Neuköllner Unordnungsamt

Der Klassiker des zweierlei Maßes:

Die Mitarbeiter des Neuköllner Ordnungsamts überwachen den stehenden Verkehr. Um Falschparker aufschreiben zu können, parken sie bequem auf einem freien Platz, von dem aus sie es nicht weit haben, damit sie die anderen Kreuzungsparker dingfest machen können.

Quid licet Ordnungsamt, non licet gemeiner Bürger.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden, Neukölln veröffentlicht.

8 Antworten auf Neuköllner Unordnungsamt

  1. 1
    Kenguru says:

    Hallo! Die sind doch im Einsatz! Da dürfen die das!

    • Und wo das geregelt ist, wissen Sie sicher auch. Oder?
       
      § 35 StVO ist die richtige Norm. Aber das ist alles nicht so einfach, daß man ein „Die dürfen das.“ mit ein paar Ausrufezeichen bestücken kann und gut is. Gucken wir also mal etwas genauer hin:
       
      Polizei im Sinne des § 35 StVO sind grundsätzlich auch Ordnungsbehörden:

      Unter den Begriff der Polizei, der weit auszulegen ist, fallen alle Dienststellen und Beamte, die nach den Polizeiaufgabengesetzen oder aufgrund anderer Bestimmungen Polizeiangaben hoheitlicher Art zu erfüllen haben.

      heißt es in BHHJ/Heß StVO § 35 Rn. 5.
       
      Aber auch (Rn. 8 a.a.O.):

      Dringend geboten ist das Abweichen von VVorschriften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nur, wenn die sofortige Diensterfüllung wichtiger erscheint als die Beachtung der VRegeln.

       
      So, und nun?

      crh

  2. 2
    hugo says:

    knöllchen-horst anrufen und kommen lassen!

  3. 3
    Kenguru says:

    … hatte die Ausrufungszeichen in meinem Kommentar für Ironietags gehalten … Entschuldigen Sie bitte.

    • In Ordnung. Dann haben wir das Problem nun gemeinsam gelöst. Gut, daß wir drüber geredet haben. 8-) crh
  4. 4
    Neuling says:

    Mit § 35 StVO (6) habe ich auch so meine Erfahrung gemacht.

    Auf den wurde ich lapidar von der hiesigen Abfallverwertungsgesellschaft verwiesen, als ich darum bat einen bestimmten Sammelcontainer aus der anderen Richtung aus anzufahren.

    Es ist nämlich nicht gut für meinen Blutdruck, wenn ich an der Ecke mit dem Sammelbehälter abbiege und dann in der Kurvenfahrt unmittelbar einen den Sammelbehälter ansteuernden Mülllaster auf der falschen Straßenseite frontal auf mich zufahren sehe.

    Kein Wort zu der Bitte eine Gefährdung durch den Geisterfahrer gar nicht erst entstehen zu lassen, nein, gleich die Rechtsbelehrung, dass es das darf. So ist das halt hierzulande.

  5. 5
    Chak says:

    @Neuling: Bis Absatz 8 haben die dann bei der Abfallverwertungsgesellschaft wohl nicht gelesen.

  6. 6
    WPR_bei_WBS says:

    Anzeige ans Ordnungsamt schicken :-)

  7. 7
    matthiasausk says:

    @WPR: In der kleinen Stadt, wo jeder jeden kennt, macht man das genau so. Und eine Kopie an den Bürgermeister mit der Bitte, daß das Tätigwerden des Ordnungsamts gegen diesen Kunstparker auch bürgermeisterlicherseits überwacht wird.
    In der kleinen Stadt, wo jeder jeden kennt, gibts dann auch einen problembewußten Stadtrat, der diesbezüglich in der öffentlichen Sitzung nachfragt.
    ;)

  8. 8
    WPR_bei_WBS says:

    @ matthiasausk

    Und auch in der grossen Stadt aendert so ein Schrieb den Modus von Opportunitaetsprinzip gleich mal auf Legalitaetsprinzip. Verursacht auf jeden Fall mal etwas Schreibkram :-). Und wenn’s oefter vorkommt, faellts mitunter auch mal dem ein oder anderen Vorgesetzten auf.