Terminsplanung für Fortgeschrittene

Liebe Richter,

es ist eigentlich ganz einfach, diese lästigen Terminsverlegungsanträge der Verteidiger zu vermeiden. Schauen Sie mal, wie das eine Ihrer Kolleginnen macht:

Keine Zeitverschwendung. Kein Zirkus. Effektiv. Kostengünstig.

Man muß es nur wollen.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

13 Antworten auf Terminsplanung für Fortgeschrittene

  1. 1
    Lexjur says:

    Ein solches Vorgehen ist indes nicht immer möglich: Stellen Sie sich ein Verfahren mit 2 Angeklagten und jeweils 2 Verteidigern am Landgericht vor – bei dem noch dazu ein Gutachter geladen werden muss. Hier können Sie bereits mit einer Doodle – Umfrage arbeiten…. Es ist häufig kaum möglich, erst mit dem Pflichtverteidiger Termine zu finden….

    Am Amtsgericht kann ich zeitlich gar nicht jeden Verteidiger gesondert anschreiben, bei 8 bis 10 zu verhandelnden Sachen.

    Aber in der Tat, sollten hier im Zuge der Digitalisierung neue Lösungen her. Die E-Mail ist es mE nicht….

    • Der vorliegende Fall betraf eine 1:1-Betreuung durch einen Strafrichter. In diesen Fällen müßt Ihr Richter eben mal eine Gesamtschau vornehmen: Bringt die vorherige Abstimmung trotz Mehraufwands zu Beginn am Ende eine Ersparnis durch den Wegfall der Terminsverlegungsanträge?
       
      Es gibt durchaus einige (Straf-)Richter, die sich weigern, die Termine wg Kollisionen zu verlegen. Da werden zur Durchsetzung der Terminshoheit vom Verteidiger Nachweise der Verhinderung verlangt, Beschwerde- und Ablehnungsverfahren oder sonstiger Zirkus, der mit der eigentlichen Sache nichts zu tun hat, vom Zaun gebrochen, was dann zu Aktenumfängen wie bei der Strafkammer führt. Aber das ist dann noch ein weiteres Thema (über das ich hier auch schon öfters mal berichet habe).
       
      Sobald zwischen mehreren Beteiligten abzustimmen ist, bietet sich Doodle (oder Vergleichbares) dazu an. Die Idee wird übrigens bereits in der Provinz ;-) umgesetzt: Die Vorsitzende einer Jugendstrafkammer beim LG Siegen nutzte Doodle bereits im Juli 2016.
      crh
  2. 2
    Fry says:

    Kann mir jemand erklären, warum es Terminsverlegung heißt und nicht Terminverlegung? Man verlegt doch „den Termin“ und nicht „des Termins“.

  3. 3
    bla says:

    @Fry

    Dann handelt es sich ja quasi um eine Verlegung des Termins, hm?

  4. 4
    alter Jakob says:

    @Fry: Vielleicht weil es die „Verlegung des Termins“ ist? Wenn die Verhandlung verlegt wird, ist das ja auch eine Verhandlungsverlegung.

    Analog gibt’s gibt ja auch eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr

  5. 5
    Irgendwas mit November says:

    @2: Fugen-s. Schadenersatz oder Schadensersatz? Der Duden erlaubt die Bindung über ein s.

  6. 6
    Ralph S. says:

    @Fry, #2
    Naja, Terminsverlegung == „Verlegung _des_ Termins“.
    Ebenso, wie SchadenSersatz der Ersatz _des_ Schadens ist (@#3), insofern (nach alter Rechtschreibung) völlig korrekt.

    Die „neue Rechtschreibung“ ist mMn nur das ‚dumbing down‘ für die Millenials :/ Das war seinerzeit auch eine häufiger genannte Begründung für die NDR („es war bis jetzt zu schwierig!“).

  7. 7
    WPR_bei_WBS says:

    Der muss neu sein. Wenn das seine alten Kollegen mitbekommen, wird er bestimmt auch noch eingenordet.

  8. 8
    Lexus says:

    @Ralph S.:

    Das hat so gar nichts mit „neue Rechtschreibung“ zu tun… Das Fugen-S gibt es schon mehrere hundert Jahre und seit dem kann es auch gesetzt werden.

    Die Verwendung vom Fugen-S ist etwas mehr „Umgangssprache“. Die Version ohne S ist meist etwas amtlicher, weil es die „reinere“ und „traditionellere“ Variante ist.

    Der Gesetzgeber ist da übrigens auch uneinheitlich. Während es im BGB „Schadensersatz“ heißt, benutzter der Gesetzgeber im WpHG „Schadenersatz“. Der Duden favorisiert übrigens „Schadenersatz“, weißt aber ausdrücklich darauf hin, dass es im BGB „Schadensersatz“ heißt.

    Bei Namen von Gesetzen verzichtet der Gesetzgeber in der Regel auf das Fugen-S, genauso wie bei Steuern „Einkommensteuer, Versicherungsteuer“ usw.

  9. 9
    WPR_bei_WBS says:

    @ Lexjur

    Ich wundere mich immer, dass Juristen / Richter nicht auf die Idee kommen, dass auch in anderen Bereichen des Lebens Termine irgendwie vereinbart werden und man es dort auch hinbekommt. Ist jetzt wirklich keine Raketenwissenschaft. Man muss nur mal von seinem hohen Ross runter kommen (dass man irgendwann tatsächlich mal auf den Klepper muss, wenn eine Seite es zu bunt treibt und offenbar verzögern will meine ich damit *nicht*).

  10. 10
    Engywuck says:

    @WPR_bei_WBS: vermutlich, weil Terminfindung vor Gericht im Allgemeinen herzlich wenig mit Terminfindung im Geschäfts- oder Alltagsleben zu tun hat.
    Weder gibt es dort strenge Terminvorgaben (der Prozess platzt, wenn drei Wochen keine Verhandlung ist – wenn die Vertragsverhandluungen fünf Wochen liegenbleiben kostet das (meist) höchstens Geld) noch müssen derart viele Personen zusammenkommen (der Richter kann ja keinen Vertreter schicken, der Angeklagte (so Erscheinen angeordnet ist) auch nicht, der (Staats-)Anwalt sollte auch eher anwesend sein…), die dann auch noch „gleich wichtige“ Termine haben (im Alltag gibt es sonst eher Hierarchien von Wichtigkeit). Sollte ein Termin dann kurzfristig nicht machbar sein ist dies in den meisten Fällen auch kein Beinbruch – bekommt halt jemand anderer den Auftrag oder es wird halt etwas später geliefert – oder man geht halt nicht auf die Party.

    Doodle und ähnliche Hilfsmittel sehe ich vor Gericht übrigens kritisch – Stichwort Datenschutz. Vor allem, wenn der Richter die Nutzung anordnet…

  11. 11
    Der wahre T1000 says:

    Also Terminsverlegung (mit Fugen-s) ist in Ordnung, aber gilt das auch für die Terminsfindung?

    Egal. Ich gehe jetzt ein paar Bratskartoffeln machen.

  12. 12
    Subsumtionsautomat says:

    Die Sache hat ja zwei Seiten: Ich pflege Termine zumindest mit Anwälten und Sachverständigen bzw. deren Kanzlei/Büro telefonisch abzustimmen. Das kostet auf jedem Fall weniger Zeit, als später Termine verlegen zu müssen. Allerdings ist – natürlich – nicht jeder Anwalt rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Kein Problem, wenn es denn eine geschulte Rechtsanwaltsfachangestellte gibt, die einen Kalender lesen kann und die zu den üblichen Zeiten ans Telefon geht. Leider gibt es relativ viele Strafverteidiger, die sich kein Angestellten (oder Pool-Alternativen) leisten oder selbst bei vorhandenem Büropersonal darauf bestehen, Termine nur persönlich abzustimmen (manchmal muss man in dem Zusammenhang etwas besprechen, wie zum Beispiel Verzicht auf Fristen oder Zeugen, dann möchte ich aber auch selbst schon direkt mit dem Anwalt sprechen). Und nein – gerade wenn man viele Termine zu organisieren hat, ist das Warten auf eine Email-Antwort oder einen Rückruf mehr las lästig oder kann zu Verzögerungen führen. Schließlich kann man ja nicht alle anderen terminierungsreifen Akten einfach liegen lassen, bis der Rückruf/die Email kommt!

  13. 13
    Jesus Christus says:

    Also, ganz ehrlich: in meiner Schöffen- und Strafrichterabteilung in NRW bekomme ich alle Termine, auch bei Verfahren mit mehreren Verteidigern, problemlos telefonisch abgestimmt. Das machen auch alle meine Kollegen/-innen so.

    Woher hier die Auffassung kommt, dass die Mehrheit der Richter/-innen keine Terminsabstimmungen machen, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.