Flüchtlingsobergrenze erreicht?

In den vergangenen Tagen sind insgesamt neun Häftlinge aus der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ausgebrochen oder nicht in den offenen Vollzug zurückgekehrt. Nach Ansicht einiger vermeintlicher Kompetenzträger trage der Justizsenator Dirk Behrendt (Die Grünen) dafür die Verantwortung.

Dazu hat der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger am 3. Januar 2018 die nachfolgende

Presseerklärung zu Gefangenenentweichungen aus der JVA Plötzensee

veröffentlicht:

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger lehnt die oberflächlichen und von Sachkenntnis weitgehend ungetrübten Forderungen nach persönlichen Konsequenzen des Justizsenators für die jüngsten Entweichungen aus der JVA Plötzensee ab. Die jetzigen Vorkommnisse sind absehbares Resultat der verfehlten Personal- und Sparpolitik der Vorgängerregierungen des letzten Jahrzehnts. Deren Fehlleistungen sind weder dem Offenen Vollzug als Vollzugsform noch dem jetzigen Justizsenator anzulasten.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat ebenso wie die Rechtsanwaltskammer Berlin die langjährige Sparpolitik der Senate im Justizbereich wiederholt kritisiert. Auch unter dem CDU-Senator Heilmann wurde in den fünf Jahren seines Wirkens der Personalschlüssel in den Justizvollzugsanstalten nicht einmal im Ansatz an die Mindestanforderungen eines verantwortungsvollen Strafvollzuges und dessen tatsächliche Erfordernisse angepasst.

Tatsächlich kann erst angesichts der aktuellen Personalplanung des jetzigen Senators erstmals wieder Hoffnung auf Besserung aufkeimen. Damit ist keinesfalls gemeint, dass Justizpersonal nur insoweit vorhanden sein müsse, als es gelte, Ausbrüche zu verhindern: Nicht nur gesetzliche, sondern auch rational vordringliche Aufgabe eines aufgeklärten Strafvollzuges ist die Resozialisierung der Gefangenen. Berlin praktiziert zwar seit Jahren erfolgreich den Offenen Vollzug, ist indes traditionell ein Schlusslicht unter den Bundesländern, was die Zahl vorzeitiger Entlassungen aufgrund günstiger Prognosen für Gefangenen vor Ende ihres Vollzuges angeht. Dies ist direkte Folge der permanenten personellen Unterausstattung der Vollzugsanstalten durch die Vorgängerregierungen, welche bis heute eine adäquate Betreuung und Dokumentation der Behandlung der Gefangenen verhindert. Statt wohlfeiler Rücktrittsforderungen aus den Reihen derjenigen, welche diese Zustände maßgeblich mitzuverantworten haben, wäre es an der Zeit einen parlamentarischen und haushalterischen Konsens für einen verfassungsgemäßen Strafvollzug herbeizuführen, der gleichermaßen den Ansprüchen der Gefangenen und der Gesellschaft Rechnung und dann auch konsequent dafür Sorge trägt, dass entsprechende finanzielle Mittel und Personal bereitgestellt werden. Dies schuldet die Stadt nach unserer Auffassung nicht zuletzt auch ihren Vollzugsbediensteten, die unter schwierigsten Bedingungen und in Unterbesetzung einen immer noch bewundernswerten Einsatz zeigen.

Sach- und Personalmangel sind die Ursachen einerseits. Andererseits könnte man ja einmal mehr darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, daß fast jeder dritte Insasse in der JVA Plötzensee eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen wiederholten Schwarzfahrens bei den Berliner Verkehrsbetrieben verbüßt.

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Bild: Ahle, Fischer & Co. Bau GmbH, CC BY-SA 3.0

Dieser Beitrag wurde unter Knast, Politisches veröffentlicht.

23 Antworten auf Flüchtlingsobergrenze erreicht?

  1. 1
    klausi says:

    angeblich machen manche insassen häufiger „einen tag frei“ und kommen dann wieder zurück. (beides unbemerkt versteht sich)

    das habe ich zumindest mal so gehört. ob da was dran ist, weiß ich nicht

    • Das ist selbstredend Quatsch. Also, wenn man was irgendwo irgendwann von irgendwem mal gehört haben will und das dann als angebliche Tatsache darzustellen versucht. Daran (an dem Blödinn) ändert auch die Einschränkung im Nachsatz nichts. crh
  2. 2
    Ralf says:

    Das Konzept „Köpfe rollen lassen“ ist eben über Jahrhunderte etabliert worden und beim Volk sehr beliebt.

    Meist handelt es sich dabei nur um Bauernopfer, welche zwar das aufgeheizte Gemüt beruhigen, aber am Ende dafür sorgen, dass ursächliche strukturelle Probleme in den Hintergrund treten.

  3. 3
    Hufflepuff says:

    Was ist die Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe? Wenn Geld vorhanden wäre, hätte man ja gezahlt.

    Beförderungserschleichung nicht zu bestrafen ist ja auch keine Lösung.

  4. 4
    Slytherin says:

    @Hufflepuff:
    Ich würde sagen gemeinnützige Arbeit wäre eine Möglichkeit. Oder als Auflage wie bei den Jugendlichen mal eine Arbeit schreiben lassen über den volkswirtschaftlichen Schaden den Schwarzfahren so verursacht. Immerhin ist der ÖPNV ja subventioniert. Falls das nichts bringt und Geldstrafen aussichtslos sind kann man immer noch über Freiheitsstrafen reden. Aber ob das so einfach geht als Sanktion weiß ich nicht, bin kein Jurist.

  5. 5
    quicker-easier says:

    @Hufflepuff:
    Beförderungserschleichung zu entkriminalisieren ist vielleicht keine generelle Lösung, aber jedenfalls eine gute Idee.

  6. 6
    Willoughby says:

    Was den ÖPNV betrifft:
    ich bin schon lange dafür, den ÖPNV komplett aus Steuergeldern zu finanzieren und für die Allgemeinheit kostenlos zu stellen.

    Damit würden auch die, die mit sinnlosen Kurzfahrten im SUV die Straßen belasten, den ÖPNV stärker mittragen und vielleicht mal auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

    Und zum (zugegebenermaßen kleinen) Teil würde sich das durch den Wegfall von Tickets, Ticketautomaten und Kontrolleuren etwas refinanzieren können,

    Und, wie ich jetzt gelernt habe, wäre es eine Entlastung der Gerichte und JVAs.

  7. 7
    Zivilunke says:

    @ Hufflepuff: Es handelt sich beim Schwarzfahren um ein klassisches zivilrechtliches Problem (Nichterfüllung vertraglicher Pflichten), das sich mit zivilrechtlichen Instrumenten meines Erachtens ausreichend sanktionieren läßt (60 € Vertragsstrafe). Davor haben die Leute Angst, nicht vor der Strafverfolgung.

  8. 8
    Klaus says:

    Im Urlaub in Tallinn war ich sehr angetan davon, dass da anscheinend jeder Einwohner einfach eine Monatskarte für den ÖPNV für lau bekommt. Und die Studentin, die unsere Stadtführung machte, meinte, seitdem hätten viele Studenten dort ihren Erstwohnsitz und das hätte schon einiges der Mehrkosten über den kommunalen Finanzierungstopf kompensiert. Eigentlich Mal eine total sinnvolle Verwendung von Steuergeldern, selbst für den, der mit dem SUV zum Bäcker fährt und freut, dass er leichter einen Parkplatz findet.

  9. 9
    Arnooo says:

    @crh:
    Besteht in letzter Zeit ihrerseits das Problem, daß der Wunsch Vater des Gedanken beim Text-Lesen ist? Wenn ein Satz schon mit „Angeblich“ beginnt, kann damit per se nicht der Versuch gemacht werden, etwas als Tatsache hinzustellen. Vielleicht mal einen Duden bestellen (aber nicht per beA)…

  10. 10
    Hufflepuff says:

    @Slytherin: Gemeinnützige Arbeit kam mir auch in den Sinn. Ob sich sowas rechtlich anordnen lässt, kann ich aber nicht beurteilen – letztendlich ist es ja „Zwangsarbeit“. Ich bin aber gerne dafür, dass man eine Ersatzfreiheitsstrafe auch abarbeiten kann, sofern die Entscheidung dazu freiwillig ist.

    @quickier-easier: Wenn man Schwarzfahren entkriminalisiert, macht es jeder. Diese schizophrene Einstellung hat man ja schon beim Thema Abtreibung – ist eine Straftat, aber straffrei. Wenn, dann bitte legalisieren.

    @Willoughby: Der ÖPNV ist eh schon zu etwa 70% durch Steuermittel finanziert. Die Berliner Piraten hatten 2015 untersuchen lassen, wie in Berlin kostenfreier Nahverkehr möglich ist. Letztendlich müssten die Kosten auf jeden Berliner Bürger umgelegt werden und jeder Berliner müsste eine Zwangsabgabe von 50-69 Euro errichten, egal ob er den ÖPNV nutzt oder nicht. Im Vergleich dazu steht die Monatskarte für damals 79,50 Euro oder die Jahreskarte für damals 62 Euro. Arbeitslose, Behinderte und Flüchtlinge zahlen 15-20 Euro (im Moment zahlen sie für das Sozialticket 27,50 Euro).

    So wirklich günstiger wird das also nicht.

    Link ist hier: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/nahverkehr-in-berlin-das-konzept-der-piraten-nie-mehr-fahrscheinkontrolle/11978112.html

  11. 11
    Ralph S. says:

    @all
    nette Vorschläge, an der Praxis vorbei.
    Wer sich einmal mit Pfändung und P-Konto arrangiert hat ist _ausschliesslich_ noch über Ersatzfreiheitsstrafe/Erzwingungshaft zu motivieren (er ist ja nicht pfändbar).
    _Jede_ andere Art der Strafe ist ‚freiwillig‘ und mit heutigen Rechtsmitteln (bei Mangel an Willen des Betroffenen) nur über Androhung/Durchführung einer Freiheitsstrafe noch duchsetzbar.

    P.S. Das Abarbeiten der Geldstrafe in 6h/Tagessatz in gemeinnützigen Einrichtungen ist zumindest in einigen Bundesländern _verbrieftes_Recht_. Nützt aber nix, wenn der Delinquent lieber in den Bau geht.

  12. 12
    Fry says:

    Auch eine Lösung wäre es, allen von Sozialhilfe abhängigen entsprechende ÖPNV-Monatskarten umsonst zu geben. Die anderen werden weit überwiegend lieber zahlen als ins Gefängnis gehen. Und schon sind die Gefängnisse entlastet und den Ärmsten ist auch etwas geholfen.

  13. 13
    HugoHabicht says:

    @Zivilunke
    Die Kundschaft, die am Ende wirklich wegen Schwarzfahrens im Knast landet, interessiert sich für € 60,- Tickets gar nicht. Die sind alle pfändungsfrei. Es wandert ja in der Praxis auch niemand wegen einmal, zweimal oder dreimal Schwarzfahren im Bau, sondern wegen > 50 mal erwischt worden sein. Man muss sich ja einige Bewährungsstrafen erstmal einfangen, bevor die Bewährung dann endlich mal widerrufen wird.

    • Soweit Sie an klassische Freiheitsstrafen denken, liegen Sie richtig. In der Regel sind es aber die Ersatzfreiheitsstrafen, die die beschriebenen Probleme machen. Für 3x erwischt werden gibt es die Geldstrafe, die nicht bezahlt wird/werden kann (z.B. weil das Gericht die Höhe des Einkommens zu hoch angesetzt hat). Dann gibt es den „Automatismus“ der Umwandlung zur Ersatzfreiheitsstrafe, die idR. nur durch sofortige Zahlung abgewendet werden kann. Das ganze System ist mangelbehaftet. crh

    @ Slytherin
    Spaßfakt: Zwangsarbeit im Knast ist durchaus zulässig (Art. 12 Abs. 3 GG), außerhalb aber nicht.

    on topic:
    die Rücktrittsforderungen wären vielleicht nicht so heftig ausgefallen, wenn der liebe Behrendt nicht nach einem Ausbruch unter der Vorgängerregierung tagelang vehement den Rücktritt des damaligen Senators gefordert hätte. Nach seinen eigenen Maßstäben hätte er längst fluchtartig seinen Posten räumen müssen.

    • Berücksicht werden sollte dabei aber auch, daß die Ursachen für die aktuellen „Entweichungen“ nicht von der aktuellen Regierung gesetzt wurden. Auch sind die Vorfälle von damals nicht 100%ig deckungsgleich zu den aktuellen. crh
  14. 14
    Walter Moers says:

    Was kostet denn der Haftag den Steuerzahler in Berlin so …. ?

    • … mais ou menos 150 Euro. crh
  15. 15
    Roland B. says:

    Da würde sich aber schon lohnen, mal ein paar Fachleute neue Konzepte ausarbeiten zu lassen.

  16. 16
    Walter Moers says:

    Also ich hätte so was auch schon mal „haben“ können.

    Der Witz an der Sache: Das hätte den Staat mehr gekostet als die an Strafe haben wollten.

    PERVERSES SYSTEM, mehr fällt mir da nicht zu ein …

  17. 17
    Hufflepuff says:

    @Fry: Du hast vorgeschlagen, Hartz IV-Empfängern kostenfreie Monatskarten zu geben.

    Meines Wissens wird der ALGII-Satz errechnet. Ich gehe davon aus, dass ein gewisser Anteil davon für die Nutzung des Nahverkehrs eingepreist ist. Falls das der Fall sein sollte, müsste man den ALGII-Satz um genau diesen Anteil kürzen.
    Genau diese Kürzung spricht gegen dieses Modell: Momentan KANN er sich entscheiden, ob er den ÖPNV nutzt oder nicht darauf angewiesen ist.

    Bin ich aber gerne dabei, dazu zwei Möglichkeiten:
    1.) Ähnlich wie ein ALGII-Empfänger eine Waschmaschine beantragen muss/kann, kann er eine Monatskarte beim ÖPNV/BVG beim Amt beantragen. Gerade falls er die Karte zur Aufnahme einer Arbeit benötigt, solle ihm diese genehmigt werden.
    2.) Gerne bin ich auf für folgendes Modell: ALGII-Empfänger erhalten generell eine kostenfreie Wertmarke für den ÖPNV, die durch die Allgemeinheit finanziert wird. Gleichzeitig wird aber bitte eingeführt, dass auch behinderte Personen eine derartige kostenfreie Wertmarke erhalten (momentan zahlen diese nämlich dafür 80 Euro/Jahr).

  18. 18
    Der wahre T1000 says:

    @Zivilunke 7:Es handelt sich beim Schwarzfahren mitnichten um ein zivilrechtliches Problem, sondern um ein systemwidriges Problem.

    Jemand nimmt eine Leistung in Anspruch und zahlt nicht dafür. Dass das nicht richtig sein kann, liegt auf der Hand.

    Das Problem ist jedoch nicht der Schwarzfahrer, dem das dann um die Ohren fliegt. Es ist vielmehr die Tatsache, dass dieses Verhalten ansonsten nicht sanktioniert wird. Wer den Handwerker kommen lässt und dann nicht bezahlt, dem passiert genau gar nichts. Den Verkehrsbetrieb um drei Euro zu bescheißen hat aber deftige Konsequenzen.

    Klar, es gibt 263 StGB, aber der setzt – anders als Schwarzfahren – Vorsatz voraus. Den Vorsatz nachzuweisen („Ich wollte ja bezahlen, aber dann musste ich das Geld for XXX ausgeben und konnte danach die Rechnung nicht mehr bezahlen“) ist nahezu unmöglich. Schon Schweigen reicht zur Verteidigung meist aus.

    Kurz und plakativ: jeden darf man bescheissen, aber nicht den Busfahrer. DAS ist völlig verquer.

    Da stellt sich natürlich gleich die Frage: sollte man eher die Beförderungserschleichung bagatellisieren/entkriminalisieren oder vielleicht mal das Schädigen durch z.B. Mietnomaden in strafrechtlich wirksamen (!) Paragraphen sanktionieren?

    Der Schuldenturm aus dem Mittelalter kommt mir gerade in den Sinn, der das Äquivalent zum Schwarzfahrer-Knast ist. Wer nicht zahlt, der sitzt ein.

    Also: entweder man schafft das konsequent ab oder man setzt es für alle Nichtzahler/Schädiger um. Zweites würde ich besser finden, aber das Erste wäre auch ok. Nur konsistent sollte es sein. Dass hier kleinere Übel härter Sanktioniert werden, das passt nicht.

    Letztlich kann man natürlich viel lamentieren. Unsere Politiker haben nur wenig Verstand: das harnlose Haschisch/Gras wird auch bekämpft, obwohl es jedes Jahr zigtausende von Alkoholtoten gibt.

  19. 19
    Ralph S. says:

    @Hufflepuff, #17
    Habe gerade eine längere Diskussion mit (Jaja, einigen, wenigen, AUSNAHMEN!!1!) Hartzern hinter mir.
    Kurzzusammenfassung: Asoziales, betrügerisches Pack. Sozialbetrug wird _wenigstens_ geduldet, oft selbst begangen. Ist wohl so im Selbstverständnis drin.

    Du könntest Denen auch noch 500€ ‚Vermögensbildungszulage‘ überweisen und sie würden sie mehrheitlich in Tand und Alkohol umsetzen.

    @T1000, #18
    richtig. Asoziales Pack. Schmarotzer.
    A propos: „Das Problem ist jedoch nicht der Schwarzfahrer, dem das dann um die Ohren fliegt. Es ist vielmehr die Tatsache, dass dieses Verhalten ansonsten nicht sanktioniert wird.“
    Du hast seine Peergroup (+ Teile der Presse) vergessen, die das auch noch cool/richtig findet.

    P.S. Disclaimer: Ich lebe von 350 EUR/Monat (nach Abzug der Hartzern erstatteten Fixkosten). Die 416EUR/Monat, die ein Hartzer ‚frei Haus‘ bekommt dürften also _locker_ für eine ‚bescheidene Lebensführung’¹ hinlangen.

    @crh jaja, ‚harte Worte‘. Das hässliche Kind ‚Ralph‘ wird nicht davon schöner, dass man es „Sonnenschein“ nennt.

    ¹ fun fact: H-IV soll das Überleben _in_Würde_ sichern, keinen ‚goldenen Lebensabend‘ bescheren. Und _das_ _kann_ es, _meiner_ Erfahrung nach.

  20. 20
    Ralph S. says:

    @myself, #11¹
    A propos „widersinnige Gesetzgebung“:
    Ein (leichter) _Straftäter_ sitzt (’notfalls‘) seine Tagessätze ab und ist danach schuldenfrei.
    Ein (nur!) Ordnungswidriger² geht (max. 6 Wochen) in „Erzwingungshaft“ – und hat hinterher _immer_noch_ die nicht bezahlte Geldbusse als Schuld.

    ‚Gerechtigkeit‘, yeah!

    ¹ „P.S. Das Abarbeiten der Geldstrafe in 6h/Tagessatz in gemeinnützigen Einrichtungen ist zumindest in einigen Bundesländern _verbrieftes_Recht_. Nützt aber nix, wenn der Delinquent lieber in den Bau geht.“

    ² hehe, _das_ wäre ‚was für Radwegparker!!1!

  21. 21
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Er war es nicht.
    Gluffke auch nicht.
    Aber wir haben sehr gelacht, auch Marianne und Renate.

    Das ist der eigentliche Skandal.

  22. 22
  23. 23
    meine5ent says:

    Das mit der gemeinnützigen Arbeit klingt immer recht gut, hat aber auch so seine Pferdefüße. Leute die mangels Arbeit auch kein Geld haben haben mitunter auch Probleme damit. zu anderer Leute Arbeitszetien tatsächlich an der ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle zu erscheinen. Bzw. entwickelt manch einer auch große Kreativität beim Vorbringen von Entschuldigungsgründen (Rücken, Zahnweh, kein Geld für die Anfahrt zur Arbeitsstelle -müsste man ja wieder ohne BVG-Ticket fahren) oder es gibt diese Gründe wirklich (Krankheit, fehlende Kinderbetreuung)
    D.h. man rennt einigen Leuten mehr oder weniger lange hinterher, ehe die Arbeit abgeleistet ist oder es klappt gar nicht. Ersatzfreiheitsstrafe gibt es meist ja auch erst nach geraumer Zeit erfolgloser Zahlungsaufforderungen.