Super Service der Geschäftsstelle

Trauerfälle kommen in aller Regel spontan und verhindern dann auch oft ein überlegtes Handeln.

Statt den Verteidiger zu benachrichtigen, hat die Ehefrau des Mandanten beim Gericht angerufen, um dort mitzuteilen, daß ihr Mann nicht zum Gerichtstermin erscheinen wird.

Die aufmerksame Mitarbeiterin der gerichtlichen Geschäftsstelle übernimmt nun den eigentlichn Job des Mandanten und schickt ein Fax an den Verteidiger:

Nun kann sich der Verteidiger in Ruhe Gedanken machen, wie er auf das zu erwartende Ausbleiben seines Mandanten reagiert: Ein Antrag auf Aufhebung des Termins, auf Entbindung des Mandanten von seiner Pflicht, vor Gericht zu erscheinen, oder was auch immer …

Ohne dieses Fax wäre der Spielraum der Verteidigung deutlich enger gewesen. Deswegen auf diesem Weg ein ganz herzliches Danke! an die Justizangestellte.

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Bild (CC0): athree23 / via Pixabay

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafverteidiger veröffentlicht.

8 Antworten auf Super Service der Geschäftsstelle

  1. 1
    Thorsten says:

    Wirklich toll, wenn das so funktioniert und man in der HV nicht einfach unerwartet vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

    Ich glaube aber, dass hier der Bußgeldrichter vorher verfügt hatte, dass Du diesen Vermerk kriegen sollst.

  2. 2
    Haftbefehl says:

    Sonst wäre ein internationaler Vorführungsbefehl mit Auslieferung aus der Türkei gekommen? :-)

    • Es gibt keine „internationalen“ Sitzungshaftbefehle (falls Sie einen solchen meinen).
       
      Die Türkei liefert wegen Bußgeldsachen nicht aus.
       
      Im übrigen wird § 230 StPO nicht in Bußgeldsachen angewandt; bei pflichtwidrigem Nicht-Erscheinen wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid schlicht verworfen. crh
  3. 3
    Patenter_Anwalt says:

    Ok, ich bin kein Deutscher und das ist WIRKLICH SUPER NETT von der Dame auf der Geschäftsstelle, aber es muß „wegen eines Trauerfalls“ heissen. Zumindest habe ich das mal so gelernt…. ;-)

  4. 4
    Michael K. says:

    Das Phänomen Apposition und Dativ ist nicht neu und hier sehr schön beschrieben:
    http://canoo.net/blog/2015/12/14/die-apposition-und-der-dativ/

    Die korrekte Genitivschreibweise hat durchaus auch Nachteile, und zwar immer dann, wenn wir es mit Kunstwörtern, Namen, Anglizismen oder Abkürzungen zu tun haben: MOSFET vs. MOSFETs; Babysitting(s); Marketing(s)

  5. 5
    Patenter_Anwalt says:

    @Michael K.:
    …. nur, daß es sich hier nicht um eine Apposition handelt, sondern schlicht um die Präposition „wegen“, nach der der Genitiv zu stehen hat.
    Der Dativ ist nämlich dem Genitiv sein Tod.

  6. 6
    Michael K. says:

    … war bei mir anscheinend schon spät gestern :).

  7. 7
    Vera says:

    „…ein ganz herzliches Danke! an die Justizangestellte…“

    Sie als den Anwalt zu benachrichtigen war wirklich nett von ihr.
    Warum sie sich allerdings Justiz_beschäftigte_ nennt, ist mir (noch) ein Rätsel.

  8. 8
    Charlie says:

    Vermutlich, um sich von denen abzuheben, die zwar bei der Justiz angestellt sind, aber keiner (sinnvollen) Beschäftigung nachgehen … ;-)