Eine Party im Sommer 2014 führte ein Jahr später zu einer Strafanzeige. Seitdem ermittelte erst das Landeskriminalamt (LKA), nach Erstellung eines Schlußberichts im Februar 2016 dann die Staatsanwaltschaft. Dort dümpelt die Akte seitdem vor sich hin und wird ab und zu von der einen Fensterbank auf die andere verschoben.
Dem Mandanten, gesundheitlich nicht ganz auf der Höhe (was auch ein Teil des Problems dieses Falles ist), brennt es unter den Nägeln. Deswegen habe ich seit März 2016 ein paar (drei oder vier) Mal um Akteneinsicht nachgefragt, die dann auch endlich im August 2016 hier eintrudelte, obwohl die Ermittlungen seinerzeit noch nicht vollständig abgeschlossen waren.
Nun habe ich im August 2017 noch einmal den aktuellen Sachstand angefragt. Auch nach dreimaliger Erinnerung, zuletzt im Mai 2018, bekam ich keine Rückmeldung, keine Antwort, keine Reaktion, kein Garnix. Das ist dann spätestens der Moment, in dem meine Assistentin in der Regel den Textbaustein „DAB“ per Fax nach Moabit schickt.
Weil ich aber die armen Zuständigen für Dienstaufsichtsbeschwerden bei dieser Staatsanwaltschaft zutiefst für ihren Job bedauere, versuche ich es doch erst noch einmal auf der Sachbearbeiterebene.
Ich werde jetzt noch 14 Tage abwarten, dann muß sich einer dieser bemitleidenswerten Oberstaatsanwälte (oder wer sonst für diesen Mist zuständig ist) durch die ihm fremde Akten arbeiten, um mir auf Altpapier gedruckt zu schreiben, daß wieder niemand irgendwas falsch gemacht hat, ich binnen zweier Tage aber die ergänzende Akteneinsicht erhalten werden und dann – bittebitte – die Dienstaufsichtsbeschwerde wieder zurücknehmen möge (wofür es hier auch einen Textbaustein gibt).
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Bild Amtsschimmel: © Claus Zewe / pixelio.de
Freundlich, mit Humor und Verständnis rübergebracht und gleich noch einen Lösungsvorschlag dazu.
Haben Sie denn mit soetwas schon jemals vorher Erfolg in Moabit gehabt?
Wenn man sich dort so dran gewöhnt hat, dass man erst bei der über einem schwebenden DAB aktiv wird … müsste man dann nicht tatsächlich mal die DAB durchziehen? Oder ist die Justiz an der Stelle echt so korrupt (anders mag ich es nicht nennen), dass man wegschaut, wenn die Kollegen regelmäßig ihrer Arbeit nicht nachgehen, für die sie bezahlt werden?
Ich begreife nicht, warum eine Dienstaufsichtsbeschwerde überhauipt etwas bewirkt. Als Zuständiger in der Behörde würde ich darauf antworten „Ihre Beschwerde wird bearbeitet“ und die Sache dann als erledigt ablegen. Sanktionen gibt es doch sowieso keine, oder?
So hatte ich es bisher auch verstanden. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Angelegenheit mit drei F; fristlos, formlos, folgenlos.
@ T1000
Wenn gerechtfertigt, wird die DAB in die Personalakte kommen. Und bei der nächsten Beförderungsrunde kann das dann böse ins Geld gehen€
@crh
Den Typo haben Sie aber extra eingebaut, damit sich der Dezernent doch auch noch ein bißchen gut / besser fühlen kann, oder? ;-)
Liest sich sehr schön.
Es würde mich nur interessieren wie bei solchen Fällen reagiert wird und ob auf den Lösungsvorschlag eingegangen wird.
Am Schönsten ist das Bild.
Ein Schimmel mit Schlips – sehr schick.
@ LaGirod: Bei der Staatsanwaltschaft können Dienstaufsichtsbeschwerden durchaus etwas bewirken. Nicht in dem Sinn, dass der Staatsanwalt persönliche Konsequenzen zu tragen hat (von Sonderfällen abgesehen), aber da er weisungsgebunden ist, wird er seinem Vorgesetzten oder dem Gruppenleiter schon Rechenschaft ablegen müssen, was da los ist. Zumindest für ein südliches Bundesland kann ich dies bestätigen.
Gerade in solchen Fällen bewirkt die Dienstaufsichtsbeschwerde durchaus was – nämlich dass die Akte nicht weiter im Zimmer des Sachbearbeiters vor sich hin gammelt, sondern seinem Dienstvorgesetzten vorgelegt werden MUSS, der dann zwar in aller Regel genug Korpsgeist hat, die DAB notfalls mit irgendeiner fadenscheinigen Begründung ohne Konsequenzen abzubügeln, aber schon etwas angesäuert ist, dass er das zu seiner üblichen Arbeit auch noch machen muss und den Kollegen intern in den Senkel stellt. Und selbst falls Letzteres nicht passieren sollte – wenn man die Akte für die DAB schonmal in die Hand genommen / gesucht / von Polizeidienststelle XY zurückgefordert hat, ist es spätestens JETZT außer bei Vorliegen eines gesetzlichen Hinderungsgrundes völlig unvertretbar, die Akte dem Verteidiger nicht endlich zur Einsicht zuzuleiten.
Wenn dort Profis arbeiten, nimmt die Staatsanwaltschaft das Schreiben sachlich zur Kenntnis und wägt Pro/Kontra und weitere (Re)aktionen sorgfältig ab. Leider kann ich hier bei viermaliger Aufforderung ohne Reaktion keine Professionalität beurteilen. :-)
Vielleicht war die Akte schon weg gelegt als die
DAB einging… dann gibt es einen TB-Einzeiler.