Einstellung statt Freispruch

Ein charakterisches Beispiel aus der alltäglichen Praxis der Strafjustiz.

Irgendwas passiert. Nichts Genaues weiß man nicht. Belastbare Beweise für den Hergang fehlen. Keine Zeugen, keine Aufzeichnung, kein Sonstwas.

Wie in diesem Fall
Eine Rollstuhlfahrerin reklamiert das Verhalten eines Busfahrers. Die Staatsanwaltschaft gießt ihre Strafanzeige in eine Anklage wegen Körperverletzung, Unfallflucht und unterlassener Hilfeleistung.

Über die Beweisaufnahme schreibt der Tagesspiegel:

Vor Gericht standen Aussage gegen Aussage.

Eben weil Beweise – mit Ausnahme der Zeugenaussage der geschädigten Rollifahrerin – dem Bestreiten des Busfahrers nicht gegenüberstanden.

Also: In dubio pro reo? Im Zweifel für den Angeklagten?

Die Antwort gibt der Tagesspiegel:

Nach einer Beratung verkündete die Richterin, alle Prozessbeteiligten hätten sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Auflage geeinigt. 1700 Euro soll L. zahlen, davon 500 Euro an die Rollstuhlfahrerin. 1200 Euro gehen an einen gemeinnützigen Verein.

Warum kein Freispruch, wenn der Tatnachweis nicht zu führen ist?

Liegt es daran, daß alle Rollifahrer gut sind und alle Berliner Busfahrer ruppig? Oder liegt es an dem zweiten Satz eines Urteilstenors:

  1. Der Anklagte wird aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen freigesprochen.
  2. Die Kosten des Verfahren und die notwenigen Auslagen des Angeklagte trägt die Landeskasse.

Als Verteidiger kann ich einerseits verstehen, daß der Busfahrer sich auf einen solchen Handel einläßt. So ein – öffentliches – Verfahren ist kein Ponyhof. Und das Risiko, dennoch – vielleicht sogar erst in der Berufungsinstanz – verurteilt zu werden, was verbunden sein würde mit erheblichen Folgen in seinem Beruf und für seine Fahrerlaubnis, ist ganz real vorhanden.

Aber andererseits: Es gibt keine Beweise für die Schuld. Also was denn dann außer Freispruch?

Unser Kollege Thomas Kümmerle hat gestern in einer anderen Sache einen Freispruch für seinen Mandanten erkämpft, nachdem er ihm dazu geraten hat, sich nicht auf einen Kuhhandel am 1. Hauptverhandlungstermin einzulassen. Einstellung gegen Zahlung einer Auflage, weil die Beweislage zu dünn war. In seinem Fall hatte dann sogar die Staatsanwaltschaft am 3. Hauptverhandlungstermin den Freispruch beantragt.

Was ich sonst noch zu sagen hätte zu dem Verhalten der Justiz, wenn sich der Anklagevorwurf nicht bestätigt, kann man hier nachlesen.
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Bild (Ausschnitt): © Henning Hraban Ramm / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger, Verkehrs-Strafrecht, Verteidigung veröffentlicht und mit den Begriffen verschlagwortet.

32 Antworten auf Einstellung statt Freispruch

  1. 1
    Mondschein says:

    @ crh
    Warum kein Freispruch?
    Die Antwort haben Sie ja selbst bereits gegeben und war auch in Medien nachzulesen. Weil der Angeklagte Busfahrer der Einstellung zugestimmt hat.
    Hätte er ja nicht machen brauchen, wenn er von seiner Unschuld so ueberzeugt gewesen wäre. Er wird wohl aber sehr genau gewusst haben, was er getan hat und ist mit dieser Einstellungbdes Verfahrens und damit Straffreiheit sicher gut davon gekommen.
    Glauben Sie ernsthaft eine Rollstuhlfahrerin denkt sich so etwas einfach so aus, dass sie beim Ausladen aus dsm Bus umgeschult wurde.?! Und die Kopfverletzung hat sie sich wohl auch selbst beigefügt.
    Man merkt, dass Sie offenbar wenig mit Rollstuhlfahrern zu tun haben.

  2. 2
    MartinaN says:

    Ich stimme hier Mondschein voll und ganz zu. Der Rechtsanwalt hat ja auch ein Interesse daran, dass er Mandant so schnell wie möglich aus dem Schussfeld kommt. Busfahrer in Berlin sind teilweise schon eine Zumutung.

    • Es ist nicht erwünscht, Kommentare als Transportmittel für Spam zu mißbrauchen. *GelbeKarte* crh
  3. 3
    Non Nomen says:

    Von der dürftigen Beweislage, die eine Anklage doch dubios erscheinen lässt, mal abgesehen: hätte der Busfahrer sich nicht auf diesen Kuhhandel eingelassen, dann hätte man ihn der Rechthaberei geziehen, der Rüpelhaftigkeit, Herzlosigkeit und so weiter. Hier geht er den pragmatischen Weg – und ist wieder als schlechtes Beispiel vorgeführt. Wie kann man nur sooo pragmatisch sein? War er vielleicht doch nicht ganz unschuldig?
    Wie man es macht, man machts verkehrt, eine klassische No-Win-Situation für den Betroffenen. Der Gewinner ist nur der Staatsanwalt, der wieder einen schönen, runden Fall in seiner Statistik hat. Ganz schön verbogen, das.

  4. 4

    @Non Nomen:

    Anders als die/der emotionsgesteuerte „Mondschein“ haben Sie das Problem erkannt. Der Angeklagte hat in so einer Situation keine Chance, sondern nur die Wahl zwischen zwei unterschiedlich großen (sic!) Übeln.

    Die Übeltäter sind hier die Ermittler (Polizei und Staatsanwaltschaft), die die Beweise nicht gesichert und trotzdem angeklagt haben („Das klären wir dann später in der Hauptverhandlung!„) und der Richter, der diese Anklage zuläßt, obwohl die Verurteilungswahrscheinlichkeit bereits nach Aktenlage eher gegen Null tendiert. In so einem späten Verfahrensstadium hat eine Verteidigung dann keine Chance mehr, ohne Federn zu lassen, aus der Nummer herauszukommen. Das Ding muß deutlich früher angegangen werden, um schon die Anklageerhebung, zumindest aber die Zulassung der Anklage zu verhindern.

    Wenn erst der Rollstuhl vor dem Zeugentisch im Gerichtssaal steht, ist es in einem Fall, in dem ein BVG-Bus-Fahrer angeklagt ist, zu spät. (Die Gründe dafür erkennt man an der wenig rationalen Art der Argumentation der/des „Mondscheins“ oben.)

    Was nun tatsächlich bei dem „Busunfall“ passiert ist, kann dann ja auch noch im Rahmen eines Zivilprozesses geklärt werden. Dafür ist der Strafprozeß schon aus dogmatischen Gründen jedenfalls nicht der richtige Ort.

  5. 5
    quicker-easier says:

    „Es gibt keine Beweise für die Schuld“ stimmt ja so nicht: es gibt eine belastende Zeugenaussage. Das ist ein Beweismittel, und zwar eins, das evtl. auch zu einer Verurteilung reichen kann.

    • Bitte informieren Sie sich über die sehr komplexe „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation, deren Voraussetzungen und die daraus resultierenden Anforderungen an die Beweiswürdigung durch den Strafrichter. Das ist alles nicht so einfach … crh

    Und ja: natürlich werden Verfahren eingestellt, um einen Freispruch zu vermeiden. Sowas gibt es, und es ist nicht ok. Aber die Unterstellung, das sei so Usus, halte ich für übertrieben.

    • Soweit („Usus“) gehe ich selbstverständlich nicht. Aber es kommt sehr oft vor (jedenfalls in unserer Kanzlei), daß die Staatsanwaltschaft fünfe gerade sein läßt, der Richter die Anklage erst einmal durchwinkt und eröffnet; und dann hat der Angeklagte idR. nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera.
       
      Deswegen halte ich es für sehr wichtig, so früh wie möglich eine engagierte Verteidigung zu beginnen, damit es gar nicht erst zu einer solchen Situation kommt. Ganz vermeiden läßt sich das aber leider auch nicht …
       
      Nebenbei: Auch das ist eine Folge des Ressourcenmangels in der Strafjustiz. crh
  6. 6
    HugoHabicht says:

    @Mondschein

    Glauben Sie ernsthaft eine Rollstuhlfahrerin […]
    Man merkt, dass Sie offenbar wenig mit Rollstuhlfahrern zu tun haben.

    Der Rollstuhl macht einen automatisch zum besseren Menschen? Verhindert Lügen und Übertreibungen schon im Ansatz? Versuche, etwaige Verletzungen einer anderen Person oder Institution anzuhängen, um sich materielle Vorteile und Aufmerksamkeit zu sichern, hat es noch nie gegeben?

  7. 7
    Hoppel says:

    @quicker

    es gibt eine belastende Zeugenaussage

    Aja – und die stammt von der Rollstuhlfahrerin selbst. Somit steht Aussage gegen Aussage – und es gibt kein, wie Sie behaupten, Beweismittel, welches nun objektiv die Schuld des Busfahrers beweist.

    Im übrigen hat der Busfahrer von Anfang an den Vorwurf vehement abgestritten und sich nach eigener Aussage auch sofort nach Bekanntwerdung der Ermittlungen an seinen Arbeitgeber gewandt, um die Videoaufnahmen im Bus als Beweismittel zu nutzen. Das wurde seitens der BVG abgelehnt, weil die Aufnahmen schon gelöscht seien. Was wiederum auf eine mangelnde Arbeit der Untersuchungsorgane hinweist.

    Von daher gebe ich Herrn Hoenig und Non Nomen vollkommen recht – schlußendlich blieb dem Fahrer nichts anderes übrig, als dem Vergleich zuzustimmen. Alles andere wäre eine zu große Belastung auch für ihn.

    Gruß!

  8. 8
    Schnoffel says:

    Weil der tatrichterlichen Überzeugung zu viel Wert zugemessen wird, was viele Prozesse in einer Glaubenssache enden lässt, wie ich finde. Denn dann kann man es auch gleich ganz sein lassen – im Zivilrecht ist es übrigens nicht anders, wenn der Richter etwas glaubt, dann hat man auch trotz Strengbeweis (nicht Zeugenaussagen) schlechte Chancen.

  9. 9
    Kurt says:

    „In Fällen, in denen „Aussage gegen Aussage“ steht, hat der Bundesgerichtshof besondere Anforderungen an die Darlegung einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung formuliert. Die Urteilsgründe müssen in einem solchen Fall erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat. Dabei sind die Entstehung und die Entwicklung der belastenden Aussage aufzuklären“ (standige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zuletzt Beschluss vom 21. September 2017 – 2 StR 275/17 mit weiteren Nachweisen [ https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/17/2-275-17.php ]). Nicht mehr und nicht weniger. Die Behauptung, in der „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation sei eine Verurteilung regelmäßig ausgeschlossen, ist deshalb mehr falsch als richtig.

  10. 10
    Schnoffel says:

    Richtig, auch da droht ohne Weiteres die Verurteilung. Für mich ist sowas Wischi-Waschi. Eigentlich gehört der Zeugenbeweis verboten – es gibt kein untauglicheres Beweismittel überhaupt. Aber dann sind wir wieder bei Überwachung, das wollen wir auch nicht (Kameras im öffentlichen Raum, Dashcams).

  11. 11
    Belenus says:

    Selber habe ich die Situation auch öfters erlebt. Da wurden Sachverhalte angeklagt, welche eigentlich absehbar zum Scheitern verurteilt waren.
    Kann man – wenn man nicht daran denkt, in welch beschissene Situation man den normalen Bürger durch die Durchführung einer Hauptverhandlung bringt – machen. Dann darf man sich aber hinterher nicht wundern, wenn die Staatskasse die Kosten trägt und die Justiz überlastet ist.
    Selber hatte ich auch oft den Eindruck, dass neben dem Kostengesichtspunkt auch die Bequemlichkeit des Richters ein wichtiger Punkt für den Kuhhandel war – dieser kommt immerhin um ein Urteil herum.
    Was man bei der Einstellung oft nicht bedenkt, – verbessern Sie mich bitte, wenn ich falsch liege – auch die Einstellung nach 153a II kann unangenehme arbeitsrechtliche Folgen für den Angeklagten haben. In einigen Tätigkeiten kann dies Grund für eine zumindest ordentliche verhaltensbedingte Kündigung sein. Da sind Arbeitsgerichte rigoros. Und dann schaut man wirklich blöde aus der Wäsche.

    Grüße!

  12. 12
    Mondschein says:

    Offenbar haben RA Hoenig und einige andere hier den von crh verlinkten Artikel im Tagesspiegel nicht richtig gelesen. Zitat: „Passanten halfen der Rollstuhlfahrerin und alarmierten auch die Polizei.“
    das heißt also: es gab sehr wohl weitere Zeugen, die mitbekommen hatten, wie der BVG-Fahrer die Rollifahrerin beim Ausladen umgeschubst hat und dann einfach weitergefahren ist ohne sich um die am Boden liegende Frau zu kümmern. Aber offenbar hat die Polizei hier nicht richtig ermittelt,wie ja crh immerhin auch feststellt, denn üblicherweise nimmt die Polizei dann die Personalien der Zeugen auf. Schon erst recht wenn diese die Polizei angerufen haben. Das unterblieb hier wohl seltsamerweise. Da kommt durchaus Strafvereitelung im Amt in Betracht. Ebenso im Hinblick auf die nicht von der Polizei gesicherte Videoaufnahme des Busses.

  13. 13
    Hüah says:

    Hey Mondschein, fällt Dir dein Paradoxon selbst auf oder definierst Du den Begriff „Zeuge“ im Kontext einer Hauptverhandlung mal eben um in „Irgendjemand Unbekanntes hat irgendwas gesehen“?

    Und was Strafvereitelung ist, solltest Du Dir im STGB noch mal zu Gemüte führen.

  14. 14
    Mondschein says:

    @ 13
    Ich wüsste nicht, was an meinem Kommentar paradox sein sollte. es gab wohl offenbar Zeugen für das Geschehen, die sogar auch die Polizei gerufen haben.
    (Nicht die Rollifahrerin). Dies sind also rein objektiv betrachtet Zeugen. Nur wurden diese nicht als Zeugen von den Polizisten am Tatort aufgenommen, wozu die Polizisten eigentlich verpflichtet gewesen wären.
    Falls sich der BVG-Fahrer nicht auf den Vergleich eingelassen hätte und das Verfahren fortgeführt wird wäre, hätte hier durchaus die Möglichkeit bestanden, dass sich genau diese Zeugen dann noch melden, aufmerksam geworden durch die Berichterstattung über den Prozess.
    Und dann hätte das Ganze durchaus mit einer knallharten Verurteilung des BVG-Fahrers enden können

  15. 15
    Dieter says:

    Mondschein: „Dies sind also rein objektiv betrachtet Zeugen.“

    Und was haben diese Menschen gesehen, was sie im Zeugenstand vorbringen könnten?

  16. 16
    mischaaa says:

    mensch silk…ähm mondschein,
    nur weil ein mensch der rollstuhlfahrerin aufhilft und die polizei ruft, ist er nicht automatisch zeuge.

    als im tv, rbb abendschau, über den prozess berichtet wurde, hatte ich gleich das gefühl: egal wie es war, der busfahrer ist im eimer. das opfer im rollstuhl am gerichtssaal, das noch über fortwährende kopfschmerzen klagt… dann der sich der kamera weglaufend entziehende busfahrer mit kapuze und mappe vorm gesicht… voller zoom drauf, bildfüllend.

    er ist schuldig und ein schwein, ob er?s war oder nicht

  17. 17
    Fry says:

    Der Richter hat massive Vorteile bei Einstellung (ein Fall vom Tisch). Analog im Zivilrecht, da hat er massive Vorteile bei einem Vergleich.

    Waere es evtl. sinnvoll, dies „neutraler“ zu gestalten, indem der Richter im Falle eines Urteilsspruchs auch einen kleinen Bonus erhaelt, um seinen Aufwand zu belohnen?

    Meine Erfahrung ist auch, dass kein Richter gerne Urteile spricht, gleich welcher Art. Dabei ist das doch sein Job.

  18. 18
    Hüah says:

    @mischaaa: treffer. ich wollte den namen auch in die runde werfen, das liest sich schon verdächtig nach fräulein S… aber dann hielten sie mich wieder alle für paranoid und fräulein s. zeigt mich wieder an und so… :-)

  19. 19
    Hoppel says:

    @mondschein

    „das heißt also: es gab sehr wohl weitere Zeugen, die mitbekommen hatten, wie der BVG-Fahrer die Rollifahrerin beim Ausladen umgeschubst hat und dann einfach weitergefahren ist ohne sich um die am Boden liegende Frau zu kümmern.

    Das ist erst mal nur eine reine Behauptung von Ihnen ohne weitere Substanz. Ich zitiere mal aus der Berliner Zeitung:

    „Aus ihrer Sicht muss der Busfahrer den Sturz bemerkt haben. „Aber er ließ mich liegen und fuhr weiter.“ Passanten hätten ihr geholfen und Rettungskräfte alarmiert. An alle Details des Unfalls könne sie sich allerdings nicht erinnern. – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/29617330 ©2018″

    Also behauptet die Rollstuhlfahrerin, daß es Zeugen gegeben habe, ohne sich aber an alle Details erinnern zu können.

    Merken Sie den Widerspruch zwischen Ihrer Behauptung und den Tatsachen?

    Davon mal abgesehen: woher wissen Sie denn so genau, daß die angeblichen Zeugen nun mitbekommen haben, was genau geschehen ist? Könnte es nicht auch sein, daß diese angeblichen Zeugen erst nach Abfahrt des Busses einen umgestürzten Rollstuhl mit einer verletzten Person vorgefunden haben? Wissen Sie nicht? Warum dann aber die hier so vehement geäußerte Ansicht, daß der Busfahrer auf jeden Fall schuldig sei?

  20. 20
    Mondschein says:

    @ Hoppel
    „Warum dann aber die hier so vehement geäußerte Ansicht, dass der Busfahrer auf jeden Fall schuldig sei?“
    Offensichtlich können Sie ebensowenig korrekt lesen wie RA Hoenig.
    Ich habe hier nie die Ansicht geäußert, dass der Busfahrer auf jeden Fall schuldig sei. Ich habe mitgeteilt dass m.E. der Busfahrer mit der Einstellung des Verfahrens durchaus zufrieden sein kann/ sollte.
    Und ich habe mitgeteilt, dass mMn die Ermittlungen durch die Polizei recht oberflächlich bzw gar nicht durchgeführt wurden. was übrigens auch die Richterin in der Verhandlung kritisiert hat.
    Hätte die Polizei korrekt ermittelt, dann waeren genau diese Menschen, die der Rollstuhlfahrerin geholfen haben und sowohl Krankenwagen wie auch Polizei gerufen haben, als Zeugen zur Verhandlung geladen worden.

  21. 21
    hugo says:

    @Mondschein: nochmal: es könnte gut sein, dass die weiteren „zeugen“ erst die hilfebedürftige rollifahrerin gefunden haben und dann die polizei gerufen haben. die polizei kommt an, fragt alle ob sie etwas vom eigentlichen ereignis gesehen haben, alle verneinen, das wars. dann werden keine personalien aufgenommen, weil die keine zeugen waren. weder wer NACH einem unfall dazukommt und dem geschädigten hilft, noch wer die polizei anruft, ist „zeuge“.

  22. 22
    Mondschein says:

    1. Üblicherweise wird von demjenigen, der die Polizei ruft, die Personalien qufgenommen.
    2. Waren Sie schon mal in Berlin? das Ganze ist passiert im Mai, Werktags gegen 11 Uhr. Mitten in Berlin an einer Bushaltestelle. Dort sind staendig Menschen.
    3. Und wichtigstens: warum waren die Videoaufzeichnungen des Busses (angeblich) gelöscht bzw weshalb hat die Polizei da gar nicht oder erst zu spät bei der BVG nachgefragt. Das wichtigste Beweismittel! Wird einfach nicht von der Polizei sicher gestellt. Sehr merkwürdig.
    Ich wette mal fast: wenn der Busfahrer wirklich unschuldig wäre, dann wäre das Video bestimmt schnell aufgetaucht…..

  23. 23
    Thomas says:

    @ Mondschein: „Wette, Hätte, Fahrradkette“ – nichts als haltlose Unterstellungen, die nichts an der Tatsache ändern, dass es keine namentlich bekannten Zeugen und keine anderen Beweismittel gab…

  24. 24
    Roland B. says:

    Daß das Video absichtlich gelöscht wurde, ist natürlich eine Möglichkeit – andererseits: da geht es um die Berliner Verkehrsbetriebe. Eine – nach allem, was man so liest – grundsätzlich ziemlich unzuverlässige Einrichtung, die ständig in der öffentlichen Kritik steht. Da würde ich Schlamperei nicht ausschließen, sei es beim löschen oder sei es, daß gar keine Aufzeichnung stattgefunden hat.
    Ist aber alles irrelevant hinsichtlich des Verfahrens, genau wie die Frage, inwieweit die Polizei vielleicht geschlampt hat, oder welches psychologische Profil Berliner Busfahrer im Allgemeinen haben oder sonst was.
    Ein Verfahren mit nur Aussage gegen Aussage kann nie zu einer befriedigenden Entscheidung führen.

  25. 25
    Hoppel says:

    @mondschein

    Ich habe hier nie die Ansicht geäußert, dass der Busfahrer auf jeden Fall schuldig sei.

    Schon mit Ihrem ersten Kommentar unterstellen sie dem Busfahrer, daß er schon wisse, was er getan habe. Mit jedem weiteren Kommentar von Ihnen wird immer klarer, daß Sie dem Busfahrer Schuld geben.

    Üblicherweise wird von demjenigen, der die Polizei ruft, die Personalien qufgenommen.

    Mag ja sein. Wenn der Zeuge aber vom eigentlichen Vorwurf nichts mitbekommen hat, nutzt diese Personalie genau wem? Richtig – keinem. Weder der Rollstuhlfahrerin noch dem Busfahrer.

    warum waren die Videoaufzeichnungen des Busses (angeblich) gelöscht

    Weil dieses nach 48 Stunden im Rahmen des Datenschutzes automatisch geschieht, wenn kein besonderer Vorfall bekannt wurde?

    das Ganze ist passiert im Mai, Werktags gegen 11 Uhr. Mitten in Berlin an einer Bushaltestelle. Dort sind staendig Menschen.

    Und schon wieder eine bloße Vemutung. Ich wohne mitten in Berlin und kann Ihnen auf Anhieb etliche Bushaltestellen nennen, wo um 11 Uhr selten jemand steht.

    Ich wette mal fast: wenn der Busfahrer wirklich unschuldig wäre, dann wäre das Video bestimmt schnell aufgetaucht….

    Eben noch schreiben Sie, daß sie niemals gesagt haben, daß der Busfahrer in jedem Fall schuldig sei – umd dann gleich nachzustoßen, daß der Busfahrer schon allein deswegen schuldig sei, weil das Video gelöscht wurde (was schon aus technischen Gründen in keinem Fall vom Busfahrer veranlaßt werden kann)…

    Ihre Logik möchte ich nicht mal geschenkt haben…

  26. 26
    Hoppel says:

    Videos werden bei der BVG entsprechend den Datenschutzregeln nach 48 Stunden automatisch überschrieben, wenn kein Vorfall bekannt wurde.

  27. 27
    Mondschein says:

    @ Hoppel
    Videolöschung nach 48 (bzw 72) Stunden – „wenn kein Vorfall bekannt wurde“.
    Genau – hier gab es aber eben einen Vorfall. Wegen dem immerhin eine Strafanzeige gegen den Busfahrer erstattet wurde. Also hätte hier unverzüglich dieses Video (als wichtigstes und objektives Beweismittel!) Von der Polizei sichergestellt werden müssen. Zumindest jedenfalls im Laufe des Tages.
    genau dazu gibt es ja die Videoaufzeichnung in BVG-Bussen. Damit bei bestimmten Vorfällen, vor allem bei Verdacht von Straftaten im Nachhinein geprüft werden kann was wirklich passiert ist.

    [weiterer, unsachlicher Vortrag gelöscht. crh]

  28. 28
    Hüah says:

    Mondschein-Silke hat ja schon von Anfang an bewiesen, wie tief sie in der juristischen Materie drin ist.. unvergessen ihre fundierten Meinungen in Sachen Autodoc :-)

  29. 29
    Dieter says:

    Aber Mondschein, die Erklärung wurde doch schon geliefert, warum das Video nicht sichergestellt wurde:

    „wenn der Busfahrer wirklich unschuldig wäre, dann wäre das Video bestimmt schnell aufgetaucht….“

    Was soll denn dann das Video noch beweisen?

  30. 30
    Hoppel says:

    @mondschein

    „Genau – hier gab es aber eben einen Vorfall. Wegen dem immerhin eine Strafanzeige gegen den Busfahrer erstattet wurde. “

    Jau – und Sie wissen nun genau, wann diese Strafanzeige nach dem von Ihnen mittlerweile fast manisch herbei beschworenen Vorfall gestellt wurde? Das Vorfinden einer verletzten Rollstuhlfaherin ist nicht unbedingt identsich mit einer Strafanzeige. Oder ist das nun wieder nur eine reine Behauptung von Ihnen?

    Ich tippe mal auf letzteres.

    Sie versuchen immer und immer wieder, hier aus welchem Grunde auch immer mit ziemlich fragwürdigen „Argumenten“ etwas zu kommentieren, was rein strafrechtlich kein Thema mehr ist. Dabei argumentieren sie ganz offensichtlich nicht mal ansatzweise objektiv und kommen mit „Argumenten“, die geradezu lächerlich in einem Blog, der sich mit Rechtsfragen beschäftigt.

    Es gibt Momente, in denen ich mit chr Mitleid habe – weil er trotz mancher sinnloser Kommentare hier die Ruhe und Übersicht behält. Das würde mir angesichts Ihrere Kommentare sehr sehr schwer fallen…

  31. 31
    Mondschein. says:

    Es ist schon erstaunlich, nach welchen Kriterien crh hier zensiert. […] Vielleicht sollte man crh mal den „Willkürorden“ in Gold verliehen.

    • Anm.: Das „[…]“ steht für willkürlich Zensiertes. crh
  32. 32
    Mirco says:

    Wenn das Opfer meint, der Busfahrer müsse den Sturz bemerkt haben, dann gibt es möglicherweise auch weitere Zeugen, die das so gesehen haben wollen. Wenn der Busfahrer den Sturz nicht bemerkt hat, dann sicher auch nicht solche Zeugen. Aus seiner Sicht ist also ein spontan auftachender Überraschungszeuge nicht auszuschließen. Hinzu kommt, dass „Muss bemerkt haben“ eher schwierig objektiv zu beurteilen ist.

    Eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Geschehen wäre für den Busfahrer und sein Arbeitsverhältnis sicher belastender gewesen als die Einstellung.

    Die Einstellung nach 153a StPO hat für den Angeklagten gegenüber der nach 153 auch den Vorteil, dass eine Wiederaufnahme nicht einfach möglich ist.