Gemütlichkeit statt Nötigung

Es gibt klassische Anfragen, die auf allen Kanälen alle Nase lang in den Kanzleien der Strafverteidiger eintreffen. Hier mal eine Geschichte, die über ein Portal eingetroffen ist, das gern von Menschen genutzt wird, die kostenlosen Rechtsrat suchen:

Die Grund-Konstellation im Straßenverkehr ist bekannt. Wilhelm Brause fährt nicht so, wie ein Bulli Bullmann das gerne hätte. Bullmann weist Brause auf seine Ansicht hin. Anschließend diskutiert man darüber.

Je nach Bildung und Temperament der beteiligten Brauses und Bullmanns entwickelt sich die Begegnung anders. In vielen Fällen wird anschließend die Staatsgewalt in die Diskussion integriert. Am Ende soll es dann ein Strafverteidiger richten.

Mir stellen sich in solchen Konstellationen Fragen. Wie zum Beispiel so eine:

Warum hält dieser zur Rede stellen meinen zu müssende Oberlehrer nicht einfach die Klappe und fährt weiter, statt anschließend und klugscheißend seine Rechthaberei mit einer Strafanzeige zu garnieren und hilflose Polizeibeamte für die Reparatur seiner mißlungenen Erziehung heranzuziehen? Und obendrauf dann noch kostenlosen Rechtsrat bei einem Strafverteidiger zu schnorren.

„Was kann ich tun?“ fragt das arme strafverfolgte Opfer. Ich hätte da mal einen – kostenlosen! – Vorschlag:

Nebenbei:
Die Anfragen über solche Rechtsberatungsportale haben oft hohen Unterhaltungswert und dienen super als Anregung für launige Blogbeiträge. Fürs ernsthafte Arbeiten sind sie indes eher nicht geeignet.

Dieser Beitrag wurde unter Anfrage der Woche, Strafverteidiger, Verkehrsstrafrecht veröffentlicht.

12 Antworten auf Gemütlichkeit statt Nötigung

  1. 1
    RA Schepers says:

    Lieber Herr Kollege Hoenig,

    Sie tuen den Ratsuchenden Unrecht. Er hatte doch Anzeige erstattet. Noch am selben Tag! Höchstwahrscheinlich bevor der andere Anzeige erstattet hat.

    Und dann gilt der Grundsatz: Wer im Straßenverkehr als Erster Anzeige erstattet, hat recht.

    Oder?

  2. 2
    Tom says:

    Also einfach Rechtsbrüche von Mitmenschen ignorieren?

  3. 3
    jansalterego says:

    @Tom: Ggf. zumindest die lässlichen? Die eher lästigen als ernsthaft schlimmen? Die im Wesentlichen opferlosen? Zumal sich der Laie ja erfahrungsgemäß mit der Einschätzung, was ein Rechtsbruch ist, sehr schwer tut, vgl. der Hutbürger mit „Sie bekehen eine Stroofdaad!“

  4. 4
    Kompetenter Hausarzt says:

    1. Nicht so viel im Internet rumsurfen, sondern lieber mal richtig ausschlafen
    2. Lakritze lutschen gegen Halsschschmerzen
    3. Hustentee kann auch gut schmecken,, wenn man den richtigen wählt. Am besten Fenchel mit Honig
    4. Auf Ihren geliebten Kaffee brauchen Sie gar nicht verzichten
    Gute Besserung.

    • Danke. Geht schon wieder. crh
  5. 5
    WPR_bei_WBS says:

    Zur Rede stellen wollen.

    Aha, das sagt schon alles vieles. Frag mich immer, was sich slche Zeitgenossen einbilden wer sie sind, dass die meinen, sie dürften jemanden „stellen“ / jemand müsse Ihnen Rede und Antwort stehen?

    Dazu noch der „interessante“ Schreibstil. Ich bin mir im relativ sicher, der Frager gehört zur Kategorie „Mandanten, die der Anwalt nicht will“.

    • Nun, für Geld tun manche Anwälte alles. :-) crh
  6. 6
    RA Ullrich says:

    Ich glaube, sie tun dem armen Mann ein wenig Unrecht. Ein Oberlehrer ist er gewiss nicht, dazu ist er offenkundig nicht qualifiziert. Überdies könnte sein verwirrtes Geschreibsel ein Indiz sein, dass er von seinem Kontrahenten wirklich ordentlich was auf den Kopf bekommen hat. ;-)

  7. 7
    S2B3 says:

    Ganz unabhängig vom geschilderten Fall:
    Ich find’s immer wieder spannend, wie solche Texte wie der des Ratsuchenden entstehen.
    Ich nehme an, dass in diesem Fall eine eher „einfach gestrickte“ Person einen Text schreiben wollte,
    deren Stil die bürokratische und gestelzte Sprache von Behörden nachahmen sollte.
    Und dann frage ich mich, wie jemand die Welt wahrnimmt, der diesen Text geschrieben hat,
    und danach findet, dass er den Ton getroffen hat und stilistisch keinen Unterschied zu (beispielsweise) Behördenschreiben sieht.

  8. 8
    matthiasausk says:

    @2: „vermeintliche Rechtsbrüche“ bitte …. wer weiß, was da los war …

  9. 9
    busy says:

    Vermutlich so ein Dauerlinksfahrer (am besten noch mit Handy am Ohr) der, wenn man ihn dann irgendwann rechts überholt, einen noch mit Dauerfernlicht nett darauf hinweist das rechts Überholen nicht erlaubt ist und im Gegenzug, das 3 mal Blinken nach 5 Km als Nötigung auslegt. Hoffentlich trifft es ausnahmsweise mal den richtigen.

  10. 10
    busy says:

    Entschuldigung für die Rechtschreibfehler,
    Nötigung im Verkehr ist für mich ein Reizthema, da es keine vernünftige Möglichkeit gibt, einem Dauerlinksfahrer aus dem Weg zu gehen bzw. ihn oder sie ignorieren zu können. Vieleicht sollte ich mir in Spiegelschrift auf die Motorhaube lackieren „Bitte lass mich vorbei, ich revanchiere mich, wenn Du es mal eilig oder eine Panne hast“

  11. 11
    marc steinmeier says:

    ach ja, strassenverkehr…
    und immer diese lasterkolonnen!

  12. 12
    K.A. says:

    Ich bin erschüttert von der beleidigenden Wortwahl in diesem Post, vor allem in Kombination mit Erwähnung von „Bildung und Temperament“. Von einem Anwalt erwarte ich ein anderes Temperament.

    • Taschentuch gefällig? crh

    Und zum Inhalt: Soll man jede Rechts- und Grenzverletzung mit Gemütlichkeit hinnehmen? Damit sich immer das Recht des Stärkeren durchsetzt?

    • Nein. Das nicht *jede*, das habe ich auch nicht geschrieben. Aber hinterher zu jammern, wenn man Gegenwind bekommt, ist auch nicht ein Zeichen von Stärke. crh