Fragwürdig unproffesionell

Die Kanzlei Bendlin und Partner aus Schwerin, also die Kanzlei, die ich mal grenzüberschreitend und frech als Gemischtwarenladen bezeichnet habe, hat die Pferde gesattelt und ist eine Retourkutsche gefahren.

Das geht auch völlig in Ordnung, bei so einem professionellen Auftreten wie das des Herrn Andreas Bendlin. Ich werde unseren Webdesignern einen entsprechenden Auftrag geben, damit unsere Seite umgestaltet wird. Darf ich Ihre Seite als Vorbild und Muster angeben, sehr geehrter Herr Bendlin?

Es ist immer wieder erheiternd, welch edle Charakterzüge eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozeß zutage treten. Und wenn Streitgegenstand eine Abmahnung (wegen eMail-Spam) ist, laufen manche seriös auftretende Schlipsträger dabei zur Höchstform auf. Eine unterhaltsame Abwechslung im ansonsten drögen Leben eines kleinen Strafverteidigers aus dem Ghetto in SO36.

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19 Antworten auf Fragwürdig unproffesionell

  1. 1
    blu*b says:

    Der Mann mit dem profffesssionelllen Auftreten heißt augenscheinlich Bendlin.

    Beweis hier: http://prntscr.com/i5rf2l

    Für mich sieht’s so aus, als sollte nur eines der Worte stehen bleiben. Vielleicht konnte man sich nicht entscheiden.

    Er darf jedenfalls froh über die Backlinks sein.

  2. 2
    Max says:

    Es ist „unproffesionell“, wie die Gegenseite die Arbeit mit der im Textprogramm integrierten Rechtschreibkontrolle verweigert. Wäre ein Aufwand von einer Minute bei vier Seiten Geschreibsel.

  3. 3
    Hüah says:

    Nun gut, Schreibfehler sind menschlich und kommen vor. SchwaRm drüber :-)

    Aber jemandem Unprofessionalität vorzuwerfen und dann ausgerechnet das betreffende Wort falsch zu schreiben… ja, das ist schon bitter. Das allseitige Gelächter hat sich die Familienklitsche mit dem breiten Angebotssortiment somit wirklich verdient :-)

  4. 4
    Kater Karlo says:

    vage Anschuldigungen von „Unproffessionalität“. Und crh läßt doch eigentlich immer über Kollegen abmahnen, damit eben genau Kosten erstattet werden müssen ;)

    Dazu kommen Grammtikprobleme. Eher so denke ich:
    – dem reichlich fragwürdigen, unprofessionellen Auftreten
    – dem reichlich fragwürdigen und unprofessionellen Auftreten
    – dem reichlich fragwürdig unprofessionellen Auftreten

    Wer weiß es?

  5. 5
    Non Nomen says:

    @ Hüah

    Aber jemandem Unprofessionalität vorzuwerfen und dann ausgerechnet das betreffende Wort falsch zu schreiben… ja, das ist schon bitter. Das allseitige Gelächter hat sich die Familienklitsche mit dem breiten Angebotssortiment somit wirklich verdient :-)

    Das hat crh einfach mal unterlassen, als es „proffessionell“ wurde.

    Ironie in Deutschland bitte stets kursiv (Zitiert nach Monty Jacobs.) Im vorliegenden Falle wäre Deutsch mit deutschen Untertiteln sicher besser gewesen. Ein Problem der Leserschaft…

  6. 6

    Familienklitsche.

    Das ist jetzt aber nicht von mir! Wollt‘ ich nur mal klarstellen!

  7. 7
    Hüah says:

    Vielleicht schließt sich hier bald auch ein Kreis. Das Fräulein S. könnte dem Schweriner Advokaten-Mehrgenerationenhaus ja ihre fachlich fundierte Hilfe beim Kreuzzug gegen den Kreuzberger Schmuddelanwalt mit John-Wayne-Attitüde anbieten.

  8. 8
    Silke-Fanclub Schwerin says:

    @Hüah
    Wenn es einen Gott gibt, so betet zu Ihm für dieses schöne Schmankerl!

  9. 9
    hend says:

    Better call Saul.

  10. 10
    Andreas says:

    @Kater Karlo: 1 oder 2.

    Außerdem kaufe ich für den Verfasser des abgebildeten Schreibens noch ein „er“ und möchte den zweiten Satz lösen… ;-)

  11. 11
    WPR_bei_WBS says:

    @ Kater Karlo

    Nicht ganz, abmahnen tut crh in der Regel selbst und kostenlos. Die EV lässt er sich dann allerdings nicht mehr seine eigene Zeit kosten.

  12. 12
    Peter says:

    Wer Austeilt muss auch Einteilen können…oder so ähnlich ;-)

  13. 13
    Bendlin und Partner (auch Bendlin) says:

    Bendlin und Partner? Ist das nicht Hauskanzlei von uns Silke?

  14. 14
    Maste says:

    „Beide Staatsexamen abgelegt in Bayern..“ Also per se ein besserer Mensch/ Anwalt….
    Mir wird ganz schlecht. Verkrieche mich jetzt wieder in den Keller mit meinen zwei niedersächsischen Examina!!!

  15. 15
    Sven says:

    Keine Kostenerstattung in außergerichtlichen Angelegenheiten? Wo hat Ihr Kollege das denn her? Etwa beim BGH gesucht und nur die Hälfte verstanden?

  16. 16
    CC says:

    Während crh für seine Mandanten nicht genügend Sozialarbeiter fordern kann…..

    Regelmäßig ist es doch so, daß die Straftat einen Mangel bei dem Straftäter offenbart….

    hat er kein Verständnis für Kollegen, die sich nur die Sünde einer E-Mail und eines Schreibfehlers erlauben….

    • Daß es hier nicht um ein „f“ zuviel und ein „s“ zuwenig geht, scheinen Sie nicht gesehen zu haben. Schade. crh
  17. 17
    Ralph S. says:

    @WPR_bei_WPS, #11
    EV? Du meinst doch eher Unterlassungserklärung?
    Du bist doch Jurist,, da sollten solche Fehler mMn nicht unterlaufen.

  18. 18
    Alter Jakob says:

    @Ralph S.
    Zuerst ist es eine Kostenlose E-Mail, dann eine kostenpflichtige einstweilige Verfügung. Und um die EV kümmert sich eben Herr Handschuhmacher. Da war kein Fehler.
    Die Unterlassungserklärung muss der Spammer abgeben, nicht crh.

  19. 19
    Heinrich Winter says:

    @ crh

    Vielmehr ist Ihr Verhalten höchst unsympathisch. Für mich ist dieses Verhalten nicht besser als das der klassischen Abbahnanwälte…

    Auch, wie Sie über Schwerin reden, ist absolut grenzwertig.