Steuerberatung durch Strafverteidiger

Der Herr Graf Gottfried von Goks ist Unternehmer, er ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Insoweit auch sehr erfolgreich.

Und er ist – wie der Name schon andeutet – Kokain-Konsument. Bei dieser Beschäftigung hatte er eher weniger Erfolg. Man hat ihn beim Einkaufen erwischt. Das soll aber hier jetzt nicht das Thema sein. Statt um Betäubungsmittelstrafrecht geht es um Steuerstrafrecht.

Der Graf beauftragt mich mit seiner Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wir waren uns einig über die Verteidigervergütung. Deswegen haben wir ihm eine Rechnung geschickt. Dazu hat er eine Frage (die er mit per Postkarte eMail schickt):

Noch eine Bitte: Könnten sie eventuell die Privat-Rechnung auf die Heizmaterialshandel GmbH ausstellen? Ginge dies?

Ich über setze das mal:

Könnten Sie mir eventuell Beihilfe leisten bei einer Steuerhinterziehung und mir eine Scheinrechung ausstellen?

Das ist schon eine ziemlich dusselige Frage an einen Strafverteidiger im Zusammenhang mit einem Strafmandat.

Vor vielen Jahren habe ich einmal einen Brief an einen anderen Mandanten geschrieben und ihn hier veröffentlicht. Der damalige Mandant hat mir den Auftrag entzogen, weil ich nicht bereit war, wegen popeligen Kleingelds meine berufliche Existenz auf’s Spiel zu setzen und ihn dabei zu unterstützen, eine weitere Straftat zu begehen.

Dem Herrn Graf habe ich einen Link auf jenen Beitrag geschickt. Er hat sich bedankt für diesen – kostenlosen – Rat, der ihm zumindest in Zukunft davor bewahrt, sehr einfach aufzudeckende Straftaten zu begehen.
__
Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de, editiert: „Strafverteidiger“ statt „Steuerberater“

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Steuerstrafrecht, Strafrecht, Strafverteidiger veröffentlicht.

5 Antworten auf Steuerberatung durch Strafverteidiger

  1. 1
    Alex says:

    Sauteure Drogen konsumieren, aber beim Verteidigerhonorar Vorsteuer abziehen wollen. Genau mein Humor.

  2. 2
    Ralf says:

    Selbst wenn es jemand prinzipiell in Erwägung ziehen würde, hätte der Mandant es sich spätestens mit dem schriftlichen Nachweis versaut.

    Gier (oder in dem Fall: Geiz) frisst Hirn.

  3. 3
    Der wahre T1000 says:

    @Ralf: ich vermute es war nicht die Gier, die das Hirn des Herrn Graf Gottfried von Goks fraß. Eher eine krümelige weiße Substanz.

  4. 4
    WPR_bei_WBS says:

    @ Der wahre T1000

    Ist das Zeug nicht eher pulvrig?

  5. 5
    Der wahre T1000 says:

    @WPR_bei_WBS: Mit weißen Substanzen, ob nun krümelig oder pulvrig, habe ich wenig bis keine Erfahrung. Daher kann ich zur Konsistenz nicht viel sagen.

    Ich kenne nur andere krümelige Substanzen, die allerdings aus meiner Jugendzeit recht gut.