Leistung und Gegenleistung im Zusammenhang mit dem beA

Ich habe eine Rechnung bekommen. Für „Leistungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer“ im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA):

Mir juckt es in den Fingern, dazu einen passenden Kommentar zu schreiben. Ich lasse es aber vielleicht besser.

Nur eine Frage:
Wie bekomme ich die Grafik eines ausgestreckten Mittelfingers auf das Überweisungsformular, mit dem ich meine Gegenleistung an die Zertifizierungsstelle schicke?

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

18 Antworten auf Leistung und Gegenleistung im Zusammenhang mit dem beA

  1. 1
    Michel says:

    mIm
    ;)

  2. 2
    alter Jakob says:

    Man könnte das hier in die Textbox für den Verwendungszweck kopieren:
    …………………./´¯/)
    ………………..,/¯../
    ………………./…./
    …………./´¯/’…’/´¯¯`·¸
    ………./’/…/…./……./¨¯\
    ……..(‚(…´…´…. ¯~/’…‘)
    ………\……………..’…../
    ……….“…\………. _.·´
    …………\…………..(
    …………..\………….\…

  3. 3
    nuraufdieschnelle says:

    Warum überhaupt für eine nicht erbrachte Leistung zahlen?

  4. 4
    Andreas Spengler says:

    Die Karte an sich ist bestimmt funktionsfähig… :-p

  5. 5
    Kater Karlo says:

    Geniales Geschäftskonzept.
    Eine theoretisch nützliche Leistung für eine Berufsgruppe monopolistisch anbieten und mit jährlichen Zwangsgebühren für Nebenleistungen belegen.

  6. 6
    Daniel R says:

    Herr Hoenig,

    kopieren Sie einfach das folgende Symbol: ? und fügen Sie dies in der Überweisungssoftware ein. Mit viel Glück klappt es.

  7. 7
    Daniel R says:

    Okay es scheint nicht einmal in Ihrem Blog zu funktionieren. Dann müssen Sie eben auf getemoji.com gehen und sich dort den Mittelfinger mühsam herauskopieren

  8. 8
    Matthias says:

    Also ich habe bei der IHK immer geschrieben:
    Zwangsbeitrag
    So leicht würde ich gerne mein Geld auch einmal verdienen !

  9. 9
    G says:

    Hallo zusammen,

    ich verstehe die Art der Aufregung gerade nicht, es wurde verlangt eine Karte zu bestellen, diese wurde bei einem Dienstleister beauftragt, und dieser Dienstleister möchte nun seine Kosten einfordern.
    Der Dienstleister hat ja nicht gefordert das diese Karte bestellt werden muss, er hat sie dann nur produziert.
    Also eigentlich sollte man nun die anfallenden Kosten an anderer Stelle wieder einfordern…

  10. 10
    Ich says:

    @G (Nr. 9): die Aufregung ist nicht die Kostenerhebung für die (einmalige) Erstellung und Übersendung der Karte, sondern dafür, dass für die einmal erstellte und übersandte Karte nunmehr JEDES (!) Jahr, in dem man im Besitz dieser Karte ist (also das ganze restliche Anwaltsleben lang) diese Kosten durch die Notar(!)kammer erhoben wird, welche dafür nun wirklich keinerlei meßbare Gegenleistung mehr erbringt (und nein: das Auslösen der Rechnung ist keine Gegenleistung!).

  11. 11
    G says:

    @Ich

    die Leistung der Bundesnotarkammer besteht hier im online verfügbar machen und verfügbar halten des Zertifikates für Prüfungen, die Server und Netzwerkarchitektur auf denen die Daten abgelegt sind und die Verwaltung der Zertifikate.

    Und falls die Frage aufkommen sollte, nein ich bin nicht von der Bundesnotarkammer oder der BRAK

    Ich finde es ebenfalls eine Frechheit, eine Leistung bezahlen zu müssen die aufgrund fehlender Komponenten nicht genutzt werden konnte. Aber hier kann die Bundesnotarkammer die in diesem Fall als Trustcenter auftritt nichts für. Hätte die BRAK die Karten z.B. über eine Telekom Kooperation verteilt, gäbe es nun das gleiche Problem nur bei einem anderen Dienstleister.

  12. 12
    ct says:

    Sehe das wie meine Vorkommentatoren: Die Zertifizierungsstelle leistet doch, nur kann der Anwalt damit nichts anfangen, was wiederum die BRAK (nicht die BNotK) zu verantworten hat.

    Wenn ich meinen Neuwagen volltanke und kurz danach der Motor explodiert, geht der Mittelfinger dann an die Tanke?

  13. 13
    ct says:

    Nachtrag: Aber vielleicht sollte man die Rechnung mit der Bitte um direkte Erledigung unter Verweis auf § 284 BGB an die BRAK weiterleiten anstelle selbst zu zahlen?

    • Gute Idee! Den Vorschlag greife ich mal auf. crh
  14. 14
    Jensens Wohnzimmerstudio says:

    Bei kleineren Beträgen an staatliche Stellen zahle ich gerne mal einen Cent mehr als gefordert. Dann stimmen die Bücher nicht mehr, Rückzahlung kommt wegen des geringen Betrages nicht infrage und so hat die Behörde noch länger Spaß an mir.

  15. 15

    […] Ich hatte am 26.06.2018 in einem Blogbeitrag über die Kosten für frustrierte (frustierende?) „Leistungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer“ gemeckert. […]

  16. 16

    […] Countdown zum Wiederinbetriebnahme des Anwaltspostfachs beA beschlossen oder Die BRAK und die beA-Karte, und Leistung und Gegenleistung im Zusammenhang mit dem beA […]

  17. 17
    Andy says:

    Stinkefinger in ASCII, simplifiziert:

    nllnn oder <nllnn (je nachdem wieman üblicherweise dem Daumen hält)

  18. 18
    Oliver says:

    @14 Das macht keinerlei Mehrarbeit: Betrag über Sollstellung steht im Konto als Guthaben und wird bei Beträgen unter der Erstattungsgrenze von 1 EUR direkt in vermischte Einnahmen gebucht.