Rechtsschutzversicherung oder Restaurantbesuch

Für Verkehrsteilnehmer erscheint der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich sinnvoll. Es gibt Versicherer, die den reinen Verkehrsrechtsschutz bereits für eine Jahres-Prämie anbieten, die in etwa dem Wert einer Tankfüllung entspricht.

Unseren Mandanten raten wir dazu, auf die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zu verzichten. Es tut nämlich weh, sich gegen eine Geldbuße zu verteidigen, die den Geldbeutel weniger belastet als dieser Selbstbehalt. Die Konsequenz ist dann oft der Verzicht auf die Verteidigung, was wiederum regelmäßig die Eintragung von Punkten in das Fahrerlaubnisregister nach sich zieht. Das macht man dann ein paar Mal und muß dann entweder einen Chauffeur einstellen oder Bus fahren.

Versicherer sind aber erfinderisch. Es gibt Angebote ohne diese unwirtschaftliche Selbstbeteiligung, die den Ernstfall dann aber doch nicht abdecken, dann also auch sinnlos sind. Neu für uns war diese Variante:

Punkte gibt es ab 60 Euro Geldbuße aufwärts. In dem punkte-relevanten Bereich bis zu diesen 95 Euro erwischt den gemeinen Auto- und Motorradfahrer am häufigsten. Der Versicherungsvertrag, den unser Mandant da abgeschlossen hat, ist – zumindest für den konkreten Fall – nutzlos.

Die bezahlten Prämien hätte er also sinnvoller für einen Restaurantbesuch mit seiner besten Ehegattin von allen investieren sollen.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Ordnungswidrigkeitenrecht, Rechtsschutzversicherung veröffentlicht.

22 Antworten auf Rechtsschutzversicherung oder Restaurantbesuch

  1. 1
    Mirko Laudon says:

    Was romantisches für den Blog zum Valentinstag, da hätte ich auch drauf kommen können: Lieber einen Restaurantbesuch mit der Allerliebsten statt ne schnöde Rechtsschutzversicherung :-)

  2. 2
    tamna says:

    Nach Schriftbild und Diktion zu urteilen hat diese RSV ihren sitz in Köln und ein grün-farbiges Namens-Logo. Sie scheint eine Speerspitze der Versicherungswirtschaft werden zu wollen. wer einen Eindruck der schönen neuen Rechtsschutzwelt erhalten möchte, der möge einen Blick auf die Seite „www.klugo.de“ werfen. Es handelt sich um eine 100%ige Tochter eben dieses Kölner Versicherungskonzerns. Kostenlose Erstberatung (auch per Skype), Bürozeiten von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Pflicht zur exklusiven, honorarbefreiten monatlichen Beitragseinstellung auf dieser Seite und, zu guter Letzt: wer als Rechtsanwalt dort mitmachen will, zahlt 25 % bis 40 % der über diese Seite generierten Umsätze als „Nutzungsentgelt“ an die Betreiber (also den Versicherungskonzern) zurück! Darüber kann sich jeder seine Gedanken machen.

    • Ich halte die Rechtsanwälte, die gegen (teilweisen) Verzicht auf ihre gesetzlich vorgesehen Honorare (de facto also gegen Provisionzahlung) sich in den Dienst eines Rechtsschutzversicherers stellen, für potentielle Verräter der Interessen ihrer Mandanten. Sie sind Diener zweier Herren mit grundsätzlich gegenläufigen Interessen: Der Mandant möchte eine *unabhängige* Beratung. Der Anwalt möchte weitere Mandate durch den Versicherer vermittelt bekommen. Das erreicht er nicht, wenn er den Mandanten im Zweifel gegen die Interessen des Versicherers berät.
       
      Rechtsanwälte, die sich auf diesem Wege einem Versicherer andienen, verhalten sich unethisch. Und in sehr vielen Fällen sind es unerfahrene Anwälte, die auf die Vermittlung von Mandaten durch Versicherer angewiesen sind, statt das Rat suchende Publikum durch solide Leistung zu überzeugen, um über die Qualität ihrer Leistung Mandate zu akquirieren.
       
      Wir bieten in unserer Kanzlei keine kostenlose Rechtsberatung an. Sondern liefern eine unabhängige Beratung, die sich ausschließlich an den Interessen der Ratsuchenden orientiert. Und damit sind wir seit über 2 Jahrzehnten erfolgreich. crh
  3. 3
    Silke Milius says:

    Lieber Herr Hoenig, ich habe es mir überlegt. Ich nehme Abstand von meiner Klage gegen Sie. Stattdessen möchte ich die gesparten Gerichtsgebühren viel lieber in ein Abendessen mit dem besten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Motorradrecht und Gedöns von allen investieren. Schlagen Sie ein, Herr Hoenig? Heute ist doch Karl-Valentinstag.

    In tiefer Zuneigung
    Ihre Silke

  4. 4
    tamna says:

    Ich stimme Ihnen voll zu!

  5. 5
    Jonas says:

    Man könnte natürlich auch einfach vernünftig fahren und sich an die Verkehrsregeln halten… Das kommt noch billiger. Ich hab ich 20 Jahren keinen einzigen Punkt bekommen. Wer das in Kauf nimmt, der darf gerne auch dafür bluten. Er gefährdet nämlich potentiell mich und meine Kinder…

    • Das hat heute ein wenig gedauert, bis dieser undifferenzierte Vorschlag hier eintrifft. Bitte unterscheiden Sie zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit und denken Sie an menschliche Eigenschaften wie z.B. Fehleranfälligkeit etc., die es auch bei Polizeibeamten geben soll (wenn auch nicht bei allen).
       
      Und: Denken Sie eigentlich nicht an die vielen Hunde und Katzen, die durch unvernünftige Fahrer ermordet werden? Sie Katzenhasser, Sie! crh
  6. 6
    Non Nomen says:

    Und: Denken Sie eigentlich nicht an die vielen Hunde und Katzen, die durch unvernünftige Fahrer ermordet werden?…

    Und erst Igel, Rehlein und auch Wildschwein
    sowie die Quintilliarden Fliegen,
    die Kühlergrills schon mal verbiegen!
    Turnvater Brehm.

  7. 7
    Hufflepuff says:

    Herr Hoenig, Sie gehen von der Prämisse aus, dass jeder Strafzettel für eine begangene Ordnungswidrigkeit falsch ausgestelt ist. Da Sie Anwalt sind, verstehe ich Sie da. Das ist schließlich Ihr Job.

    • Ob ein „Strafzettel falsch ausgestellt“ ist oder nicht, weiß man erst, wenn man ihn hat prüfen lassen. Ich gehe stets davon aus, daß es ziemlich genau zwei Möglichkeiten gibt. crh

    Gewöhnlich versichert man sich aber ja nicht nur mit Verkehrsrecht, sondern auch gleich noch mit Mietrecht und Arbeitsrecht. Da ist dann schnell mal ein Unterschied von 50 Euro/Jahr an Kosten erreicht, ob man sich jetzt mit einem Selbstbehalt von 150 Euro versichert oder ohne Selbstbehalt. Nach drei Jahren ohne Anwalt hat man die 150 Euro Selbstbehalt drin und kann noch feiner Abendessen gehen.

    Man versichert sich ja auch normalerweise nicht, um wegen jedem Kleinzeug einen Anwalt aufzusuchen, sondern eher gegen existenziell bedrohende Risiken.

    Wegen 80 Euro und nem Punkt zu klagen, finde ich total albern. Alleine der Zeitaufwand von 1-2 Stunden, der für den Besuch des Anwalts anfällt, rechnet es, die Kosten einfach an die Staatskasse zu überweisen. Und der Punkt ist eh nach 2 1/2 Jahren verfallen.

    Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt rechnet sich nur, falls man regelmäßiger Kunde bei Anwälten sein sollte. Solche Leute soll es geben.

    • Mein eigener VerkehrsRS-Vertrag kostet mich 2stellig im Jahr. Ohne SB. crh
  8. 8
    ChrisT says:

    @huflepuff Sie scheinen einer der Glücklichen zu sein, welche recht wenig mit dem Auto unterwegs sind. Es sei Ihnen gegönnt.

    Wenn man jedoch sehr viel mit dem Auto unterwegs ist, dann ist man irgendwann „fällig“. Denn der große Teil vor allem der Geschwindigkeitskontrollen werden nach dem Prinzip der Wegelagerei und Geldschneiderei durchgeführt. Da ist eine entsprechende „Gegenwehr“ mit Hilfe eines RA’s mehr als angebracht. In diesem Fall ist ein Versicherer mit dem dargestellten Geschäftsgebahren mehr als fehl am Platze.

  9. 9
    Jonas says:

    Puh, was habe ich denn getan, um gleich vom Blogautor persönlich als undifferenziert beschimpft zu werden? ;)

    • Ganz einfach, ich dachte, das wäre klar: Sie haben dummes, populistisches Zeug geschrieben. :-) crh

    Ich denke als Anwalt hat man da ein gewisses Notaufnahmensyndrom, bedingt durch die Fälle mit denen man täglich konfrontiert wird. Als reiner Verkehrsteilnehmer sehe ich das naturgemäß anders. Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit ist mir ziemlich egal, wenn ein Fahrer auf den Gehweg schlenkert und mir die Kniegelenke zertrümmert…

    • Auf die Knie kommt es in *diesem* Zusammenhang nicht an. Sondern auf das Maß des Verschuldens und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Die Reparaturkosten für die Kniegelenke werden an anderer Stelle diskutiert. Und dabei kommt es nicht entscheidend auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz an. crh

    Aber ja, dennoch ist es mir wichtig, dass der Fahrer einen Anwalt und ein faires Verfahren bekommt.

    • Puha, da hamwer aber nochma Glück gehabt. crh
  10. 10
    Hufflepuff says:

    @ChrisT, weil Sie meinten, dass ich wenig fahren würde:
    Ich bin seit etwa 20 Jahren Teilnehmer im Straßenverkehr mit etwa 20.000 km/Jahr.
    Resultat: Ingesamt etwa 5 Tickets wegen überhöhter Geschwindigkeit (immer nach Abzug der Toleranz unter 20 km/h zu schnell; also jeweils unterhalb von 40 Euro), etwa 1 Ticket/Jahr wg. Falschparkens im Bereich von 5-20 Euro. Habe noch nie einen Punkt erhalten. Ich habe jedes mal eingesehen, dass die Tickets zu Recht erstellt wurden.

    Einmal wurde vor Jahren der Wagen abgeschleppt, weil ich auf einem privaten nicht gekennzeichneten Parkplatz stand und jemand anderes die nicht gekennzeichnete Ausfahrt zugeparkt hatte. Das fand ich ungerecht. Habe die 250 Euro für den Vorgang des Abschleppens trotzdem gezahlt und die Sache auf sich beruhen lassen. Man lebt sich damit leichter.

    Was die Fahrweise angeht: Wenn der Tacho mehr als 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit anzeigt, bremse ich etwas ab. Auf einer Autobahn bin ich mit etwa 150 km/h unterwegs.

    Ich habe meine Rechtsschutz eher für den Fall, dass ich bei einem Unfall mit dem Gegner über den Verursacher in Streit gerate oder es mal einen Unfall mit Personenschaden gibt. Dann wird es teurer und dann brauche ich einen Anwalt.

  11. 11
    Duncan says:

    Hm – bei binnen 20 Jahren und binnen dieser schwankenden 10-35.000km per anno habe ich nun genau ein Blitzerticket ob 4km/h drüber und gerade noch so an einer Hand abzählbarer Parktickets war es bisher für mich lukrativer mit dem befreundetem Anwalt eine Currywurst essen zu gehen, so ganz ohne Rechtsschutzversicherung. Für Rechtsstreitigkeiten aller Arten hat sich bei mir immer noch die private „Kriegskasse“ bewährt, sei es Mietrecht, Vertragsrecht oder auch Verkehrsordnungswidrigkeiten. Mit Strafrecht fehlt mir glücklicherweise dahin gehend jede Erfahrung, möge es so bleiben. Immer schön unter dem Radar fliegen. Dafür darf ich dann auch alle 3 Jahre bezahlen, dafür das man prüft, dass ich mich auch wirklich nicht zu sehr daneben benommen habe…

  12. 12
    Verkehrssünder says:

    @Hufflepuff (#7):
    Nur eine Berichtigung zu Ihrem Beitrag: Bei der besten Kanzlei für Verkehrsrecht von allen gibts eine Webakte.

    Da schickt man, etwa als bayerischer Verkehrssünder, eine Email an die liebe Fee, die die Kanzleiakten in Ordnung hält und bekommt einen Nutzerzugang. Da läd man dann das unfreundliche amtliche Schreiben hoch und bittet um Beratung.

    Das hat beim letzten Mal eher 5 Minuten als 1-2 Stunden gedauert und ich bin dafür auch nicht nach Berlin gefahren.

  13. 13
    Hufflepuff says:

    @Verkehrssünder:
    Ich nehme mal an, dass Sie mit der „besten Kanzlei für Verkehrsrecht“ wahrscheinlich Herrn RA Gliencke oder Herrn RA Kümmerle meinen. Es ist gut zu wissen, dass es sowas gibt, falls ich selbst mal ein Ticket im dreistelligen oder vierstelligen Bereich erhalten sollte, wo es mal relevanter wird, einen Anwalt darüber sehen zu lassen. Das mit der Webakte wusste ich noch nicht: Herr Hoenig darf da gerne Werbung dafür machen. ;-)
    Mich würde interessieren: Was kostet diese 5-Minuten-Beratung/Einschätzung, falls ich das selbst bezahlen möchte?

    Sollte ich mal ein Ticket über 200 oder 300 Euro erhalten, würde ich mir aus einem anderem Grund noch überlegen, ob ich da die Versicherung mit hineinziehe. Vielleicht würde ich die Anwaltskosten selbst leisten, sofern sich das im Rahmen hält – trotz einer Rechtsschutzversicherung bei einer renommierten und etwas teueren Versicherung aus München.

    Der Grund ist, dass einer Versicherung nach einem Schadensfall ein Kündigungsrecht zusteht. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung eher für relevante Dinge abgeschlossen, grob:
    – ein Vermieter will mich kurzfristig aus meiner Wohnung rauswerfen,
    – ein Arbeitgeber kündigt mir unberechtigt oder
    – Autounfall mit Personenschaden.

    Für sowas will ich mich versichert wissen. Sowas setze ich doch nicht für eine anwaltliche Verteidigung gegen eine Ordnungswidrigkeit wegen läppischer 80 Euro aufs Spiel.

    • Es könnte sehr sinnvoll sein, sich einfach mal die Versicherungsbedingungen – insbes. zum Thema außerordentliche Kündigung, z.B. § 13 ARB 2015 – anzuschauen. Das könnte zu solideren Ergebnissen führen als der diffuse Blick in eine Glaskugel.
       
      Dieser Rat ist selbstverständlich entbehrlich, wenn der Versicherte das Vermögen des Versicherers im Blick hat und es schonen möchte. crh
  14. 14
    Verkehrssünder says:

    @Hufflepuff (#13): Die von mir skizzierte Vorgehensweise führt zu einer ordentlichen Mandatierung. Zu Preisen möge sich crh zu Wort melden. Ich hatte noch nie den Fall, daß ich nach dem Erstgespräch auf weitere anwaltliche Vertretung verzichtet habe.

    Meiner Erfahrung nach kündigt die Versicherung wegen einem Verfahren einem nicht gleich den Vertrag. Die können dort ja auch etwas Statistik.

  15. 15
    Fry says:

    Versicherungen leben davon, mehr an Prämien einzunehmen als für Schadensfälle auszugeben. Der kluge Mensch versichert daher nicht jedes Kinkerlitzchen, sondern nur existenzielle oder zumindest größere Risiken. Meine Krankenversicherung läuft mit 1500 EUR Selbstbehalt, und ich spare jedes Jahr ordentlich Prämie. Eine Verkehrs-RS – selbst für nur 99 EUR pro Jahr – hätte sich für mch in keinem Jahr meines Lebens bisher gerechnet. Dann lieber eine umfassende RS mit ordentlich Selbstbehalt. Die hatte ich mal, bis ich lernen musste, dass das komplette Thema „Hausbau“ ausgenommen ist, sowie natürlich praktisch das komplette Familienrecht – und damit alles, was ich eigentlich gebraucht hätte.
    Also raus aus allen Versicherungen. Trotzdem natürlich nicht zögern, einen Anwalt aufzusuchen, sofern es die Lage erfordert. (Das tut es aber regelmäßig nicht für <1000 EUR).
    Ach ja, und seitdem Punkte verfallen unabhängig von weiteren eingefahrenen Punkten, sollte das Thema Punkte außer für wirkliche VIelfahrer (zB Außendienst) eigentlich abgehakt sein. Wer bei 20000 km pro Jahr ein Punkteproblem kriegt, hat auch noch ein anderes Problem…

  16. 16
    Jonas says:

    @crh Dumm, populistisch UND undifferenziert. Na da habe ich ja den Hattrick der Kommentare geschossen, zumindest aus anwaltsbloggerischer Sicht. ;) Cuius regio eius religio…

  17. 17
    Alter Jakob says:

    Was ich (und vielleicht auch Verbraucherschützer) interessant finde ist, dass der reduzierte Versicherungsschutz, der erst ab 95,-EUR gilt, von der Versicherung als „erweiterter Verkehrsrechtschutz“ angeboten wird.
    Mir schwebt bei dem Namen eher ein rundum-Sorglospaket vor.

  18. 18
    matthiasausk says:

    Es beruhigt mich sehr, daß auf diesem Blog ausschließlich verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer umtriebig sind, die fast nie irgendwelcher Ordnungswidrigkeiten bezichtigt werden.
    Da kann mir hier ja nichts passieren …

  19. 19
    Drucker says:

    @Jonas: Weder zwingend dumm noch populistisch noch undifferenziert, sondern IMHO vor allem entgegen den wirtschaftlichen Interessen des Blogbetreibers. Im Sinne und zur Förderung dieser Interessen scheint mir nämlich wie so oft der hier diskutierte Blogbeitrag verfasst zu sein.

    @matthiasausk: Entgegen der hier gerne und anscheinend aus handfesten Gründen gepflegten Weltsicht folgt die Bezichtigung mehrheitlich aus einer tatsächlich begangenen Ordnungswidrigkeit – exceptio probat regulam.

  20. 20

    […] Rechtsschutzversicherung oder Restaurantbesuch, […]

  21. 21
    jaw says:

    Da ich gerade den gleichen Wortlaut in meiner Webakte fand: Ich habe so eine Vereinbarung 2014 niemals unterschrieben. Auch steht dazu nichts in den Vertragsbedingungen von 2014. Änderungen diesbezüglich wurden mir nie mitgeteilt. Und: In der Vergangenheit tauchte bei Kostenübernahmegesuchen niemals Probleme diesbezüglich auf. Ich werde morgen mit der DEVK mal dazu reden. Mysteriös klingt es allemal….

  22. 22

    Das sehe ich genauso, nur leider wird den meisten immer erzählt, wie viel Versicherungsbeitrag sie mit einer Selbstbeteiligung sparen. Soll die Rechtsschutz dann in Anspruch genommen und der Selbstebhalt gezahlt werden, ist das Gejammere groß, denn die will man doch lieber nicht bezahlen.