Da habe ich versucht, mir im Jahr 2017 eine solide Altersversorgung anzusparen. Und was macht das Finanzamt? Vereinnahmt die Kapitalerstragssteuer und reduziert die mühsam auf meinem Postsparbuch erwirtschafteten Zinsen auf die Hälfte.
In prangere das an! So geht man nicht mit der Leistungselite unserer Wirtschaft um.
Und dann fehlt auch noch der Abzug des Solidaritätszuschlags! Skandal einself…
Wenn man als großkopferter Kapitalist schon auf anderen Konten den Sparerfreibetrag (801 €) verbraten hat, dann fällt natürlich auf kleinere Beträge auch KapESt an.
Aber nicht alles auf einmal ausgeben.
das ist ein Rundungsproblem. Ungerundet ist die Kapitalertragssteuer zzgl SolZ kleiner 1 Cent.
@Kenguru: Das haben wir alle gar nicht verstanden. Könnten Sie das bitte nochmal genau erklären?
@CRH: was beschweren Sie sich? 50% ist doch noch wenig. Nehmen wir mal den selbständigen Unternehmer als Beispiel. Der erbringt eine Leistung (z.B. Beratung) und rechnet seinem Kunden 119,- Euro ab. Der Kunde bezahlt die Rechnung. Dann gehen davon erstmal 19,- Euro Märchensteuer weg. Von den verbleibenden 100,- Euro muß er nun Gewerbesteuer zahlen, bleiben noch ca. 90,- Euro. Pflichtsteuern (gern „Beiträge“ genannt) wie Kammerbeiträge, Schwangerenumlage usw. lassen wir einfach mal weg. Die verbleibenden 90 Euro unterliegen nun der Einkommensteuer, bei Gutverdienern sind das 45% plus Soli (und evtl. Kirchensteuer). Allerdings wird dabei die Gewerbesteuer (teilweise) angerechnet. Unterm Strich bleiben so ca. 48,- Euro vom Gesamterlös übrig. Es sind also rund 40%, die der Unternehmer von dem behalten darf, was er erarbeitet hat. Wie kann es sein, dass derjenige, der etwas erarbeitet weniger bekommt als der Staat? Da ist was grundfalsch!
Ich weiß: jetzt kommen die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuerlügner und wollen mir erzählen die würde der Unternehmer doch gar nicht bezahlen, die ginge auf den Kunden. Das stimmt nicht! Klar ist doch: einer hat eine Leistung erbracht und dafür hat ein anderer eine bestimmte Geldmenge bezahlt. Bei diesem Geschäft war kein Dritter dabei, der etwas getan hätte. Also hat der Unternehmer 119,- Euro erarbeitet (wer auch sonst!), es war seine Leistung; bezahlt hat der Kunde, und zwar den vollen Betrag. Wie man die Abzüge dann später nennt, ist völlig egal, sie gehen von dem weg, was der Unternehmer erarbeitet hat, sie werden ihm weggenommen. [Ansonsten müsste man auch argumentieren, dass der Unternehmer keine Einkommensteuer bezahlen muß, denn die wurde ebenfalls für die gleiche Leistung vom Kunden an den Unternehmer gezahlt.]
Wird Zeit, dass die Verräterpartei endgültig stirbt!
Und wo wir gerade dabei sind: eine ähnliche Verarschung findet bei normalen Arbeitern auch statt.
Denen wird nämlich vorgelogen, dass die Sozialabgaben zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Auch das ist schlicht falsch. Einen Arbeitgeber interessiert es doch nicht im geringsten (ich hatte selbst 30 Angestellte), was sich wie aufteilt. Den interessiert nur, was ein Arbeitnehmer untem Strich kostet, also die Summe der Kosten. Diese – gesamten – Lohnkosten wendet er für die Leistung seines Arbeitnehmers auf, wonach der gesamte Betrag (natürlich!) durch den Arbeitnehmer erarbeitet wird (durch wen sonst?); seine Leistung ist dem Arbeitgeber soviel wert. Würde sich das nicht rechnen, dann gäbe es den Arbeitsplatz nicht.
Die Aufteilung auf dem Lohnzettel, wo dann die „Arbeitgeberanteile“ (welche ebenfalls vom Arbeitnehmer erarbeitet werden müssen) gar nicht auftauchen, dient nur einem Zweck: der Irreführung. Der Arbeitnehmer soll nämlich nicht sehen, dass er eigentlich viel mehr verdient/erarbeitet, bzw. man will verhindern, dass ihm dies als Zahl bewusst wird. Man will verhindern, dass das Prekariat begreift, dass (trotz magerem Lohn und kleinem Steuersatz) gerade mal 30-40% von dem ankommt, was eigentlich verdient wird.
Ich weiß nicht warum Sie sich beschweren. Das können Sie doch bei der Einkommenststeuererklärung in der Anlage KAP aufführen.
Dann bekommen Sie doch die zuviel gezahlten Steuern zurück. Das müssten ungefähr 0,75 Cent sein, mindestens.
DEN Freistellungsauftrag würde ich mir nicht entgehen lassen ;)
So isses ja nicht!
In Wirklichkeit finanzieren Sie mit Ihren Steuern Ihren Arbeitgeber – ohne einen Rechtsstaat wären Sie arbeitslos ;>
Also ist die Summe der Staatsanteile am erwirtschafteten Umsatz ihr Anteil an den sozialen Kosten des Gemeinwesens. Dieses zieht das in Gestalt seiner staatlichen Institutionen stellvertretend durch Finanzamt freundlich ein.
Straßen, Ampeln, Bürgersteige, Schulen, Krankenhäuser, Gerichte, Polizei, und ÖPNV – irgenwer wird zahlen müssen!
Freimütiges Geben macht glücklich – Geiz und Neid macht unglücklich – seien Sie großzügig beim bezahlen der Steuern und Beiträge. Geben Sie gerne, dann kann man Sie nicht mehr berauben ;-D
Wo gibt es denn noch Habenzinsen heutzutage? Bestimmt ein Versehen der Bank.
Üb immer Treu und Redlichkeit,
dann bleibst Du arm für alle Zeit.
Zwischen Rosen und Narzissen
hat einer Hund geschaut.
Kaufe Sekt und ein paar Blumen,
gehe aus mit Deiner Braut.
@CRH
„Wenn dann noch mehr als 10 % des Umsatzes übrig bleiben, wäre es ein echt lukratives Geschäft. crh“
Stimmt. Ich habe den Sachverhalt simplifiziert. Es ging mir um die Sache, nicht die sonstigen (verrechenbaren) Abgaben. Jeder Unternehmer weiß, dass nur ein kleiner Bruchteil des Umsatzes wirklich Gewinn ist.
„Wenn ich einen Kugelschreiber (für unsere Kanzlei) kaufe, bezahle ich (effektiv) 1 Euro. Wenn ein Rentner denselben Kugelschreiber kauft, zahlt er 1,19 Euro. Dem Kugelschreiberverkäufer bleiben in beiden Fällen nur der eine Euro; beim Rentnerverkauf leitet er die 0,19 Euro USt. an den Fiskus weiter. crh“
Sie bezahlen die gleichen 1,19 Euro wie der Rentner. Der Verkäufer leitet in beiden Fällen 19 Cent Umsatzsteuer weiter. Es gibt da keinen Unterschied. Nur dürfen Sie sich (anders als der Rentner) die Vorsteuer erstatten lassen. Genauso wie Sie alle sonstigen Betriebsausgaben (!) verrechnen dürfen können Sie also die Kosten von den Einnahmen abziehen, um den steuerbaren Gewinn zu ermitteln.
Der Unterschied liegt allenfalls beim Rentner, der schlechter gestellt wird. Er liegt gerade nicht beim Unternehmer, der das Geld (durch Handel, Arbeit oder sonstwie) erarbeitet hat und dem es weggenommen wird.
Ich habe natürlich bewusst vereinfacht und keine Vorsteuer abgezogen, genauso wenig wie die Löhne der Angestellten.
Also: an welcher Stelle genau wollen Sie die Umsatzsteuer anders als sonstige Kosten sehen?
Oder anders formuliert: wo zieht der von Ihnen benannte Rentner seine Kosten für den Kugelschreiber ab? Warum soll die Umsatzsteuer für ihn anders sein als der Rest?
Ich kenne mich ja nicht wirklich mit Steuern aus.
Daher meine ehrlichgemeinte Frage:
Wenn auf die 1,19€ 19% Umsatzsteuer erhoben werden, dann muss der Verkäufer doch 0,23€ Umsatzsteuer abtreten, oder? Wie kommt ihr alle auf 0,19€? Hab ich Steuerberechnung nicht verstanden oder ihr Prozentrechnung nicht?
@ S2B2
Der eigentliche Verkaufspreis des Produkts beträgt 1 Euro. Dazu kommen 19 % Mehrwertsteuer, die der Staat bekommt. (Weil die damalige Regierungskoalition unter Frau Merkel den MWst-Satz von 19 % beschlossen hat, zuvor waren es 16 %). Im Laden bezahlt sowohl der Rentner wie auch RA Hoenig 1, 19 Euro. Aber: ein (Umsatzsteuerpflichtiger) Unternehmer bzw. Selbstständiger kann sich diese Mehrwertsteuer als Umsatzsteuer vom Staat wieder erstatten lassen. Daher dieses etwas unpassende Rechenbeispiel von RA Hoenig. So ungefähr jedenfalls die Erklärung.
Also Frau M. wollte damals nicht 19 %. Die CDU wollte nur 18 %. Die SPD im Wahlkampf wollte keine Steuererhöhung. In der damaligen GroKo ergab dann 0 und 2 % mehr plötzlich 3 % Umsatzsteuererhöhung.
Und da wundert sich die SPD, weshalb sie langsam den Heldentod stirbt…
@ Teeeintausend
Dass der Rentner (oder der Endverbraucher) schlechter gestellt wird, ist Absicht.
Und die Umsatzsteuer wird einem Unternehmer auch nicht weggenommen, da er sie nicht erarbeitet hat um es mit ihren Worten zu sagen.
Er nimmt sie für den Staat ein und führt sie dann an diesen ab.
Um in dem Beispiel zu bleiben:
Der Kugelschreiber ist für den Schreibwarenhändler 1 Euro wert. Dann schlägt er Umsatzsteuer drauf und nimmt den Kunden 1,19 Euro ab.
Völlig logisches System und jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer weiß das und regt sich deshalb auch nicht darüber auf.
@T1000
Abgesehen davon, dass der Unternehmer die 19 € Umsatzsteuer nicht „erarbeitet“, sondern auf den am Markt erzielbaren Preis seiner Leistung aufschlägt, zieht der Unternehmer auch noch die Vorsteuer für jeden Kauf von Bleistift, Blatt Papier, Bürostuhl und seinen Bleistiftspitzer und Radiergummi etc. von den aufgeschlagenen 19 € ab und zahlt nur die Differenz ans FA. Und die Nettobeträge für diese Anschaffungen zieht er als Betriebsausgaben von seinen 100 € Nettoumsatz ab.
@ Börni
Richtig, erarbeitet oder verdient hat die Umsatzsteuer derjenige der sie am Ende bezahlt, in unserem Fall der Rentner mit dem Kugelschreiber. Deswegen kann man in der Tat bei der Umsatzsteuer fragen, ob eine gerechte Steuerverteilung gewährleistet ist. Denn wer so wenig verdient, dass er sein gesamtes Einkommen für den täglichen Bedarf verbrauchen muss, zahlt nochmal 7-19 % USt drauf. Wer mehr verdient kann den Überschuss bei der Postbank anlegen und zahlt nur auf die Zinsen Steuer. Die Unternehmer haben hier aber ganz bestimmt nichts zu jammern.
Übrigens für alle die immer noch mit brutto und netto hadern:
„Brutto ist brutal viel und netto ist ned so viel“
brutal wirds natürlich auch, wenn Sie den gewinn beim versorgungswerk angeben und der beitrag angepasst wird…
mfkg
@T1000
„Sie bezahlen die gleichen 1,19 Euro wie der Rentner. Der Verkäufer leitet in beiden Fällen 19 Cent Umsatzsteuer weiter. Es gibt da keinen Unterschied.“
Nö, so ist das nicht. Und damit realtiviert sich auch die Relevanz Ihrer sonsigen Beiträge.
@RF 20: Sie bekommen wirklich Rechnungen ohne Umsatzsteuer? Das kann ich kaum glauben. Sie Glückspilz! Ich muß die (auch als Unternehmer) immer bezahlen, nur kann ich sie mir ggf. später vom Fiskus erstatten lassen. Aber darum ging es nicht. Der Verkäufer bekommt jedenfalls immer die 1,19 Euro. Es war seine Leistung diesen Betrag zu erwirtschaften/einzunehmen, also wird ihm auch das Geld weggeneommen.
@Börni 16: „Und die Umsatzsteuer wird einem Unternehmer auch nicht weggenommen, da er sie nicht erarbeitet hat um es mit ihren Worten zu sagen.“
Wer hat den Betrag, den der Kunde für die Leistung des Unternehmers zu zahlen bereit war, denn bitte dann erarbeitet? Denken Sie doch bitte nochmal richtig nach!
Lieber Teeeintausend,
Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen, ihre Argumentation ist abwegig. Mehrere haben es jetzt versucht ihnen zu erklären. Denken Sie doch bitte nochmal richtig nach!
Die Leistung des Unternehmers ist 1 Euro und nicht 1,19 Euro. Die 0,19 Euro hat er nicht erarbeitet, sondern gehören dem Staat und der Unternehmer nimmt diese (treuhänderisch?) an sich und muss sie auch wieder abführen, ggf. verrechnet mit Umsatzsteuern (=Vorsteuern), die er selber für sein Unternehmen bezahlt hat.
@Börni 22: Dass der Staat die 0,19 Euro wegnimmt ist doch völlig unstrittig. Aber wer die erarbeitet hat (irgendwas musste dafür ja getan werden, die kommen doch nicht aus dem Nichts; Kunden zahlen nicht zum Vergnügen Steuern/Rechnungen, sondern weil sie eine Leistung wollen), das haben Sie nach wie vor nicht begriffen.
Die Leistung des Unternehmers ist 1,19 Euro. Er hat den ganzen Betrag erwirtschaftet und nicht nur einen Euro. Wie die 1,19 Euro danach verteilt werden – Umsatzsteuer, Betriebsaufwendungen, Einkommensteuer – ist eine völlig andere Sache.
@Terminator 23
„Kunden zahlen nicht zum Vergnügen Steuern/Rechnungen, sondern weil sie eine Leistung wollen“
Schauen Sie sich doch mal eine Definition von „Steuer“ an … z.B. diese hier aus der Wikipedia:
„Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen auferlegt.“
Eine Steuer ist eben nicht abhängig von einer zu erbringenden Leistung seitens des Staates, der die Steuer erhebt.
@Jens 24: Darum geht es doch gar nicht. Natürlich gibt es für Steuern keine konkrete Gegenleistung. Und natürlich müssen die bezahlt werden.
Aber es muß auch jemanden geben, der die Steuern erwirtschaftet, das Geld entsteht nicht von selbst. Ein Arbeiter erarbeitet seinen Lohn, einen Teil davon muß er als Einkommensteuer/Lohnsteuer abführen. Wollen Sie ernsthaft behaupten der Arbeiter hätte dieses Geld – weil als Steuer ausgewiesen – gar nicht erwirtschaftet und deswegen würde es ihm nicht weggenommen?
Der Unternehmer, der Gewerbesteuer abführen muß, hat diese selbstverständlich erarbeitet, wer auch sonst. Ohne Arbeit kein Geld, also keine Steuer.
Und genauso verhält es sich bei der Umsatzsteuer. Diese wird zwar auf einer Rechnung gesondert ausgewiesen und formal „draufgeschlagen“ auf die eigentliche Forderung. Das ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass die IRGENDWER erarbeitet haben muß. Und das ist nunmal der Unternehmer. Alles andere ist hanebüchener Unsinn. Wenn aber der Unternehmer diesen Betrag erwirtschaftet hat, dann wird er ihm denklogisch auch weggenommen.
Die Unterscheidung von Umsatzsteuer und anderen Steuern hat genau zwei Gründe. Erstens will man Nebelkerzen zünden, um Leute mit wenig Verstand zu verwirren (offensichtlich oft erfolgreich). Und zum zweiten ist diese Steuer in voller Höhe als Vorsteuer anrechenbar, während alle anderen Steuern/Ausgaben „nur“ das Betriebsergebnis mindern und somit die sonstige Steuer nicht voll, sondern um weniger als 50% reduzieren.
Aluhutalarm
@“Aluhut!!1!“-Schreier
T1000 hat mMn in der Beziehung völlig Recht, dass der Kunde (oft unbewusst) eine ‚Kostenrechnung‘ macht: Ist mir die Leistung X den Betrag Y wert?
Die Zusammensetzung von Y ist dem Kunden dabei idR vordergründig egal – siehe Attraktivität von Schwarzarbeit.
Analog mit dem Arbeitnehmer. (Auch) umzuverteilende Leistungen müssen zunächst erarbeitet/erbrachtt werden – vom Leistungserbringer (Dienstleister/Arbeiter/…). Da beisst die Maus keinen Faden ab.
Ich gebe mich geschlagen. Sie haben in allen angeführten Punkten recht.
Jaja, typisch diese Bonzen. Fett Kohle machen und dann meckern wenn für die Gemeinschaft ein bisschen was davon abgeht!
Nicht ganz ernst gemeinte Grüße aus Dresden
Philipp
Die Umsatzsteuer nimmt der Unternehmer nur dann für den Staat ein, wenn seine Kunden Unternehmer sind. Andernfalls ist es eine ganz normale und ziemlich hohe Steuer Steuer, denn der Endkunde bekommt diesen Betrag nicht zurück; sprich: es ist der Endpreis, dem man dem Kunden auch verkaufen können muss.
Viele erhellende Kommentare zur Umsatzsteuer, aber der wichtigste – und sachbezogenste – geht unter:
#7 Klaus: Ich weiß nicht warum Sie sich beschweren. Das können Sie doch bei der Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP aufführen.
Dann bekommen Sie doch die zu viel gezahlten Steuern zurück. Das müssten ungefähr 0,75 Cent sein, mindestens.
Das war zwar nicht ganz korrekt, aber richtig ist eines:
Erstens: Die Kapitalertragsteuer wird bei der Einkommensteuerveranlagung angerechnet … WENN die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz günstiger ist als die Pauschale (Stichwort: Abgeltungssteuer).
Und zweitens (hier wichtig): die Summe der KapESt-Einbehaltungen wird AUFgerundet … auf VOLLE EURO.
Und so wird dann aus einem Cent plötzlich ein ganzer Euro … eine völlig legale Schädigung des Fiskus um 99 Cent … das ist doch interessant …
Für ein letztlich erfolgreiches Geschäftsmodell fehlt da aber leider irgendwie noch was … ;-)
Zum Beitrag 6: man sollte es aber trotzdem mal so auf dem Lohnzettel ausweisen. Damit Hein Blöd mit seinen Zwofünf Brutto mal sieht, daß der AG da locker Dreifünf/Vier an realen Lohnkosten hat und was sich Staat und Versicherungen wirklich greifen.
Das könnte zu einer kleinen, aber feinen Revolte führen.
Aluhütig ist die Rechnung nicht. Sie ist nur eben aus Sicht des AGs (was kostet mich die eingekaufte Arbeitskraft des ANs?) betrachtet. Ob zB die Krankenversicherungsbeiträge 1/3 zu 2/3 (AN/AG-Anteil) oder 2/3 zu 1/3 aufgeteilt werden ist für die Berechnung der Kosten der Arbeitskraft wumpe, sie ergeben immer 3/3.