Die Party einer türkischen Fußballmannschaft in Stuttgart war wieder mal so, wie wir sie auch aus Kreuzberg kennen: Bunt, fröhlich und laut.
Bei der Pyrotechnik drückte die Polizei noch ein Auge zu. Die über den Partygästen fliegende Drohne fanden die Baden-Württemberger Ordnungshüter aber nicht so lustig. Der Steuermann wurde erwischt und das Fluggerät erst einmal sichergestellt.
Je nachdem, wie sich die konkrete „Gefährdungslage“ darstellt, wartet nun ein Bußgeldbescheid oder gar ein Strafbefehl auf den Piloten.
Es ist nämlich auf jeden Fall verboten, Partygäste oder sonstige Menschenansammlungen mit einem Multicopter zu überfliegen. Außerdem gibt es (nicht nur in Stuttgart) Flugverbotszonen, in denen die Copter allenfalls hinein getragen, aber nicht geflogen werden dürfen.
Quelle: Presseportal vom 22.05.2018
Wer sich in einer einigermaßen allgemein verständlichen Sprache über die Flugregeln informieren möchte, findet beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die wesentlichen Inhalte der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ mit weiterführenden Hinweise. Noch handlicher ist der Flyer des BMVI (aus dem das Bild oben links stammt).
Wenn dann noch Fragen offen sind: Einfach mal einem drohnenpilotierenden Strafverteidiger eine eMail schicken.
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Danke an @sihamann für den Hinweis auf die Nachricht aus Stuttgart