Job im Waschsalon: Nur mit Strafverteidiger

Wer schon immer mal für einen Waschsalon arbeiten will, bekommt mit einer Mailingaktion der „Isac Tetro Vermittlungsagentur“ nun Gelegenheit dazu.

Diese eMail landete in dem Postkasten eines Mandanten:

Wer ein wenig für den Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) sensibilisiert ist, erkennt das System hinter diesem Job: „Bemakeltes“ Geld wird auf das auf ein Privatkonto überwiesen. Der Kontoinhaber leitet dieses Geld dann per Bargeldversand oder über Finanztransferdienstleister (wie z.B. Western Union) weiter an einen Empfänger, der in der Regel seinen Sitz im EU-Ausland hat.

Das Entdeckungsrisiko liegt bei etwas weniger als 100%. Die Banken bzw. die dort beschäftigten Schlipsträger (ebenso wie die bankeigenen Programmierer) sind mehr als sensibel, was den § 261 StGB angeht; stehen sie doch stets selbst mit einem Bein im Straftatbestand der Geldwäsche (von der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Banker soll in diesem Beitrag nicht die Rede sein). Spätestens(sic!) bei der zweiten Überweisung geht die Geldwäsche-Verdachtsanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft. Und dann ist das Konto auch schon dicht.

Perfide an der Mailing-Aktion ist, daß die Absender keine Rechtschreibfehler machen, Hochdeutsch schreiben und – das ist der gefährliche Punkt – zutreffende persönliche Daten verwenden: Die eMail-Adresse, die Anschrift und die Telefonnummer in der abgebildeten eMail sind korrekt.

Wer also unbedingt einen Job in einem Waschsalon sucht, sollte hier mal googlen. Zu der Bewerbung bei der „Isac Tetro Vermittlungsagentur“ rate ich nur denjenigen, die mich gleichzeitig mit der Verteidigung gegen den Geldwäscheverdacht mandatieren möchten.

__
Bild aus dem Waschsalon (CC0): Wokandapix / via Pixabay

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht, Unerwünschte Werbung, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

8 Antworten auf Job im Waschsalon: Nur mit Strafverteidiger

  1. 1
    Börni says:

    Ich dachte, diese Geldwäscheverdachtsanzeigen gehen an die FIU beim Zoll und die sind wohl gerade im Moment nicht so kompetent, wie man verschiedenen Pressemeldungen entnehmen kann.

  2. 2
    doc_snyder says:

    „Freddy Leck sein Waschsalon“ ist schon ziemlich gut, was die Namenswahl angeht =)

  3. 3
    Flox says:

    Aber die Firma ist doch führend im Bereich Crypto-Währung. Wie soll da die eigene Bank was mitbekommen? ;)

    Ansonsten dürfte man noch einen Zivilrechtler brauchen, wobei der wenig wird helfen können.
    Das weitergeleitete Geld ist nämlich weg und das empfangene wird man vollständig dem Absender erstatten müssen.

  4. 4
    quicker-easier says:

    @Börni:
    Auf die Geldwäscheverdachtsanzeigen kommt’s im Ergebnis nicht mal an, denn unabhängig davon wird man auch irgendwann von Polizeidienststellen oder Staatsanwaltschaften behelligt, die wissen wollen, wo das Geld aus irgendwelchen Straftaten hingeflossen ist.

  5. 5
    Der wahre T1000 says:

    Was passiert eigentlich, wenn man denen einen fingierten Lebenslauf schickt, der sich Treu-doof darstellt, also „opfergeeignet“ ist und dann die eingehenden Gelder nicht weiterleitet, sondern der Polizei als „Komischgeld“ meldet? Wer das Geld nicht wäscht, sondern es als nicht ihm gehörend meldet, sollte doch eigentlich straffrei sein. Die Opfer könnte man so schützen. Kommen dann die Übeltäter, die ja so gern m Verborgenen bleiben wollen, vorbei und sind wütend? Und bekommt man dann trotzdem eine Hausdurchsuchung?

  6. 6
    Roland says:

    Oberster Teil des Polizeiberichts München vom 27.10.: https://www.polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/287400
    „Betrug durch unbefugten Zugriff auf E-Mail-Account“: „Eine Anzeige wegen Geldwäsche gegen den Kontoinhaber wurde über die Staatsanwaltschaft Münster eingeleitet und Durchsuchungen wurden veranlasst, jedoch konnte das Geld nicht mehr aufgefunden werden. Der Kontoinhaber arbeitete, den ersten Ermittlungen zufolge, als Finanzagent und überwies die Beträge ins Ausland.“

  7. 7
    quicker-easier says:

    @Der wahre T1000:
    Vermutlich macht man sich dann nicht strafbar, diverse Haken hat das aber trotzdem :

    • Oft benutzen die Täter auch die Personalien der „Finanzagenten“, um weitere Konten u.ä. anzulegen. Wenn man das ermöglicht hat, hat man sich dann ggf doch wegen (leichtfertiger) Geldwäsche strafbar gemacht.
    • Selbst wenn man im Ergebnis straffrei bleibt, wird man fast sicher in den Registern von irgendwelchen Landespolizeien und Staatsanwaltschaften als Beschuldigter von Betrugsverfahren auftauchen. Wenn man Glück hat, passiert dann nichts weiter (keine Durchsuchungen oder so), aber eigentlich will man sowas nicht haben.
    • Und eine Bank, die das Geschäftsverhältnis wegen Geldwäscheverdachts kündigt, will man auch nicht haben.

    Fazit: Don’t try this at home.

  8. 8
    RA Ullrich says:

    @ T1000: neben den von quicker-easier bereits genannten Risiken ist auch nicht zu vergessen, dass Sie bei einem solchen Vorgehen gefährlich nah an einem Betrug rangieren. Auch das Betrügen von Kriminellen ist nicht etwa generell erlaubt. Gehen wir’s Mal durch: Sie behaupten gegenüber den Leuten wahrheitswidrig, dass Sie für diese als Finanzagent tätig werden und überwiesene Gelder gegen Provision weiterleiten werden, was Sie in Wahrheit von vorne herein nicht beabsichtigen (Täuschung), diese halten das für eine Ernst gemeinte Bewerbung (Irrtum) und schicken Ihnen deshalb Geld (Vermögensverfügung). Fehlt bloß noch die Bereicherungsabsicht, welche vorliegt, falls sie jemals beabsichtigt haben sollten, auch nur einen Cent von der Kohle für sich zu behalten. Wie es der Teufel will werden die Ermittler möglicherweise auf Ihre Zusammenarbeit mit dem Waschsalon aufmerksam, BEVOR sie sich dort melden und das Geld von sich aus abliefern. Oder Ihr Konto ist doofer Weise im Minus, so dass sie einen Teil des Geldes quasi automatisch erstmal für sich zur Schuldentilgung und Zinsersparnis nutzen. Hoppla, wussten Sie gar nicht, war so nicht geplant? Wenn Sie Glück haben, glaubt man Ihnen das vielleicht, erstmal sind sie aber Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges.