Durchstechereien via Facebook

Wenn Strafverteidiger interne Informationen an die Medien weitergeben oder auf Facebook veröffentlichen, kostet sie das im Ernstfall die berufliche Existenz. Dazu reicht bereits das Strafgesetzbuch (StGB) mit seinem § 203 StGB, aber zusätzlich gibt es noch eine Reihe von berufsrechtlichen Regeln.

Das ist auch gut so, weil das dem Verteidiger anvertraute „Geheimnis“ nicht nur die Geschäftsgrundlage eines Mandats ist, sondern die unverzichtbare Vertrauensbasis zwischen Anwalt und Mandant.

Das Vertrauen des Bürgers in den Staat und dessen Vertreter hat eine vergleichbare Funktion. Geht das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren, landen wir dort, wo sich die Äffchen ihre Bananen besorgen.

Deswegen ist diese dpa-Meldung vom 16.02.2018 (via MOZ) mehr als nur eine Randnotiz:

Weil Polizisten in Brandenburg Interna zu Straftaten auf Facebook veröffentlicht und an Medien weitergegeben haben, hat das Polizeipräsidium einen internen Zugang zu einem Informationssystem gesperrt.

Denjenigen vermeintlichen Freunden und Helfern, die Zeugenaussagen und Details aus Ermittlungsverfahren wo auch immer veröffentlichen, wünsche ich die Pest an den Hals. Das sind Verräter, die in den Systemen, deren Entstehung sie mit ihren Durchstechereien fördern, gehängt werden.

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Bild: © Marcus Klaus / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Polizei, Strafverteidiger veröffentlicht.

4 Antworten auf Durchstechereien via Facebook

  1. 1
    Max says:

    Tipp wie’s ausgeht? 127 II? 153?

  2. 2
    Der wahre T1000 says:

    Oh, da ist aber jemand „pissed“.

    Zu Recht. Sowas geht gar nicht.

  3. 3
    Carsten Petersen says:

    Da fragt man sich direkt was die Damen und/oder Herren zu diesem Verhalten veranlasst hat?! Gab es einen tatsächlichen Zweck oder war es nur die in sozialen Medien häufig anzutreffende Geltungssucht?

  4. 4
    ChrisT says:

    CRH, auf der einen Seite haben Sie natürlich Recht. Das trifft vor allem auf das Verhältnis RA zu Mandant zu, als auch Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht.

    Nur brauchen wir uns bei dem momentanen Chaos sowohl in der Politik als auch in unserem Land überhaupt nicht zu wundern, das solche „Blüten“ gedeihen. Erschwerend kommt dann noch hinzu und das wird in dem verknüpften Artikel erst deutlich, wenn ich eine solche Datenbank für alle und jeden komplett offen halte und keine Zugangsbeschränkungen und sei es erst einmal auf regionaler Ebene einrichte, dann brauchen wir uns wirklich nicht zu wundern.

    • Vom Berliner POLIKS weiß ich, daß es gestufte Zugangsberechtigungen gibt. Und die Zugriffe werden protokolliert. crh