Die Kanzlei Bendlin und Partner aus Schwerin, also die Kanzlei, die ich mal grenzüberschreitend und frech als Gemischtwarenladen bezeichnet habe, hat die Pferde gesattelt und ist eine Retourkutsche gefahren.
Das geht auch völlig in Ordnung, bei so einem professionellen Auftreten wie das des Herrn Andreas Bendlin. Ich werde unseren Webdesignern einen entsprechenden Auftrag geben, damit unsere Seite umgestaltet wird. Darf ich Ihre Seite als Vorbild und Muster angeben, sehr geehrter Herr Bendlin?
Es ist immer wieder erheiternd, welch edle Charakterzüge eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozeß zutage treten. Und wenn Streitgegenstand eine Abmahnung (wegen eMail-Spam) ist, laufen manche seriös auftretende Schlipsträger dabei zur Höchstform auf. Eine unterhaltsame Abwechslung im ansonsten drögen Leben eines kleinen Strafverteidigers aus dem Ghetto in SO36.
Der Mann mit dem profffesssionelllen Auftreten heißt augenscheinlich Bendlin.
Beweis hier: http://prntscr.com/i5rf2l
Für mich sieht’s so aus, als sollte nur eines der Worte stehen bleiben. Vielleicht konnte man sich nicht entscheiden.
Er darf jedenfalls froh über die Backlinks sein.
Es ist „unproffesionell“, wie die Gegenseite die Arbeit mit der im Textprogramm integrierten Rechtschreibkontrolle verweigert. Wäre ein Aufwand von einer Minute bei vier Seiten Geschreibsel.
Nun gut, Schreibfehler sind menschlich und kommen vor. SchwaRm drüber :-)
Aber jemandem Unprofessionalität vorzuwerfen und dann ausgerechnet das betreffende Wort falsch zu schreiben… ja, das ist schon bitter. Das allseitige Gelächter hat sich die Familienklitsche mit dem breiten Angebotssortiment somit wirklich verdient :-)
vage Anschuldigungen von „Unproffessionalität“. Und crh läßt doch eigentlich immer über Kollegen abmahnen, damit eben genau Kosten erstattet werden müssen ;)
Dazu kommen Grammtikprobleme. Eher so denke ich:
– dem reichlich fragwürdigen, unprofessionellen Auftreten
– dem reichlich fragwürdigen und unprofessionellen Auftreten
– dem reichlich fragwürdig unprofessionellen Auftreten
Wer weiß es?
@ Hüah
Das hat crh einfach mal unterlassen, als es „proffessionell“ wurde.
Das ist jetzt aber nicht von mir! Wollt‘ ich nur mal klarstellen!
Vielleicht schließt sich hier bald auch ein Kreis. Das Fräulein S. könnte dem Schweriner Advokaten-Mehrgenerationenhaus ja ihre fachlich fundierte Hilfe beim Kreuzzug gegen den Kreuzberger Schmuddelanwalt mit John-Wayne-Attitüde anbieten.
@Hüah
Wenn es einen Gott gibt, so betet zu Ihm für dieses schöne Schmankerl!
Better call Saul.
@Kater Karlo: 1 oder 2.
Außerdem kaufe ich für den Verfasser des abgebildeten Schreibens noch ein „er“ und möchte den zweiten Satz lösen… ;-)
@ Kater Karlo
Nicht ganz, abmahnen tut crh in der Regel selbst und kostenlos. Die EV lässt er sich dann allerdings nicht mehr seine eigene Zeit kosten.
Wer Austeilt muss auch Einteilen können…oder so ähnlich ;-)
Bendlin und Partner? Ist das nicht Hauskanzlei von uns Silke?
„Beide Staatsexamen abgelegt in Bayern..“ Also per se ein besserer Mensch/ Anwalt….
Mir wird ganz schlecht. Verkrieche mich jetzt wieder in den Keller mit meinen zwei niedersächsischen Examina!!!
Keine Kostenerstattung in außergerichtlichen Angelegenheiten? Wo hat Ihr Kollege das denn her? Etwa beim BGH gesucht und nur die Hälfte verstanden?
Während crh für seine Mandanten nicht genügend Sozialarbeiter fordern kann…..
hat er kein Verständnis für Kollegen, die sich nur die Sünde einer E-Mail und eines Schreibfehlers erlauben….
@WPR_bei_WPS, #11
EV? Du meinst doch eher Unterlassungserklärung?
Du bist doch Jurist,, da sollten solche Fehler mMn nicht unterlaufen.
@Ralph S.
Zuerst ist es eine Kostenlose E-Mail, dann eine kostenpflichtige einstweilige Verfügung. Und um die EV kümmert sich eben Herr Handschuhmacher. Da war kein Fehler.
Die Unterlassungserklärung muss der Spammer abgeben, nicht crh.
@ crh
Vielmehr ist Ihr Verhalten höchst unsympathisch. Für mich ist dieses Verhalten nicht besser als das der klassischen Abbahnanwälte…
Auch, wie Sie über Schwerin reden, ist absolut grenzwertig.