. Dem Hohen Roß, das einige dieser Damen und Herren an den Tag legen, läßt sich anders wohl nicht mehr beikommen…
    Wenn schon bei Geschäftkunden so agiert wird, erklärt das aber deren abgefärbtes Verhalten gegenüber Privatleuten und deren Girokonten.

    @Ombudsmann
    Hoffentlich hat dieser Bankenombudsmann mehr Möglichkeiten als die EU-Schlichtungsstelle für Verbraucher. Diese ist nämlich ein komplett zahnloser Tiger.

  15. 15
    Ich bin King so wie mufasa says:

    @mufasa,

    bis 10.000 Streitwert für die Bank bindend. Darüber für beide Parteien nicht.

    https://bankenombudsmann.de/

  16. 16
    J. Heinz says:

    @sobeit:

    einen Vollstreckungsbescheid bekommt man da nicht. Den Widerspruch gegen den MB bekommt sogar die Commerzbank hin…

  17. 17
    sobeit says:

    @J.Heinz

    Ich meinte einen Vollstreckungsbescheid gegen den Mandanten, damit dann sein Konto bei der Bank gepfändet werden kann. Frage mich gerade, ob auch ein Anwaltsvergleich ginge, bei dem der Anwalt sich selbst und den Mandanten gleichzeitig vertritt. Das kann man dann für vollstreckbar erklären lasse und gegen den Mandanten vollstrecken und es im Innenverhältnis weiterleiten. Oder einfach wirklich Klage einreichen und die Bank die Kosten tragen lassen und wenn nicht genug Geld da ist PKH Antrag.

  18. 18
    WPR_bei_WBS says:

    @ sobei

    Nette Idee – das Problem ist nur, dass für alle damit verbundenen Kosten die Bank dann nicht aufkommen muss.

  19. 19
    Schnoffel says:

    Das ist so unfassbar dreist, dass man das eigentlich wirklich anzeigen müsste. Werden Sie das tun oder nur den zivilrechtlichen Weg gehen?