Die Rechtsbelehrung – ein Podcast mit Marcus Richter und Dr. Thomas Schwenke – versucht aufzuräumen mit einigen falschen Vorstellungen, die sich das rechtssuchende Publikum vom Strafrecht macht. Dabei habe ich ein wenig mitgeholfen.
In dem rechtzeitig zum Wochenende fertig gestellten Podcast Nr. 57 geht es …
… um Mythen, Irrtümern und interessante Fragen, die sich der Notwehr, Falschparkern, Pflichtverteidigern, Gerichtsverfahren, Sex und Gewalt widmen. Also wie man sich das Strafrecht wirklich vorstellt (bzw. es tut, bis man von einem Strafverteidiger belehrt wird, dass man nicht zu viele Filme schauen sollte).
Es war mir eine große Freude, mich mit den beiden zu unterhalten und im Anschluß daran gemeinsam im Friedrichshainer Kiez (jeweils) einen Podcast-Burger zu verkasematuckeln. Besten Dank nun auch von hier aus!
Bin gerade in der ersten Viertelstunde, wo es kurz um die notwendige Verteidigung / Beiordnung des Pflichtverteidigers geht.
Was ich mich schon immer gefragt habe, und was auch hier nicht beantwortet wurde: wie läuft denn das mit der Beiordnung wenn sich der Mandant um gar nichts kümmert?
Ernennt das Gericht dann von einer Rotationsliste den nächsten „der halt dran ist“? Wird der ausgewürefelt? Sucht sich ein Richter einen aus von dem wenig Gegenwehr zu erwarten ist?
Und wenn es nach Liste geht, wer steht drauf? Nur Anwälte die zu jung / schlecht sind um Wahlmandate an Land zu ziehen? Oder steht jeder im Bezirk zugelassene Anwalt drauf, so das auch der Top-Anwalt mal einen Schwarzfahrer verteidigen zum Minimalsatz verteidigen muss?
Können Pflichtverteidigngsmandate abgelehnt werden (mal abgesehen von etwaigen Interessenkonflikten o.ä.) wenn der Anwalt Unlust oder finanzielle Zwänge verspürt?
Ist das gesetzlich geregelt oder ist das so eine Detailfrage die die Gerichtsbezirke / Bundesländer unterschiedlich regeln?
crh
Das waren – wie sehr vieles in diesem Blog – alles Informationen, die ich eigentlich (hoffentlich) nie brauchen werde, aber wirklich sehr interessant und gut erklärt.
Gerne mehr davon.
Ich hab ja früher noch gelernt, dass man einen Einbrecher aus Notwehr nicht verletzen, sondern töten soll, damit er einem hinterher nicht noch Ärger macht. Ist wahrscheinlich auch ein Mythos, woll?