Eine tolle Aktion von Greenpeace, mit der für den schnellen Kohleausstieg geworben wird. 30 Hektoliter gelbe Farbe – selbstredend mit Umweltengel – auf den Kreisverkehr gekippt, gibt von oben gesehen das Bild einer Sonne:
Unsere Kanzlei-Wanne umkreist die GreenPeace-Sonne als Trabant, auch wenn sie nur schwer auf dem Bild zu erkennen ist.
So effektiv diese Straßenmalerei ist: Nicht jeder ist damit einverstanden. Die Ermittlungsbehörden haben schon den Anfangsverdacht (mindestens) einer Straftat:
Unsere Kolleg. ermitteln wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
^tsm— Polizei Berlin (@polizeiberlin) 26. Juni 2018
Es ist der § 315b StGB, der hier einschlägig sein könnte – in concreto: Die Beeinträchtigung der Sicherheit des Kreisverkehrs durch die (auch nur vorübergehende) Beschädigung oder Beseitigung der Fahrbahnmarkierungen. Nicht ohne strafrechtliches Risiko das Ganze.
Welches Gewicht in diesem Zusammenhang die Grundrechte, insbesondere aus Art. 5 GG, und die Wasserlöslichkeit der Farbe haben, wird die Diskussion im Zusammenhang mit der „Rechtswidrigkeit“ der Aktion zeigen. Es gibt weitere Verteidigungsmöglichkeiten …
Die Grenzen zwischen zivilem Ungehorsam und Verstoß gegen Strafrecht stehen nicht fest. Grenzen sind im Übrigen dafür geschaffen, an sie heranzutreten. ;-)
Update und Such-Hinweis:
Wer die Wanne auf dem GreenPeaceBild noch nicht gefunden hat – hier noch ein Hinweis :
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Bild Sonne ©: Screenshot Greenpeace Twitter
Bild Aktionskunst ©: Hannibal Hanschke via Spiegel
Art. 5 GG: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ siehe §315b StGB.
Das Grundgesetz entbindet einen ja nicht von den anderen Gesetzen.
Ausserdem denke ich, dass das Bremsverhalten sich verschlechtert. Ja, bei Regen passt man seine Fahrweise an, aber 30 hektoliter farbe sind nicht gerade ein Naturereignis und Fahrer haben wenig Erfahrung mit Fahrverhalten auf Farbe.
Und Motorradfahrer?
jo gleich Mal Waschanlagenkosten zurück holen
Tja, mindestens eine Radfahrerin soll ja laut Tagesspiegel gestürzt sein bei dieser Meinungsfreiheitsaktion.
Und die Polizei soll diverse Schilder „Vorsicht Rutschgefahr“ einkassiert haben, die die Aktivisten aufstellten. Besser kann man den Vorsatz kaum dokumentieren, und auch wenn es keinen Gefährdungsvorsatz gegeben haben sollte, bliebe es immer noch eine Vorsatztat (§ 11 Abs. 2 StGB).
Vielleicht sollte Greenpeace es beim Schornsteinbesetzen lassen, da gefährden die Aktivisten meist nur sich selbst.
mmh, gab es nicht einmal am Rosenthaler Platz auch eine solche Aktion mit blauer Farbe ?!
Was kam da raus ?
Was sagt der Motorrad-Afficionado in Ihnen, Herr Hönig?
Wanne auf 10:30 Uhr ?
Das sieht aber schön aus. Danke Greenpeace!
Und die Autofahrer müssen ja im Kreisverkehr sowieso vorsichtig fahren.
Wanne gefunden (allerdings erst auf anderen Seite mit einem Bild höherer Auflösung, Google Bildsuche sei dank)…
Besserwissermodus an:
…und es heißt „erklärt sich mit Nichtwissen“, vgl. § 138 Abs. IV ZPO – machen aber auch viele Zivilisten falsch.
Besserwissermodus aus ;-)