Der Blogbeitrag über die Abrechnung des Zeithonorars in einer Wirtschaftsstrafsache aus der vergangenen Woche hat bei einem aufmerksamen Leser Fragen aufgeworfen:
Sehr gern habe ich ihm geantwortet und die verschiedenen Varianten unserer Zeiterfassung dargestellt:
Moin.
Das ist eine sehr berechtigte Frage!
Unser wichtigstes Instrument für die Zeitmessung ist Sonnenuhr auf der Hauswand der gegenüberliegenden Kirche. Sie gibt den Maßstab für die Aufwandserfassung:
„Mach es wie die Sonnenuhr, zähl die heiteren Stunden nur.“
Wenn es einmal ausnahmsweise bewölkt ist, kann ich mich an der Kirchturmuhr orientieren, die seit über 200 Jahren die Uhrzeit meist zuverlässig anzeigt und mich alle 15 Minuten daran erinnert, zügig zu arbeiten.
Dann haben wir in unserer Kanzlei auch ein paar Stand- und Wanduhren mit und ohne Gong. Hervorheben möchte ich die lustige Kuckucksuhr, die ich vor langer Zeit aus dem Schwarzwald nach Berlin importiert habe.
Und für den Notfall, also wenn diese Präzisionszeitmesser ausnahmsweise nicht funktionieren sollten, schaue ich in die rechte untere Ecke meines linken Monitors, lese dort die Zeit ab und notiere mir die Zahlen sekundengenau auf einer Schiefertafel.
Die Stoppuhr, die unsere Anwaltssoftware bietet und die mit der Aufwandserfassung gekoppelt ist, hätte sich der Programmiere eigentlich sparen können; sie läuft in aller Regel nur nebenher …
Zeitlos freundliche Grüße aus Kreuzberg von
Carsten R. Hoenig
Ich hoffe, daß ich damit alle etwaigen Zweifel an einer korrekten Aufzeichnung beseitigen konnte.
In Berlin gibt’s wirklich noch ’ne Kirchenuhr, die alle 1/4 h dongt?
Ist ja fast wie hier; zusätzlich noch um achte das Ausläuten der vortags Verstorbenen und um 6, 11 und 17 h Dauerdengeln zur Besinnung und Sammlung ;-)
Diese moderne Technik ist ein Wunderwerk. :-)
Uhren? Davon habe ich schon mal gehört!
Dieser neumodische Schnickschnack wird sich aber eh nicht durchsetzten!
Sehr geehrter Herr Hoenig,
wie sie angeben berechnen Sie die Zeit anhand der Sonnenuhr. Ihre Kostenaufstellung vom 10.08.2018 enthält jedoch nachweislich Zeiten, zu denen die Sonne nicht geschienen hat. Somit kann diese Kostenaufstellung überhaupt nicht vollstänig korrekt sein.
Ich sehe daher Ihrer Klage auf Zahlung der ihrer Meinung nach noch ausstehenden Kosten gelassen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mandant
Dass ich jetzt ins Fernsehen komme, damit hätte ich nicht gerechnet!
Ruft ein Mann beim Anwalt an: was kosten 3 Fragen?
1500,– Euro.
Was? So teuer?
Ja, was ist Ihre dritte Frage?
„Mach es wie die Sonnenuhr, zähl die heiteren Stunden nur.“
Großartig Carsten! :-)
Um wirtschaftlich überleben zu können, muss der Anwalt einfach öfter lächeln. Das ist doppelt sinnvoll: es hilft auch bei der richtigen „Work-Life-Balance“.
Ich gehe mit einem Lächeln in die zweite Hälftedes Arbeitstages …
A propos Anwaltsoftware: Wie sieht es denn an dieser Front aus? Da gab es doch mal einigen Trouble mit Ihrem Dienstleister (ich meine nicht das Anwaltspostfach).
War das nicht das Kreuzberg, das als größte türkische Gemeinde außerhalb der Türkei bekannt ist? Ich dachte, die Zeit dort wird nach den Rufen des Muezzins gemessen und nicht nach dem Schellen der Kirchenglocken…
Ja, klar wird die Zeit korrekt berechnet. Sekundengenau. Was nicht vorher mitgeteilt wird – weil selbstverständlich nicht mit dem Zeithonorar abgegolten, „das weiß doch aberJede der einen Anwalt beauftragt“ – wird einfach dazugerechnet und kassiert.
Am Ende stimmt die Rechnung für den Anwalt immer, egal ob die Sonne schien oder nicht, die Kirchturmuhr schlug, der Muzzin rief…..
Ich glaube nicht die genaue Art der Zeitmessung ist der wesentliche Punkt, sondern das (Miss)Verhältnis von Gesamtaufwand zur vorher kommunizierten Schätzung.
@Mirco: Denkbar. Oder es ist das Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und dem, was der Mandant sich in seinem Laienkopf so als angemessenen Zeitaufwand ausgemalt hat, findet man immer mal wieder insbesondere bei Mandanten, die mit anspruchsvoller Kopfarbeit eher wenig Erfahrung haben. So nach dem Motto „was, vier Stunden, aber Sie haben doch bloß einen fünfseitigen Brief geschrieben, das muss doch in einer Stunde zu machen sein“ (Stimmt, die restlichen drei Stunden sind für das Lesen der 300 Seiten starken Akte, Recherche und Denkarbeit). Aus genau diesem Grund vereinbare ich eher ungern Zeithonorare. Eine mitlaufende Stoppuhr im PC hilft da übrigens auch nur bedingt, da die dem Mandanten nur sagt, wie lange ich seinen Vorgang geöffnet hatte, nicht ob ich auch tatsächlich die ganze Zeit konzentriert an seiner Sache gearbeitet habe.
@RA Ullrich
Das ist die offene Frage. Gab es eine Schätzung, die aus Gründen daneben lag.Gabe es gar keine und der Mandant glaubte ernsthaft an einen kleinen dreistelligen Betrag oder es gab eine Schätzung, vierstellig, aber der Mandant findet im nachhinein, dass das doch etwas viel für das Bisschen Arbeit war.