Mandanteninformation zum Zeithonorar

Die Verteidigung gegen Vorwürfe insbesondere auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts ist in der Regel nicht kalkulierbar. Weder die Folgen des Vorwurfs, noch der Umfang der erforderlichen Verteidigertätigkeit sind zu dem Zeitpunkt absehbar, in dem ein Beschuldigter seinen Verteidiger um Hilfe bittet.

Das sind ein paar der Gründe, warum ich die Vereinbarung eines Zeithonorars für notwendig, aber auch für fair halte. Ich habe meine Gedanken aus eirnem gegebenen Anlaß in einer Mandanteninformation zusammen gefaßt, die ich hier veröffentlicht habe.

Vielleicht gibt es ja die eine oder andere Anmerkung dazu. You’re welcome …

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Bild (CC0): nile / via Pixabay

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Steuerstrafrecht, Verteidigung, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Mandanteninformation zum Zeithonorar

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    Kristina says:

    Heißt das im Umkehrschluss, dass Ihre Kanzlei keine Prozesskostenhilfefälle / Beratungshilfefälle in Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtsachen mehr annimmt?

  2. 2