Die Anfrage der Woche kommt heute aus der Schweiz:
Ich war versucht, diese Frage mit einem „Nein“ zu beantworten. Nicht, weil ich diese Art von Mal-Eben-Zwischendurch-Fragen grundsätzlich nicht mag, sondern weil Fragen zur Verjährung nicht mit zwei Worten zu erklären sind.
Aber mit vier Worten geht es:
https://wp.me/PU6xR-aO5
Wenn Jura so einfach wäre, müßte man es eigentlich nicht studieren, oder?
„Meistens irgendwann.“
An wen darf ich meine Rechnung adressieren? :p
„gegen Honorar“
Der Art. 263 des StGB aus Eidgenossistan behandelt die Verübung einer Tat in selbstverschuldeter
Unzurechnungsfähigkeit. :-D
„Bin ich“ wäre auch eine den Anforderungen entsprechende Antwort.