Die Empfehlung eines Staatsanwalts

Hier trudelte vor ein paar Tagen eine eMail ein, mit der sich ein Referendar auf eine Stelle im Rahmen meiner Anwaltsstation bei uns bewarb. Das ist nichts Besonderes, damit haben schon einige Karrieren als Strafverteidiger begonnen.

Ins Auge fiel mir aber dieser Satz in seinem Anschreiben:

Dass mir nun Ihre Kanzlei von meinem Stationsausbilder bei der Staatsanwaltschaft empfohlen wurde, hat mich daher nun dazu bewogen, mich bei Ihnen zu bewerben.

Das macht mich ja nun neugierig … mindestens. Ein Staatsanwalt empfiehlt uns als Ausbilder für einen künftigen Juristen, der dann die Befähigung zum Richteramt haben wird.

Machen wir nun etwas komplett falsch. Oder alles richtig?

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Bild: © M. Großmann / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

11 Antworten auf Die Empfehlung eines Staatsanwalts

  1. 1

    Genau die Frage hätte ich mir auch gestellt…

  2. 2
    Zielfahnder Krawuttke says:

    Eher alles richtig. Oder wenn nicht alles, dann wenigstens mehr als alle anderen Verteidiger.

  3. 3
    Mittelrheiner says:

    Oder liegt es am Caffé?

  4. 4
    joe says:

    es ist doch die neutralste Behörde der Welt.

  5. 5
    RA Schepers says:

    Erst mal abwarten, wie geeignet der Referendar ist.
    Vielliecht will der Staatsanwalt Sie nur ärgern…

  6. 6
    Daniel says:

    Oder die Staatsanwaltschaft möchte einen Maulwurf bei Ihnen einschleusen und vertrauliche Infos absaugen? Man weiß es nicht :D

  7. 7
    WPR_bei_WBS says:

    Vielleicht auch ein Kandidat, den man nur seinem ärgsten Feind an den Hals wünscht? :-)

  8. 8
    Flo says:

    Fragen wie der Stationsausbilder heißt und dann mal im eigenen Archiv suchen. Vielleicht ist es ja ein zufriedener Ex-Mandant.

  9. 9
    Patenter_Anwalt says:

    Ich würde das mal nicht so negativ sehen.
    Es macht immer mehr Spaß auf der Gegenseite einen Gegner zu haben, als ein bloßes Opfer.
    Insoweit kann ich mir schon vorstellen, daß ein StA meint, daß eine Ausbildung bei crh nicht schlecht ist.

  10. 10
    RA Ullrich says:

    Ich denke, die allermeisten Staatsanwälte sind nicht so verbohrt, dass sie einen guten Strafverteidiger als persönlichen Feind betrachten würden. Beide Beteiligte machen ihren Job, was es des Öfteren auch erforderlich macht, sich gegenseitig fachlich zu attackieren, aber das sollte man sportlich sehen können. Aus Bequemlichkeit hat man zwar vielleicht lieber den Kuschelkursverteidiger/Urteilsbegleiter in den eigenen Fällen auf der Gegenseite, aber wenn einen der Referendar fragt, zu welchem Anwalt er in die Station gehen könnte, dann empfiehlt man ihm doch einen, der nach eigener Einschätzung juristisch was drauf hat.

  11. 11
    Caffè says:

    Es liegt am Caffè.