Unkollegiales Nebenzimmer

Auf Facebook gibt es eine Gruppe, die sich das „kollegiale Nebenzimmer“ nennt. In’s Leben gerufen hat diese Plattform der Herr Kollege Andreas Schwartmann aus Köln, der auch die Bedingungen für die Teilnahme an der Gruppe stellt.

Das Schwarmwissen der rund 1.700 Grupppenmitglieder ist enorm. Dort finden der Kollege Schwartmann und die anderen Kollegen das Know How, um es als kompetente Partner ihrer Mandanten zur Verfügung stellen zu können:

Ob im Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Internetrecht oder aber in Fällen, in denen Sie strafrechtlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und auf der Suche nach einer effizienten und fachlich einwandfreien Strafverteidigung sind.

Mit großem Erfolg:

Schaut man sich die knapp 1.000 Bewertungen an, die der Kollege Schwartmann erhalten hat, bestätigt sich der Eindruck, es handelt sich bei ihm um einen Spitzenjuristen.

Nun gibt es allerdings ziemlich üble Gerüchte um den Kollegen. Er soll nämlich das Nebenzimmer insbesondere für solche Fragen nutzen, die zuvor Ratsuchende auf solchen Plattformen wie „123recht.net“ oder „yourXpert.de“ gestellt haben und die er mit eigenen Kenntnissen nicht beantworten konnte. Solchen Gerüchten darf man aber keinen Glauben schenken.

Die Themen, die in dem kollegialen Nebenzimmer diskutiert werden sind mannigfaltig. Über eine Anfrage an die versammelten Mitglieder der Gruppe hatte ich vor einiger Zeit einmal auf Twitter berichtet:

Damit habe ich vermutlich eine Grenze überschritten, denn wie sonst ist die harsche Reaktion des Herrn Kollegen Schwartmann zu verstehen:

Daß Andreas Schwartmann mich nicht mehr als Kollegen anerkennen möchte, trifft mich hart. Aber richtig gemein finde ich, daß ich jetzt nicht teilhaben darf an dem kollegialen Austausch.

Ich bin nicht der einzige; auch andere Strafverteidiger haben vom Kollegen Schwartmann die rote Karte gezeigt bekommen und sind von der Teilnahme an dem kollegialen Nebenzimmer ausgeschlossen worden, weil sie – wie berichtet wird – dem Kollegen Schwartmann nicht den nötigen Respekt entgegen gebracht haben.

Apropos rote Karte:
Vor einiger Zeit habe ich schon einmal den Kollegen Schwartmann in einem Blogbeitrag erwähnt. Auch damals ging es um Fußball. Aber davon verstehe ich ja nichts …

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Rechtsanwälte veröffentlicht.

27 Antworten auf Unkollegiales Nebenzimmer

  1. 1
    RA Hirsch says:

    Meinen Sie allen Ernstes, dass nach diesem Beitrag, der sich wie das Mimimi eines beleidigten Kleinkindes liest, irgendjemand zur Auffassung gelangt, dass Sie in dieser Angelegenheit auf der richtigen Seite stehen?

    Zumal Sie „vergessen“ haben, zu erwähnen, dass eine der Grundregeln der Gruppe

    „Was in der Gruppe diskutiert wird, bleibt in der Gruppe und gehört nicht in die Öffentlichkeit.“

    lautet…

  2. 2
    Anonymous says:

    Ich kapier das nicht. Wo soll bitte in Ihrem Twitter-Post der Faux Pas sein, über den sich der Herr RA Schwartmann so aufregt? Ich kann da beim besten Willen nichts Grenzüberschreitendes erkennen, egal, in wen ich mich reinversetze.

  3. 3

    Wie, sind die Gruppe und deren Gründer wirklich echt? Man kann ja tagtäglich in diversen anderen Gruppen lesen, was dort angeblich so passiert. Aufgrund dessen dachte ich bisher, das sei alles ausgesprochen schlecht gemachter Slapstick. Aber wenn das wirklich echt ist, booaaaah. Arme Mandanten, die sich von den dortigen Mitgliedern beraten lassen.

  4. 4

    […] Unkollegiales  Nebenzimmer, ja, ich war da auch mal Mitglied, bin dann aber (lieber) gegangen (worden), […]

  5. 5
    Miraculix says:

    Man kann die Mitgliederliste einfach als Negativ-Referenz verwenden. Hilft ein Stück weiter bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt.

  6. 6
    RA Bert Handschumacher says:

    Nicht wenige nennen den Gruppenadministrator wegen seines Führungsstils „Schwart Jong Un“.
    Da diese Gruppe nicht einmal einen Freizeitwert hatte, habe ich sie schnell wieder verlassen.

  7. 7
    Schwartis bester Freund says:

    Schon schlimm, dass es sich tatsächlich Kollegen getraut haben, ihn zu kritisieren! Ich meine, er unterhält a) das kollegiale Nebenzimmer mit großem zeitlichen Aufwand, b) führt er auch noch ein eigenes Kanzleiblog, c) er produziert Rechtsberatungsvideos, d) berät er auf Frage-Antwort-Portalen – dies sicherlich nicht gegen gute Bezahlung – und e) hat er meines Wissens auch Frau und Kind, die sicherlich auch noch seine Zeit in Anspruch nehmen.

    Es ist gerade zu unglaubhaft äh unglaublich, dass er bei all diesen erheblichen Zeitfresserfaktoren es tatsächlich schafft, auch noch die Akten mit den Anliegen seiner nicht-virtuellen Mandantschaft in der gebotenen Ausführlichkeit gewissenhaft zu studieren und zu bearbeiten und damit so viel Geld zu verdienen, dass es zur Finanzierung seiner Kanzlei und seines persönlichen wie familiären Lebensbedarfs genügt.

    Es ist ein Mensch, der offenkundig wirklich alles, aber wirklich absolut alles richtig macht! Für ihn muss eine anwaltliche Unfehlbarkeitsdoktrin geschaffen werden, die es auch Richtern verbietet, seine Klagen abzuweisen oder Klagen seiner Gegner stattzugeben oder gar einen seiner Strafmandanten zu verurteilen.

    Und Kritik ist bei einem so unfehlbaren Kollegen nun wirklich völlig verfehlt!

    Vor allem die immer wieder geäußerte Kritik, er bediene die Löschfunktion in seiner Gruppe zu schnell, geht doch mal gar nicht.

    Irgendwann wird er frustriert den Bettel hinwerfen und das Forum schließen. Und das wollen wir doch alle nicht. Wir lieben doch vor allem solche Antworten im „Kollegialen Nebenzimmer“, die ersichtlich ins Blaue hinein und ohne auch nur einen kurzen Blick ins Gesetz geschrieben wurden.

    Zumindest diejenigen lieben sie, die nicht bereits von großen Nebenzimmerherrscher Schwartmann rausgeworfen wurden oder von sich aus vor lauter Kopfweh vom Kopf-auf-Tischplatte-Schlagen das KNZ schnell wieder verlassen haben.

    Und Schwarti liebt die Autoren der o. g. Kommentare besonders, denn es sind solche, die sich nie getrauen würden, auch nur ein kritisches Wort gegen ihn zu erheben. Sie helfen ihm lieber bei seinen Fällen mit der ihnen ganz eigenen Sachkompetenz.

  8. 8
    RA Schepers says:

    Von der Gruppenmitgliedschaft ausgeschlossen, bevor Sie Mitglied wurden.
    Respekt, Kollege Hoenig!
    Respekt!

  9. 9
    Alter Jakob says:

    @2 Anonymous
    Ich hab auch kurz überlegen müssen. Aber wenn man sich den Inhalt der Frage mal konkret ansieht, dann ist eigentlich klar, dass RA Hoenigs Twitter die Anfrage ironisch aufs Korn nimmt. Und das mag der RA Schwartmann offenbar nicht.

  10. 10
    Silke-Fanklub Rostock says:

    Rote Karte für RA Hoenig in einem AnwaltsBlog?!
    Das finden wir super! So etwas nennt man dann wohl ausgleichende Gerechtigkeit.
    RA Hoenig hat in seinem eigenen Blog die sympathische, kompetente BlogKommentatorin Silke weggemobbt, zensiert und Schreibverbot erteilt, also die Rote Karte gezeigt, da geschieht es crh nur recht, wenn er so was mal selbst erlebt. Wenn der Zensor also mal selbst zum Zensur-Opfer wird.
    Wir werden diesen RA Schwartau zum Ehrenmitglied in unserem Silke-fanklub ernennen.

  11. 11
    RA Bert Handschumacher says:

    Warum so destruktiv? Nutzen wir doch lieber die Synergieeffekte und machen Schwart Jong Un und Silke miteinander bekannt.
    Und jetzt höre ich zum Abschluß noch eine Runde „Extrabreit“ – „Duo infernal“…

  12. 12
    Schnorchel says:

    Was in der Gruppe diskutiert wird, bleibt in der Gruppe und gehört nicht in die Öffentlichkeit.

    Pfui.

  13. 13
    Geheimnisvoll says:

    Haben die dann alle beim Blog-diskutieren einem Alu-Hut auf? Oder ist dies gar eine geheime Freimaurerloge?

  14. 14

    @Silke-Fanklub Rostock:

    sympathische, kompetente BlogKommentatorin

    ??

    Ich meine, mich an andere Kommentaren zu erinnern.

    Im Übrigen ist es das Recht eines jeden Bloggers, über die Kommentare – wer, wann, wo, wie – zu bestimmen. Das mag den Kommentatoren nicht gefallen, es ist Ihnen aber unbenommen, selbst ein Blogg zu installieren.

    Außerdem ist das auch keine Zensur, wenn man nicht jedem gestattet, seinen Müll einfach so ablegen zu können.

    Und: „RA Schwartau“ – sehr schön :-): „Schwartmann“ ist/wäre richtig: „Schwartau“ ist eine Marmelade, aber so süß ist der der Kollege nicht.

  15. 15
    Kaichen says:

    Ihr neuer Lieblingskollege kann nicht nur prima moderieren, sondern noch viel primarer rechnen:
    https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fristlose-kuendigung-nach-mietrueckstand/
    So schreibt er: Mein Mandant hat eine Wohnung vermietet. Die Kaltmiete beträgt 400,- EUR, zzgl Nebenkosten von 180,- EUR. Nachdem seine Mieter mit der Zahlung der Mieten für Juni, Juli und August in Rückstand geraten sind, erklärte ihnen mein Mandant die fristlose Kündigung und setzte ihnen eine Räumungsfrist von einer Woche. Hilfsweise kündigte er zum nächstmöglichen Zeitpunkt und forderte sie auf, die offenen Mieten in Höhe von 6.960,- EUR umgehend zu begleichen. Verständlich, denn das ist kein Betrag, dem man lange hinterherlaufen mag.
    Ich bin zwar auch kein Mathematiker, aber 3 Monate à € 400 KM + € 180 NK macht summa summarum = € 1.740. Da sind die vom Kollegen errechneten € 6.960 wohl höhere Mathematik.

  16. 16
    Bernd says:

    @Kaichen
    Ich habe den Beitrag gerade besucht und die 6.960 Euro nicht (mehr) gefunden. Er hat ihn schon korrigiert. Da ist er ja wirklichs schnell.
    Ein Blick in den Google Cache sowie die Fußnote (Änderungen 20.08.) bestätigt dies.

    Ich weiß jetzt nicht, ob er nicht so gut Geschichten erfinden kann oder mit dem Rechnen Probleme hatte, aber egal, das ist kein Beinbruch.

    Das ist wie mit dem Hobbykoch, der französisch, asiatisch, spanisch und deutsch kocht, aber nirgends wirklich vom Fach ist. Man kann es essen, aber es haut einen halt nicht vom Hocker.

  17. 17
    Thorsten says:

    @Kaichen (14):
    Der „unkollegiale Kollege“ scheint hier mitzulesen. Zumindest ist in seinem Blogbeitrag der Betrag von 6.960 Euro nicht mehr enthalten. Was wäre er nur ohne das Internet, wenn die Kommentatoren jetzt für ihn sogar das Rechnen übernehmen müssen. ;-)

  18. 18
    RA Schepers says:

    By the way:

    Wie kann in einer geschlossenen Gruppe, bei der in der Gruppe bleibt, was in der Gruppe diskutiert wird, jemand, der nicht Mitglied der Gruppe ist und es nie sein wird, etwas aus dieser geschlossenen Gruppe wiedergeben?

    • Sie unterschätzen die Möglichkeiten eines Strafverteidigers. crh
  19. 19
    Ein Leser says:

    @kaichen:
    Wenn Sie bei Google den geposteten Link mit vorangestelltem inurl: eingeben, finden Sie das Original noch im Google-Cache (das kleine Dreieck rechts neben dem Treffer)

  20. 20
    OHG says:

    Ich finde diese Eigenbeschreibung der Gruppe auf Facebook entlarvend:

    Hier sind Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ‚unter sich‘. Die Gruppe dient dem kollegialen Austausch. Fragen, Ideen, Geschichten aus dem Berufsalltag sind gerne gesehen – hochnäsige Arroganz von Besserwissern sollte unterbleiben.

    Hochnäsige Arroganz von Besserwissern… Ich fühle mich unwiderstehlich herausgefordert, die Begriffe aufzudröseln:

    hochnäsig = eingebildet und deshalb andere unfreundlich und geringschätzig behandelnd
    Arroganz = Anmaßung, Überheblichkeit, Blasiertheit, Prätention, Dünkel, Bildungshuberei
    Besserwisser = schulmeisterliches, oberlehrerhaftes Auftreten zur Darstellung vorgeblicher eigener Befähigung

    Das Verbot, ein besserwisserischer und arroganter Hochnasenträger zu sein ist selten so selbsterfüllend gewesen wie im Versuch, diese Eigenschaften zu verbieten… Köstlich :-D

  21. 21
    Waterkant says:

    So auf den ersten Blick könnten Wettbewerbsrechtler auf der oben verlinkten Homepage des Kollegen durchaus auf ihre Kosten kommen.

  22. 22
    Jürgen says:

    @12, Herr Burhoff, bitte die richtige Antwort ankreuzen:
    – Habe ich bei ihrem Kommentar die Ironie nicht verstanden?
    – Haben Sie die Ironie des Silke-Fanklub Rostock nicht verstanden?
    – Habe ich im Kommentar des Silke-Fanklub Rostock Ironie gefunden, die dort gar nicht vorhanden ist?

    Vielen Dank ?

  23. 23
    Roland B. says:

    Die beanstandeten 6960 Euro ergeben sich, wenn die Mieter die Miete für Juni, Juli und August vier Jahre lang nicht bezahlt haben.
    Vielleicht eine reine Sommerwohnung?

  24. 24
    Matthias says:

    Die 6960€ könnten auch der Gegenstandswert für die Kündigung oder Räumungsklage sein.?

  25. 25

    Nebenzimmer, auch noch kollegiale, sind doch nicht relevant. Carsten, wir Strafverteidiger brauchen Hinterzimmer und Hintertürchen.

  26. 26
    Kaichen says:

    @Matthias: In der Urfassung des kollegialen Kollegen hieß es: „… die offenen Mieten in Höhe von 6.960,- EUR …“. Irgendwo ist noch der Faktor 4 in die Berechnung hineingerutscht. Vielleicht wurde ein ärztlicher Steigerungssatz eingearbeitet? Oder etwa ein versuchter Prozessbetrug, aufgedeckt von der aufgepushten Meute der Hoenig-Blog-Leser? Dyskalkulie?
    Wir wissen es nicht, der Autor hat schweigend korrigiert.

  27. 27
    Ruf mich an says:

    Diese unschöne Hetze gegen völlig unbekannte Menschen in Not mag ich nun gar nicht. Hinter jedem Anrufer mit unterdrückter Nummer steht ein Menschenschicksal und nicht die Telefonmafia, das wird oft vergessen. Anderslautende Gerüchte über kostentreibene provozierte Rückrufe sind völlig an den Haaren verbeigezogen.

    Herzlichst
    Ihr Telefonteam vom Kreuzfahrtschiff Titanic(Hafen Istanbul)