Mal eben eine kurze Frage zur Verjährung

Die Anfrage der Woche kommt heute aus der Schweiz:

Ich war versucht, diese Frage mit einem „Nein“ zu beantworten. Nicht, weil ich diese Art von Mal-Eben-Zwischendurch-Fragen grundsätzlich nicht mag, sondern weil Fragen zur Verjährung nicht mit zwei Worten zu erklären sind.

Aber mit vier Worten geht es:

https://wp.me/PU6xR-aO5

Wenn Jura so einfach wäre, müßte man es eigentlich nicht studieren, oder?

Dieser Beitrag wurde unter Anfrage der Woche, Mandanten, Strafrecht veröffentlicht und mit den Begriffen verschlagwortet.

4 Antworten auf Mal eben eine kurze Frage zur Verjährung

  1. 1
    jemand says:

    „Meistens irgendwann.“

    An wen darf ich meine Rechnung adressieren? :p

  2. 2
    matthiasausk says:

    „gegen Honorar“

  3. 3
    Jura-Zweiti says:

    Der Art. 263 des StGB aus Eidgenossistan behandelt die Verübung einer Tat in selbstverschuldeter
    Unzurechnungsfähigkeit. :-D

  4. 4
    RA Schepers says:

    „Bin ich“ wäre auch eine den Anforderungen entsprechende Antwort.