Frohe Botschaft für den Mandanten

Im November 2015 ist es der Verteidigung knapp gelungen, den Mandanten vor einem längeren Knastaufenthalt zu bewahren.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der ehemalige Manager sogenannte „Scheinselbständige“ beschäftigt hatte; weil es um Beiträge in mittlerer sechsstelliger Höhe ging, die der Mandant angeblich nicht an die Sozialversicherungen abgeführt haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe oberhalb von zwei Jahren beantragt. Das Gericht ist jedoch den Argumenten der Verteidigung gefolgt und hat eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe ausgeurteilt.

Die Bewährungszeit hat das Gericht auf drei Jahre festgesetzt. Das Urteil wurde rechtskräftig.

Weil nun die Gerichte grundsätzlich vergesslich sind, wenn irgendwas zugunsten des Gewaltunterworfenen zu entscheiden ist, habe ich nach störungsfreiem Ablauf der Bewährungszeit bereits Anfang November den Straferlass beantragt:

Daraufhin kam dann dieser freundliche Beschluss:

Über solche Erfreulichkeiten informiert ein Verteidiger natürlich gern seinen Mandanten:

Der Mandant hat sich entsprechend gefreut und sich für die „Frohe Botschaft“ herzlich bedankt.

Nebenbei:
Ich habe auch schon oft Mandate übernommen, die sich ausschließlich auf den Straferlass nach Ablauf der Bewährungszeit bezogen haben. Weil der ehemalige Verteidiger, der seinen Exmandanten im Hauptverfahren verteidigt hat, sich nach dessen Verurteilung nicht mehr um ihn und die Sache gekümmert hat.

Das ist nicht nur eine vertane Chance, sich beim Mandanten noch einmal positiv in Erinnerung zu rufen und beliebt zu machen. Sondern auch gefährlich. Denn stets dann, wenn der Mandant – wie die meisten – immer noch einer gefahrgeneigten Tätigkeit nachgeht, besteht das Risiko, dass die Strafaussetzung zur Bewährung auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch widerrufen werden kann (z.B. nach § 56g Abs. 2 StGB).

Dann doch besser frohe Botschaften kurz vor den Festtagen verkünden …

__
Bild: © Andrea Damm / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Strafverteidiger, Verteidigung, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht und mit den Begriffen , verschlagwortet.

8 Antworten auf Frohe Botschaft für den Mandanten

  1. 1
    kristall says:

    Entschuldigen Sie das ich schon wieder den Schlaumeier raushängen lassen muss, aber es ist 56g StGB nicht StPO … Auch Ihnen schöne Feiertage, mögen sich die Festnahmen während dieser nicht auf die Ihrigen auswirken …

  2. 2
    Martin Overath says:

    Sie kämpfen hoffentlich auch für anscheinend aussichtslose Fälle €:-)

  3. 3
    Michael says:

    Die Verschlüsselung ist komplett sinnfrei. Großzügig geschätzt kommen 80 Jahre und jeweils 365 Tage in Betracht. Macht weniger als 30 000 mögliche Passwörter. Ein drei(!) Stellen langes Passwort aus Groß- und Kleinbuchstaben ist deutlich sicherer. Jeder Computer knackt das Passwort in unter einer Sekunde.
    Machen Sie lieber mit ihren Mandaten ein sicheres Passwort aus, oder lassen es gleich sein um keine falsche Sicherheit vorzutäuschen.

  4. 4
    Kalle says:

    @Michael Immerhin nicht komplett sinnfrei. Je nach Firma zur Spamerkennung oder auch zur Werbezwecken extrahieren Mailprovider den Text in Anhängen, aber nur bis zu einem gewissen (niedrigen) rechnerischen Aufwand. Aber ja, Nutzen zu Aufwand in keinem Verhältnis.

  5. 5
    holgi says:

    Michael, was ist denn mit Schaltjahren?

  6. 6
    Karl Ranseier says:

    Hm ich hätte jetzt schon erwartet, dass das irgendwie zur Arbeit und Beauftragung meines Anwalt gehört nach Ablauf der Bewährungszeit so nen Formbrief hinzuschicken. Zumal mir nicht bewußt war, dass sowas auch nach Ablauf der Bewährung noch Widerufen werden kann.

    Wiedervorlage, ausdrucken, eintüten, abschicken

  7. 7
    Flo says:

    @holgi #5. Das ändert nix am Problem. Das gibt nur ein zusätzliches mögliches Passwort je Schaltjahr.

  8. 8
    Ich says:

    Im Gefängnis bekommt man das Frühstück ans Bett gebracht?! Cool !
    Was muss icht tun? Um in den Genuss dieses Sevice zu kommen?

    • Z.B. eine mit einem Polenböller beladene Drohne über TXL oder SFX fliegen lassen? crh