Sportliche Erfolge im justiziellen Intranet

Ein Hilfe- und Warnruf der IT-Stelle eines Oberlandesgerichts landete Ende vergangener Woche in den Postfächern aller Gerichte des OLG-Sprengels.

Den OLG-Technikern waren Probleme gemeldet worden. Es ging um „Anfragen und Beschwerden„, die ein „unzureichendes Antwort-Zeitverhalten in der Nutzung zentraler IT-Fachsysteme und -Dienste“ zum Gegenstand hatten.

Die Nerds beim OLG sind der Sache auf den Grund gegangen und haben festgestellt:

Eine über den Arbeitstag verteilte feststellbare teilweise Vollauslastung der Anschlüsse an das Landeskommunikationsnetz. Die Zeiten der Belastungsspitzen korrespondieren dabei zufälligerweise oder auch nicht zufällig mit Übertragungszeiten der olympischen Winterspiele.

Das machte den nachfolgenden freundlichen Hinweis an die Mitarbeiter der Justiz notwendig:

Das „Streaming“ von Video- oder Audioinhalten während der Arbeitszeit behindert stark die dienstliche Aufgabenerledigung …

Sowas kann ja auch nicht jeder Justizielle wissen. Und weil Justizmitarbeiter immer nur dann aktiv werden, wenn es entsprechende Regeln und Vorschriften gibt, war auch insoweit ein Fingerzeit erforderlich:

… und widerspricht im Übrigen der im Intranet veröffentlichen „Allgemeine Richtlinie zur Nutzung des zentralen Internetzuganges und des Mailsystems des Netzwerks …“

… und der weiter im Intranet hinterlegten Regelungen.

Damit man sich nicht extra die Mühe machen muß und die Kapazitäten des Intranets nicht noch mehr belastet durch die Recherche nach diesen Richtlinien und Regelungen, weisen die digitalen Aufpasser hin auf die …

… letztlich der durch Sie als persönliche Selbstverpflichtung gezeichneten Einwilligungserklärung zur privaten Dienstenutzung. Unter „geringfügiger privater Nutzung“ ist dabei bewusst auch nicht das Streaming im Hintergrund oder „nebenbei“ zu verstehen.

Also, ich will mich hier jetzt nicht über die geringen Kapazitäten oder die Struktur des gerichtlichen Intranets in jenem OLG-Bezirk lustig machen.

Aber man wird ja wohl noch sagen dürfen, daß die Justiz in eben diesem Lande noch reichlich personelle Kapazitäten übrig zu haben scheint, wenn die Jungs und Mädels auf den Geschäftsstellen, Amtsstuben und Richterkammern (Dienst-)Zeit zum Fernsehgucken haben.

Abschließend:

Der Justizoberamtsrat wünscht Ihnen bereits vorab ein schönes Wochenende und uns allen weiter sportliche Erfolge in Südkorea.

Na, denn …

Vorsorglich und zur Klarstellung:
„OLG“ im Sinne dieses Blogbeitrags ist NICHT auch „KG“. In unserem Sprengel wird noch gearbeitet während der Dienstzeit. Oder? 8-)

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Bild: © Stefan Bayer / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Justiz veröffentlicht.

4 Antworten auf Sportliche Erfolge im justiziellen Intranet

  1. 1
    asca says:

    Meistens ist es nicht die geringe Kapazität oder Struktur des Intranets (also der internen Verkabelung), sondern schlicht die Tatsache, dass Streams enorm viel Bandbreite ziehen. Das interne Netz händelt sowas meistens problemlos – eigentlich ist jeder Arbeitsplatz immer mind. 100MBit/s INTERN angebunden, üblich eigentlich gar 1GBit/s. Ein 20MBit/s-Stream, da lacht das interne Netz noch.
    Aber nach außen ist eben immer das Nadelöhr, wo sich alle die Leitung teilen.

    Aber das kann man lösen. Z.b. indem ein Server im Intranet eben den Internet-Stream runterläd und wiederum intern weiterleitet an alle die eben schauen/hören wollen. Somit ist nur 1x die Last des Streams auf dem Internet-Router, statt jeder Zuschauer einzeln und der Server verteilt es halt intern.
    So kenn ich das bei vielen Firmen mit Radiosendern, da werden halt die 10 meistgehörten/regionalen intern gestreamt.

    Und für viele ist TV oder Radio im Hintergrund irgendwie ein Grundrauschen, dass sie bei der Arbeit brauchen – warum auch immer. Ja, auch aus meiner Sicht geht damit die Produktivität eigentlich deutlich herunter, weil natürlich hat man’s an, um auch mal hinzuschauen (und um dann nichts anderes zu machen). Andererseits sind glückliche Mitarbeiter wiederum produktiver ;-)

    Ich würd’s einfach intern streamen und alle auffordern, die internen Streams dann zu nutzen.

  2. 2
    Engywuck says:

    vor etlichen Jahren hatte ich gewagt, auf den neu eingerichteten Terminal-Servern keinen Flash-Player zu installieren. Einige Wochen nach Inbetriebnahme fand sich dann jemand, der dies bemängelte – weil er bei der Kundenrecherche dieses Plugin benötige.
    Rein zufälligerweise ist dies am Tag vor dem Anspiel der Fußball-WM wichtig genug zum Melden gewesen :-)
    Dass die Internet-Bandbreite der Firma bei weitem nicht ausreichte, mehr als einen Spiel-Ticker laufen zu lassen hat dann aber mich gefreut :-D (damals: IIRC 2 MBit/s für ca. 100 PCs und ThinClients mit Internetzugang. Mehr gab’s damals nicht in unserem ländlichen Raum, auch nicht für Geld und gutes Zureden)

    Also ja: das Problem ist die Anbindung ans Internet. Weshalb ich auch immer die ganzen Initiativen für „Mehr Online im Unterricht“ immer lächerlich finde: eine größere Schule hat 1000 Schüler. Wenn davon nur die Hälfte sich gleichzeitig im Internet tummelt bleiben von einer 50MBit-Anbindung gerade mal 100kBit pro Schüler übrig. Damit kann man so richtig was anfangen…

    Ist internes Streamen eigentlich legal? Immerhin vervielfältigt man doch das Signal… (von der „GEZ“-Gebührenfrage mal ganz zu schweigen)

  3. 3
    S2B2 says:

    @Engywuck: Ja, das interne puffern/proxying ist legal. Vgl. § 44a UrhG

  4. 4
    Non Nomen says:

    Der Justizoberamtsrat wünscht Ihnen bereits vorab ein schönes Wochenende und uns allen weiter sportliche Erfolge in Südkorea.

    Ich möchte wetten, dass in Südkorea kein einziger Justizbediensteter am Start ist. Und dieses augenzwinkernde: „Macht nur weiter so, aber lasst euch bitte nicht erwischen“ ist auch danebengelungen.