Der Mandant hatte Schwierigkeiten, den Kontakt zur Justiz aufzunehmen. Dabei wollte ihm das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein wenig helfen. Das war vorauszusehen, und dem Mandanten auch von seinem Verteidiger so mitgeteilt.
Sei’s drum. Nun habe ich Akteneinsicht erhalten und fand in der Akte diesen roten Zettel:
Eine (Farb-)Kopie dieses wenig freundlichen Beschlusses hat der Mandant dann per Post bekommen, begleitet von diesen güldenen Worten:
Anbei übersende ich Ihnen den gegen Sie erlassenen Haftbefehl.
Es gibt nicht viele Menschen, die ein solches Dokument von ihrem *Verteidiger* ausgehändigt bekommen und nicht *nach* der Festnahme von einem *Haftrichter*.
Das gelingt nicht jedem Verteidiger. Sie sollten ihn sehr pfleglich behandeln, damit er keine schlechte Laune bekommt.
Es geht nichts über zufriedene Mandanten, oder doch? Eine Ausnahme könnte ich mir vorstellen: Ein zufriedener Verteidiger.
… und was ist dem Mandanten konkret zu empfehlen? Mit seinem Verteidiger pünktlich zur nächsten Verhandlung zu erscheinen oder die absolute Verfolgungsverjährung im Ausland abzuwarten?
Ein erneuter HV-Termin dürfte erst in den Wochen/Monaten nach dem Aufgreifen des Mandanten anberaumt werden.
Kein Kommentar, nur Hinweis:
In Eberswalde hat mein Vater die Verwaltungsschule absolviert und ist dann erfolgreicher Kommunal-Beamter
geworde, bis Bes.-Gr. A16.
Grüße
W.D.H.
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Ich vermute mal, daß es ein paar Tage gedauert hat, bis das Schreiben per Post beim Mandanten angekommen ist.
pfleglich behandeln = pünktlich bezahlen? :)
Ist denn schon Karneval?
… und jetzt kann sich der Mandant nach Tumbuktu absetzen und alle sind zufrieden oder wie ist der Beitrag gemeint?