Sonst nichts zu tun …

Zum Thema „Straftaten, die die Welt bewegen“ heute gleich zwei gewaltige Vorwürfe in einer Anklageschrift, mit dem sich nun reichlich erwachsene Menschen beschäftigen werden:

Anlaß für diese menschenverachtenden Straftaten war eine Szene auf einem Weddinger Gewerbehof.

Ich finde es ganz toll, daß unser Justizsenator am 1. August extra für solche schwerwiegenden Fälle gleich 12 neue Richter ernannt hat:

Der kriminelle Sumpf muß mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden. Oder so ähnlich …

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

25 Antworten auf Sonst nichts zu tun …

  1. 1
    Hans says:

    Das Bild sollten Sie sich zu den Akten nehmen und herausziehen wenn sich von denen einer mal später wegen der Bekleidung eines Mandanten oder Ihnen selbst beschwerd…

  2. 2
    Non Nomen says:

    @Hans #1
    Das sind die höchstrichterlichen Ernennungskutten, sieht man doch!

  3. 3
    Martin says:

    Die sehen alle so lieb aus…auf jeden Fall herzlichen Glückwunsch und dass wir uns nie in Ausübung ihres Amtes sehen müssen…

  4. 4
    MFK says:

    8 Frauen und 4 Männer?

  5. 5
    WPR_bei_WBS says:

    Echt jetzt? Welche durchge… aehem… eifrige* Staatsanwalt bejaht denn bei sowas das oeffentliche Interesse?!? Hat der noch nchts von Par. 374 I 2 StPO gehoert?

    * nicht, dass ich der naechste bin

  6. 6
    Patenter_Anwalt says:

    @MFK:
    Das liegt schlicht daran, daß Frauen zum einen – weil in der Regel fleissiger – die besseren Examina haben und der Staatsdienst für Frauen, wg. der besseren Beurlaubungsmöglichkeiten, attraktiv ist.

    In HH werden bei der StA schon Männer bevorzugt eingestellt, da diese unterrepresentiert seien. Der Juristinnenbund hat sich auch schon darüber beschwert…

  7. 7
    Fry says:

    Frauen „in der Regel“ fleißiger? Abgesehen davon, dass das überhaupt nicht meiner Erfahrung entspricht, im Gegenteil die mir bekannten Damen häufig andere (Männer) zur Erledigung ihrer Aufgaben einspannen…

    …aber darf man denn heute so „matter of fact“-mäßig alles Gute über Frauen und Schlechte über Männer schreiben, nur nicht umgekehrt?

    Wenn Frauen „fleißiger“ sein sollen (und alle anderkennend dazu nicken), wie wär’s denn mit „Männer sind XYZ“ (intelligenter, teamfähiger, technisch begabter, können besser einparken, etc)?

    Fakt ist, zum Kinderkriegen braucht es beide. Und das ist das Kreuz mit den Geschlechtern.

  8. 8
    Patenter_Anwalt says:

    @Fry:

    Zumindest haben Frauen im Durchschnitt (deshalb „in der Regel“) die besseren Abiturnoten und die besseren Examina in Jura. Entweder sie sind intelligenter oder fleissiger. Ich tippe auf Zweiteres.

    Was Ihre Erfahrungen betrifft, haben Sie wohl den falschen Bekanntenkreis ?

  9. 9
    CJ says:

    @Patenter_Anwalt:
    Die besseren Examina sind in der Regel zwischen beiden Geschlechtern ähnlich verteilt. Jedenfalls in Hessen liegen die Männer sogar vorne. Allerdings ist insgesamt in Studium und Referendariat der Frauenanteil höher; s. z.B. den Jahresabschlussbericht des JPA Hessen:
    https://justizpruefungsamt.hessen.de/sites/justizpruefungsamt.hessen.de/files/content-downloads/JAHRESBERICHT.pdf

    In den Staatsdienst treibt es viele Damen, weil sie die Familienplanung im Hinterkopf haben und sich von dem Versprechen locken lassen, irgendwann nach drei bis fünf Jahren Knechtschaft als Proberichter – mit einem Haufen unbezahlter Überstunden und ohne Einarbeitungszeit, Unterstützung oder sinnvolle Fortbildungen – eine geregelte 40-Stunden-Woche oder eine Teilzeitstelle zu erreichen. Pension und Familienzuschläge können auch noch ein Faktor sein.

    Die männlichen Absolventen mit guten Examina treibt es eher auf den Karriere-Trip in die arbeitsintensiven Anwaltskanzleien.

    @ Topic:
    Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass man sich auch gegen Beleidigungen wehren kann (auf dem Privatklageweg). Ein etwas dickeres Fell könnte den meisten aber trotzdem nicht schaden…

  10. 10
    matthiasausk says:

    SMS? Also private Kommunikation?
    Und um sowas kümmern sich Richter?

  11. 11
    Flamebeard says:

    @matthiasausk (#10): Nach der Lesart ihres Kommentars sind also z.B. Beleidigungen, die aus einen Zettel (mit Unterschrift) gekritzelt wurden, ebenfalls kein Problem?

    Beleidigung ist Beleidigung. Natürlich kommt es auf den Kontext und die Wortwahl an. Aber hier z.B. ein (zugegebenermaßen mildes) Schimpfwort, gepaart mit Diskriminierung (Bildungsstand, medizinische Kondition, Social Shaming)… Je nach dem, was da im Umfeld noch gelaufen ist (und mit Zeugen belegt werden kann), könnte das für den Beklagten… interessant werden.

  12. 12
    RA Schepers says:

    Konnte der Strafverteidiger wenigstens die U-Haft verhindern?

    Oder hat der Justizsenator auch neues Vollzugspersonal eingestellt?

  13. 13
    Zielfahnder Krawuttke says:

    Ob der Tweet des Senators inhaltsreicher gewesen wäre, wenn er auf die verdoppelte Anrede (Proberichterinnen und Proberichter und Kolleginnen und Kollege)n zu Gunsten von Inhalt verzichtet hätte?

  14. 14
    Fry says:

    @Patenter Anwalt: „Zumindest haben Frauen im Durchschnitt (deshalb „in der Regel“) die besseren Abiturnoten und die besseren Examina in Jura. Entweder sie sind intelligenter oder fleissiger. Ich tippe auf Zweiteres.“

    Es gibt denklogisch auch noch weitere mögliche Ursachen…

  15. 15
    Örechtler says:

    Na ja,

    das Strafrecht dient nunmal auch dazu, den Rechtsfrieden institutionalisiert herzustellen -besser als sowas dem Faustrecht zu überlassen. Dass wir auch für sowas Richter brauchen, sind für mich dann Kosten des Rechtsstaats, die ich lieber als Steuerzahler mit abdecke als im Chaos zu leben. Strafrecht ist lange her her bei mir, aber für 185 fehlt mir bei der zweiten Aussage übrigens die Fantasie: Hauptschüler ist objektiv nicht ehrenrührig, auch wenn es so gemeint war, schon wieder besoffen nicht eindeutig auf den Empfänger bezogen und bzgl. der Kinder die Missachtung nicht eindeutig- es sei denn, der Kontext macht es klar.

  16. 16
    ceterum censeo says:

    Ich bin für die ersatzlose Streichung der §§ 185 ff. StGB. Es gibt meiner Ansicht nach genügend zivilrechtliche Handhabe gegen ehrenrührige Äußerungen.

  17. 17
    Fry says:

    Beleidigungs“delikte“ auf den Zivilklageweg verweisen, und die Kosten des Zivilklagewegs als „Kosten des Rechtsstaats“ generell steuerlich absetzbar machen.

    Dann noch BtM-Strafverfolgung für geringen Mengen und Schwarzfahrer-Strafverfolgung (->auch zivilrechtlich klärbar) abschaffen.

    Und unser Rechtsfrieden wäre besser und billiger.

  18. 18
    matthiasausk says:

    @flamebeard: Sich beleidigt zu fühlen ist nicht dasselbe wie im juristischen Sinne beleidigt worden zu sein.

    Im juristischen Sinne macht beleidigen doch erst Sinn, wenn es ein Anderer mitkriegt, oder?

  19. 19
    Non Nomen says:

    @ Örechtler #15

    …das Strafrecht dient nunmal auch dazu, den Rechtsfrieden institutionalisiert herzustellen -besser als sowas dem Faustrecht zu überlassen.

    Oder gar den Frauenrechtlern und -rechtlerinnen.

  20. 20
    Kassandraaa says:

    Zum Bild: da sehen ja einige noch fast aus wie Schülerpraktikanten. Ich dachte, ein Jurastudium dauert soooo lange, mit Referendariat und so…
    Also, entweder haben sich einige da sehr gut gehalten (schauen also jünger aus als sie sind) oder das Jurastudium wurde um mehrere Jahre verkürzt.
    Allerdings hätte der Jusizsenator das in einem würdevolleren Rahmen überreichen können, nicht ausgerechnet so lieblos neben seinem Schreibtisch. Wo auch noch ein altes Stück Kuchen rumliegt.
    Zum Tatvorwurf: die letzten Äußerungen sind strafrechtlich nicht relevant, sondern voll von Art. 5 GG geschützt
    Der „Blödmann“ ist zwar eine so genannte Formalbeleidigung, allerdings in minder schwerem Maß.
    Klarer Fall für Privatklage. Welcher Blöd..- äh sorry, welcher Staatsanwalt hat den hier öffentliche Anklage erhoben?

  21. 21
    BV says:

    @ Kassandraaa, # 20:

    Die Frage ist ja, was „soooo lange“ heißt. Wenn man nach acht Semestern seinen Freischuss macht und nahtlos ins Referendariat kommt, ist man in unter sieben Jahren Volljurist und kann Richter werden. Hat man nach dem Abi zügig angefangen zu studieren, ist man dann (gut) Mitte 20.

  22. 22
    Ersatzdienst says:

    @BV,

    hinzu kommt, dass die jungen Leute direkt mit 18 (Abi12) anfangen können zu studieren, ohne vorher einen Dienst am Vaterland leisten zu müssen wie unsereins noch anno dazumal. D.h. also im Extremfall 18+4 Jahre Freischuss+2 Jahre Ref. = 24 Jahre. Null Lebenserfahrung und über Menschen richten. Kreißsaal, Hörsaal, Gerichtssaal.

  23. 23
    Piratenkommentar says:

    Am Schlimmsten an dem Bild ist ja wohl, dass die angehenden Richter nicht mal angemessenes Schuhwerk zum Anzug anziehen können. Da kann man noch so ein toller Jurist sein, zur Ernennung trägt man ja wohl keine weißen Sneaker.

  24. 24
    Kassandraa says:

    @ PiratenKM
    Doch – das macht man so. Schon mal was von Joschka Fischer gehört? Der trug sogar zu seiner Ernennung zum Minister ausgelatschte Turnschuhe.
    Also darf der neuernannte Jung-Richter das auch. Ausserdem sieht der doch echt cool aus und sehr sportlich. Dann darf er auch „Sneaker“ (neudeutsch) tragen. und ausserdem hat der Justiz-senator auf dem Foto auch Turnschuhe an. Oder so etwas ähnliches…
    Etwas was mal Turnschuhe gewesen sind oder so..ist leider nicht mehr so genau zu erkennen. Und noch dazu: in derart würdelosem Rahmen (zur Ernennung ) – wie schon zuvor von mir kritisiert, brauchen die Neuen Proberichter natürlich auch keine sonderlich feierliche Kleidung anziehen.
    Und überhaupt: auf einem Urteil steht ja schliesslich nicht, was für Schuhe ein Richter bei der Verhandlung und Urteilsverkündung anhatte. Warum eigentlich nicht?

  25. 25
    Fry says:

    Bei dem Bild muss ich an die Familienrichterin denken, die in meinem Umgangsrechtsverfahren wörtlich zu beiden Parteien sagte „Also wenn Sie sich jetzt nicht einigen können, weiß ich auch nicht, wie wir hier weitermachen.“