Ein befreundeter Kollege bittet uns um unsere Hilfe. Er verteidigt einen Mandanten vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sein Kanzleisitz liegt in Sachsen. Er beantragt Akteneinsicht. Und bekommt vom Amtsgericht dieses Fax zurück:
Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen mit diesem Amtsgericht melde ich erhebliche Zweifel an, daß es sich dabei um ein Versehen handelt und die Geschäftsstelle schlicht übersehen hat, daß es sich um einen auswärtigen Verteidiger handelt.
Was geht in den Köpfen dieser Justiziellen vor? Was hat der Justizdienst aus den sicher ehemals noch normalen Menschen gemacht, die meinen, so ein arrogantes Zeug raushauen zu müssen, vermutlich nur deswegen, weil sie ihre eigene Arbeit ankotzt.
Zum gleichen Thema: „Akteneinsicht durch Verteidiger und das Verhalten der Berliner Justiz“ paßt auch dieser Blogbeitrag ganz gut.
Ich bin dem Schicksal sehr dankbar, daß ich nicht unter solchen armseligen Verhältnissen in der Justiz arbeiten muß, sondern einen Beruf habe, der immer wieder für gute Laune sorgt. Und der es genau deswegen auch ermöglicht, respektvoll und hilfsbereit mit den Kollegen umzugehen.
Tja. In MEINEM Traumberuf hat man nicht nur – meistens – nette Kollegen, sondern auch genau die richtige Distanz zum Thema Verkehrsordnungswidrigkeiten: man bekommt einerseits regelmäßig OWi-Akten auf den Tisch und wird dadurch immer wieder daran erinnert, was für ein belangloser Mist das normalerweise ist – andererseits muss man sich mit diesem belanglosen Mist nicht groß befassen.
Aber zu dem Schreiben: kann es sein, dass das AG einfach schon Termin angesetzt hat und man jetzt befürchtet, dass die Akte wegen Postlaufzeiten etc nicht rechtzeitig wieder da wäre?
Ist das jetzt neu? Denn wenn das der Standard beim AG Tiergarten wäre, müsste Ihnen das ja schon untergekommen sein?
Vielleicht war es nicht der Justizdienst, der zu dieser deformation professionelle geführt hat, sondern die gesammelten Erfahrungen mit nicht oder deutlich spät zurückgegebenen oder irgendwann auf dem Postweg zwischen RA-Kanzlei und Gericht verbummelten oder liegengebliebenen Akten….
Dass man einem auswärtigen Anwalt aufgibt, per reitendem Boten Akten abzuholen und zurückzubringen dürfte dann aber eher ein Versehen sein oder mit dem zeitnahen Termin zusammenhängen.
Ich dachte immer, die Berliner Praxis sei, auswärtige RAe kriegen die Akte geschickt, Berliner müssen Sie bringen?
in meiner Kleinstadt gibt es eine StA-Außenstelle und ein AG, wo ich ein Gerichtsfach habe. StA und Gericht sind 1 km auseinander, mindestens einmal am Tag fahren Justizbedienste von StA zum Gericht und tauschen Post und Akten aus. Ich habe die StA-Akten immer über das Gerichtsfach bekommen. Vor drei Jahren ist die StA dann dazu übergangen, von mir die € 12 Aktenversendnungspauschakte zu verlangen. Ich: bei Gerichtsfacheinlage fällt die nicht an. Gruppenleiter-StA: doch; die Beförderung mittels Behördenverkehr ist auch Versendung. Es gibt eine neue Rundverfügung der Bezirksrevisorenkonfenerz. Von mir Kostenansatzerinnerung nach § 66 GKG. In mindestest 40 Sachen (ich hatte ein Formular dafür, die Mädels haben nur noch Az. und Namen handschriftlich eingetragen). Erinnerung gewonnen, Kostenansatz aufgehoben. Beschwerde der StA, vor dem LG zurückgewiesen.
Und was macht die StA dann: schickt mir dann die Akten nicht mehr übers Gerichtsfach (trotz ausdrücklichen Antrag), sondern per Post, um dann die EUR 12 zu kassieren Und bemerkt dazu, sie sei nicht verpflichtet, einen bestimmten Übertragungsweg zu nutzen. Wieder § 66 GKG. Wieder gewonnen. Wieder Beschwerde der StA. Erst als ein Strafkammervorsitzender des LG in einer Hinweis-Vfg. etwas von „offensichtlich schikanöser Sachbehandlung“ schrieb, hat die Kavallerie aufgegeben.
Nicht auf dem Postweg? Wie kommen die eigentlich dazu, solche Vorschriften zu machen?